Sanierungsförderung Balearen
Sanierungsförderung Balearen
Berechne deinen möglichen Abzug von der Einkommensteuer (IRPF) für bereits abgegrenzte Sanierungskosten. Die Vorbelegungen sind Anschauungswerte; prüfe die bestätigten Voraussetzungen für deinen Fall.
Alle Beträge gelten je Steuererklärung: gemeinsam der Haushaltsbetrag, einzeln dein zugeordneter Anteil. Bei Gemeinschaftsarbeiten gilt dein Anteil nach coeficiente de participación (Gemeinschaftsquote), DA 50ª.4, fünfter Absatz. Teile die Beträge vor der Eingabe zu; der Rechner teilt sie nicht automatisch.
Erklärung
Anrechenbare Zahlungen sind die nach DA 50ª.4 zulässigen Kosten dieser Arbeit. Dazu zählen Honorare, Projekt- und Bauleitung, Ausführung, Materialien und die Kosten für den Energieausweis (certificado de eficiencia energética); bezahle unbar per Karte, Überweisung, Namensscheck oder Kontoeinzahlung. Barzahlungen und Einbau oder Ersatz fossiler Anlagen sind ausgeschlossen. Gib den Betrag je Steuererklärung ein. Die Vorbelegung ist ein Anschauungswert. Erfasst werden die in diesem Steuerjahr gezahlten Beträge, im ersten Abzugsjahr zusätzlich frühere begünstigte Zahlungen für dieselben Arbeiten.
Summe aus Heiz- und Kühlbedarf mindestens 7 % geringer (20 %)
Erklärung
Die Abzugsstufe bezeichnet den nachgewiesenen energetischen Erfolg dieser abgegrenzten Arbeit. Wähle genau eine Stufe für dieselbe Arbeit; andere selbständig zu prüfende Maßnahmen desselben Jahres sind dadurch nicht pauschal ausgeschlossen.
Erklärung
Ein Energieausweis (certificado de eficiencia energética) dokumentiert die Energiekennwerte deiner Wohnung beziehungsweise des Gebäudes. Bestätige die Voraussetzungen der gewählten Stufe: begünstigte Hauptwohnung oder vermietete beziehungsweise zur Vermietung bestimmte Wohnung in deinem Eigentum; beim Gebäude Wohnungseigentum in einem überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäude. Vorher- und Nachher-Ausweise müssen nach RD 390/2021 ausgestellt und registriert sein; der Vorher-Ausweis ist bei Baubeginn höchstens 2 Jahre alt. Arbeiten und Zahlungen ab 06.10.2021, bei den Wohnungsstufen bis 31.12.2026, Nachher-Ausweis vor 01.01.2027; beim Gebäude bis 31.12.2027, Ausweis vor 01.01.2028. Erwartete Vermietung beginnt vor 31.12.2027. Bei den Wohnungsstufen sind wirtschaftlich genutzte Teile, Garagen, Abstellräume, Gärten, Parks, Schwimmbäder, Sportanlagen und Ähnliches ausgeschlossen. Beim Gebäude bleiben wirtschaftlich genutzte Teile ausgeschlossen; mit der Wohnung erworbene Garagen und Abstellräume zählen mit. Bei der Bedarfsstufe zählt die Minderung der Summe der beiden Bedarfsindikatoren für Heizen und Kühlen zusammen, nicht jeder einzeln. Bei der Primärenergiestufe bedeutet die Alternative eine Verbesserung der Klassifizierung auf A oder B gegenüber dem Vorher-Ausweis in derselben Skala; eine schon vorher bestehende Klasse B reicht nicht. Bei der Gebäudestufe sind Primärenergieminderung oder Verbesserung auf Klasse A/B anhand des Vorher- und Nachher-Ausweises des gesamten Gebäudes nachzuweisen.
Erklärung
Öffentliche Förderung ist der diesen staatlichen Kosten zugeordnete gewährte oder endgültig bewilligte Zuschuss. Gib auch noch nicht ausgezahlte Beträge aus einer endgültigen Bewilligung ein; ein Antrag oder eine bloße Erwartung zählt nicht. DA 50ª.4, dritter Absatz.
Erklärung
Verbrauchte Jahresbasis sind die in diesem Steuerjahr bereits angesetzten Kosten derselben Stufe, nicht der Steuerabzug. Gib den Betrag je Steuererklärung ein; der Deckel der gewählten Stufe beträgt 5.000,00 €.
Erklärung
Wähle das Steuerjahr, für das du rechnest. Im ersten Abzugsjahr zählen auch frühere begünstigte Zahlungen für dieselben Arbeiten: Im AEAT-Beispiel wird die Zahlung 2024 mit dem Ausweis 2025 im Jahr 2025 berücksichtigt. Spätere Zahlungen zählen in ihrem jeweiligen Steuerjahr. Für ein reines Vortragsjahr gibst du neue Kosten mit null ein.
Erklärung
Bestätige, dass der Energieausweis nach den Arbeiten vor Ende des gewählten Steuerjahres ausgestellt war; auch ein früher ausgestellter Ausweis zählt. Dies ist für neue Zahlungen erforderlich. Bereits entstandene Vorträge behalten ihre eigene Frist.
Erklärung
Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bedeutet hier, dass du in Spanien der Einkommensteuer (IRPF) unterliegst. Ohne diese Voraussetzung entfällt sowohl der staatliche als auch der balearische Abzug.
Erklärung
Selbst getragene anrechenbare Kosten sind dein Eigenaufwand nach Art. 3.1: erneuerbare Anlagen, die konventionellen Wärme- oder Stromverbrauch senken, sowie Wassersparmaßnahmen, Trennkanalisation und Systeme zur Wiederverwendung von Grau- oder Regenwasser beziehungsweise zur Verringerung der Einleitung in die öffentliche Kanalisation. Gib den Betrag je Steuererklärung ein, Zuschüsse bereits abgezogen. Diese Basis wird unabhängig von der staatlichen Basis ermittelt.
Erklärung
Die balearischen Voraussetzungen bestimmen, ob deine Investition nach Art. 3 begünstigt ist. Bestätige deine steuerliche Ansässigkeit auf den Balearen, das dortige Objekt als eigene Hauptwohnung oder nach LAU vermietete Hauptwohnung, registrierte Energieausweise vor und nach der Investition und mindestens 1 Stufe bessere Energieklasse, auch bei Wassersparmaßnahmen. Bei Vermietung zusätzlich: derselbe Mieter mindestens 1 Jahr, Kaution beim IBAVI, erklärte Mieteinnahmen als rendimientos del capital inmobiliario (Einkünfte aus Immobilienvermögen), keine Umlage der Investitionskosten auf den Mieter.
Erklärung
Verbrauchte balearische Jahresbasis sind die in dieser Steuerperiode bereits angesetzten Kosten innerhalb von 10.000,00 €. Gib den Betrag je Steuererklärung ein, nicht den Abzug.
Erklärung
Die Veranlagung bezeichnet deine Einzel- oder gemeinsame Steuererklärung. Deine Auswahl bestimmt hier nur die balearische Einkommensgrenze: 33.000,00 € einzeln, 52.800,00 € gemeinsam, jeweils einschließlich der Grenze. Kosten und Vorträge musst du selbst passend zuordnen.
Erklärung
Die Bemessungsgrundlage (base imponible) ist die gesamte steuerliche Einkommensbasis deiner Erklärung, nicht dein Bruttoeinkommen oder die zu zahlende Steuer. Diese Basis entscheidet über die balearische Einkommensgrenze. Die Vorbelegung ist ein Anschauungswert.
Die technische Obergrenze beträgt 10.000.000,00 € je Betragsfeld; sie ist keine gesetzliche Förderschranke.
möglicher Abzug bei ausreichender Steuer und freiem Jahresrahmen
- Staatliche Basis im AbzugsjahrDA 50ª.1–4 LIRPF
- 5.000,00 €
- Staatlicher Abzug 2026DA 50ª.1–3 LIRPF
- 1.000,00 €
- Balearische Basis dieser SteuerperiodeArt. 3.2–4 DL 1/2014Keine anrechenbaren Kosten beziehungsweise offene Basis eingegeben.
- 0,00 €
- Balearischer AbzugArt. 3.1 DL 1/2014Keine anrechenbaren Kosten beziehungsweise offene Basis eingegeben.
- 0,00 €
- Summe im betrachteten Abzugsjahr
- 1.000,00 €
- Anrechenbare Kosten nach Zuschuss und möglichen Abzügen – staatlicher Bezug
- 29.000,00 €
- Anrechenbare Kosten nach Zuschuss und möglichen Abzügen – balearischer BezugKeine anrechenbaren Kosten beziehungsweise offene Basis eingegeben.
- 0,00 €
Die Kostenbezüge bleiben getrennt, weil sich die eingegebenen Basen überschneiden können. Staatlich: neue Kosten nach Zuschuss plus offene Vortragsbasis, abzüglich aller dargestellten staatlichen Abzüge. Balearisch: selbst getragene Kosten abzüglich des balearischen Abzugs. Daraus entsteht kein Gesamtprojektpreis.
Dies ist ein möglicher Steuerabzug, keine Auszahlung. Staatliche und autonome Steuer werden getrennt geprüft; keine gegenseitige Verrechnung und kein Vortrag aus bloßer Steuerunterdeckung. Der Rechner prüft keine Förderanträge. Ein ermäßigter IVA-Satz senkt gegebenenfalls die Rechnung und wird hier nicht als Erstattung addiert.
Rechenbeispiele
Die AEAT-Beispiele setzen bereits zugeordnete Kosten und freie Rahmen voraus. Das dritte Beispiel ist ein redaktioneller Anschauungswert. AEAT
AEAT 2025: je Ehegatte einzeln
Anrechenbare Zahlungen – staatlich: 6.000,00 €
möglicher Abzug bei ausreichender Steuer und freiem Jahresrahmen
- Staatlicher Abzug 2025
- 3.000,00 €
AEAT 2025: gemeinsame Erklärung
Anrechenbare Zahlungen – staatlich: 12.000,00 €
möglicher Abzug bei ausreichender Steuer und freiem Jahresrahmen
- Staatlicher Abzug 2025
- 3.000,00 €
Anschauungswert: Heiz- und Kühlbedarf
Anrechenbare Zahlungen – staatlich: 30.000,00 €
möglicher Abzug bei ausreichender Steuer und freiem Jahresrahmen
- Staatlicher Abzug 2026
- 1.000,00 €
Rechtsstand: 31. März 2022
Quellen
Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
Wie viel bekommst du von einer Sanierung zurück?
Wer seine Immobilie auf Mallorca energetisch saniert, kann einen Teil der Kosten von der spanischen Einkommensteuer (IRPF, Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas) abziehen. Der Staat kennt dafür drei Stufen mit 20 %, 40 % und 60 % auf jeweils gedeckelte Beträge, die Balearen legen einen eigenen Abzug von 50 % daneben. Welche Stufe für deine Arbeiten in Frage kommt und was am Ende übrig bleibt, rechnet dir der Rechner oben mit deinen eigenen Zahlen aus.
So wird gerechnet
Die Rechnung läuft immer in derselben Reihenfolge: Zuerst wird ermittelt, welche deiner Ausgaben überhaupt zählen, davon wird ein etwaiger Zuschuss abgezogen, das Ergebnis wird auf die gesetzliche Höchstbasis gekürzt – und erst auf diesen gekürzten Betrag wirkt der Prozentsatz. Dieser Unterschied entscheidet über das Ergebnis: Gedeckelt wird die Basis, nicht der Abzug. Wer mehr ausgibt als die Höchstbasis zulässt, bekommt für den Mehrbetrag nichts, auch wenn der Prozentsatz hoch klingt.
Die drei staatlichen Stufen
Stufe 1 — einzelne Wohnung, geringerer Heiz- und Kühlbedarf
Abzug 20 %, Höchstbasis 5.000 € im Jahr.
Voraussetzung: Der Energieausweis (certificado de eficiencia energética) nach den Arbeiten weist die Summe aus Heiz- und Kühlbedarf um mindestens 7 % niedriger aus als der Ausweis davor.
Stufe 2 — einzelne Wohnung, weniger Primärenergie
Abzug 40 %, Höchstbasis 7.500 € im Jahr.
Voraussetzung: Der nicht erneuerbare Primärenergieverbrauch sinkt um mindestens ein Drittel — oder der Ausweis verbessert sich auf die Klasse A oder B. Eines von beiden genügt.
Stufe 3 — ganzes Wohngebäude
Abzug 60 %, Höchstbasis 5.000 € im Jahr.
Voraussetzung: Für das Gebäude sinkt der nicht erneuerbare Primärenergieverbrauch um mindestens ein Drittel — oder das Gebäude verbessert sich auf die Klasse A oder B.
Stufe 3 ist die Gebäudemaßnahme – typischerweise über die Eigentümergemeinschaft (comunidad de propietarios) beschlossen und nach Beteiligungsquote auf die Eigentümer verteilt. Sie kennt zusätzlich eine kumulierte Obergrenze von 15.000 € über alle beteiligten Jahre. Was in einem Jahr die Jahresgrenze übersteigt, ist nicht verloren: Der Rest darf in die folgenden 4 Jahre vorgetragen werden, immer innerhalb derselben Grenzen.
Der balearische Abzug
Unabhängig davon gewähren die Balearen als Autonome Gemeinschaft (comunidad autónoma) einen eigenen Abzug von 50 % auf höchstens 10.000 € je Steuerperiode. Er hängt an einer Einkommensgrenze: Bei Einzelveranlagung darf die Bemessungsgrundlage 33.000 € nicht überschreiten, bei gemeinsamer Veranlagung 52.800 €. Wird die Grenze gerissen, fällt der regionale Teil komplett weg – der staatliche bleibt davon unberührt. Der Rechner prüft beides getrennt und zeigt dir die Summe.
Rechenbeispiele
Drei Beispiele sind im Rechner hinterlegt und zeigen jeweils den eingesetzten Betrag und den Abzug, der sich daraus im Abzugsjahr ergibt. Zwei stammen aus dem amtlichen Rechenbeispiel der spanischen Steuerverwaltung zu einer Gebäudesanierung: einmal für ein Ehepaar, das getrennt veranlagt wird, einmal für dieselbe Sanierung bei gemeinsamer Erklärung. Am Unterschied zwischen beiden siehst du, warum die Höchstbasis je Steuererklärung gilt. Das dritte ist ein Anschauungsfall zur ersten Stufe. Wie sich ein Rest auf die Folgejahre verteilt, rechnet dir der Rechner oben aus, sobald du deine eigenen Zahlen einträgst — die Beispielkarten selbst zeigen das nicht.
Sonderfälle und häufige Irrtümer
- Bar bezahlte Rechnungen sind nie abziehbar. Es zählt nur, was per Überweisung, Karte oder Einzahlung auf ein Konto eines Kreditinstituts geflossen ist – nachvollziehbar und dokumentiert.
- Anlagen für fossile Brennstoffe sind ausgeschlossen. Wer den alten Ölkessel durch einen neuen Gaskessel ersetzt, bekommt für diesen Teil nichts, selbst wenn der Verbrauch sinkt.
- Nebenflächen zählen bei den beiden Wohnungsstufen nicht mit. Garagen, Abstellräume, Gärten, Parks, Schwimmbäder und Sportanlagen bleiben außen vor, auch wenn sie im selben Kaufvertrag stehen.
- Wirtschaftlich genutzte Teile der Wohnung zählen nicht. Wer einen Raum als Büro oder Praxis nutzt oder vermietet, muss diesen Anteil herausrechnen.
- Dieselbe Arbeit löst nie zwei Stufen gleichzeitig aus. Die Stufen sind Alternativen, keine Bausteine zum Stapeln. Eine Maßnahme wird einer Stufe zugeordnet – nicht dreien.
- Ein Zuschuss kürzt die Basis. Öffentlich geförderte Beträge sind keine eigenen Ausgaben; sie werden abgezogen, bevor der Deckel greift.
- Nichtresidenten steht der Abzug nicht zu. Er gehört zur Einkommensteuer der in Spanien steuerlich Ansässigen. Wer über das Modelo 210 als Nichtansässiger erklärt, kann ihn nicht geltend machen.
- Der Abzug ist kein Zuschuss. Er senkt deine Steuer – und setzt damit voraus, dass genug Steuer da ist, die er senken kann. Ohne ausreichende Steuerschuld läuft er ins Leere.
Fristen und Nachweise
Der wichtigste und am häufigsten übersehene Punkt: Das Abzugsjahr ist das Jahr, in dem der Energieausweis nach den Arbeiten ausgestellt wird – nicht das Jahr, in dem du bezahlt hast. Wer im Dezember zahlt und den Ausweis im Januar erhält, erklärt den Abzug im Folgejahr.
Nachzuweisen sind zwei Energieausweise, einer vor und einer nach den Arbeiten, jeweils ausgestellt und im zuständigen Register eingetragen nach dem Real Decreto 390/2021. Der Ausweis vor Baubeginn darf zum Zeitpunkt des Beginns höchstens zwei Jahre alt sein; ein alter Ausweis aus der Kaufabwicklung reicht also selten. Was ein solcher Ausweis kostet und wer ihn ausstellen darf, steht im Ratgeber zum Energiezertifikat in Spanien.
Für die beiden Wohnungsstufen müssen die Zahlungen bis zum 31. Dezember 2026 geleistet und der Ausweis nach den Arbeiten vor dem 1. Januar 2027 ausgestellt sein. Für die Gebäudestufe verschiebt sich beides um ein Jahr: Zahlungen bis zum 31. Dezember 2027, Ausweis vor dem 1. Januar 2028.
Schritt für Schritt
Braucht deine Sanierung eine Baugenehmigung, fällt darauf die kommunale Bausteuer (ICIO, Impuesto sobre Construcciones, Instalaciones y Obras) an. Viele Gemeinden ermäßigen sie für energetische Maßnahmen — aber nur, wenn du den Nachlass zusammen mit dem Antrag stellst, nicht nachträglich. Ob deine Arbeiten überhaupt eine Baugenehmigung auf Mallorca brauchen, klärst du am besten vorab; wie hoch die Gebühr in deiner Gemeinde ausfällt, rechnet dir dieser Rechner aus:
Bausteuer (ICIO) und Gebühr
Erklärung
Wähle deine Gemeinde. Ihr Ajuntament (Gemeindeverwaltung) legt die Sätze in der ordenanza fiscal (kommunalen Abgabensatzung) fest.
Erklärung
Gib den PEM (presupuesto de ejecución material: materielle Ausführungskosten) ein. Umsatzsteuer, Planungshonorare, Unternehmergewinn und Gemeindegebühren gehören nicht hinein. Der vorbelegte Bauwert ist ein redaktionelles Beispiel.
- Gemeindeabgaben insgesamt
- 18.567,50 €
- ICIO zu zahlen
- 9.432,50 €
- Gemeindegebühr (tasa)
- 9.135,00 €
Rechtsstand: 31. Oktober 2025
Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
- Energieausweis vor den Arbeiten ausstellen und registrieren lassen. Ohne diesen Ausgangswert lässt sich später keine Senkung belegen.
- Bei der Gemeinde nachfragen, ob sie einen Nachlass auf die Bausteuer ICIO (Impuesto sobre Construcciones, Instalaciones y Obras) für energetische Maßnahmen gewährt. Das ist Ortsrecht und von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
- Baugenehmigung (licencia de obra) beantragen und den Nachlassantrag gleich mitreichen – nachträglich wird er meist nicht mehr berücksichtigt.
- Einen zertifizierten Betrieb beauftragen und alles unbar bezahlen, mit Rechnung auf den Namen der eigentumsberechtigten Person.
- Nach Abschluss den zweiten Energieausweis ausstellen und registrieren lassen.
- Den Abzug in der Steuererklärung des Jahres geltend machen, in dem dieser zweite Ausweis ausgestellt wurde.
Checkliste
- Energieausweis vorher, nicht älter als zwei Jahre bei Baubeginn
- Baugenehmigung und ICIO-Nachlassantrag gemeinsam eingereicht
- Rechnungen des zertifizierten Betriebs, Nebenflächen getrennt ausgewiesen
- Zahlungsbelege der Bank, keine Barzahlung
- Bescheide über bewilligte Zuschüsse
- Energieausweis nachher, registriert, mit Datum
- Bei Gebäudemaßnahmen: Beschluss und Quotenaufteilung der Eigentümergemeinschaft
Zuschüsse: was es daneben gibt
Direktzuschüsse sind ein eigener Weg: Antrag vor Beginn, Bescheid, gebundene Fristen, Verwendungsnachweis. Mit dem Steuerabzug haben sie nichts zu tun, außer dass sie ihn kleiner machen. Eine Voraussetzung zieht sich durch alle Programme: Das Gebäude muss legal sein. Wer noch einen nicht genehmigten Anbau zu legalisieren hat, klärt das besser vor dem Antrag als danach.
Das balearische Programm zur energetischen Gebäudesanierung aus Mitteln von NextGenerationEU hat seine Antragsfrist beendet; die Mittel sind erschöpft, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Für bereits bewilligte Maßnahmen wurde die Frist zur Fertigstellung bis zum 30. Juni 2028 verlängert. Den Stand veröffentlicht der Govern unter caib.es/sites/ibfonseu.
Der Rechner prüft keine Förderanträge. Einen bewilligten Zuschuss gibst du ein, weil er die Abzugsbasis kürzt – nicht, weil der Rechner ihn beantragen könnte.
Rechtsgrundlage und Stand
Der Rechner nennt unter seinem Ergebnis einen Rechtsstand. Das ist nicht das Datum der letzten Textänderung dieser Seite, sondern der Tag, an dem der jüngste der verwendeten Werte in Kraft getreten ist — derzeit die balearischen Einkommensgrenzen. Ältere Werte gelten unverändert weiter; ein länger zurückliegendes Datum heißt also nicht, dass die Seite veraltet wäre.
Der staatliche Abzug steht in der Disposición adicional quincuagésima des spanischen Einkommensteuergesetzes, der Ley 35/2006. Der balearische Abzug folgt aus Artikel 3 des Decreto Legislativo 1/2014. Welchen Rechtsstand die Rechnung verwendet, zeigt dir der Rechner selbst an.
Häufige Fragen
Bekomme ich das Geld ausgezahlt?
Kann ich alle drei staatlichen Stufen für dieselbe Sanierung nutzen?
Zählt das Jahr der Zahlung oder das Jahr des Energieausweises?
Darf ich die Handwerker bar bezahlen?
Ich wohne in Deutschland und vermiete die Wohnung auf Mallorca. Steht mir der Abzug zu?
Kürzt ein bewilligter Zuschuss meinen Abzug?
Kann ich den balearischen Abzug zusätzlich zum staatlichen nutzen?
Was nach der Sanierung kommt
Eine energetisch sanierte Immobilie kostet im Betrieb weniger und lässt sich besser vermieten oder verkaufen; ein guter Energieausweis ist inzwischen ein Argument in der Preisverhandlung. Wenn du nach den Arbeiten über eine Langzeitvermietung auf Mallorca nachdenkst, lohnt der Blick in den dortigen Ratgeber — und wer die steuerliche Gesamtwirkung im Blick behalten will, findet unter Steuern und Recht die laufenden Pflichten. Was eine sanierte Immobilie am Markt wert ist, zeigen die aktuellen Angebote auf Mallorca.
Zwei Nachbarthemen, die häufig zusammen mit einer Sanierung auftauchen: die Anmeldung einer Photovoltaikanlage und die Installation einer Klimaanlage oder Wärmepumpe. Zur Grundsteuer, die manche Gemeinden für erneuerbare Technik ermäßigen, steht alles im Ratgeber IBI-Steuer in Spanien. Alle Themen rund um Bauen und Renovieren sammelt der Bereichs-Überblick.
Verwandte Rechner
Was die Gemeinde für die Baugenehmigung verlangt und wie sich die Bausteuer ICIO zusammensetzt, rechnet dir der Rechner zur Baulizenz-Gebühr und ICIO aus. Wenn zur Sanierung eine Photovoltaikanlage gehört, lohnt sich vorher ein Blick auf die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage auf Mallorca. Und wer noch am Anfang steht und wissen will, was die Arbeiten überhaupt kosten, findet die Größenordnungen unter Kosten einer Komplettsanierung auf Mallorca.