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Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf auf Mallorca: vollständige Übersicht

Wenn du auf Mallorca eine Immobilie kaufst, ist der Kaufpreis nur ein Teil der Rechnung. Die Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf auf Mallorca liegen je nach Objekt und Konstellation zwischen rund 10 und 13 Prozent obendrauf — bei Bestandsimmobilien getrieben durch die progressive balearische Grunderwerbsteuer (ITP), bei Neubau durch Mehrwertsteuer (IVA) plus Stempelsteuer (AJD). Dazu kommen Notar, Grundbuch, Gestoría und meist ein Anwalt. Diese Übersicht zerlegt jede Position mit aktuellen Zahlen für 2026, zwei durchgerechneten Beispielen (500.000 EUR und 1,5 Mio. EUR) und den laufenden Kosten danach — damit dein Budget keine Überraschung erlebt.

Mediterrane Villa auf Mallorca mit Meerblick als Symbol fuer den Immobilienkauf und die anfallenden Kaufnebenkosten

Du planst einen Kauf und willst die Nebenkosten vorab sauber durchgerechnet haben?

Was zählt überhaupt zu den Kaufnebenkosten?

Die Nebenkosten teilen sich in zwei Blöcke: Steuern (der mit Abstand größte Posten) und Dienstleistungs- bzw. Amtskosten (Notar, Grundbuch, Gestoría, Anwalt). Welche Steuer anfällt, hängt allein davon ab, ob du Bestand oder Neubau kaufst — beide schließen sich aus:

Block Bestandsimmobilie (Zweittransmission) Neubau (Erstverkauf vom Bauträger)
Hauptsteuer ITP (progressiv, 8-13 %) IVA 10 % + AJD 1,5 % (2 % ab 1 Mio. EUR)
Notar (escritura) ja ja
Grundbuch (Registro) ja ja
Gestoría optional, üblich optional, üblich
Anwalt empfohlen (~1 %) empfohlen (~1 %)
Maklercourtage i. d. R. Verkäufer i. d. R. Verkäufer/Bauträger

ITP und IVA werden nie gleichzeitig auf denselben Kauf erhoben. Bestand zwischen Privatpersonen läuft über ITP; ein Neubau direkt vom Bauträger über IVA plus AJD. Genau hier passieren die teuersten Fehlkalkulationen — dazu unten mehr.

Die Gesamtaufstellung: 10-13 % im Detail

Die folgende Tabelle ist das Herzstück. Sie zeigt jede Position, den Satz und worauf er sich bezieht. Prozentangaben beziehen sich auf den Kaufpreis bzw. den steuerlichen Bezugswert (dazu gleich mehr).

Position Bestand Neubau Bemessungsgrundlage / Hinweis
ITP (Grunderwerbsteuer) 8-13 % gestaffelt balearische Stufentarif, siehe unten
IVA (Mehrwertsteuer) 10 % auf den Kaufpreis, an den Bauträger
AJD (Stempelsteuer) 1,5 % (2 % ab 1 Mio. EUR) auf den beurkundeten Wert
Notar (escritura compraventa) ~0,1-0,4 % ~0,1-0,4 % staatlicher Arancel, mit Preis fallend
Grundbuch (Registro de la Propiedad) ~0,05-0,25 % ~0,05-0,25 % staatlicher Arancel, mit Preis fallend
Gestoría ~300-600 EUR ~300-600 EUR Abwicklung Steuer/Eintragung
Anwalt (optional, empfohlen) ~1 % ~1 % Due Diligence, Vertretung
Maklercourtage meist Verkäufer meist Bauträger i. d. R. nicht beim Käufer

Wichtig zur Bemessungsgrundlage: Bei der ITP zählt der höhere Wert aus Kaufpreis und dem amtlichen valor de referencia des Katasters. Liegt der beurkundete Preis darunter, besteuert die ATIB trotzdem den Referenzwert. Plane also nicht nur mit dem Verhandlungspreis.

Der balearische ITP-Stufentarif (Bestand)

Die Balearen erheben die ITP nicht als einen einzigen Prozentsatz auf den ganzen Preis, sondern progressiv nach Stufen — wie die Einkommensteuer. Jede Stufe wird nur auf ihren eigenen Wertanteil angewendet. Diese Staffel gilt nach dem Decreto-ley 4/2023 fort:

Wertanteil (Bemessungsgrundlage) Grenzsteuersatz
bis 400.000 EUR 8 %
400.000,01 - 600.000 EUR 9 %
600.000,01 - 1.000.000 EUR 10 %
1.000.000,01 - 2.000.000 EUR 12 %
über 2.000.000 EUR 13 %

Der häufigste Fehler: den Spitzensatz auf den gesamten Kaufpreis anzuwenden. Das ist falsch und überschätzt die Steuer deutlich. Korrekt wird Stufe für Stufe gerechnet (siehe Rechenbeispiele).

Neubau: IVA 10 % + AJD 1,5 % — und der Luxus-Zuschlag

Beim Neubau vom Bauträger fallen 10 % IVA auf den Kaufpreis an (an den Verkäufer, nicht an die ATIB) plus AJD auf den beurkundeten Wert. Der AJD-Regelsatz auf den Balearen beträgt 1,5 %. Mit Wirkung zum 1.1.2023 gilt jedoch ein erhöhter Satz von 2 %, sobald der reale oder erklärte Immobilienwert gleich oder über 1.000.000 EUR liegt. Verankert ist dieser Luxussatz in Artikel 17 bis des Decreto Legislativo 1/2014 (eingeführt durch das balearische Haushaltsgesetz Ley 11/2022, in Kraft seit 1.1.2023) — nicht im späteren Decreto-ley 4/2023, das die ITP-Staffel regelt. Im Premium-Segment ist der 2-%-Satz die Regel, nicht die Ausnahme.

Rechenbeispiel 1: Bestandswohnung für 500.000 EUR

Angenommen: Bestandsimmobilie, Kauf zwischen Privatpersonen, Bemessungsgrundlage = Kaufpreis 500.000 EUR, kein reduzierter Satz.

ITP stufenweise:

Stufe Betrag in der Stufe Satz Steuer
bis 400.000 EUR 400.000 EUR 8 % 32.000 EUR
400.000-500.000 EUR 100.000 EUR 9 % 9.000 EUR
ITP gesamt 41.000 EUR

Das entspricht einem effektiven Durchschnittssatz von 8,2 % — nicht 9 %.

Übrige Nebenkosten (Schätzung):

Position Betrag (ca.)
ITP 41.000 EUR
Notar ~700-1.000 EUR
Grundbuch ~500-700 EUR
Gestoría ~350-500 EUR
Anwalt (~1 %) ~5.000 EUR
Summe Nebenkosten ~47.600-48.200 EUR

Gesamt rund 9,5-9,7 % obendrauf. Ohne Anwalt entsprechend etwa 8,5 %.

Rechenbeispiel 2: Villa für 1.500.000 EUR

Hier wird der progressive Tarif spürbar — und im Neubaufall greift der AJD-Luxuszuschlag.

Variante A — Bestand (ITP):

Stufe Betrag in der Stufe Satz Steuer
bis 400.000 EUR 400.000 EUR 8 % 32.000 EUR
400.000-600.000 EUR 200.000 EUR 9 % 18.000 EUR
600.000-1.000.000 EUR 400.000 EUR 10 % 40.000 EUR
1.000.000-1.500.000 EUR 500.000 EUR 12 % 60.000 EUR
ITP gesamt 150.000 EUR

Effektiver Durchschnittssatz: 10 %.

Variante B — Neubau (IVA + AJD):

Position Berechnung Betrag
IVA 10 % von 1.500.000 EUR 150.000 EUR
AJD (Luxussatz 2 %) 2 % von 1.500.000 EUR 30.000 EUR
Steuern gesamt 180.000 EUR

Übrige Nebenkosten (beide Varianten, ca.):

Position Betrag (ca.)
Notar ~1.200-1.800 EUR
Grundbuch ~800-1.100 EUR
Gestoría ~400-600 EUR
Anwalt (~1 %) ~15.000 EUR

Damit landet die Bestandsvariante bei rund 11,2 % Gesamtnebenkosten, die Neubauvariante bei rund 13,2 % — der 2-%-Luxus-AJD macht den Unterschied sichtbar.

Infografik Kaufnebenkosten Mallorca: Vergleich Bestand 11,2 Prozent versus Neubau 13,2 Prozent bei 1,5 Mio Euro plus ITP-Stufentarif von 8 bis 13 Prozent

Wer zahlt was?

Nicht alle Positionen treffen den Käufer. Die folgende Zuordnung entspricht der gesetzlichen Grundregel — abweichende Vereinbarungen sind teils möglich, gegenüber dem Finanzamt aber nicht durchsetzbar.

Position Käufer Verkäufer Verhandelbar?
ITP / IVA + AJD nein (gesetzlich)
Plusvalía municipal (IIVTNU) privat ja, ggü. Amt nein
Notar (Matrize) ✅ (Grundregel) ja
Notar (erste Kopie) ja
Grundbucheintrag ja
Gestoría (Kauf) ja
Maklercourtage meist — meist ✅ ja
Energieausweis nein

Zwei Punkte sind für Käufer auf Mallorca besonders relevant: Die Maklercourtage trägt hier meist der Verkäufer (anders als in vielen anderen EU-Ländern) — der Standard liegt bei etwa 5-6 % des Verkaufspreises (teils inklusive IVA auch darüber). Und die Plusvalía municipal (Wertzuwachssteuer auf den Boden) zahlt gesetzlich der Verkäufer; eine vertragliche Überwälzung auf einen Verbraucher-Käufer kann als missbräuchliche Klausel angreifbar sein.

Laufende Kosten nach dem Kauf

Mit der Beurkundung ist es nicht getan. Als Eigentümer hast du jährlich wiederkehrende Kosten — und als nicht in Spanien ansässiger Eigentümer eine eigene Steuererklärungspflicht.

Kostenart Höhe / Grundlage Rhythmus
IBI (Grundsteuer) Hebesatz × Katasterwert; Palma-Größenordnung ~0,5-0,8 % des Katasterwerts jährlich
Müllgebühr (tasa de residuos) kommunale Gebühr + Verbrennungs-Tarif des Consell de Mallorca jährlich/halbjährlich
Comunidad de propietarios Hausgeld bei Eigentümergemeinschaften, objektabhängig monatlich/quartalsweise
Modelo 210 (IRNR) Steuererklärung für Nicht-Residenten jährlich

IBI: Die Grundsteuer berechnet sich aus dem Katasterwert (nicht dem Marktwert) multipliziert mit dem kommunalen Hebesatz. Der Katasterwert liegt oft deutlich unter dem Kaufpreis, weshalb die IBI moderater ausfällt, als der Marktwert vermuten ließe. Stichtag ist der 1. Januar: Wer an diesem Tag Eigentümer ist, schuldet die IBI für das ganze Jahr — beim Kauf wird das laufende Jahr oft zwischen den Parteien anteilig aufgeteilt.

Müll: Auf Mallorca kommt zur kommunalen Müllgebühr der Verbrennungs-Tarif des Consell de Mallorca hinzu. Für 2026 hat der Consell die Abfalltarife um 10 % gesenkt — eine seltene Entlastung im sonst steigenden Müllgebühren-Umfeld.

Modelo 210 — der teuerste Vergessensposten: Besitzt du als Nicht-Resident eine selbst genutzte (nicht vermietete) Immobilie, musst du jährlich eine fiktive Einkommensteuer auf eine unterstellte Miete zahlen — auch wenn die Wohnung leer steht:

Fall Bemessungsgrundlage Steuersatz
Katasterwert in letzten 10 Jahren überprüft 1,1 % des Katasterwerts 19 % (EU/EWR) / 24 % (Drittland)
Katasterwert älter 2,0 % des Katasterwerts 19 % / 24 %
Vermietung (EU/EWR) Mieteinnahmen abzgl. abzugsfähiger Kosten 19 %
Vermietung (Drittland) Mieteinnahmen ohne Abzug 24 %

Der reduzierte 19-%-Satz gilt für Ansässige in der EU sowie im EWR (Island, Norwegen, Liechtenstein); für Drittstaaten — seit dem Brexit auch das Vereinigte Königreich — sind es 24 %, und nur EU/EWR-Ansässige dürfen bei Vermietung Kosten abziehen. Die Eigennutzungs-Imputation (in der AEAT-Anleitung renta inmobiliaria imputada, Tipo de renta 02) wird einmal jährlich erklärt — für das Jahr 2025 bis Ende 2026. Wer das ignoriert, riskiert Nachforderungen, Verspätungszuschläge und Sanktionen.

Die häufigsten Fehler

Warngrafik: 6 häufige Fehler beim Immobilienkauf Mallorca — von ITP-Fehlkalkulation bis versäumter Modelo-210-Pflicht
  1. Spitzensatz auf den ganzen Preis rechnen. Die ITP ist progressiv. 13 % gelten nur für den Wertanteil über 2 Mio. EUR, nicht für den gesamten Kaufpreis.
  2. Nur mit dem Kaufpreis kalkulieren. Bemessungsgrundlage der ITP ist der höhere Wert aus Preis und valor de referencia des Katasters. Liegt der Referenzwert höher, zahlst du mehr.
  3. ITP und IVA verwechseln. Bestand = ITP. Neubau vom Bauträger = IVA + AJD. Beides nie gleichzeitig — eine Fehlklassifizierung verzerrt das Budget massiv.
  4. Den 2-%-Luxus-AJD übersehen. Ab 1 Mio. EUR Neubauwert sind es 2 % statt 1,5 % Stempelsteuer.
  5. Frist verpassen. Die ITP/AJD wird per Modelo 600 bei der ATIB selbst veranlagt — die für die Balearen verbindliche Frist beträgt einen Monat ab der Beurkundung (ATIB). Verspätung kostet Zuschläge und Verzugszinsen.
  6. Modelo 210 vergessen. Als Nicht-Resident besteht jährliche Erklärungspflicht — die örtliche IBI zu zahlen ersetzt sie nicht.

Checkliste vor der Beurkundung

  • Bestand oder Neubau geklärt → richtige Steuer (ITP vs. IVA+AJD) eingeplant
  • Valor de referencia des Katasters geprüft (höher als Kaufpreis?)
  • ITP stufenweise gerechnet — nicht pauschal mit Spitzensatz
  • Bei Neubau ≥ 1 Mio. EUR: 2 % AJD statt 1,5 % berücksichtigt
  • Provision für Notar + Grundbuch + Gestoría reserviert
  • Anwalt/Due Diligence beauftragt (~1 %)
  • Wer trägt die Maklercourtage — vertraglich fixiert
  • Modelo-600-Frist im Kalender (1 Monat ab Notar, ATIB)
  • Laufende Kosten (IBI, Müll, Comunidad, Modelo 210) im Budget

Was kommt danach?

Nach dem Kauf folgen die operativen Themen: die jährliche Modelo-210-Pflicht als Nicht-Resident, ggf. die NIE-Nummer für alle Steuer- und Behördenvorgänge sowie — falls du nicht selbst nutzt — die Vermietung. Einstiegspunkte dazu:

Fazit

Rechne beim Immobilienkauf auf Mallorca mit 10-13 % Kaufnebenkosten zusätzlich zum Preis. Bei Bestand dominiert die progressive ITP (8 % bis 400.000 EUR, ansteigend bis 13 % über 2 Mio. EUR), bei Neubau die Kombination 10 % IVA + 1,5 % AJD — mit dem 2-%-Luxuszuschlag ab 1 Mio. EUR. Notar, Grundbuch und Gestoría sind im Vergleich klein, ein Anwalt schlägt mit rund 1 % zu Buche. Wer früh stufenweise rechnet, den Katasterreferenzwert prüft und die laufenden Posten (IBI, Müll, Comunidad, Modelo 210) von Anfang an einplant, kauft ohne böse Überraschung. Die konkreten Sätze und Fristen änderst du am besten immer am offiziellen ATIB-Stand gegen.

Offizielle Quellen

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Steuersätze, Schwellenwerte, reduzierte Tarife und Fristen ändern sich und hängen von deiner individuellen Situation (Residenz, Familienstand, Erstwohnsitz, Objektwert) ab. Verbindlich sind allein die offiziellen Quellen (ATIB, AEAT) sowie die Beratung durch Gestoría, Steuerberater (asesor fiscal) oder Anwalt. Prüfe insbesondere die genaue Modelo-600-Frist und eventuelle reduzierte Sätze vor der Beurkundung.

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf auf Mallorca insgesamt?
Rechne mit rund 10 bis 13 Prozent des Kaufpreises zusätzlich. Bei Bestandsimmobilien treibt die progressive Grunderwerbsteuer ITP (8-13 %) die Summe, bei Neubau die Kombination aus 10 % Mehrwertsteuer (IVA) und 1,5 % Stempelsteuer (AJD), bei Werten ab 1 Mio. EUR 2 % AJD. Hinzu kommen Notar, Grundbuch, Gestoría und meist ein Anwalt mit etwa 1 %.
Wie funktioniert der ITP-Stufentarif auf den Balearen genau?
Die ITP ist progressiv: Bis 400.000 EUR gelten 8 %, von 400.000 bis 600.000 EUR 9 %, von 600.000 bis 1.000.000 EUR 10 %, von 1 bis 2 Mio. EUR 12 % und über 2 Mio. EUR 13 %. Jeder Satz gilt nur für den Wertanteil in seiner Stufe — nicht für den ganzen Preis. Bei 500.000 EUR ergibt das z. B. 41.000 EUR ITP (effektiv 8,2 %), nicht 9 % auf alles.
Zahle ich ITP oder IVA beim Kauf?
Das hängt vom Objekt ab. Eine gebrauchte Immobilie (Zweittransmission, meist zwischen Privatpersonen) löst die ITP aus. Ein Neubau, den du direkt vom Bauträger als Erstverkauf kaufst, unterliegt der Mehrwertsteuer IVA (10 %) plus AJD. Beide Steuern fallen nie gleichzeitig auf denselben Kauf an.
Was ist der AJD-Luxuszuschlag und ab wann greift er?
AJD ist die Stempelsteuer auf die notarielle Beurkundung beim Neubau. Der Regelsatz auf den Balearen liegt bei 1,5 %. Mit Wirkung zum 1.1.2023 gilt jedoch ein erhöhter Satz von 2 %, sobald der reale oder erklärte Immobilienwert gleich oder über 1.000.000 EUR liegt. Verankert ist das in Art. 17 bis des Decreto Legislativo 1/2014 (eingeführt durch das balearische Haushaltsgesetz Ley 11/2022), nicht im späteren Decreto-ley 4/2023. Im Premium-Segment ist das die Regel.
Was kostet der Notar und das Grundbuch beim Immobilienkauf?
Beide Gebühren sind staatlich per Arancel geregelt (Real Decreto 1426/1989 für Notare, 1427/1989 für das Grundbuch) und sinken prozentual mit steigendem Wert. In der Praxis liegen Notar und Grundbuch zusammen meist im niedrigen Promillebereich des Kaufpreises — bei einer 500.000-EUR-Immobilie grob zwischen 1.200 und 1.700 EUR zusammen.
Wer zahlt die Maklercourtage auf Mallorca?
Anders als in vielen EU-Ländern trägt auf Mallorca üblicherweise der Verkäufer die Maklercourtage. Der Standard liegt bei etwa 5 bis 6 Prozent des Verkaufspreises (teils inklusive IVA auch darüber). Als Käufer fällt sie dir in der Regel nicht zur Last — Ausnahmen sind möglich, wenn du selbst einen Suchauftrag erteilst.
Was ist die Plusvalía municipal und muss ich sie als Käufer zahlen?
Die Plusvalía municipal (IIVTNU) ist eine kommunale Steuer auf den Wertzuwachs des Grund und Bodens. Gesetzlich zahlt sie der Verkäufer. Eine vertragliche Überwälzung auf einen Verbraucher-Käufer kann gerichtlich als missbräuchliche Klausel eingestuft werden — gegenüber dem Rathaus bleibt ohnehin der Verkäufer der Schuldner.
Welche Frist habe ich für die Steuerzahlung nach dem Notar?
Die ITP bzw. AJD wird per Modelo 600 selbst veranlagt und bei der ATIB eingereicht. Für die Balearen ist die verbindliche Frist ein Monat ab dem Tag der Beurkundung (ATIB, offiziell). Teilweise werden in der Praxis abweichend 30 Werktage genannt — das ist die staatliche AEAT-Regel und länger; maßgeblich für Mallorca ist die ATIB-Frist von einem Monat. Bei Verspätung drohen Zuschläge und Verzugszinsen.
Welche laufenden Kosten habe ich nach dem Kauf?
Jährlich fallen die IBI (Grundsteuer auf Basis des Katasterwerts × kommunalem Hebesatz), die Müllgebühr inklusive des Verbrennungstarifs des Consell de Mallorca sowie — bei Eigentümergemeinschaften — das Hausgeld (Comunidad) an. Als Nicht-Resident kommt die jährliche Steuererklärung Modelo 210 hinzu.
Muss ich als Nicht-Resident das Modelo 210 abgeben, obwohl ich die Wohnung nur selbst nutze?
Ja. Auch bei reiner Eigennutzung unterstellt das Finanzamt eine fiktive Miete und besteuert sie. Bemessungsgrundlage sind 1,1 % des Katasterwerts (wenn dieser in den letzten 10 Jahren überprüft wurde) bzw. 2 % (wenn älter), besteuert mit 19 % für EU/EWR-Ansässige (inklusive Island, Norwegen, Liechtenstein) und 24 % für Drittstaaten — seit dem Brexit auch das Vereinigte Königreich. Die örtliche IBI zu zahlen ersetzt diese Erklärung nicht.
Worauf bezieht sich die ITP — auf den Kaufpreis oder einen anderen Wert?
Auf den höheren von zwei Werten: den beurkundeten Kaufpreis oder den amtlichen valor de referencia des Katasters. Liegt der Referenzwert über deinem Verhandlungspreis, besteuert die ATIB den Referenzwert. Deshalb solltest du den Katasterreferenzwert vor dem Kauf prüfen und nicht blind mit dem Kaufpreis kalkulieren.
Gibt es reduzierte Sätze, mit denen ich Kaufnebenkosten senken kann?
Ja, für bestimmte Konstellationen — etwa erste eigengenutzte Wohnung, Käufer unter 30/36 Jahren, kinderreiche oder Ein-Eltern-Familien, Menschen mit Behinderung oder geförderter Wohnraum (VPO). Diese Vorteile sind an Wertgrenzen (Größenordnung 270.151,20 EUR, regional angepasst) und strenge Bedingungen geknüpft. Ob du sie nutzen kannst, prüfst du am besten mit Gestoría oder Steuerberater vor der Beurkundung.