Riester Rente Spanien: Was mit deiner deutschen Altersvorsorge passiert
Du hast jahrelang in eine Riester-Rente, eine Rürup-Basisrente oder eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt – und planst jetzt, deinen Ruhestand auf Mallorca oder anderswo in Spanien zu verbringen. Die entscheidende Frage lautet: Was passiert dann mit der Riester Rente in Spanien – muss die Förderung zurückgezahlt werden, wo werden die Auszahlungen versteuert, und welche Rolle spielt das Doppelbesteuerungsabkommen? Dieser Ratgeber erklärt die steuerlichen Grundregeln, das aktuelle DBA zwischen Deutschland und Spanien, die Unterschiede zwischen Riester, Rürup und Betriebsrente sowie die wichtigsten Fallstricke, die Auswanderer kennen müssen.

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Das Fundament: Das neue DBA Deutschland–Spanien seit 2013
Lange galt ein altes Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 1966, nach dem in Spanien wohnhafte deutsche Rentner ihre Rente ausschließlich dort versteuerten. Das änderte sich grundlegend: Das neue DBA zwischen Deutschland und Spanien ist am 18. Oktober 2012 in Kraft getreten und wird seit dem 1. Januar 2013 angewendet.
Das Kernprinzip des neuen Abkommens: Deutschland erhält als Kassenstaat ein begrenztes Quellensteuerrecht auf gesetzliche Renten. Für Rentner, die ab 2015 erstmals Rente beziehen, beläuft sich dieser Quellensteuersatz auf 5 %. Wer ab 2030 erstmals in Rente geht, zahlt in Deutschland 10 % Quellensteuer auf seine gesetzliche Rente.
Für Rentner, die bereits vor dem 1. Januar 2015 Rente bezogen haben, gilt dagegen weiterhin die alte Regelung: Die Rente wird ausschließlich in Spanien versteuert, eine Steuererklärung in Deutschland ist nicht abzugeben.
Quellensteuer-Überblick nach Erstbezug der Rente
| Erstbezug der Rente | Deutsches Quellensteuerrecht | Besteuerung in Spanien |
|---|---|---|
| Vor dem 01.01.2015 | Keines (Spanien allein zuständig) | Vollständig, als Welteinkommenssteuerpflichtiger |
| Ab 01.01.2015 | 5 % Quellensteuer | Ja, unter Anrechnung |
| Ab 01.01.2030 | 10 % Quellensteuer | Ja, unter Anrechnung |
Hinweis: Diese Quellensteuer-Regelung greift nicht automatisch. Als Residenter in Spanien musst du dein Weltgesamteinkommen in der spanischen IRPF-Erklärung angeben. Die in Deutschland einbehaltene Quellensteuer wird dabei in der Regel angerechnet, um eine echte Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Riester Rente in Spanien: Kein Rückzahlungszwang mehr im EU-Ausland
Das war lange der größte Stolperstein: Wer nach Frankreich, Spanien oder Österreich auswanderte, musste bisher alle staatlichen Zulagen und Steuerersparnisse aus der Riester-Förderung zurückzahlen – die sogenannte „schädliche Verwendung". Das hat der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 10. September 2009 (Aktenzeichen C-269/07) als unvereinbar mit EU-Recht gekippt. Das Gericht befand, diese Rückzahlungspflicht behindere die Freizügigkeit innerhalb der EU.
Deutschland hat daraufhin die Riester-Regelungen per Gesetz überarbeitet: Wer im Ruhestand in ein EU-Land oder einen EWR-Staat umzieht, muss die staatliche Förderung nicht zurückzahlen. Das gilt auch für Mallorca und ganz Spanien.
Was sich konkret geändert hat
| Punkt | Alte Regelung (vor EuGH-Urteil) | Neue Regelung (nach Gesetzesänderung) |
|---|---|---|
| Umzug in EU-Land im Ruhestand | Vollständige Rückzahlung der Förderung | Keine Rückzahlung |
| Wohn-Riester für Auslandsimmobilie | Nicht möglich | Für EU/EWR-Immobilien möglich |
| Grenzgänger (Wohnsitz Ausland, Arbeit DE) | Kein Zulagenrecht | Anspruch auf Zulage, sofern in DE pflichtversichert |
| Auszahlungen im Ausland | Förderunschädlich (neu) | Volle Versteuerung der Auszahlungen im Wohnsitzstaat |
Achtung: Der Wegfall des Rückzahlungszwangs bedeutet nicht, dass die Auszahlungen steuerfrei sind. Im Gegenteil – Riester-Renten-Auszahlungen müssen in Spanien voll versteuert werden. Da du dort als Resident mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig bist, fließen die Zahlungen in die spanische IRPF-Berechnung ein.
Das DBA enthält ebenfalls eine Regelung für staatlich geförderte Vorsorgeprodukte: Die oben beschriebene Quellensteuer von 5 % bzw. 10 % gilt ausdrücklich auch für Riester- und Rürup-Renten, sofern deren Aufbau über einen Zeitraum von mehr als zwölf Jahren in Deutschland staatlich gefördert wurde.
Rürup-Rente (Basisrente) im Ausland: Kein Rückforderungsrisiko
Die Rürup-Rente – auch Basisrente genannt – funktioniert anders als Riester: Der Staat fördert hier ausschließlich über Steuerabzüge, nicht über direkte Zulagen. Das hat eine wichtige Konsequenz für Auswanderer: Es gibt keinen staatlichen Zuschuss, der zurückgefordert werden könnte. Die Rürup-Rente ist damit grundsätzlich unproblematisch, wenn du ins Ausland ziehst.
Kernmerkmale der Rürup-Rente mit Blick auf Spanien
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Staatliche Förderung | Nur Steuerabzug, keine direkten Zulagen |
| Rückzahlungsrisiko bei Auslandsumzug | Keines |
| Kapitalauszahlung | Nicht möglich – nur als lebenslange Leibrente |
| Beleihung / Vererbung | Nicht möglich |
| Beitragsabzug (2026, Ledige) | Bis zu 30.826 € jährlich als Sonderausgaben |
| Beitragsabzug (2026, Verheiratete) | Bis zu 61.652 € jährlich als Sonderausgaben |
| Absetzbarkeit seit 2023 | 100 % der Beiträge absetzbar |
| Besteuerung der Auszahlungen | Nachgelagert – vollständig im Wohnsitzstaat |
Da Rürup-Auszahlungen als wiederkehrende Leibrentenzahlungen behandelt werden und das neue DBA für staatlich geförderte Renten mit mehr als zwölf Jahren Aufbauzeit gilt, können auch hier die deutschen Quellensteuer-Sätze von 5 % bzw. 10 % greifen – je nach Zeitpunkt des Erstbezugs. Spanien besteuert den Rest im Rahmen der IRPF.
Hinweis: Wer noch in Deutschland steuerpflichtig ist und einen Ruhestand in Spanien plant, sollte die Rürup-Förderung bis zum Umzug maximal ausschöpfen – die Beiträge sind 2026 zu 100 % absetzbar. Nach dem Umzug entfällt der deutsche Steuerabzugs-Vorteil, da keine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland mehr besteht.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Was gilt in Spanien?
Die betriebliche Altersvorsorge umfasst Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen und Direktzusagen. Entscheidend für die steuerliche Behandlung in Spanien ist das DBA.
Laut dem neuen DBA Deutschland–Spanien gilt für Betriebsrenten grundsätzlich das Wohnsitzstaatsprinzip: Wer in Spanien residiert, versteuert seine Betriebsrente dort – in der Regel im Rahmen der normalen IRPF-Progression, also zusammen mit allen anderen Einkünften. Deutschland hat für die meisten Formen der Betriebsrente kein oder nur ein eingeschränktes Quellensteuerrecht, sofern die Rente nicht über mehr als zwölf Jahre staatlich gefördert wurde und unter die spezielle DBA-Regelung fällt.
Achtung bei Beamtenpensionen: Diese werden nach dem Kassenprinzip im Kassenstaat – also in Deutschland – besteuert, unabhängig davon, wo der Empfänger wohnt. Das ist eine Ausnahme vom allgemeinen Wohnsitzstaatsprinzip. Mehr dazu findest du im Ratgeber zur Beamtenpension und Spanien.
Spanische IRPF: Wie Renteneinkünfte besteuert werden
Als Resident in Spanien – also wenn du dort mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr verbringst oder deinen Lebensmittelpunkt dort hast – bist du mit deinem Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet: Riester-Rente, Rürup-Rente, Betriebsrente, gesetzliche Rente aus Deutschland – alles fließt in die spanische IRPF-Erklärung (Modelo 100) ein.
Spanien hat einen progressiven Einkommensteuertarif. Für Rentner gibt es keine pauschal günstigen Sonderregelungen wie in manchen anderen EU-Ländern, aber der persönliche Freibetrag und altersbedingte Abzüge können die effektive Last reduzieren. Eine Detailübersicht der möglichen Abzüge findest du im Ratgeber zu den IRPF-Abzügen auf den Balearen.
Hinweis: Die konkreten IRPF-Steuersätze variieren je nach Steuerjahr, Einkommenshöhe und balearischem Zuschlag. Eine verbindliche Aussage zu deiner individuellen Steuerbelastung kann nur ein lokal ansässiger Steuerberater mit Spanien-Expat-Erfahrung treffen.
Wohn-Riester und Immobilien in Spanien
Ein besonders interessanter Aspekt für Mallorca-Käufer: Seit der Gesetzesreform nach dem EuGH-Urteil ist es grundsätzlich möglich, die Riester-Förderung auch für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie im EU-Ausland zu nutzen – also auch für eine Finca oder ein Apartment auf Mallorca.
Allerdings gibt es eine wichtige Bedingung: Die Immobilie muss der Hauptwohnsitz sein. Ein reines Ferienhaus oder eine Zweitimmobilie qualifiziert sich nicht. Außerdem gelten die üblichen Wohn-Riester-Regeln: Das entnommene Kapital aus dem sogenannten Wohnförderkonto wird im Rentenalter nachgelagert besteuert – der sogenannte „Eigenheimrentenplan". Auch in Spanien gilt: Die aufgebauten fiktiven Beträge im Wohnförderkonto werden ab Renteneintritt jährlich besteuert, entweder in Deutschland (Quellensteuer) oder in Spanien (IRPF), je nach DBA-Zuordnung.
Achtung: Wohn-Riester ist komplex und die steuerlichen Konsequenzen beim Verkauf der Immobilie oder Aufgabe des Hauptwohnsitzes können erheblich sein. Eine Beratung vor Vertragsschluss ist unbedingt empfehlenswert.
Spanische Altersvorsorge als Ergänzung: Plan de Pensiones
Wer in Spanien berufstätig ist oder als Resident Einkünfte erzielt, kann auch in das spanische Pendant zur privaten Altersvorsorge einzahlen: den Plan de Pensiones. Die Einzahlungen sind in Spanien steuerlich absetzbar und mindern das zu versteuernde IRPF-Einkommen. Der jährlich absetzbare Maximalbetrag liegt laut verfügbaren Quellen bei 8.000 Euro. Das eingezahlte Kapital kann – anders als bei Rürup – auch in verschiedene Anlagestrategien investiert werden.
| Merkmal | Plan de Pensiones (Spanien) |
|---|---|
| Jährlicher Abzugshöchstbetrag | 8.000 € (laut verfügbaren Quellen) |
| Abzug vom zu versteuernden IRPF-Einkommen | Ja, bis zum Höchstbetrag |
| Einmaleinzahlung möglich | Ja, als Sonderzahlung zur Steuerlastreduzierung |
| Auszahlung | Bei Renteneintritt, als Rente oder Kapital |
| Vererbbarkeit | Ja (anders als Rürup) |
Der Plan de Pensiones ist besonders für Auswanderer interessant, die in Spanien noch berufstätig sind oder als Autónomo arbeiten und ihre spanische Steuerlast aktiv steuern wollen.
Modelo 720: Meldepflicht für Auslandsvermögen
Wer in Spanien steuerlich ansässig ist und in Deutschland Vermögenswerte hält – darunter auch Riester- oder Rürup-Konten mit einem Gesamtwert über 50.000 Euro pro Kategorie –, muss diese grundsätzlich im Modelo 720 melden. Diese Auslandsvermögenserklärung ist eine der wichtigsten und am häufigsten übersehenen Pflichten für Deutsche in Spanien.
Altersvorsorgeprodukte fallen unter die Meldetatbestände, wenn sie als Lebensversicherungsverträge oder Bankguthaben einzustufen sind. Die genaue Abgrenzung ist komplex und hängt von der Produktstruktur ab. Mehr dazu im ausführlichen Ratgeber zur Modelo 720 Meldepflicht.
Häufigste Fehler beim Thema Riester Rente Spanien
Residencia vergessen oder zu spät beantragen: Wer mehr als 183 Tage in Spanien lebt, aber keine Residencia beantragt hat, gerät in eine rechtliche Grauzone – sowohl steuerlich als auch bei der Krankenversicherung. Mehr dazu: Residencia in Spanien beantragen.
Doppelbesteuerung nicht rechtzeitig prüfen: Viele Auswanderer zahlen zunächst doppelt – in Deutschland Quellensteuer und in Spanien IRPF – ohne die Anrechnung zu beantragen. Eine Ansässigkeitsbescheinigung (Certificado de Residencia Fiscal) der spanischen Steuerbehörde AEAT ist der Schlüssel, um beim deutschen Finanzamt eine Freistellung oder Ermäßigung zu beantragen.
Riester-Vertrag kündigen statt ruhend stellen: Eine Kündigung des Riester-Vertrags beim Wegzug ins EU-Ausland gilt als schädliche Verwendung und führt zur Rückzahlung der Förderung. Ruhendstellen oder Weiterführen ohne neue Einzahlungen ist in der Regel sinnvoller.
Modelo 720 nicht abgeben: Die Nichtmeldung von Auslandsvermögen kann in Spanien zu empfindlichen Strafen führen, auch wenn das Vermögen selbst völlig legal ist.
Beamtenpension wie eine normale Rente behandeln: Beamtenpensionen werden in Deutschland besteuert, nicht in Spanien – trotz Residencia. Wer das nicht weiß, gibt falsche Steuererklärungen ab.
Quellensteuer-Zuordnung nach Rentenbeginn ignorieren: Die 5-%-/10-%-Regel hängt vom Jahr des ersten Rentenbezugs ab, nicht vom Umzugsdatum. Wer 2028 nach Spanien zieht, aber schon seit 2018 Rente bezieht, fällt in die 5-%-Kategorie.
Was kommt danach? Anmeldung, Steuernummer, Krankenversicherung
Bevor deine deutschen Rentenzahlungen steuerlich korrekt nach Spanien fließen können, musst du eine Reihe von Schritten erledigen:
- NIE-Nummer besorgen – ohne Steuernummer läuft in Spanien gar nichts.
- Empadronamiento – Anmeldung beim Einwohnermeldeamt deiner Gemeinde: Empadronamiento auf Mallorca.
- Residencia beantragen – EU-Bürger beantragen die Residencia (CUE) als Nachweis ihrer Ansässigkeit: Residencia in Spanien.
- Certificado de Residencia Fiscal bei der AEAT beantragen – dieser Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit ist die Grundlage für DBA-Freistellungsanträge beim deutschen Finanzamt.
- Krankenversicherung klären – als Rentner aus Deutschland kommt je nach Situation das S1-Formular oder eine private Krankenversicherung in Frage: S1-Formular Spanien.
- Bankkonto in Spanien eröffnen – für den Empfang von Rentenzahlungen und die Zahlung spanischer Steuern: Bankkonto in Spanien eröffnen.
- Erste IRPF-Erklärung – spätestens im Folgejahr nach dem Umzug musst du in Spanien eine Steuererklärung abgeben, wenn dein Gesamteinkommen über der Erklärungspflichtgrenze liegt.
Checkliste: Riester, Rürup & Betriebsrente beim Spanien-Umzug
- Riester-Vertrag nicht kündigen – ruhend stellen oder beitragsfrei weiterführen
- Prüfen, ob Wohn-Riester genutzt wurde und welche Folgen der Verkauf/Wohnsitzaufgabe hat
- Jahr des Erstrentenbezugs dokumentieren (entscheidend für 5 %/10 %-Quellensteuer)
- Rürup-Beiträge bis zum Umzug maximal ausschöpfen (100 % absetzbar in DE)
- Betriebsrenten-Unterlagen beschaffen und DBA-Zuordnung prüfen lassen
- Certificado de Residencia Fiscal bei AEAT beantragen
- Freistellungsantrag beim deutschen Finanzamt stellen (wenn DBA-berechtigt)
- Modelo 720 auf Meldepflicht prüfen (Altersvorsorge-Konten > 50.000 €)
- Plan de Pensiones in Spanien als steuerliche Ergänzungsoption prüfen
- Steuerberater mit Doppelbesteuerungsexpertise beauftragen: Steuerberater Spanien Expat
Fazit
Die gute Nachricht: Deine Riester-Rente ist in Spanien nicht verloren. Dank des EuGH-Urteils und der anschließenden deutschen Gesetzesänderung musst du die staatliche Förderung beim Umzug ins EU-Ausland nicht zurückzahlen. Die Rürup-Rente ist ohnehin kein Problem, da sie keine direkten Zulagen kennt. Entscheidend ist aber, was danach kommt: Alle Auszahlungen – Riester, Rürup, Betriebsrente – werden in Spanien als Welteinkommen im Rahmen der IRPF besteuert. Hinzu kommen je nach Rentenbeginn deutsche Quellensteuerrechte von 5 % oder 10 %. Wer beides kennt, rechtzeitig plant und die richtigen Bescheinigungen besorgt, kann eine echte Doppelbesteuerung zuverlässig vermeiden. Der Schlüssel ist eine individuelle Beratung, bevor der Umzug erfolgt – nicht danach.
Offizielle Quellen
- EuGH-Urteil C-269/07 (Riester-Rente und EU-Recht): curia.europa.eu
- DBA Deutschland–Spanien (in Kraft seit 18.10.2012, angewendet ab 01.01.2013): Bundesministerium der Finanzen – Abkommensdatenbank
- Deutsche Rentenversicherung – Rente im Ausland: www.deutsche-rentenversicherung.de
- Agencia Tributaria (AEAT) – IRPF und Steuerresidenz: www.agenciatributaria.es
- Modelo 720 – Meldepflicht Auslandsvermögen: www.agenciatributaria.es/modelo720
- Bundesregierung – Drittes Entlastungspaket (Rürup 100 % absetzbar ab 2023): www.bundesregierung.de