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Steuern auf Mallorca als Resident: IRPF & Steuererklärung (Modelo 100)

Wenn du dauerhaft auf Mallorca lebst, wirst du in aller Regel spanischer Steuerresident — und damit wird das IRPF (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas), die spanische Einkommensteuer, zu deiner zentralen jährlichen Pflicht. Als Resident versteuerst du dein gesamtes Welteinkommen in Spanien und reichst dafür die Steuererklärung über das Modelo 100 ein. Dieser Ratgeber erklärt dir, wann du Steuerresident bist, wie der IRPF-Tarif auf den Balearen 2026 aussieht, welche Fristen gelten und wie das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland dich schützt. Steuerthemen sind komplex und individuell — sieh diesen Text als fundierte Orientierung, nicht als Ersatz für einen Steuerberater (gestor/asesor fiscal).

Heller mediterraner Arbeitsplatz auf Mallorca mit Steuerunterlagen und Laptop bei Blick auf Palma

Du planst den Schritt nach Mallorca oder hast steuerliche Fragen zu deiner Residenz?

Wann bist du Steuerresident auf Mallorca?

Steuerliche Residenz hat nichts mit deinem Aufenthaltstitel oder der Anmeldung beim Padrón zu tun — sie folgt eigenen Regeln. Artikel 9 des spanischen Einkommensteuergesetzes (Ley del IRPF) kennt drei alternative Kriterien. Es reicht, dass eines davon erfüllt ist, damit Spanien dich als Resident behandelt.

Kriterium Was es bedeutet Praxis-Hinweis
183-Tage-Regel Du hältst dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien auf Sporadische Abwesenheiten zählen mit, sofern du keine Steuerresidenz im Ausland nachweist
Wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt Kern oder Basis deiner Tätigkeiten und wirtschaftlichen Interessen liegt in Spanien Es genügt, wenn du hier mehr Vermögen/Einkünfte hast als in jedem einzelnen anderen Land (relative Mehrheit)
Familien-Vermutung Dein nicht getrennt lebender Ehepartner und minderjährige Kinder wohnen gewöhnlich in Spanien Widerlegbare Vermutung — du kannst Gegenbeweis führen

Die 183 Tage müssen nicht am Stück sein; sie werden über das gesamte Kalenderjahr addiert. Wichtig: Anders als beim deutschen Wohnsitzkonzept gibt es in Spanien keine Aufteilung des Jahres — du bist für das gesamte Steuerjahr entweder Resident oder Nicht-Resident. Beim Kriterium "wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt" hat der spanische Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo, Urteil vom 08.07.2024) klargestellt, dass nicht nur die Einkünfte zählen, sondern auch der Standort deines beweglichen und unbeweglichen Vermögens sowie der Ort, von dem aus du dieses verwaltest.

Häufigste Fehler bei der Residenz-Einschätzung

  1. Padrón mit Steuerresidenz verwechseln. Die Anmeldung beim Empadronamiento ist ein melderechtlicher Akt — sie begründet nicht automatisch deine Steuerpflicht, kann aber ein Indiz sein.
  2. Glauben, "unter 183 Tagen = sicher kein Resident". Der wirtschaftliche Lebensmittelpunkt allein kann die Residenz auslösen, auch wenn du weniger als ein halbes Jahr hier bist.
  3. Den Wegzug aus Deutschland nicht sauber dokumentieren. Ohne klare Beweislage drohen Doppelansprüche beider Finanzämter.

Das Welteinkommen-Prinzip

Der entscheidende Unterschied zwischen Resident und Nicht-Resident: Als Resident versteuerst du dein weltweites Einkommen über das IRPF (sogenannte "obligación personal"). Egal ob deutsche Mieteinnahmen, eine Betriebsrente aus Deutschland, Dividenden aus einem US-Depot oder dein Gehalt von einem mallorquinischen Arbeitgeber — all das fließt grundsätzlich in deine spanische Steuererklärung ein.

Vergleichskarten IRPF-Resident vs. Nicht-Resident: Steuerpflicht, Tarif, Abgabeform und Modelo-720-Pflicht im direkten Gegenüberstellung

Ein Nicht-Resident dagegen zahlt in Spanien nur Steuer auf spanische Quelleneinkünfte (etwa Mieteinnahmen aus einer Finca oder Wertzuwachs beim Immobilienverkauf) — und zwar über das andere Modell, das IRNR (Impuesto sobre la Renta de no Residentes).

Aspekt Resident (IRPF, Modelo 100) Nicht-Resident (IRNR)
Steuerpflichtiges Einkommen Weltweites Einkommen Nur spanische Quelleneinkünfte
Tarif Erwerbseinkommen Progressiv (siehe Tabelle unten) Pauschal (EU/EWR i. d. R. 19 %, sonst 24 %)
Abgabe Jährliche Erklärung (April–Juni) Pro Einkunft / quartalsweise
Auslandsvermögen melden Ja (Modelo 720 ab 50.000 €) Nein

Das Welteinkommen-Prinzip ist der Grund, warum die saubere Klärung der Residenz so wichtig ist — und warum das Doppelbesteuerungsabkommen (weiter unten) deine wichtigste Schutzschicht gegen eine doppelte Belastung ist.

IRPF-Tarif auf den Balearen 2026: Staat + autonomer Teil

Das IRPF ist ein geteilter Tarif: Eine Hälfte ("tramo estatal") legt der spanische Staat fest, die andere Hälfte ("tramo autonómico") jede autonome Region selbst. Auf Mallorca gilt der Tarif der Comunidad Autónoma Illes Balears. Die Balearen haben ihre Sätze für die unteren und mittleren Stufen gesenkt — der kombinierte Spitzensatz liegt bei 49,25 % ab 175.000 Euro zu versteuerndem Allgemein-Einkommen.

Balearischer IRPF-Stufentarif 2026: progressive Einkommensteuer von 18,50 Prozent bis zum Spitzensatz 49,25 Prozent ab 175.000 Euro

Die folgende Tabelle zeigt die kombinierten Sätze (Staat + Balearen) für das Steuerjahr 2025, das du in der Kampagne 2026 über das Modelo 100 erklärst. Es handelt sich um einen Stufentarif: Jeder Euro wird nur mit dem Satz seiner jeweiligen Stufe belastet, nicht dein gesamtes Einkommen mit dem Spitzensatz.

Stufe (zu versteuerndes Einkommen) Kombinierter Satz Balearen
0 € – 10.000 € 18,50 %
10.000 € – 18.000 € 20,75 %
18.000 € – 30.000 € 24,75 %
30.000 € – 48.000 € 35,00 %
48.000 € – 70.000 € 37,50 %
70.000 € – 90.000 € 44,25 %
90.000 € – 120.000 € 45,25 %
120.000 € – 175.000 € 46,25 %
ab 175.000 € 49,25 %

Zum Verständnis der Mechanik hier nur der autonome (balearische) Teil isoliert, so wie ihn die Agencia Tributaria im offiziellen Handbuch ausweist — neun Stufen von 9 % bis 24,75 %:

Bemessungsgrundlage bis Autonomer Satz Balearen
10.000 € 9,00 %
18.000 € 11,25 %
30.000 € 14,25 %
48.000 € 17,50 %
70.000 € 19,00 %
90.000 € 21,75 %
120.000 € 22,75 %
175.000 € 23,75 %
ab 175.000 € 24,75 %

Auf staatlicher Ebene gab es 2026 keine Änderung der allgemeinen Stufen gegenüber dem Vorjahr. Der jeweils ausgewiesene kombinierte Satz ergibt sich aus der Addition von staatlicher und balearischer Stufe.

Modelo 100: Frist und borrador (Kampagne 2026)

Das Modelo 100 ist die offizielle IRPF-Jahreserklärung. Für das Steuerjahr 2025 hat das Finanzministerium die Fristen in der Orden HAC/277/2026 festgelegt. Die Erklärung reichst du online über Renta WEB in der Sede Electrónica der Agencia Tributaria ein.

Zeitstrahl der Modelo-100-Abgabefristen 2026: vom Kampagnen-Start am 8. April bis zur zweiten Rate am 5. November, mit Lastschrift-Stichtag 25. Juni
Termin 2026 Was passiert
8. April Start der Kampagne — Steuerdaten ("datos fiscales") und borrador online abrufbar, Online-Abgabe öffnet
6. Mai Telefonische Erstellung ("Plan Le Llamamos") startet (Terminvergabe ab 29. April)
29. Mai Terminvergabe für die persönliche Erstellung in den Finanzämtern öffnet
25. Juni Letzter Tag bei Nachzahlung mit Bankeinzug (Lastschrift)
30. Juni Ende der Kampagne — letzter Abgabetag
5. November Fälligkeit der zweiten Rate, falls Zahlung in zwei Teilen (60 % / 40 %)

So gehst du Schritt für Schritt vor:

  1. Identifizieren: Zugang per Cl@ve, digitalem Zertifikat oder Referenznummer.
  2. Borrador prüfen: Spanien stellt dir einen Entwurf ("borrador") mit vorausgefüllten Daten bereit. Bestätige ihn nie blind — Auslandseinkünfte und ausländische Konten fehlen dort fast immer.
  3. Ergänzen: Deutsche Renten, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Abzüge eintragen.
  4. Ergebnis prüfen: Erstattung ("a devolver") oder Nachzahlung ("a ingresar").
  5. Einreichen: Bei Nachzahlung mit Bankeinzug spätestens am 25. Juni, sonst bis 30. Juni.

Eine verspätete Abgabe ohne vorherige Aufforderung durch das Finanzamt löst die Zuschläge des Artikels 27 der Ley General Tributaria aus — pünktlich abgeben spart bares Geld.

Wichtige Abzüge und Reduzierungen

Bevor der Tarif greift, werden Reduzierungen ("reducciones") von der Bemessungsgrundlage abgezogen; danach mindern Abzüge ("deducciones") direkt die Steuerschuld. Die wichtigsten Hebel:

  • Persönliches und Familienminimum ("mínimo personal y familiar"): ein steuerfreier Grundbetrag, der sich nach Alter, Kindern und Angehörigen erhöht.
  • Einzahlungen in spanische Pensionspläne ("planes de pensiones"): mindern die allgemeine Bemessungsgrundlage im Rahmen der jährlichen Höchstgrenzen.
  • Beiträge zur Sozialversicherung als Arbeitnehmer oder Autónomo.
  • Autonome Abzüge der Balearen: zusätzlich zu den staatlichen — etwa für Kinder, kinderreiche Familien, Behinderung und bestimmte regionale Sachverhalte.
  • Spenden an anerkannte Organisationen (verbesserte Sätze nach Ley 49/2002).

Welche Abzüge konkret für dich greifen, hängt stark von deiner Situation ab — hier zahlt sich ein gestor schnell aus, gerade im ersten Residenz-Jahr.

Renten und Kapitalerträge

Diese beiden Einkunftsarten betreffen deutsche Auswanderer auf Mallorca besonders häufig.

Renten gehören grundsätzlich zum Erwerbseinkommen ("rendimientos del trabajo") und werden mit dem progressiven Tarif oben besteuert — mit einer wichtigen Ausnahme bei deutschen Beamtenpensionen und öffentlichen Kassen (siehe DBA-Abschnitt). Deine gesetzliche oder private deutsche Rente fließt also in der Regel in die spanische Progression ein. Entscheidend ist dabei die Unterscheidung, welches Land überhaupt besteuern darf: Nach dem DBA hat grundsätzlich nur Spanien als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht auf Renten und Ruhegehälter. Lediglich für gesetzliche Sozialversicherungsrenten (etwa aus der Deutschen Rentenversicherung) darf Deutschland zusätzlich einen begrenzten Quellensteuer-Anteil erheben — Details dazu im DBA-Abschnitt.

Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne aus Aktien oder Immobilien) landen dagegen in der eigenen, weniger progressiven Sparbasis ("base imponible del ahorro"). Seit dem 1. Januar 2025 reicht deren Spitzensatz bis 30 %.

Sparbasis (Kapitalerträge) Satz 2025/2026
bis 6.000 € 19 %
6.000 € – 50.000 € 21 %
50.000 € – 200.000 € 23 %
200.000 € – 300.000 € 27 %
ab 300.000 € 30 %

Für Anleger mit deutschem Depot ist wichtig: Deutsche Dividenden unterliegen in Deutschland einem Quellensteuerabzug von 26,375 %. Nach dem DBA darf Deutschland aber nur 15 % einbehalten — die Differenz kannst du dir in Deutschland zurückholen (Antrag binnen vier Jahren), die übrigen 15 % rechnest du auf deine spanische Steuer an.

Doppelbesteuerung: das DBA Deutschland–Spanien

Damit dieselbe Einkunft nicht zweimal belastet wird, gilt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien, unterzeichnet am 3. Februar 2011, in Kraft seit 18. Oktober 2012 und wirksam für Steuerjahre ab 2013. Es löst die wichtigste Frage: Welches Land darf welche Einkunft besteuern?

Einkunftsart Besteuerungsrecht laut DBA
Deutsche private oder betriebliche Rente (nicht-gesetzlich) Ausschließlich Wohnsitzstaat (Spanien) — Deutschland darf hier nicht zusätzlich besteuern (Art. 17.1)
Deutsche gesetzliche Sozialversicherungsrente (z. B. Deutsche Rentenversicherung) Wohnsitzstaat (Spanien); Deutschland darf zusätzlich begrenzt Quellensteuer erheben (Art. 17.2 — siehe Hinweis unter der Tabelle)
Deutsche Beamtenpension / öffentliche Kasse Grundsätzlich Kassenstaat (Deutschland) — in Spanien meist steuerfrei (Progressionsvorbehalt möglich)
Mieteinnahmen aus deutscher Immobilie Belegenheitsstaat (Deutschland); Spanien rechnet an bzw. stellt frei mit Progressionsvorbehalt
Dividenden aus Deutschland Wohnsitzstaat (Spanien); Deutschland behält max. 15 % Quellensteuer ein (5 % bei qualifizierten Beteiligungen ≥ 10 %)
Gewinn aus Immobilienverkauf in Deutschland Belegenheitsstaat (Deutschland)

Wichtig zur Rentenbesteuerung (Art. 17 DBA): Renten und Ruhegehälter werden nach Art. 17.1 grundsätzlich ausschließlich im Wohnsitzstaat (also Spanien) besteuert. Das gilt insbesondere für private und betriebliche Renten — Deutschland darf diese nicht zusätzlich belasten. Nur bei Zahlungen nach der Sozialversicherungsgesetzgebung (gesetzliche Sozialversicherungsrenten wie die Deutsche Rentenversicherung) räumt Art. 17.2 dem Quellenstaat Deutschland ein zusätzliches, begrenztes Besteuerungsrecht ein: bis 5 %, wenn das den Rentenanspruch begründende Ereignis zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2029 eintritt, und bis 10 %, wenn dieses Ereignis ab dem 1. Januar 2030 eintritt. Verwechsle private Renten also nicht mit gesetzlichen — der 5-/10-%-Zugriff trifft nur Letztere.

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wendet Deutschland überwiegend die Freistellung mit Progressionsvorbehalt an, für bestimmte Einkünfte (u. a. private Renten, Veräußerungsgewinne, Aufsichtsratsvergütungen) dagegen die Anrechnungsmethode ("imputación"). In Spanien rechnest du als Resident die in Deutschland gezahlte Steuer auf deine spanische IRPF-Schuld an — bis zur Höhe der anteiligen spanischen Steuer.

Wichtig: Das DBA von 2011 deckt Einkommen- und Vermögensteuer, nicht die Erbschaft- und Schenkungsteuer — dafür gibt es kein Abkommen zwischen beiden Ländern.

Verweis: Beckham-Regime und Modelo 720

Zwei Sonderthemen, die für viele Neu-Residenten relevant sind:

Beckham-Regime (régimen de impatriados, Art. 93 Ley IRPF): Wer aus beruflichen Gründen nach Spanien zieht und in den fünf Jahren davor nicht steuerlich in Spanien ansässig war, kann beantragen, im Jahr des Zuzugs und den fünf folgenden Jahren wie ein Nicht-Resident besteuert zu werden — mit einem Pauschalsatz von 24 % auf Erwerbseinkommen bis 600.000 € (47 % darüber). Vorteil: Nur spanische Einkünfte werden besteuert, das Welteinkommen-Prinzip greift nicht. Der Antrag läuft über das Modelo 149 (binnen sechs Monaten nach Arbeitsbeginn), die jährliche Erklärung dann über das Modelo 151 statt Modelo 100. Seit 2023 können sich unter Bedingungen auch bestimmte Selbständige, Digitalnomaden und Familienangehörige einbeziehen lassen.

Modelo 720 (Erklärung von Auslandsvermögen): Als Resident mit Vermögenswerten im Ausland von über 50.000 € pro Block (Konten / Wertpapiere & Versicherungen / Immobilien) musst du diese rein informativ melden — Frist ist der 31. März des Folgejahres (für 2025 also bis 31. März 2026). In Folgejahren musst du nur dann erneut melden, wenn sich der Wert eines Blocks gegenüber der letzten Erklärung um mehr als 20.000 € verändert hat — nach oben oder nach unten — oder wenn du ein bereits gemeldetes Element (Konto, Depot, Immobilie) aufgegeben oder veräußert hast. Seit dem EuGH-Urteil vom 27. Januar 2022 (C-788/19) gilt das gemilderte, allgemeine Sanktionsregime; die Meldepflicht selbst bleibt aber voll bestehen. Kryptowährungen über 50.000 €, die im Ausland verwahrt werden, laufen analog über das Modelo 721 (gleiche Frist 1. Januar bis 31. März).

Häufigste Fehler bei der IRPF-Erklärung

  • Borrador blind bestätigen: Auslandseinkünfte und -konten sind nie vorausgefüllt — du musst sie selbst ergänzen.
  • Deutsche Rente "vergessen": Als Resident gehört sie ins spanische IRPF, auch wenn sie aus Deutschland kommt.
  • Modelo 720 übersehen: Wer über die 50.000-€-Schwelle kommt und nicht meldet, riskiert Sanktionen und IRPF-Folgen.
  • Quellensteuer auf deutsche Dividenden nicht zurückfordern: Bis zu 11,375 % zu viel einbehalten bleiben sonst liegen.
  • Residenz-Status nicht klären: Wer in beiden Ländern als ansässig gilt, muss die DBA-"Tie-Breaker"-Regeln anwenden — sonst droht echte Doppelbelastung.
  • Frist 25. Juni vs. 30. Juni verwechseln: Bei Nachzahlung mit Lastschrift ist schon der 25. Juni Stichtag.

Was kommt danach?

Mit der ersten IRPF-Erklärung ist deine steuerliche Integration auf Mallorca nicht abgeschlossen. Diese Schritte schließen sich logisch an:

Checkliste für deine IRPF-Erklärung als Resident

  • Residenz-Status sauber geklärt (183 Tage / Lebensmittelpunkt / Familie)
  • NIE und Cl@ve / digitales Zertifikat vorhanden
  • Datos fiscales und borrador ab dem 8. April abgerufen
  • Alle Welteinkünfte erfasst (Rente, Miete, Kapital, Gehalt)
  • DBA-Behandlung pro Einkunftsart geprüft, ausländische Steuer angerechnet
  • Abzüge geprüft (Familienminimum, Pensionsplan, balearische deducciones)
  • Modelo 720 geprüft (Auslandsvermögen > 50.000 €) — Frist 31. März
  • Beckham-Regime geprüft, falls beruflicher Zuzug
  • Abgabe vor dem 25. Juni (Lastschrift) bzw. 30. Juni

Fazit

Als Resident auf Mallorca versteuerst du dein Welteinkommen über das IRPF und das Modelo 100 — mit dem balearischen Tarif, der von 18,5 % bis 49,25 % reicht, einer separaten Sparbasis für Kapitalerträge (19–30 %) und der jährlichen Frist 8. April bis 30. Juni. Das DBA Deutschland–Spanien verhindert die Doppelbesteuerung, verlangt aber, dass du jede Einkunftsart richtig zuordnest. Zusätzliche Pflichten wie das Modelo 720 und Chancen wie das Beckham-Regime machen das erste Jahr beratungsintensiv. Wer den Status früh klärt und gut dokumentiert auswandert, vermeidet die teuersten Fehler.

Offizielle Quellen

YMYL-Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information zum Stand Juni 2026 und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Steuersätze, Freibeträge und Fristen können sich ändern und hängen von deiner persönlichen Situation ab. Verbindliche Auskünfte gibt nur ein zugelassener gestor/asesor fiscal oder die Agencia Tributaria. Für Entscheidungen mit finanzieller Tragweite konsultiere bitte einen Fachberater.

Ab wann bin ich auf Mallorca Steuerresident?
Du bist spanischer Steuerresident, sobald du mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien verbringst, oder wenn dein wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt (Kern deiner Tätigkeiten und Vermögensinteressen) in Spanien liegt, oder wenn dein nicht getrennt lebender Ehepartner und deine minderjährigen Kinder gewöhnlich hier wohnen. Es reicht, dass eines dieser drei Kriterien aus Artikel 9 des Ley del IRPF erfüllt ist. Die Residenz gilt dann für das gesamte Steuerjahr.
Muss ich als Resident mein deutsches Einkommen in Spanien versteuern?
Ja. Als spanischer Steuerresident gilt das Welteinkommen-Prinzip: Du versteuerst dein gesamtes weltweites Einkommen in Spanien über das Modelo 100, also auch deutsche Renten, Mieteinnahmen, Dividenden und Gehälter. Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert, dass dieselbe Einkunft zweimal belastet wird, indem es das Besteuerungsrecht zuweist und die in Deutschland gezahlte Steuer angerechnet oder freigestellt wird.
Wie hoch ist die Einkommensteuer auf den Balearen 2026?
Der kombinierte IRPF-Tarif (Staat plus Balearen) für das Steuerjahr 2025 reicht von 18,5 % auf die ersten 10.000 Euro bis zu 49,25 % ab 175.000 Euro zu versteuerndem Allgemein-Einkommen. Es ist ein Stufentarif: Jeder Euro wird nur mit dem Satz seiner Stufe belastet. Kapitalerträge laufen separat über die Sparbasis mit 19 % bis 30 %.
Bis wann muss ich das Modelo 100 abgeben?
Für das Steuerjahr 2025 läuft die Kampagne vom 8. April bis 30. Juni 2026. Wenn deine Erklärung zu einer Nachzahlung führt und du per Bankeinzug (Lastschrift) zahlst, ist der letzte Abgabetag bereits der 25. Juni 2026. Die Termine ergeben sich aus der Orden HAC/277/2026.
Was ist der borrador und kann ich ihn einfach bestätigen?
Der borrador ist der von der Agencia Tributaria vorausgefüllte Entwurf deiner Erklärung, ab dem 8. April 2026 zusammen mit den Steuerdaten abrufbar. Du solltest ihn nie blind bestätigen, denn ausländische Einkünfte und Auslandskonten sind dort fast nie enthalten. Als deutscher Auswanderer musst du deutsche Renten, Mieteinnahmen und Kapitalerträge manuell ergänzen, bevor du einreichst.
Werden meine deutschen Renten in Spanien besteuert?
Renten und Ruhegehälter werden nach dem DBA grundsätzlich ausschließlich im Wohnsitzstaat Spanien versteuert und fließen in die progressive IRPF-Skala ein. Das gilt insbesondere für private und betriebliche Renten — Deutschland darf diese nicht zusätzlich besteuern. Nur bei gesetzlichen Sozialversicherungsrenten (z. B. Deutsche Rentenversicherung) darf Deutschland einen begrenzten Quellensteuer-Anteil erheben: bis 5 %, wenn das den Anspruch begründende Ereignis zwischen 2015 und Ende 2029 eintritt, bis 10 % ab dem 1. Januar 2030. Beamtenpensionen und Zahlungen aus öffentlichen Kassen bleiben dagegen meist in Deutschland steuerpflichtig und in Spanien steuerfrei, eventuell mit Progressionsvorbehalt.
Wie funktioniert das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland?
Das DBA von 2011 (in Kraft seit 2013) regelt, welches Land welche Einkunftsart besteuern darf. Deutschland nutzt überwiegend die Freistellung mit Progressionsvorbehalt, für bestimmte Einkünfte die Anrechnungsmethode. In Spanien rechnest du als Resident die in Deutschland gezahlte Steuer bis zur Höhe der anteiligen spanischen Steuer auf deine IRPF-Schuld an. Wichtig: Das DBA deckt keine Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Was ist das Modelo 720 und muss ich es abgeben?
Das Modelo 720 ist eine rein informative Erklärung deines Auslandsvermögens. Du musst es abgeben, wenn der Wert in einem der drei Blöcke (Konten / Wertpapiere und Versicherungen / Immobilien) zum 31. Dezember über 50.000 Euro liegt. Frist ist der 31. März des Folgejahres. In Folgejahren musst du nur erneut melden, wenn sich der Wert eines Blocks gegenüber der letzten Erklärung um mehr als 20.000 Euro verändert hat — nach oben oder nach unten — oder wenn du ein gemeldetes Element aufgegeben oder veräußert hast. Im Ausland verwahrte Krypto über 50.000 Euro läuft über das Modelo 721.
Was ist das Beckham-Regime und lohnt es sich für mich?
Das Beckham-Regime (régimen de impatriados, Art. 93 Ley IRPF) erlaubt beruflich Zugezogenen, die in den fünf Vorjahren nicht in Spanien ansässig waren, im Zuzugsjahr und fünf Folgejahren wie Nicht-Residenten besteuert zu werden: Pauschal 24 % auf Erwerbseinkommen bis 600.000 Euro, 47 % darüber, und nur auf spanische Einkünfte. Der Antrag läuft über das Modelo 149 binnen sechs Monaten nach Arbeitsbeginn, die Erklärung dann über das Modelo 151. Besonders attraktiv bei mittleren bis hohen Gehältern.
Was passiert, wenn ich die IRPF-Frist verpasse?
Eine verspätete Abgabe ohne vorherige Aufforderung des Finanzamts löst die Zuschläge des Artikels 27 der Ley General Tributaria aus, gestaffelt nach Verzögerung. Reichst du erst nach einer Aufforderung durch die Agencia Tributaria ein, fallen höhere Sanktionen an. Es ist daher immer günstiger, freiwillig und so früh wie möglich nachzureichen.
Zahle ich auf den Verkauf einer deutschen Immobilie Steuern in Spanien?
Der Gewinn aus dem Verkauf einer in Deutschland gelegenen Immobilie wird laut DBA im Belegenheitsstaat Deutschland besteuert. Als spanischer Resident musst du den Gewinn dennoch in deiner spanischen Erklärung angeben; Spanien vermeidet die Doppelbesteuerung über Anrechnung oder Freistellung mit Progressionsvorbehalt. Für eine Immobilie auf Mallorca gilt die spanische Besteuerung der Sparbasis.
Brauche ich für die Steuererklärung zwingend einen gestor?
Pflicht ist es nicht, aber gerade im ersten Residenz-Jahr mit deutschen Einkünften, DBA-Anwendung und möglicher Modelo-720-Pflicht ist ein gestor oder asesor fiscal dringend zu empfehlen. Die korrekte Zuordnung der Einkünfte, die Anrechnung ausländischer Steuern und die balearischen Abzüge sind fehleranfällig, und ein guter Berater spart in der Regel mehr, als er kostet.