Geld nach Spanien überweisen beim Immobilienkauf – die Sterling-Falle vermeiden
Wer eine Immobilie auf Mallorca kauft und den Kaufpreis in britischen Pfund oder einer anderen Fremdwährung hält, sitzt zwischen zwei Terminen: dem Reservierungsvertrag, bei dem ein fünf- bis sechsstelliger Betrag fließt, und dem Notartermin, an dem der Restbetrag vollständig in Euro auf dem spanischen Konto stehen muss. Dazwischen können Wochen oder Monate liegen – und der GBP/EUR-Kurs kann sich in dieser Zeit erheblich bewegen. Dieser Ratgeber erklärt dir Schritt für Schritt, wie du Geld nach Spanien überweisen für deinen Immobilienkauf planst, welche Transferwege es gibt, wann eine Kurssicherung sinnvoll ist, was spanische Banken und Behörden von dir erwarten – und wo die häufigsten und teuersten Fehler lauern.

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- Kaufprozess Mallorca: Schritt für Schritt
Warum der Wechselkurs beim Mallorca-Kauf so viel ausmacht
Mallorca-Immobilien werden ausnahmslos in Euro abgerechnet. Wer sein Vermögen in Pfund Sterling, Schweizer Franken oder einer anderen Nicht-Euro-Währung hält, trägt vom ersten Angebot bis zur Schlüsselübergabe ein Währungsrisiko – ob er will oder nicht.
Ein Rechenbeispiel macht das greifbar: Angenommen, du kaufst eine Finca für 800.000 Euro. Liegt der GBP/EUR-Kurs bei 1,20 (also 1 GBP = 1,20 EUR), brauchst du rund 667.000 Pfund. Fällt der Kurs auf 1,10, werden plötzlich rund 727.000 Pfund fällig – das sind etwa 60.000 Pfund mehr für exakt dieselbe Immobilie. Bei einem Kaufprozess, der sich über mehrere Monate erstreckt, ist eine solche Bewegung keineswegs ungewöhnlich.
GBP/EUR: Historische Schwankungsbreite
| Zeitraum | Ungefähres Kursniveau GBP/EUR | Besonderheit |
|---|---|---|
| Vor Brexit-Referendum 2016 | ~1,30–1,42 | Historisch hoher Pfundkurs |
| Unmittelbar nach Brexit-Vote | ~1,15–1,20 | Schlagartige Abwertung |
| Post-Brexit-Normalisierung | ~1,10–1,18 | Erhöhte Volatilität |
| Aktuell (Juni 2026) | ~1,157 | Quelle: umrechner-euro.de, Stand 05.06.2026 |
Selbst in einem Jahr ohne politische Schocks kann der GBP/EUR-Kurs spürbar schwanken. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro kann das einen erheblichen Mehrbetrag bedeuten – mehr als das, was viele Käufer durch Verhandeln am Preis herausholen.
Hinweis: Die hier genannten Kurse sind Richtwerte. Aktuell geltende Kurse findest du bei der Europäischen Zentralbank (EZB) oder deinem Transferdienstleister.
Die Zahlungsstruktur beim Mallorca-Kauf – wann fließt wann wieviel?
Um den Transferbedarf zu planen, musst du den zeitlichen Ablauf des spanischen Kaufprozesses verstehen. Er gliedert sich typischerweise in drei Zahlungsstufen:
| Stufe | Vertrag | Typische Summe | Zeitpunkt |
|---|---|---|---|
| 1. Reservierungszahlung | Reservierungsvertrag (contrato de reserva) | Oft 5.000–10.000 EUR oder verhandelbar | Sofort nach Einigung, Tage |
| 2. Anzahlung | Privatvertrag (contrato de arras) | Üblicherweise 10 % des Kaufpreises | Wochen nach Reservierung |
| 3. Restkaufpreis + Nebenkosten | Notarielle Urkunde (escritura pública) | Restbetrag + ca. 10–13 % Nebenkosten | Notartermin, ggf. Wochen bis Monate später |
Das bedeutet: Du brauchst zu drei verschiedenen Zeitpunkten Euro auf deinem spanischen Konto – und jedes Mal gilt der Wechselkurs des jeweiligen Tages, wenn du nicht vorher gesichert hast.
Achtung: Beim Arras-Vertrag gilt: Tritt der Käufer zurück, verfällt die Anzahlung. Tritt der Verkäufer zurück, muss er das Doppelte zurückzahlen. Das Geld muss also zum vereinbarten Termin verbindlich bereitstehen – ein Argument dafür, den Transfer nicht auf den letzten Drücker zu planen.
Mehr zum vertraglichen Ablauf findest du im Ratgeber Reservierungsvertrag Spanien sowie in der Übersicht Kaufnebenkosten Mallorca.
Schritt für Schritt: Geld nach Spanien überweisen für den Immobilienkauf
Schritt 1 – NIE-Nummer beantragen (vor jeder Überweisung)
Ohne die spanische Ausländeridentifikationsnummer (Número de Identidad de Extranjero, NIE) kannst du in Spanien weder einen Kaufvertrag unterschreiben noch ein spanisches Bankkonto eröffnen, auf das der Transfer ankommen soll. Die NIE ist außerdem Pflichtangabe gegenüber spanischen Banken beim Geldeingang.
Antrag über das Formular EX-15 bei der Nationalpolizei oder einem spanischen Konsulat; Bearbeitungszeit je nach Saison mehrere Wochen.
Schritt 2 – Spanisches Bankkonto eröffnen
Spanische Notare arbeiten mit Bankschecks (cheques bancarios) oder valutagerechten Überweisungen auf ein spanisches Konto. Es ist zwar technisch möglich, direkt aus dem Ausland zu überweisen, aber in der Praxis verlangen Notare und Verkäufer oft den Nachweis, dass das Geld aus einem spanischen Konto stammt. Eröffne das Konto frühzeitig, damit zwischen Kontoöffnung und erstem Zahlungstermin kein Zeitdruck entsteht.
Schritt 3 – Transferweg wählen (Hausbank vs. FX-Spezialist)
Hier liegt eines der größten Sparpotenziale – und der häufigste Fehler.
| Transferweg | Typischer Kurszuschlag gegenüber EZB-Kurs | Fixgebühren | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Filialbank (klassisch) | 1,5–3 % | 15–50 EUR je Überweisung | Keine Kurssicherung, wenig transparent |
| Online-Bank / Neobank | 0–0,7 % | Teils 0 | Tagesaktuelle Kurse |
| Spezialisierter FX-Dienstleister | 0,3–1 % | Teils 0 | Forward Contracts möglich, persönliche Beratung |
Bei einem Transfer von 500.000 EUR kann der Unterschied zwischen Hausbank und FX-Spezialist erheblich sein – bei größeren Summen entsprechend mehr.
Hinweis: FX-Dienstleister, die im UK tätig sind, unterliegen der Aufsicht der FCA (Financial Conduct Authority). Achte immer auf eine gültige FCA-Zulassung, bevor du einem Anbieter Gelder anvertraust.
Schritt 4 – Kurssicherung prüfen
Ein Forward Contract (Termingeschäft) erlaubt es dir, den heutigen Wechselkurs für eine zukünftige Überweisung festzuschreiben – typischerweise für bis zu 12 Monate im Voraus. In der Regel ist eine Anzahlung auf die gesicherte Summe erforderlich; die genauen Konditionen variieren je nach Anbieter.
| Instrument | Funktion | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|---|
| Spot-Transfer | Umtausch zum aktuellen Tageskurs | Schnell, unkompliziert | Volles Wechselkursrisiko |
| Forward Contract | Kurs wird heute für künftigen Transfer fixiert | Planungssicherheit | Profitierst nicht von günstiger Kursbewegung |
| Limit Order | Automatischer Kauf, wenn Wunschkurs erreicht wird | Optimaler Einstiegskurs möglich | Kein Timing garantiert |
| Stop-Loss Order | Automatischer Kauf, wenn Kurs zu fallen droht | Schutz vor starkem Kursverlust | Kann unter Wunschniveau auslösen |
Schritt 5 – Überweisung ausführen und dokumentieren
Spanische Banken und die Steuerbehörde AEAT erwarten bei größeren Einzahlungen auf Immobilienkonten eine Herkunftsnachweisdokumentation. Halte folgende Unterlagen bereit:
- Kontoauszüge der letzten 3–6 Monate (Herkunft der Gelder)
- NIE-Nummer
- Kaufvertrag bzw. Arras-Vertrag als Verwendungszweck-Beleg
- Gegebenenfalls Einkommensnachweise / Steuerbescheide
Meldepflichten und Kapitalkontrollen: Was Spanien von dir verlangt
Spanien hat keine generellen Kapitalverkehrsbeschränkungen für EU/EWR-Bürger, aber es gibt Meldepflichten:
| Schwelle | Regelung | Formular / Behörde |
|---|---|---|
| Bargeldtransport ab 10.000 EUR Gegenwert | Meldepflicht bei Grenzübertritt | Zoll / Agencia Tributaria (AEAT) |
| Kontoinhaber im Ausland mit Guthaben ab 50.000 EUR | Meldung im Rahmen der Steuerdeklaration | Modelo 720 (AEAT) |
| Überweisungen ab bestimmten Beträgen aus Nicht-EU-Ländern | Prüfung durch Empfangsbank (Geldwäscheprävention) | Ley 10/2010 |
Hinweis: Das Modelo 720 ist die Erklärung über im Ausland gehaltene Vermögenswerte. Als britischer Staatsbürger nach dem Brexit oder als Nicht-EU-Resident kann eine steuerliche Beratung durch einen lokalen Gestor oder Steuerberater vor der Überweisung sinnvoll sein. Verknüpfe den Immobilienkauf frühzeitig mit der Steuerplanung – weitere Informationen im Bereich Steuern & Recht.
Die Sterling-Falle: Drei reale Szenarien
Szenario A – Kauf läuft glatt, aber die Bank kostet extra
Familie Müller-Harrison bucht eine Finca für 650.000 EUR. Sie überweisen drei Teilbeträge über ihre Hausbank. Der Kurszuschlag beträgt jeweils rund 2 %. Hätten sie einen FX-Spezialisten mit deutlich geringerem Aufschlag genutzt, hätten sie einen erheblichen Betrag gespart.
Szenario B – Kursbewegung zwischen Arras und Notartermin
Mr. Williams reserviert im März bei GBP/EUR 1,18. Zum Notartermin im Juni steht der Kurs bei 1,10. Für die offenen 450.000 EUR braucht er nun rund 409.000 GBP statt rund 381.000 GBP – ein ungeplanter Mehrbedarf von ca. 28.000 GBP. Ein Forward Contract, abgeschlossen im März, hätte das vollständig vermieden.
Szenario C – Transfer kommt zu spät an
Der Notartermin steht für Dienstag, 10 Uhr. Die Überweisung ging Freitagnachmittag ab. Wegen des SWIFT-Korrespondenzbankwegs und des Wochenendes valutiert das Geld erst Dienstagmittag. Der Notar kann die Urkunde nicht beurkunden. Der Verkäufer setzt eine kostenpflichtige Nachfrist. Lösung: Überweisung mindestens 3–5 Werktage vor Notartermin veranlassen; bei manchen FX-Spezialisten sind schnellere Transfers möglich.
Kosten im Überblick: Was kommt nach dem Kaufpreis noch dazu?
Geld nach Spanien überweisen heißt nicht nur, den verhandelten Kaufpreis zu transferieren. Du musst auch die Kaufnebenkosten einkalkulieren, die auf den Balearen besonders hoch sind.
| Kostenblock | Richtwert Balearen 2026 | Anmerkung |
|---|---|---|
| ITP (Grunderwerbsteuer, Wiederverkauf) | 8 % bis 200.000 EUR, dann 9 %, 10 %, bis 13 % bei hohen Werten | Progressiver Stufentarif |
| IVA + AJD (Neubau) | 10 % IVA + 1,5 % AJD | Nur bei Erstverkauf durch Bauträger |
| Notargebühren | ca. 0,1–0,5 % des Kaufpreises | Gedeckelt durch spanische Gebührenordnung |
| Grundbucheintragung | ca. 0,1–0,3 % | Nach Notarbeurkundung |
| Anwalt / Gestor | ca. 1 % oder Pauschalhonorar | Empfohlen, nicht gesetzlich vorgeschrieben |
| Transferkosten (FX) | 0,3–3 % der Transfersumme | Je nach Anbieter, s. Tabelle oben |
Gesamtnebenkosten: in der Regel 10–13 % des Kaufpreises, die ebenfalls in Euro vorliegen müssen. Auch hier entstehen Wechselkurskosten, wenn du von Pfund wechselst. Diese Beträge werden von manchen Käufern bei der Transferplanung vergessen.
Mehr Details zu den balearischen Steuersätzen findest du im Ratgeber Kaufnebenkosten Mallorca.
Häufigste Fehler beim Geldtransfer
Zu spät überweisen. Erst am Tag vor dem Notartermin die Überweisung veranlassen. Gib mindestens 3–5 Werktage Puffer, bei internationalen Überweisungen aus dem UK besser eine Woche.
Nebenkosten in der Transferplanung vergessen. Die 10–13 % Kaufnebenkosten müssen ebenfalls in Euro verfügbar sein – als separater Betrag, nicht nur der verhandelte Kaufpreis.
Hausbank ohne Vergleich nutzen. Der Kurszuschlag klassischer Filialbanken liegt oft deutlich über dem Interbankenkurs. Bei größeren Kaufpreisen kann das einen erheblichen Betrag ausmachen. Vergleiche Kurszuschlag und Gebühren vor jeder Überweisung.
Keine Kurssicherung trotz langer Kaufdauer. Wenn zwischen Arras-Vertrag und Notartermin mehrere Monate liegen, ist das Währungsrisiko erheblich. Ein Forward Contract schafft Planungssicherheit.
NIE-Nummer erst beim Notar beantragen. Ohne NIE kein spanisches Konto, ohne Konto kein reibungsloser Transfer. Beantrage die NIE parallel zur ersten Besichtigung.
Verwendungszweck im Transfer vergessen. Spanische Banken fragen bei größeren Eingängen nach dem Zweck. Gib immer die Referenz des Kaufvertrags an.
Herkunftsnachweis nicht parat haben. Geldwäscheschutzvorschriften (Ley 10/2010) verlangen von spanischen Banken die Überprüfung großer Einzahlungen. Fehlen Kontoauszüge oder Einkommensnachweise, kann es zu Verzögerungen kommen.
Achtung: Wer einen Notar-Vollmachtsinhaber mit der Abwicklung beauftragt, muss sicherstellen, dass die Vollmacht die Entgegennahme und Anweisung von Bankzahlungen ausdrücklich umfasst. Mehr dazu im Ratgeber Vollmacht Spanien Notar.
Für britische Käufer nach dem Brexit: Besonderheiten
Seit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich ein Drittland gegenüber der EU. Das hat für den Geldtransfer folgende Konsequenzen:
| Aspekt | Situation vor Brexit | Situation post-Brexit (2026) |
|---|---|---|
| SEPA-Überweisungen | Ja, GBP möglich (UK war SEPA-Mitglied) | Nein, UK ist nicht mehr im SEPA-Raum |
| Überweisungsweg | SEPA-Überweisung | SWIFT/IBAN-Überweisung, ggf. mit Korrespondenzbank |
| Laufzeit | 1–2 Werktage | 2–5 Werktage, je nach Bank und Route |
| Kosten | Günstig durch SEPA-Regulierung | Höhere Gebühren möglich; FX-Spezialisten konkurrieren aktiv |
| Aufenthaltsstatus | EU-Freizügigkeit | 90/180-Tage-Regelung als Tourist; für Daueraufenthalt Visum erforderlich |
Hinweis: Als britischer Staatsbürger, der nach dem Kauf dauerhaft auf Mallorca leben möchte, braucht es mehr als nur den Immobilienerwerb – nämlich einen Aufenthaltstitel. Das wirkt sich auch auf deine Steuerpflichten aus. Lass dich hierzu von einem spezialisierten Anwalt beraten, bevor du überweist. Informationen zur Immobilienfinanzierung Mallorca findest du im entsprechenden Ratgeber.
Was kommt nach dem Transfer? – Nächste Schritte nach dem Notartermin
Nach der notariellen Beurkundung und dem vollständigen Zahlungseingang:
- Grundbucheintragung (Registro de la Propiedad) – du oder dein Anwalt reichen die Escritura zur Eintragung ein. Die Eintragung dauert je nach Grundbuchamt mehrere Wochen.
- Steuerzahlungen – die Grunderwerbsteuer (ITP) ist innerhalb von 30 Werktagen ab Unterschrift zu entrichten; auch hier muss das Geld auf dem spanischen Konto liegen.
- Versorgungsverträge und Gemeinschaftsgebühren – laufende Euro-Zahlungen, für die ein dauerhaftes spanisches Konto sinnvoll ist.
- Steuerliche Registrierung – je nach Aufenthaltsstatus und Nutzung der Immobilie entstehen jährliche Steuerpflichten (IBI, Nicht-Residentensteuer u. a.); mehr dazu unter IBI Steuer Spanien.
Checkliste: Geld nach Spanien überweisen beim Immobilienkauf
- NIE-Nummer rechtzeitig beantragt (Formular EX-15)
- Spanisches Bankkonto eröffnet (vor erstem Zahlungstermin)
- FX-Anbieter verglichen (Kurszuschlag, Gebühren, FCA-Regulierung geprüft)
- Kurssicherung geprüft (Forward Contract bei langer Kaufdauer erwägen)
- Gesamtbetrag inkl. Kaufnebenkosten (10–13 %) eingeplant
- Überweisung mindestens 5 Werktage vor Notartermin veranlasst
- Verwendungszweck (Kaufvertragsreferenz) im Transfer angegeben
- Herkunftsnachweise (Kontoauszüge 3–6 Monate) bereitgelegt
- Modelo 720 / Steuerpflichten post-Brexit geprüft
- Notartermin und Steuerzahlungsfristen (ITP) im Kalender
Fazit
Geld nach Spanien überweisen für einen Immobilienkauf klingt nach einer technischen Nebensache – ist es aber nicht. Wechselkursschwankungen, unnötige Bankgebühren und Timing-Fehler können zusammengerechnet erhebliche Beträge kosten. Das Gute: Diese Kosten sind weitgehend steuerbar, wenn du früh planst, die richtigen Transferwege wählst und eine Kurssicherung in Betracht ziehst. Britische Käufer haben seit dem Brexit zusätzliche Hürden durch den Wegfall des SEPA-Raums und steuerrechtliche Komplexitäten, die frühe Beratung erfordern. Wer den Transfer in die Gesamtplanung des Kaufprozesses integriert – und nicht als letzten Schritt behandelt –, kommt günstig und pünktlich ans Ziel.
Offizielle Quellen
- Europäische Zentralbank (EZB) – tägliche Referenzkurse: https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/
- Agencia Tributaria (AEAT) – Modelo 720 Auslandsvermögen: https://sede.agenciatributaria.gob.es
- AEAT – Geldwäscheprävention und Modelo S-1 (Kapitalverkehr): https://www.agenciatributaria.es
- Spanisches Zivilgesetzbuch (Código Civil) Art. 1445 ff. – Kauf- und Verkaufsvertrag: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1889-4763
- Ley 10/2010 de prevención del blanqueo de capitales: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2010-6737
- Agència Tributària de les Illes Balears (ATIB) – ITP-Tarife Balearen: https://www.atib.es
- Financial Conduct Authority (FCA) – Register der zugelassenen Zahlungsdienstleister UK: https://register.fca.org.uk
- Notariado.org – Statistikportal der spanischen Notare: https://www.notariado.org/liferay/web/cien/sala-de-prensa/noticias/detalle