Desahucio in Spanien: Ablauf, Fristen & Rechte für Vermieter auf Mallorca
Wer auf Mallorca oder anderswo in Spanien eine Immobilie vermietet, kommt irgendwann möglicherweise in die Situation, einen Mieter räumen lassen zu müssen. Der juristische Begriff dafür lautet Desahucio – und der Desahucio Spanien Ablauf ist strikt geregelt: Ohne Gerichtsbeschluss darf kein Vermieter eigenmächtig handeln. Was in Deutschland manchmal als zermürbendes Verfahren gilt, hat in Spanien mit dem sogenannten „Desahucio exprés" tatsächlich einen beschleunigten Pfad – aber auch tückische Fallstricke. Dieser Ratgeber erklärt dir als Vermieter Schritt für Schritt, welche gesetzlichen Grundlagen gelten, welche Fristen du einhalten musst, was ein Verfahren kostet, wann es zu Verzögerungen kommt und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest.

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Was ist ein Desahucio – und wann ist er zulässig?
Ein Desahucio ist das spanische gerichtliche Räumungsverfahren, mit dem ein Vermieter einen Mieter zur Herausgabe einer Immobilie zwingen kann. Ohne rechtskräftigen Gerichtsbeschluss – also ohne Urteil oder richterliche Verfügung – darf der Vermieter die Wohnung unter keinen Umständen eigenmächtig räumen, das Schloss auswechseln oder die Versorgung unterbrechen. Solche Handlungen sind in Spanien strafbar.
Das Gesetz unterscheidet mehrere Gründe, aus denen ein Desahucio eingeleitet werden kann:
| Grund | Spanische Bezeichnung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Mietzahlungsrückstand | Desahucio por falta de pago | Häufigster Fall; bereits eine ausstehende Rate reicht |
| Vertragsende ohne Auszug | Desahucio por expiración de plazo | 4 Monate Vorankündigung durch Vermieter erforderlich |
| Vertragsbruch (sonstig) | Desahucio por incumplimiento | z. B. unerlaubte Untervermietung, Sachbeschädigung, illegale Aktivitäten |
| Eigenbedarf | Desahucio por necesidad del propietario | An enge Voraussetzungen geknüpft |
Hinweis: Das spanische Mietrecht kennt keine automatische Mietminderung. Schon ein einziger nicht gezahlter Teilbetrag der Miete – unabhängig vom Grund – gibt dem Vermieter das Recht, ein Räumungsverfahren einzuleiten.
Rechtliche Grundlage: LAU und spanisches Zivilprozessrecht
Die Basis aller Wohnraummietverhältnisse in Spanien ist die Ley de Arrendamientos Urbanos (LAU), zuletzt grundlegend reformiert 2019. Ergänzend gelten die Verfahrensvorschriften der Ley de Enjuiciamiento Civil (LEC).
Die wichtigsten Parameter der LAU auf einen Blick:
| Regelung | Privatvermieter (natürl. Person) | Vermietende GmbH (juristische Person) |
|---|---|---|
| Mindestmietdauer (Kündigungsschutz) | 5 Jahre | 7 Jahre |
| Automatische Verlängerung nach Ablauf | Bis zu 3 weitere Jahre | Bis zu 3 weitere Jahre |
| Frist für Nicht-Verlängerung durch Vermieter | 4 Monate vor Vertragsende | 4 Monate vor Vertragsende |
| Mietminderungsrecht des Mieters | Nicht vorgesehen | Nicht vorgesehen |
Ein wichtiger Unterschied zum deutschen Recht: In Spanien gibt es kein gesetzliches Mietminderungsrecht. Wer als Mieter bei Mängeln eigenmächtig die Miete kürzt, gibt dem Vermieter damit formal das Recht zur Räumungsklage. Mängelansprüche müssen gesondert – am besten per notarieller Zustellung – geltend gemacht werden.
Für Vermieter bedeutet das: Die formale Rechtslage ist in vielen Fällen auf ihrer Seite. Der entscheidende Faktor ist die korrekte Verfahrensführung.
Der Desahucio Spanien Ablauf: Schritt für Schritt
Das beschleunigte Räumungsverfahren (Desahucio exprés) bei Nichtzahlung funktioniert nach einem klar geregelten Ablauf. Hier sind die typischen Phasen:
Schritt 1 – Zahlungsaufforderung (Requerimiento de pago)
Bevor du zum Gericht gehst, ist eine formelle Zahlungsaufforderung an den Mieter zu empfehlen. Diese sollte schriftlich und nachweisbar erfolgen – idealerweise per burofax (spanisches Einschreiben mit Empfangsbestätigung und Inhaltszeugnis). Der Burofax ist zwar keine zwingende Voraussetzung für das Gerichtsverfahren, dokumentiert aber die Inkasso-Versuche und kann im Prozess wichtig sein.
Schritt 2 – Beauftragung von Anwalt und Procurador
Für jedes gerichtliche Räumungsverfahren in Spanien sind zwingend erforderlich:
- ein Abogado (Rechtsanwalt) – er verfasst die Klageschrift
- ein Procurador (Prozessvertreter) – er vertritt dich prozessual vor Gericht
Beide Beauftragungen sind verpflichtend und können nicht durch den Vermieter selbst ersetzt werden.
Schritt 3 – Einreichung der Demanda de desahucio
Der Abogado reicht die Räumungsklage (demanda de desahucio) beim zuständigen Amtsgericht (Juzgado de Primera Instancia) ein. Die Klage enthält gleichzeitig – und das ist der entscheidende Vorteil des Desahucio-exprés-Verfahrens – zwei kombinierte Anträge:
- Räumung des Mieters (desahucio)
- Zahlung der ausstehenden Mietrückstände
Schritt 4 – Gerichtliche Ladung und Optionen für den Mieter
Das Gericht stellt dem Mieter die Klage zu und teilt ihm gleichzeitig einen fixen Räumungstermin mit. Der Mieter hat dann grundsätzlich folgende Reaktionsmöglichkeiten:
| Reaktion des Mieters | Konsequenz |
|---|---|
| Keine Reaktion, kein Auszug | Räumungstermin wird vollstreckt |
| Freiwilliger Auszug vor Räumungstermin | Verfahren endet, keine Zwangsräumung |
| Zahlung aller Rückstände (Enervación) | Verfahren wird eingestellt – aber nur einmalig möglich |
| Widerspruch / Verteidigung | Mündliche Verhandlung wird anberaumt |
Schritt 5 – Enervación: das einmalige Rücktrittsrecht des Mieters
Das spanische Recht gibt dem Mieter das sogenannte Recht der Enervación: Er kann das Verfahren stoppen, indem er alle rückständigen Beträge vollständig vor der Verhandlung bezahlt. Dieses Recht kann er jedoch nur einmal pro Mietverhältnis ausüben. Hat er es bereits einmal genutzt, kann er bei einer weiteren Nichtzahlung nicht mehr darauf zurückgreifen.
Achtung: Wenn du als Vermieter die Mietrückstände bereits vor Klageeinreichung schriftlich zurückgewiesen hast oder der Mieter sein Enervations-Recht bereits verbraucht hat, kann er das Verfahren auch durch nachträgliche Zahlung nicht mehr stoppen.
Schritt 6 – Räumungstermin und Zwangsräumung
Wenn der Mieter weder auszieht noch zahlt, wird am festgesetzten Räumungstermin die Zwangsräumung vollzogen. In der Klagezulassung wird dieser Termin in der Regel direkt mitangegeben. Ein Gerichtsbeamter und gegebenenfalls die Polizei begleiten den Vorgang.
Typische Verfahrensdauern: Was du realistisch einplanen musst
Die Verfahrensdauer ist einer der kritischsten Punkte beim Desahucio. Die Angaben variieren je nach Gericht, Gemeinde und Fallkonstellation erheblich.
| Fallkonstellation | Typische Gesamtdauer |
|---|---|
| Standardfall Nichtzahlung, keine Gegenwehr | 6–12 Monate |
| Mieter legt Widerspruch ein | 12–18 Monate |
| Mieter gilt als vulnerabel (Sozialbericht erforderlich) | Deutlich länger möglich |
| Okupa-Situation (illegale Besetzung) | Eigenes Verfahren, gesonderte Regeln |
Hinweis: Fälle, in denen der Mieter als vulnerable Person eingestuft wird (z. B. Familien mit Kindern, Menschen ohne alternative Unterkunft, Bezieher staatlicher Unterstützung), unterliegen einer Pflicht zur Einschaltung der Sozialdienste. Das kann das Verfahren erheblich verlängern, da der Richter den Sozialbericht abwarten muss, bevor er die Räumung vollstreckt.
Desahucio bei illegalem Einzug (Okupa): ein eigenes Kapitel
Wer glaubt, Squatter-Fälle (okupas) liefen wie ein normales Desahucio-Verfahren, irrt. Hier gelten andere Verfahrenswege – und das spanische Strafrecht bietet je nach Situation unterschiedliche Schienen:
| Tatbestand | Rechtsgrundlage | Strafrahmen | Verfahren |
|---|---|---|---|
| Einbruch in bewohntes Haus (Erst- oder Zweitwohnsitz) | Art. 202 Código Penal (Allanamiento de morada) | 6 Monate – 2 Jahre (bis 4 Jahre bei Gewalt) | Strafverfahren, tendenziell schneller |
| Besetzung leerstehender Immobilie | Art. 245 Código Penal (Delito de usurpación) | Geldstrafe 3–6 Monate | Langsamer, komplexer |
Entscheidend für die strafrechtliche Einordnung ist die tatsächliche Nutzung der Immobilie: Ein Ferienhaus mit persönlichen Gegenständen und aktiven Versorgungsanschlüssen gilt als Wohnsitz im Sinne von Art. 202 – und das ist für Mallorca-Eigentümer, die ihre Immobilie auch als Ferienwohnsitz nutzen, besonders relevant.
Achtung: Ein falscher erster Schritt bei der Anzeigenerstattung – also die falsche strafrechtliche Klassifizierung – kann monatelange Verzögerungen auslösen. Die Beratung durch einen Anwalt vor der Polizeianzeige ist hier keine Option, sondern Pflicht.
Kosten eines Desahucio-Verfahrens
Konkrete Pauschaltarife lassen sich hier nicht seriös nennen, da die Anwaltsgebühren in Spanien frei verhandelbar sind. Folgendes lässt sich aber belastbar sagen:
| Kostenblock | Bemerkung |
|---|---|
| Abogado (Anwalt) | Pflichtbeauftragung; Honorar frei vereinbar, oft pauschal oder nach Stundenaufwand |
| Procurador (Prozessvertreter) | Pflichtbeauftragung; Gebühren gesetzlich geregelt (aranceles) |
| Gerichtsgebühren | Für Privatpersonen in Räumungsverfahren oft gering oder entfallend |
| Vollstreckungskosten | Falls Zwangsräumung nötig, entstehen Kosten für Schlosser, Transport etc. |
| Mietrückstände | Können im gleichen Verfahren geltend gemacht werden |
Die gute Nachricht: Solltest du das Verfahren gewinnen, kann das Gericht dem Mieter die Verfahrenskosten auferlegen. In der Praxis ist die tatsächliche Einbringlichkeit dieser Forderung aber oft begrenzt, wenn der Mieter zahlungsunfähig ist.
Vertragsende und Eigenbedarfskündigung: was vorher passieren muss
Wenn der Mietvertrag ausläuft und du nicht verlängern willst, musst du mindestens 4 Monate vor dem Vertragsende schriftlich und nachweisbar mitteilen, dass du die Verlängerung ablehnst. Tust du das nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr – bis zur gesetzlichen Höchstdauer von 3 Jahren Verlängerungszeit.
Für den Eigenbedarf (z. B. Einzug des Vermieters selbst oder enger Familienangehöriger) gelten besondere Voraussetzungen, die im Mietvertrag vorab vereinbart sein sollten. Im Streitfall trägt der Vermieter die Beweislast.
Häufigste Fehler – und wie du sie vermeidest
Die meisten Desahucio-Verfahren scheitern nicht an der Rechtslage, sondern an Formfehlern. Das sind die typischen Stolperfallen:
Kein Burofax, kein Beweis: Mündliche Mahnungen und einfache E-Mails sind im Zweifelsfall schwer beweisbar. Nutze immer den burofax – er dokumentiert Inhalt und Empfang.
Zu früh die Miete "akzeptiert": Wenn du nach Beginn des Verfahrens Teilzahlungen annimmst, ohne dies klarzustellen, kann das als Anerkennung gewertet werden und das Verfahren torpedieren. Lass deinen Anwalt jeden Schritt begleiten.
Eigenmächtige Handlungen: Schloss wechseln, Wasser abstellen, Hausrat herausstellen – alles illegal und strafbewehrt in Spanien.
Falsche Verfahrensart bei Okupas: Wie oben beschrieben, führt die falsche strafrechtliche Einordnung zu Monaten Zeitverlust.
Kein Procurador beauftragt: Das Verfahren ohne Procurador einzureichen ist ein formaler Fehler, der zur Unzulässigkeit führt.
Mietvertrag enthält keinen Enervations-Ausschluss: Wenn der Mieter sein Enervations-Recht noch nicht verbraucht hat, kann er das Verfahren durch vollständige Nachzahlung stoppen. Das ist rechtmäßig – ärgerlich, aber kalkulierbar.
Vulnerable-Status nicht auf dem Radar: Hast du Hinweise, dass dein Mieter als vulnerable Person eingestuft werden könnte? Dann plane extra Zeit ein und besprich das vorab mit deinem Anwalt.
Checkliste: Desahucio einleiten auf Mallorca
Bevor dein Anwalt die Demanda einreicht, solltest du folgendes beisammen haben:
- Mietvertrag (Original oder beglaubigte Kopie)
- Nachweise über nicht gezahlte Mieten (Kontoauszüge, Buchungsjournale)
- Burofax-Dokumentation (Sendebeleg + Empfangsbestätigung)
- NIE-Nummer und Ausweisdokument des Vermieters
- Kopie des Grundbuchauszugs der Immobilie
- Nachweis, dass das Enervations-Recht bereits verbraucht wurde (falls zutreffend)
- Beauftragungsvertrag mit Abogado und Procurador
Was kommt nach dem Desahucio?
Sobald die Immobilie geräumt ist, beginnt für dich als Vermieter ein neues Kapitel:
Zustand der Wohnung prüfen: Erstelle gemeinsam mit einem Zeugen oder Notar ein Übergabeprotokoll und dokumentiere Schäden fotografisch. Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, kannst du aus der Kaution decken – in Spanien beträgt die gesetzliche Mindestkaution eine Monatsmiete.
Offene Forderungen vollstrecken: Die im Desahucio-Verfahren erstrittenen Mietrückstände können weiter vollstreckt werden – allerdings nur, wenn der ehemalige Mieter pfändbare Vermögenswerte hat.
Neuvermietung vorbereiten: Lies dir unseren Ratgeber zur Langzeitmiete auf Mallorca durch, bevor du einen neuen Vertrag aufsetzt – und achte auf die steuerlichen Aspekte: IRPF-Abzüge für Vermieter in den Balearen sind erheblich und oft nicht bekannt.
Immobilie verkaufen statt neu vermieten? Wenn du nach den Erfahrungen mit einem Problemmieter lieber verkaufen möchtest, findest du alles zum Immobilienverkauf auf Mallorca in unserem gesonderten Ratgeber.
Fazit: Desahucio in Spanien – kein Hexenwerk, aber kein Selbstläufer
Der Desahucio Spanien Ablauf ist formell klar geregelt und bietet Vermietern mit dem Desahucio-exprés-Verfahren eine vergleichsweise effiziente Möglichkeit, Mietrückstände und Räumungsansprüche kombiniert durchzusetzen. Die typische Verfahrensdauer von 6 bis 18 Monaten ist zwar kein Sprint, aber mit guter Vorbereitung und einem erfahrenen Anwaltsteam beherrschbar.
Entscheidend ist: Kein eigenmächtiges Handeln, konsequente Dokumentation, schnelle Beauftragung von Abogado und Procurador. Wer diese drei Grundregeln beherzigt, ist auf der sicheren Seite. Wer auf eigene Faust vorgeht oder Formalien vernachlässigt, riskiert Strafanzeigen gegen sich selbst – und jahrelange Verfahren.
Offizielle Quellen
- Ley de Arrendamientos Urbanos (LAU): https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1994-26003
- Ley de Enjuiciamiento Civil (LEC): https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2000-323
- Código Penal España (Art. 202, Art. 245): https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1995-25444
- Consell de Mallorca – Habitatge: https://www.conselldemallorca.cat
- AEAT – Steuerliche Pflichten für Vermieter: https://www.agenciatributaria.es
- Govern de les Illes Balears – Habitatge i Territori: https://www.caib.es