Arraigo Social Spanien: Aufenthalt ohne reguläres Visum legalisieren (2026)
Wer sich in Spanien aufhält, ohne ein gültiges Aufenthaltsrecht zu besitzen, steckt in einer Grauzone – rechtlich, steuerlich und im Alltag. Der Arraigo Social Spanien ist der meistgenutzte Weg heraus: eine Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Umstände, die Nicht-EU-Bürger:innen nach einer nachgewiesenen Verwurzelung im Land erhalten können. Seit dem Royal Decree 1155/2024, das am 20. Mai 2025 in Kraft trat, hat sich das Verfahren grundlegend verändert – die früher geltende Drei-Jahres-Frist ist Geschichte, und mit dem Arraigo Sociolaboral existiert eine komplett neue Variante. Dieser Ratgeber erklärt den aktuellen Stand, die konkreten Voraussetzungen beider Wege, die benötigten Dokumente, typische Fallstricke und was nach der Genehmigung folgt.

Bist du unsicher, welcher Arraigo-Weg für deine Situation passt – oder willst du sichergehen, dass dein Antrag beim ersten Versuch durchgeht?
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Was ist Arraigo – und warum ist das Datum deines Antrags entscheidend?
Das spanische Wort arraigo bedeutet wörtlich „Verwurzelung" oder „Wurzeln schlagen". Im Ausländerrecht ist es ein Sammelbegriff für Aufenthaltstitel unter außergewöhnlichen Umständen (residencia por circunstancias excepcionales), die Menschen in irregulärer Situation eine Legalisierung ermöglichen – ohne vorherige Ausreise, ohne vorher ein Visum im Herkunftsland beantragen zu müssen. Geregelt war das bislang in der Ley Orgánica 4/2000 und dem Royal Decree 557/2011; seit dem 20. Mai 2025 gilt das grundlegend überarbeitete Royal Decree 1155/2024.
Achtung: Nahezu alle Ratgeber im Netz, die eine Drei-Jahres-Frist für den Arraigo Social nennen, beschreiben überholtes Recht. Seit dem 20. Mai 2025 genügen zwei Jahre kontinuierlicher Aufenthalt. Wer nach dem alten Stand plant, riskiert unnötige Wartezeit oder vermeidbare Ablehnungen.
Das Verfahren ist für Nicht-EU-Bürger:innen konzipiert. EU-Bürger:innen – also auch Deutsche und Österreicher:innen – haben eigene Wege zur Residenz (→ Residencia beantragen). Schweizer Bürger:innen, die vor dem Ende des Freizügigkeitsabkommens keine Rechte gesichert haben, können je nach Konstellation allerdings in eine irreguläre Lage geraten – das sollte anwaltlich geprüft werden.
Die Arraigo-Varianten im Überblick
Seit der Reform gibt es mehrere anerkannte Wege. Nicht alle sind für dieselbe Ausgangslage geeignet:
| Variante | Kernvoraussetzung | Beschäftigungsvertrag nötig? | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Arraigo Social | 2 Jahre kontinuierlicher Aufenthalt | Nicht zwingend (aber oft hilfreich) | Soziale Integration muss nachgewiesen werden |
| Arraigo Sociolaboral | 2 Jahre kontinuierlicher Aufenthalt | Ja, mindestens 30 Std./Woche oder Eigenständigkeit | Neu seit RD 1155/2024; kein Integrationsbericht erforderlich |
| Arraigo Laboral | Nachgewiesene Beschäftigung über einen bestimmten Zeitraum | Nein | Arbeitgeber muss Beschäftigung bescheinigen |
| Arraigo Familiar | Spanischer Verwandter 1. Grades oder minderjähriges Kind | Nein | Familienband muss urkundlich belegt sein |
| Arraigo para la Formación | Bewilligter Ausbildungsplatz nach einem Aufenthalt in Spanien | Nein | Eingeführt 2022; Kursplatz ersetzt Arbeitsvertrag |
| Segunda Oportunidad (2. Chance) | Frühere Genehmigung erloschen (innerhalb der letzten 2 Jahre), seitdem Aufenthalt in ES | Nein | Kein Nachweis wirtschaftlicher Mittel nötig |
Hinweis: Dieser Ratgeber konzentriert sich auf Arraigo Social und Arraigo Sociolaboral. Für Arraigo Familiar oder Formativo gelten andere Dokumentenlisten; lass das jeweils anwaltlich prüfen.
Arraigo Social: Voraussetzungen im Detail (Stand: Mai 2025)
Aufenthaltsdauer
Du musst nachweisen, dass du dich mindestens zwei Jahre ununterbrochen in Spanien aufgehalten hast, unmittelbar vor der Antragstellung. Die Zeit als Asylbewerber:in wird nach den vorliegenden Quellen dabei nicht angerechnet.
Soziale Integration
Der Integrationsbericht (informe de integración social) ist das Herzstück des Arraigo Social. Er wird von der Gemeinde oder der autonomen Gemeinschaft ausgestellt und bewertet typischerweise:
- Sprachkenntnisse (Spanisch oder Co-Amtssprache der Region)
- Gesellschaftliche und berufliche Vernetzung
- Empadronamiento-Geschichte (je länger, desto besser)
- Kurse, Ehrenamt, soziale Bindungen
Hinweis: Nicht jede Gemeinde verwendet dieselbe Vorlage. Auf den Balearen stellt das Ajuntament (Gemeindeamt) den Bericht aus. Die Bearbeitungszeit variiert; plane mehrere Wochen ein.
Finanzielle Mittel
Beim Arraigo Social musst du keine aktive Arbeitsstelle vorweisen – aber du musst plausibel machen, dass du dich selbst versorgen kannst. Ein vorhandener Arbeitsvertrag oder ein Angebot stärkt den Antrag erheblich. Alternativ können eigene Mittel oder ein Unterhaltsnachweis durch Angehörige dokumentiert werden.
Straffreiheit
- Kein spanisches Strafregister
- Kein Eintrag im Herkunftsland für Taten, die auch in Spanien strafbar wären
- Nicht in den Ausschreibungslisten von Ländern, mit denen Spanien Migrationsabkommen unterhält
Arraigo Sociolaboral: der neue Weg mit Arbeitsvertrag
Der Arraigo Sociolaboral wurde erst durch das Royal Decree 1155/2024 geschaffen. Er ist attraktiv für alle, die bereits eine konkrete Beschäftigung gefunden haben:
| Merkmal | Arraigo Social | Arraigo Sociolaboral |
|---|---|---|
| Aufenthaltsdauer | 2 Jahre | 2 Jahre |
| Integrationsbericht | Erforderlich | Nicht erforderlich |
| Arbeitsvertrag | Optional | Pflicht: ≥ 30 Std./Woche oder Selbstständigkeit |
| Wirtschaftliche Mittel | Alternativnachweis möglich | Über Arbeitsvertrag abgedeckt |
| Vorteil | Flexibler bei Jobsituation | Schnelleres Verfahren ohne Integrationsbericht |
Für Arbeitgeber, die Fachkräfte in einer irregulären Situation beschäftigen (möchten), ist dieser Weg besonders interessant: Ein konformer Vertrag über mindestens 30 Stunden pro Woche genügt, um die wirtschaftliche Bedingung zu erfüllen – kein langer Warteweg auf einen Integrationsbericht.
Die Segunda Oportunidad – die „zweite Chance"
Ebenfalls neu unter dem Royal Decree 1155/2024 ist der sogenannte Arraigo de Segunda Oportunidad (zweite Chance). Er richtet sich an Menschen, die früher bereits eine reguläre Genehmigung hatten, diese aber aus administrativen oder persönlichen Gründen verloren haben:
Wer kann sich bewerben?
- Du hast in den vergangenen zwei Jahren eine Aufenthaltsgenehmigung besessen (keine Sondergenehmigung unter außergewöhnlichen Umständen)
- Die Genehmigung wurde nicht verlängert – aus Gründen, die nichts mit öffentlicher Ordnung, Gesundheit oder Sicherheit zu tun hatten
- Du lebst seit dem Erlöschen ununterbrochen in Spanien (mind. 2 Jahre vor Antrag)
- Kein Strafregister, keine Einreisesperren
Was den Segunda-Oportunidad-Weg von allen anderen unterscheidet: Es ist kein Nachweis wirtschaftlicher Mittel zum Antragszeitpunkt erforderlich. Typische Fälle sind etwa das Vergessen der Vertragsverlängerung nach einem Jobwechsel, der Ablauf einer Familienangehörigenkarte oder administrative Fehler beim Wechsel von Aufenthaltsarten.
Außerordentliche Regularisierung 2026: Antragsfrist 30. Juni 2026
Parallel zu den regulären Arraigo-Wegen läuft seit April 2026 ein historischer Sonderprozess:
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Royal Decree 316/2026, genehmigt am 14. April 2026 |
| Antragsstart online | 16. April 2026 |
| Antragsstart persönlich | 20. April 2026 |
| Antragsschluss | 30. Juni 2026 – keine Verlängerung |
| Aufenthalt in ES spätestens seit | 31. Dezember 2025 |
| Mind. nachzuweisende Aufenthaltsdauer | 5 Monate kontinuierlich |
| Kriminelles Vorstrafenregister | Darf nicht vorliegen |
| Ergebnis | 1-jährige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis |
| Geschätzte Antragsberechtigte | Bis zu 500.000 Personen |
Achtung: Diese außerordentliche Regularisierung ist ausdrücklich nur für Personen ohne aktuell gültigen Aufenthaltstitel. Wer bereits eine TIE, eine NIE mit Aufenthaltsrechten oder eine andere gültige Genehmigung hat, ist nicht berechtigt und braucht dieses Verfahren nicht.
Falls du in diese Gruppe fällst, solltest du jetzt handeln – die Frist läuft und wird laut den vorliegenden Informationen nicht verlängert.
Dokumente: Was du zusammenstellen musst
Die Dokumentenliste unterscheidet sich je nach Variante. Nachfolgend eine Übersicht für Arraigo Social und Sociolaboral:
Gemeinsame Unterlagen (beide Varianten)
| Dokument | Hinweis |
|---|---|
| Gültiger Reisepass (alle Seiten kopiert) | Oder gleichwertiges Reisedokument |
| Empadronamiento-Bescheinigung | Aktuell, möglichst lückenlose Historie |
| Nachweis 2 Jahre Aufenthalt | Padrón-Auszüge, Arztbesuche, Schulunterlagen, Bankbelege, Sozialhilfenachweise etc. |
| Polizeiliches Führungszeugnis Spanien | Certificado de antecedentes penales |
| Führungszeugnis Herkunftsland | Apostilliert, übersetzt |
| Formular EX-10 | Offizieller Antrag auf Aufenthalt unter außergewöhnlichen Umständen |
| Modelo 790, Código 052 | Gebührenformular (aktuellen Betrag bei der Oficina de Extranjería erfragen) |
Zusätzlich für Arraigo Social
| Dokument | Hinweis |
|---|---|
| Informe de integración social | Ausgestellt vom Ayuntamiento oder der autonomen Gemeinschaft |
| Nachweis wirtschaftlicher Mittel | Arbeitsvertrag, Kontoauszüge, Unterhaltszusage Dritter |
Zusätzlich für Arraigo Sociolaboral
| Dokument | Hinweis |
|---|---|
| Arbeitsvertrag ≥ 30 Std./Woche | Unterschrieben von Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
| Nachweis Arbeitgeberkonformität | Sozialversicherungspflichten des Arbeitgebers müssen erfüllt sein |
Hinweis: Ausländische Dokumente müssen in der Regel apostilliert und beglaubigt übersetzt (von einem in Spanien zugelassenen Übersetzer) eingereicht werden.
Der Antragsprozess Schritt für Schritt
Empadronamiento sicherstellen – Falls noch nicht geschehen: Melde dich umgehend im Ayuntamiento deines Wohnorts an. Der Padrón-Eintrag ist zentral für den Aufenthaltsnachweis. (→ Empadronamiento Mallorca)
Aufenthaltsnachweise sammeln – Arzttermine, Kontoauszüge, Schuleinschreibungen von Kindern, Mietverträge, Quittungen – alles, was deinen physischen Verbleib in Spanien dokumentiert. Je lückenloser, desto besser.
Integrationsbericht beantragen (nur Arraigo Social) – Beim Ajuntament oder der Regionalbehörde. Frage frühzeitig nach der Bearbeitungszeit.
Führungszeugnisse beschaffen – Spanisches Führungszeugnis online über das Justizministerium; Heimatlandszeugnis über die dortige Botschaft oder Behörde. Apostille nicht vergessen.
Dokumente übersetzen lassen – Alle fremdsprachigen Unterlagen brauchen eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische.
Antrag einreichen – Zuständig ist die Oficina de Extranjería der jeweiligen Provinz. Auf den Balearen ist das die Delegación del Gobierno in Palma. Einreichung auch über Registro Electrónico möglich, wenn du ein Certificado Digital oder Cl@ve PIN besitzt.
Gebühr zahlen – Modelo 790, Código 052 beim entsprechenden Geldinstitut oder online.
Auf Bescheid warten – Die Behörde kann weitere Unterlagen anfordern (subsanación). Reagiere innerhalb der gesetzten Frist.
TIE abholen – Nach Genehmigung musst du die physische Aufenthaltskarte (Tarjeta de Identidad de Extranjero) bei der Policía Nacional abholen und dich biometrisch erfassen lassen.
Was gilt als Beweis für zwei Jahre Aufenthalt?
Das ist in der Praxis eine der kniffligsten Fragen. Die Behörden akzeptieren in der Regel eine Kombination aus:
- Padrón-Auszüge: Lückenlose Empadronamiento-Einträge sind das stärkste Mittel
- Arzt- und Krankenhaustermine (Aufzeichnungen des öffentlichen Gesundheitssystems)
- Schulzeugnisse oder Einschreibungen von Kindern in spanischen Schulen
- Bankauszüge mit spanischem IBAN und regelmäßigen lokalen Transaktionen
- Mietverträge und Nebenkostennachweise
- Kurszeugnisse (Sprachkurse, Berufsausbildung)
- Zeugenaussagen von Privatpersonen oder Organisationen (weniger stark, aber ergänzend)
Je breiter und konsistenter die Dokumentenlage, desto geringer das Risiko einer Ablehnung wegen Zweifeln an der Aufenthaltsdauer.
Was nach der Genehmigung passiert
Arraigo-Genehmigungen haben eine Laufzeit von einem Jahr und beinhalten immer eine Arbeitserlaubnis – sowohl als Arbeitnehmer:in (cuenta ajena) als auch als Selbstständige:r (autónomo). Das ist ein entscheidender Vorteil gegenüber manch anderen Sondergenehmigungen.
Nach dem ersten Jahr kann der Aufenthaltstitel verlängert werden – in der Regel zunächst um zwei Jahre, dann erneut um zwei Jahre. Nach fünf Jahren legalem Aufenthalt insgesamt ist der unbefristete Aufenthalt (residencia de larga duración) möglich.
Der Weg zur spanischen Staatsbürgerschaft öffnet sich in der Regel nach zehn Jahren legalem Aufenthalt – für Staatsangehörige bestimmter Länder (Lateinamerika, Philippinen, Äquatorialguinea, Portugal) bereits nach zwei Jahren. (→ Spanische Staatsbürgerschaft beantragen)
Praktische Folgepflichten
- Steuerpflicht: Als Resident bist du in der Regel mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig. (→ Steuern als Resident in Spanien)
- Sozialversicherung: Anmeldung bei der Seguridad Social, wenn du arbeitest
- Krankenversicherung: Als Arbeitnehmer:in über die Seguridad Social; als Selbstständige:r separat klären (→ Krankenversicherung in Spanien)
- Modelo 720: Wer Auslandsvermögen über bestimmten Schwellen hält, muss melden (→ Modelo 720 Meldepflicht)
Häufigste Fehler und wie du sie vermeidest
Diese Fehler führen laut Anwaltspraxis regelmäßig zu vermeidbaren Ablehnungen oder langen Verzögerungen:
| Fehler | Folge | Abhilfe |
|---|---|---|
| Antrag nach altem Drei-Jahres-Stand planen | Unnötige Wartezeit von 12 Monaten | Seit Mai 2025 gilt die Zwei-Jahres-Frist |
| Integrationsbericht vergessen (Arraigo Social) | Zwingender Ablehnungsgrund | Früh beantragen, mehrere Wochen einplanen |
| Lückenhafter Aufenthaltsnachweis | Zweifel an Kontinuität; Ablehnung | Mehrere Dokumenttypen kombinieren |
| Führungszeugnis ohne Apostille | Nicht anerkannt | Apostille im Herkunftsland einholen |
| Übersetzung nicht von zugelassenem Übersetzer | Nicht anerkannt | Nur traductores jurados beauftragen |
| Subsanations-Frist versäumt | Antrag gilt als zurückgezogen | Fristen im Kalender, anwaltliche Begleitung |
| Arraigo Social eingereicht, obwohl Sociolaboral möglich wäre | Längerer Weg ohne Arbeitsvertrag | Beide Optionen prüfen lassen |
| Asylzeit als Aufenthaltszeit einrechnen | Aufenthaltsdauer reicht offiziell nicht | Nur reguläre oder irreguläre Aufenthaltszeit zählt |
Arraigo für Briten nach dem Brexit
Britische Staatsangehörige, die sich vor oder nach dem Brexit in Spanien aufgehalten haben, ohne sich ordnungsgemäß nach dem Austrittsabkommen zu registrieren, können sich in einer irregulären Lage befinden. Der Arraigo Social – mit zwei Jahren nachgewiesenen Aufenthalts und sozialem Integrationsbericht – ist für diese Gruppe ein realistischer Weg zur Legalisierung. Die Reform von 2025 bringt laut den vorliegenden Quellen zusätzliche Flexibilität für solche Fälle. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist hier besonders ratsam. (→ TIE-Karte für Briten)
Checkliste: Bin ich bereit für den Antrag?
Gehe diese Punkte durch, bevor du einreichst:
- Ich halte mich seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen in Spanien auf
- Ich bin im Padrón der Gemeinde eingetragen (idealerweise seit Beginn des Aufenthalts)
- Ich habe meinen Aufenthalt dokumentiert (Arztbesuche, Bankbelege, Mietvertrag etc.)
- Ich habe ein spanisches Führungszeugnis beantragt
- Ich habe ein apostilliertes Führungszeugnis aus meinem Herkunftsland
- Alle fremdsprachigen Dokumente sind von einem zugelassenen Übersetzer übersetzt
- Ich habe entschieden: Arraigo Social (mit Integrationsbericht) oder Sociolaboral (mit Arbeitsvertrag ≥ 30 Std.)
- Der Integrationsbericht wurde beantragt und liegt vor (nur Arraigo Social)
- Das Formular EX-10 ist korrekt ausgefüllt
- Die Gebühr (Modelo 790, Código 052) ist bezahlt
- Ich habe geprüft, ob die außerordentliche Regularisierung 2026 für mich infrage kommt (Frist: 30. Juni 2026)
Fazit
Der Arraigo Social ist seit dem Royal Decree 1155/2024 zugänglicher geworden – zwei statt drei Jahre Aufenthalt, eine neue Variante mit Arbeitsvertrag (Sociolaboral) und ein eigener Weg für jene, die früher schon legal waren und ihren Status verloren haben (Segunda Oportunidad). Hinzu kommt die einmalige außerordentliche Regularisierung, deren Frist am 30. Juni 2026 endet.
Das klingt einfacher als früher – ist es in Teilen auch. Aber die Fallstricke liegen im Detail: lückenhafter Aufenthaltsnachweis, fehlende Apostille, vergessene Subsanationsfristen oder die falsche Wahl zwischen Social und Sociolaboral. Wer die Unterlagen sorgfältig zusammenstellt, den richtigen Weg wählt und idealerweise anwaltliche Begleitung hat, erhält nach Genehmigung eine Ein-Jahres-Erlaubnis mit vollständigem Arbeitsrecht – der erste reale Schritt Richtung langfristiger Residenz und spanischer Staatsbürgerschaft.
Offizielle Quellen
- Royal Decree 1155/2024 (Reglamento de Extranjería, in Kraft seit 20. Mai 2025): https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2024-24099
- Ley Orgánica 4/2000 (Ausländergesetz Spanien, Grundlage des Arraigo): https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2000-544
- Ministerio de Inclusión, Seguridad Social y Migraciones – Informationen zu Aufenthaltsgenehmigungen unter außergewöhnlichen Umständen: https://www.inclusion.gob.es
- Royal Decree 316/2026 – Außerordentliche Regularisierung 2026 (genehmigt 14. April 2026)
- Delegación del Gobierno en Illes Balears – Oficina de Extranjería Palma: https://www.delegaciondelgobierno.gob.es/islas-baleares
- Instrucción SEM 1/2025 zur Anwendung von RD 1155/2024 bei Arraigo-Genehmigungen: https://www.inclusion.gob.es/documents/d/migraciones/instrucciones-sem-1_2025-sobre-las-autorizaciones-de-residencia-temporal-por-circunstancias-excepcionales-por-razon-de-arraigo-aprobado-por-el-real-decreto-1155_2024