Steuern auf Mallorca als Resident: IRPF & Steuererklärung (Modelo 100)
Wenn du dauerhaft auf Mallorca lebst, wirst du in aller Regel spanischer Steuerresident — und damit wird das IRPF (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas), die spanische Einkommensteuer, zu deiner zentralen jährlichen Pflicht. Als Resident versteuerst du dein gesamtes Welteinkommen in Spanien und reichst dafür die Steuererklärung über das Modelo 100 ein. Dieser Ratgeber erklärt dir, wann du Steuerresident bist, wie der IRPF-Tarif auf den Balearen 2026 aussieht, welche Fristen gelten und wie das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland dich schützt. Steuerthemen sind komplex und individuell — sieh diesen Text als fundierte Orientierung, nicht als Ersatz für einen Steuerberater (gestor/asesor fiscal).

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Wann bist du Steuerresident auf Mallorca?
Steuerliche Residenz hat nichts mit deinem Aufenthaltstitel oder der Anmeldung beim Padrón zu tun — sie folgt eigenen Regeln. Artikel 9 des spanischen Einkommensteuergesetzes (Ley del IRPF) kennt drei alternative Kriterien. Es reicht, dass eines davon erfüllt ist, damit Spanien dich als Resident behandelt.
| Kriterium | Was es bedeutet | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| 183-Tage-Regel | Du hältst dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien auf | Sporadische Abwesenheiten zählen mit, sofern du keine Steuerresidenz im Ausland nachweist |
| Wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt | Kern oder Basis deiner Tätigkeiten und wirtschaftlichen Interessen liegt in Spanien | Es genügt, wenn du hier mehr Vermögen/Einkünfte hast als in jedem einzelnen anderen Land (relative Mehrheit) |
| Familien-Vermutung | Dein nicht getrennt lebender Ehepartner und minderjährige Kinder wohnen gewöhnlich in Spanien | Widerlegbare Vermutung — du kannst Gegenbeweis führen |
Die 183 Tage müssen nicht am Stück sein; sie werden über das gesamte Kalenderjahr addiert. Wichtig: Anders als beim deutschen Wohnsitzkonzept gibt es in Spanien keine Aufteilung des Jahres — du bist für das gesamte Steuerjahr entweder Resident oder Nicht-Resident. Beim Kriterium "wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt" hat der spanische Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo, Urteil vom 08.07.2024) klargestellt, dass nicht nur die Einkünfte zählen, sondern auch der Standort deines beweglichen und unbeweglichen Vermögens sowie der Ort, von dem aus du dieses verwaltest.
Häufigste Fehler bei der Residenz-Einschätzung
- Padrón mit Steuerresidenz verwechseln. Die Anmeldung beim Empadronamiento ist ein melderechtlicher Akt — sie begründet nicht automatisch deine Steuerpflicht, kann aber ein Indiz sein.
- Glauben, "unter 183 Tagen = sicher kein Resident". Der wirtschaftliche Lebensmittelpunkt allein kann die Residenz auslösen, auch wenn du weniger als ein halbes Jahr hier bist.
- Den Wegzug aus Deutschland nicht sauber dokumentieren. Ohne klare Beweislage drohen Doppelansprüche beider Finanzämter.
Das Welteinkommen-Prinzip
Der entscheidende Unterschied zwischen Resident und Nicht-Resident: Als Resident versteuerst du dein weltweites Einkommen über das IRPF (sogenannte "obligación personal"). Egal ob deutsche Mieteinnahmen, eine Betriebsrente aus Deutschland, Dividenden aus einem US-Depot oder dein Gehalt von einem mallorquinischen Arbeitgeber — all das fließt grundsätzlich in deine spanische Steuererklärung ein.
Ein Nicht-Resident dagegen zahlt in Spanien nur Steuer auf spanische Quelleneinkünfte (etwa Mieteinnahmen aus einer Finca oder Wertzuwachs beim Immobilienverkauf) — und zwar über das andere Modell, das IRNR (Impuesto sobre la Renta de no Residentes).
| Aspekt | Resident (IRPF, Modelo 100) | Nicht-Resident (IRNR) |
|---|---|---|
| Steuerpflichtiges Einkommen | Weltweites Einkommen | Nur spanische Quelleneinkünfte |
| Tarif Erwerbseinkommen | Progressiv (siehe Tabelle unten) | Pauschal (EU/EWR i. d. R. 19 %, sonst 24 %) |
| Abgabe | Jährliche Erklärung (April–Juni) | Pro Einkunft / quartalsweise |
| Auslandsvermögen melden | Ja (Modelo 720 ab 50.000 €) | Nein |
Das Welteinkommen-Prinzip ist der Grund, warum die saubere Klärung der Residenz so wichtig ist — und warum das Doppelbesteuerungsabkommen (weiter unten) deine wichtigste Schutzschicht gegen eine doppelte Belastung ist.
IRPF-Tarif auf den Balearen 2026: Staat + autonomer Teil
Das IRPF ist ein geteilter Tarif: Eine Hälfte ("tramo estatal") legt der spanische Staat fest, die andere Hälfte ("tramo autonómico") jede autonome Region selbst. Auf Mallorca gilt der Tarif der Comunidad Autónoma Illes Balears. Die Balearen haben ihre Sätze für die unteren und mittleren Stufen gesenkt — der kombinierte Spitzensatz liegt bei 49,25 % ab 175.000 Euro zu versteuerndem Allgemein-Einkommen.
Die folgende Tabelle zeigt die kombinierten Sätze (Staat + Balearen) für das Steuerjahr 2025, das du in der Kampagne 2026 über das Modelo 100 erklärst. Es handelt sich um einen Stufentarif: Jeder Euro wird nur mit dem Satz seiner jeweiligen Stufe belastet, nicht dein gesamtes Einkommen mit dem Spitzensatz.
| Stufe (zu versteuerndes Einkommen) | Kombinierter Satz Balearen |
|---|---|
| 0 € – 10.000 € | 18,50 % |
| 10.000 € – 18.000 € | 20,75 % |
| 18.000 € – 30.000 € | 24,75 % |
| 30.000 € – 48.000 € | 35,00 % |
| 48.000 € – 70.000 € | 37,50 % |
| 70.000 € – 90.000 € | 44,25 % |
| 90.000 € – 120.000 € | 45,25 % |
| 120.000 € – 175.000 € | 46,25 % |
| ab 175.000 € | 49,25 % |
Zum Verständnis der Mechanik hier nur der autonome (balearische) Teil isoliert, so wie ihn die Agencia Tributaria im offiziellen Handbuch ausweist — neun Stufen von 9 % bis 24,75 %:
| Bemessungsgrundlage bis | Autonomer Satz Balearen |
|---|---|
| 10.000 € | 9,00 % |
| 18.000 € | 11,25 % |
| 30.000 € | 14,25 % |
| 48.000 € | 17,50 % |
| 70.000 € | 19,00 % |
| 90.000 € | 21,75 % |
| 120.000 € | 22,75 % |
| 175.000 € | 23,75 % |
| ab 175.000 € | 24,75 % |
Auf staatlicher Ebene gab es 2026 keine Änderung der allgemeinen Stufen gegenüber dem Vorjahr. Der jeweils ausgewiesene kombinierte Satz ergibt sich aus der Addition von staatlicher und balearischer Stufe.
Modelo 100: Frist und borrador (Kampagne 2026)
Das Modelo 100 ist die offizielle IRPF-Jahreserklärung. Für das Steuerjahr 2025 hat das Finanzministerium die Fristen in der Orden HAC/277/2026 festgelegt. Die Erklärung reichst du online über Renta WEB in der Sede Electrónica der Agencia Tributaria ein.
| Termin 2026 | Was passiert |
|---|---|
| 8. April | Start der Kampagne — Steuerdaten ("datos fiscales") und borrador online abrufbar, Online-Abgabe öffnet |
| 6. Mai | Telefonische Erstellung ("Plan Le Llamamos") startet (Terminvergabe ab 29. April) |
| 29. Mai | Terminvergabe für die persönliche Erstellung in den Finanzämtern öffnet |
| 25. Juni | Letzter Tag bei Nachzahlung mit Bankeinzug (Lastschrift) |
| 30. Juni | Ende der Kampagne — letzter Abgabetag |
| 5. November | Fälligkeit der zweiten Rate, falls Zahlung in zwei Teilen (60 % / 40 %) |
So gehst du Schritt für Schritt vor:
- Identifizieren: Zugang per Cl@ve, digitalem Zertifikat oder Referenznummer.
- Borrador prüfen: Spanien stellt dir einen Entwurf ("borrador") mit vorausgefüllten Daten bereit. Bestätige ihn nie blind — Auslandseinkünfte und ausländische Konten fehlen dort fast immer.
- Ergänzen: Deutsche Renten, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Abzüge eintragen.
- Ergebnis prüfen: Erstattung ("a devolver") oder Nachzahlung ("a ingresar").
- Einreichen: Bei Nachzahlung mit Bankeinzug spätestens am 25. Juni, sonst bis 30. Juni.
Eine verspätete Abgabe ohne vorherige Aufforderung durch das Finanzamt löst die Zuschläge des Artikels 27 der Ley General Tributaria aus — pünktlich abgeben spart bares Geld.
Wichtige Abzüge und Reduzierungen
Bevor der Tarif greift, werden Reduzierungen ("reducciones") von der Bemessungsgrundlage abgezogen; danach mindern Abzüge ("deducciones") direkt die Steuerschuld. Die wichtigsten Hebel:
- Persönliches und Familienminimum ("mínimo personal y familiar"): ein steuerfreier Grundbetrag, der sich nach Alter, Kindern und Angehörigen erhöht.
- Einzahlungen in spanische Pensionspläne ("planes de pensiones"): mindern die allgemeine Bemessungsgrundlage im Rahmen der jährlichen Höchstgrenzen.
- Beiträge zur Sozialversicherung als Arbeitnehmer oder Autónomo.
- Autonome Abzüge der Balearen: zusätzlich zu den staatlichen — etwa für Kinder, kinderreiche Familien, Behinderung und bestimmte regionale Sachverhalte.
- Spenden an anerkannte Organisationen (verbesserte Sätze nach Ley 49/2002).
Welche Abzüge konkret für dich greifen, hängt stark von deiner Situation ab — hier zahlt sich ein gestor schnell aus, gerade im ersten Residenz-Jahr.
Renten und Kapitalerträge
Diese beiden Einkunftsarten betreffen deutsche Auswanderer auf Mallorca besonders häufig.
Renten gehören grundsätzlich zum Erwerbseinkommen ("rendimientos del trabajo") und werden mit dem progressiven Tarif oben besteuert — mit einer wichtigen Ausnahme bei deutschen Beamtenpensionen und öffentlichen Kassen (siehe DBA-Abschnitt). Deine gesetzliche oder private deutsche Rente fließt also in der Regel in die spanische Progression ein. Entscheidend ist dabei die Unterscheidung, welches Land überhaupt besteuern darf: Nach dem DBA hat grundsätzlich nur Spanien als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht auf Renten und Ruhegehälter. Lediglich für gesetzliche Sozialversicherungsrenten (etwa aus der Deutschen Rentenversicherung) darf Deutschland zusätzlich einen begrenzten Quellensteuer-Anteil erheben — Details dazu im DBA-Abschnitt.
Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne aus Aktien oder Immobilien) landen dagegen in der eigenen, weniger progressiven Sparbasis ("base imponible del ahorro"). Seit dem 1. Januar 2025 reicht deren Spitzensatz bis 30 %.
| Sparbasis (Kapitalerträge) | Satz 2025/2026 |
|---|---|
| bis 6.000 € | 19 % |
| 6.000 € – 50.000 € | 21 % |
| 50.000 € – 200.000 € | 23 % |
| 200.000 € – 300.000 € | 27 % |
| ab 300.000 € | 30 % |
Für Anleger mit deutschem Depot ist wichtig: Deutsche Dividenden unterliegen in Deutschland einem Quellensteuerabzug von 26,375 %. Nach dem DBA darf Deutschland aber nur 15 % einbehalten — die Differenz kannst du dir in Deutschland zurückholen (Antrag binnen vier Jahren), die übrigen 15 % rechnest du auf deine spanische Steuer an.
Doppelbesteuerung: das DBA Deutschland–Spanien
Damit dieselbe Einkunft nicht zweimal belastet wird, gilt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien, unterzeichnet am 3. Februar 2011, in Kraft seit 18. Oktober 2012 und wirksam für Steuerjahre ab 2013. Es löst die wichtigste Frage: Welches Land darf welche Einkunft besteuern?
| Einkunftsart | Besteuerungsrecht laut DBA |
|---|---|
| Deutsche private oder betriebliche Rente (nicht-gesetzlich) | Ausschließlich Wohnsitzstaat (Spanien) — Deutschland darf hier nicht zusätzlich besteuern (Art. 17.1) |
| Deutsche gesetzliche Sozialversicherungsrente (z. B. Deutsche Rentenversicherung) | Wohnsitzstaat (Spanien); Deutschland darf zusätzlich begrenzt Quellensteuer erheben (Art. 17.2 — siehe Hinweis unter der Tabelle) |
| Deutsche Beamtenpension / öffentliche Kasse | Grundsätzlich Kassenstaat (Deutschland) — in Spanien meist steuerfrei (Progressionsvorbehalt möglich) |
| Mieteinnahmen aus deutscher Immobilie | Belegenheitsstaat (Deutschland); Spanien rechnet an bzw. stellt frei mit Progressionsvorbehalt |
| Dividenden aus Deutschland | Wohnsitzstaat (Spanien); Deutschland behält max. 15 % Quellensteuer ein (5 % bei qualifizierten Beteiligungen ≥ 10 %) |
| Gewinn aus Immobilienverkauf in Deutschland | Belegenheitsstaat (Deutschland) |
Wichtig zur Rentenbesteuerung (Art. 17 DBA): Renten und Ruhegehälter werden nach Art. 17.1 grundsätzlich ausschließlich im Wohnsitzstaat (also Spanien) besteuert. Das gilt insbesondere für private und betriebliche Renten — Deutschland darf diese nicht zusätzlich belasten. Nur bei Zahlungen nach der Sozialversicherungsgesetzgebung (gesetzliche Sozialversicherungsrenten wie die Deutsche Rentenversicherung) räumt Art. 17.2 dem Quellenstaat Deutschland ein zusätzliches, begrenztes Besteuerungsrecht ein: bis 5 %, wenn das den Rentenanspruch begründende Ereignis zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2029 eintritt, und bis 10 %, wenn dieses Ereignis ab dem 1. Januar 2030 eintritt. Verwechsle private Renten also nicht mit gesetzlichen — der 5-/10-%-Zugriff trifft nur Letztere.
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wendet Deutschland überwiegend die Freistellung mit Progressionsvorbehalt an, für bestimmte Einkünfte (u. a. private Renten, Veräußerungsgewinne, Aufsichtsratsvergütungen) dagegen die Anrechnungsmethode ("imputación"). In Spanien rechnest du als Resident die in Deutschland gezahlte Steuer auf deine spanische IRPF-Schuld an — bis zur Höhe der anteiligen spanischen Steuer.
Wichtig: Das DBA von 2011 deckt Einkommen- und Vermögensteuer, nicht die Erbschaft- und Schenkungsteuer — dafür gibt es kein Abkommen zwischen beiden Ländern.
Verweis: Beckham-Regime und Modelo 720
Zwei Sonderthemen, die für viele Neu-Residenten relevant sind:
Beckham-Regime (régimen de impatriados, Art. 93 Ley IRPF): Wer aus beruflichen Gründen nach Spanien zieht und in den fünf Jahren davor nicht steuerlich in Spanien ansässig war, kann beantragen, im Jahr des Zuzugs und den fünf folgenden Jahren wie ein Nicht-Resident besteuert zu werden — mit einem Pauschalsatz von 24 % auf Erwerbseinkommen bis 600.000 € (47 % darüber). Vorteil: Nur spanische Einkünfte werden besteuert, das Welteinkommen-Prinzip greift nicht. Der Antrag läuft über das Modelo 149 (binnen sechs Monaten nach Arbeitsbeginn), die jährliche Erklärung dann über das Modelo 151 statt Modelo 100. Seit 2023 können sich unter Bedingungen auch bestimmte Selbständige, Digitalnomaden und Familienangehörige einbeziehen lassen.
Modelo 720 (Erklärung von Auslandsvermögen): Als Resident mit Vermögenswerten im Ausland von über 50.000 € pro Block (Konten / Wertpapiere & Versicherungen / Immobilien) musst du diese rein informativ melden — Frist ist der 31. März des Folgejahres (für 2025 also bis 31. März 2026). In Folgejahren musst du nur dann erneut melden, wenn sich der Wert eines Blocks gegenüber der letzten Erklärung um mehr als 20.000 € verändert hat — nach oben oder nach unten — oder wenn du ein bereits gemeldetes Element (Konto, Depot, Immobilie) aufgegeben oder veräußert hast. Seit dem EuGH-Urteil vom 27. Januar 2022 (C-788/19) gilt das gemilderte, allgemeine Sanktionsregime; die Meldepflicht selbst bleibt aber voll bestehen. Kryptowährungen über 50.000 €, die im Ausland verwahrt werden, laufen analog über das Modelo 721 (gleiche Frist 1. Januar bis 31. März).
Häufigste Fehler bei der IRPF-Erklärung
- Borrador blind bestätigen: Auslandseinkünfte und -konten sind nie vorausgefüllt — du musst sie selbst ergänzen.
- Deutsche Rente "vergessen": Als Resident gehört sie ins spanische IRPF, auch wenn sie aus Deutschland kommt.
- Modelo 720 übersehen: Wer über die 50.000-€-Schwelle kommt und nicht meldet, riskiert Sanktionen und IRPF-Folgen.
- Quellensteuer auf deutsche Dividenden nicht zurückfordern: Bis zu 11,375 % zu viel einbehalten bleiben sonst liegen.
- Residenz-Status nicht klären: Wer in beiden Ländern als ansässig gilt, muss die DBA-"Tie-Breaker"-Regeln anwenden — sonst droht echte Doppelbelastung.
- Frist 25. Juni vs. 30. Juni verwechseln: Bei Nachzahlung mit Lastschrift ist schon der 25. Juni Stichtag.
Was kommt danach?
Mit der ersten IRPF-Erklärung ist deine steuerliche Integration auf Mallorca nicht abgeschlossen. Diese Schritte schließen sich logisch an:
- Du brauchst zwingend eine Steuernummer — wie du die NIE beantragst, liest du im Ratgeber zur NIE-Nummer.
- Wenn du auf der Insel kaufst, kommen einmalige Kaufnebenkosten hinzu — getrennt vom laufenden IRPF.
- Für die Marktlage und Preisentwicklung lohnt der Blick in den aktuellen Marktbericht.
- Alle weiteren Behörden- und Auswanderer-Themen bündeln wir im Auswanderer-Ratgeber.
Checkliste für deine IRPF-Erklärung als Resident
- Residenz-Status sauber geklärt (183 Tage / Lebensmittelpunkt / Familie)
- NIE und Cl@ve / digitales Zertifikat vorhanden
- Datos fiscales und borrador ab dem 8. April abgerufen
- Alle Welteinkünfte erfasst (Rente, Miete, Kapital, Gehalt)
- DBA-Behandlung pro Einkunftsart geprüft, ausländische Steuer angerechnet
- Abzüge geprüft (Familienminimum, Pensionsplan, balearische deducciones)
- Modelo 720 geprüft (Auslandsvermögen > 50.000 €) — Frist 31. März
- Beckham-Regime geprüft, falls beruflicher Zuzug
- Abgabe vor dem 25. Juni (Lastschrift) bzw. 30. Juni
Fazit
Als Resident auf Mallorca versteuerst du dein Welteinkommen über das IRPF und das Modelo 100 — mit dem balearischen Tarif, der von 18,5 % bis 49,25 % reicht, einer separaten Sparbasis für Kapitalerträge (19–30 %) und der jährlichen Frist 8. April bis 30. Juni. Das DBA Deutschland–Spanien verhindert die Doppelbesteuerung, verlangt aber, dass du jede Einkunftsart richtig zuordnest. Zusätzliche Pflichten wie das Modelo 720 und Chancen wie das Beckham-Regime machen das erste Jahr beratungsintensiv. Wer den Status früh klärt und gut dokumentiert auswandert, vermeidet die teuersten Fehler.
Offizielle Quellen
- Agencia Tributaria — Cuota íntegra autonómica (IRPF 2025, Skala Illes Balears)
- BOE — Orden HAC/277/2026 (Modelo 100, Fristen Renta 2025)
- Ministerio de Hacienda — DBA Spanien–Deutschland 2011 (Volltext)
- BOE — Instrument zur Ratifizierung des DBA Spanien–Deutschland
YMYL-Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information zum Stand Juni 2026 und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Steuersätze, Freibeträge und Fristen können sich ändern und hängen von deiner persönlichen Situation ab. Verbindliche Auskünfte gibt nur ein zugelassener gestor/asesor fiscal oder die Agencia Tributaria. Für Entscheidungen mit finanzieller Tragweite konsultiere bitte einen Fachberater.