Touristensteuer Balearen: Was Ferienvermieter abführen müssen
Wenn du auf Mallorca eine Ferienwohnung oder Finca mit ETV-Lizenz vermietest, bist du nicht Schuldner der Touristensteuer Balearen, sondern ihr Inkassostelle: Der Gast zahlt, du ziehst ein und führst an die balearische Steuerbehörde ATIB ab. Diese Rolle als sustituto del contribuyente bringt eigene Pflichten mit sich – von der korrekten Berechnung pro Aufenthaltstag über die Nebensaison-Bonifikation bis zur fristgerechten Selbstveranlagung. In diesem Ratgeber liest du, welcher Satz für Ferienvermietungen (viviendas turísticas de vacaciones) tatsächlich gilt, wie sich Rabatte in der Nebensaison und bei Langzeitgästen kombinieren lassen, wie oft du bei der ATIB melden musst und warum eine Ratenzahlung bei dieser Steuer ausdrücklich nicht vorgesehen ist. Am Ende findest du eine Checkliste sowie den ehrlichen Stand der diskutierten Reform.

Vermietest du auf Mallorca und bist dir unsicher, ob du die Touristensteuer korrekt abrechnest?
- Persönliche Anfrage stellen — wir vermitteln dich an erfahrene Steuer- und Rechtsexperten auf Mallorca
- Deutschsprachigen Rechtsanwalt im Branchenverzeichnis finden
Was ist die ITS – und wieso betrifft sie dich als Vermieter?
Der offizielle Name der Abgabe lautet Impuesto sobre Estancias Turísticas (ITS), umgangssprachlich Ecotasa genannt. Rechtsgrundlage ist die Ley 2/2016, in Kraft seit dem 1. Juli 2016, gültig auf allen vier bewohnten Baleareninseln. Für Ferienvermieter mit gültiger ETV-Lizenz ist der entscheidende Satz in Art. 13.1 geregelt: Er gilt pro Gast und pro angefangenem Aufenthaltstag, unabhängig davon, ob du direkt oder über eine Hausverwaltung vermietest. Wenn du noch keine Lizenz besitzt oder deine bestehende übertragen willst, findest du die Grundlagen dazu in unserem Ratgeber zur ETV-Lizenz Mallorca.
Hinweis: Die ITS ist eine autonome Steuer der Balearen, keine nationale Abgabe. Es gibt keine gemeindeweisen Zuschläge – der Satz ist inselweit einheitlich.
Der Tarif für Ferienvermieter: Art. 13.1 im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt den vollständigen gesetzlichen Tarifkatalog. Für die Zielgruppe dieses Ratgebers zählt vor allem die Zeile zu Viviendas turísticas de vacaciones – aber die Einordnung im Vergleich zu Hotels und Apartamentos turísticos hilft, den eigenen Satz plausibel zu prüfen.
| Klasse des touristischen Betriebs | Satz (€/Tag) |
|---|---|
| Hotels, Stadthotels, Aparthotels 5★, 5★ Gran Lujo, 4★ superior | 4 |
| Hotels, Stadthotels, Aparthotels 4★ und 3★ superior | 3 |
| Hotels, Stadthotels, Aparthotels 1★, 2★, 3★ | 2 |
| Apartamentos turísticos 4 llaves und 4 llaves superior | 4 |
| Apartamentos turísticos 3 llaves superior | 3 |
| Apartamentos turísticos 1, 2, 3 llaves | 2 |
| Viviendas turísticas de vacaciones (ETV-Ferienvermietung) | 2 |
| Hoteles rurales, Agroturismos, Hospederías, Turismo de interior | 2 |
| Hostales, Pensionen, Posadas, Gästehäuser, Campingplätze | 1 |
| Albergues und Refugios | 1 |
| Sonstige Betriebe oder Wohnungen touristischen Charakters | 2 |
| Kreuzfahrtschiffe | 2 |
Achtung: Haben Hoteles rurales, Agroturismos, Hospederías oder Turismo de interior eine Sterne-Klassifizierung gewählt, gilt nach Art. 13.5 der Satz dieser Sterne-Kategorie und nicht die pauschale Zeile – das betrifft vor allem größere Agroturismo-Betriebe mit Hotelklassifizierung.
Die Nebensaison-Bonifikation: 75 Prozent weniger, gesetzlich fixiert
Nach Art. 13.2 a) in Verbindung mit Art. 13.3 reduziert sich die cuota íntegra für Aufenthalte in der Nebensaison um 75 Prozent. Diese Nebensaison ist nicht Verwaltungspraxis, sondern gesetzlich definiert:
| Zeitraum | Klassifizierung | Effekt |
|---|---|---|
| 1. Mai – 31. Oktober | Hauptsaison | voller Satz (z. B. 2 € für ETV) |
| 1. November – 30. April | Nebensaison (temporada baja) | 75 % Nachlass auf die cuota íntegra |
Für eine ETV-Wohnung bedeutet das: In der Nebensaison wird nur ein Viertel des Hauptsaison-Satzes fällig. Diese Bonifikation gilt automatisch nach Kalenderdatum, unabhängig vom tatsächlichen Wetter oder der Auslastung deiner Unterkunft.
Langzeitgäste: Der zusätzliche Rabatt ab dem neunten Tag
Zusätzlich zur Nebensaison-Bonifikation sieht Art. 13.2 einen zweiten Nachlass vor: 50 Prozent auf den neunten und jeden weiteren Tag, sofern der Aufenthalt im selben Betrieb acht Tage übersteigt.
Wichtig für die Berechnung: Die beiden Bonifikationen sind kumulativ, nicht alternativ. Der Langzeit-Abschlag von 50 Prozent wird auf den Betrag angewendet, der gegebenenfalls bereits durch die Nebensaison-Bonifikation reduziert wurde – nicht auf den ursprünglichen Volltarif.
| Aufenthaltstag | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Tag 1–8 | voller Satz | 75 % Nachlass |
| Tag 9 und folgende | zusätzlich 50 % Nachlass auf den Tagessatz | zusätzlich 50 % Nachlass auf den bereits reduzierten Satz |
Wie wird ein "Tag" berechnet? Die Zwölf-Stunden-Regel
Nach Art. 12 ist ein Aufenthaltstag die Spanne von 12.00 Uhr mittags bis 12.00 Uhr des Folgetages; bei Kreuzfahrtschiffen gilt jeder 24-Stunden-Zeitraum ab Beginn des Aufenthalts. Ein Detail, das in vielen verkürzten Darstellungen fehlt: Kürzere Aufenthalte zählen bereits als voller Tag, sobald sie zwölf Stunden überschreiten. Wechselt also ein Gast am Vormittag aus und ein neuer zieht erst am späten Nachmittag ein, kann das für die Abrechnung relevant werden – prüfe im Zweifel jeden Check-in/Check-out-Zeitpunkt gegen diese Zwölf-Stunden-Grenze.
Deine Pflichten als Vermieter: Einziehen, abführen, melden
Der zentrale Punkt für Ferienvermieter steht in Art. 14: Du bist sustituto del contribuyente – der Gast schuldet die Steuer, du ziehst sie ein und führst sie ab. Es ist rechtlich nicht "deine" Steuer, aber es ist deine Verwaltungspflicht, und die ATIB hält dich dafür verantwortlich.
Wie oft du meldest, hängt vom gewählten Besteuerungsverfahren ab:
| Verfahren | Rhythmus der Selbstveranlagung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Estimación directa (Regelfall) | vierteljährlich | Standardweg für die meisten Ferienvermieter |
| Estimación objetiva (Modulverfahren) | jährlich | zusätzlich im September eine Vorauszahlung von höchstens 60 % der modulbasierten Cuota |
- Betrag pro Gast und Aufenthaltstag anhand der gültigen Sätze und Bonifikationen berechnen.
- Betrag beim Gast einziehen (klassischerweise bei An- oder Abreise).
- Aufzeichnungen über Gästezahl, Aufenthaltsdauer und eingezogene Beträge führen.
- Selbstveranlagung im gewählten Rhythmus (vierteljährlich oder jährlich) bei der ATIB einreichen.
- Bei estimación objetiva zusätzlich die Vorauszahlung im September nicht vergessen.
Wenn eine Hausverwaltung deine Ferienvermietung organisiert, übernimmt sie in der Praxis oft auch die Abrechnung der Touristensteuer – ein Grund mehr, bei der Auswahl auf Erfahrung mit ETV-Objekten zu achten. Passende Anbieter findest du im Branchenverzeichnis Hausverwaltungen. Mehr zur laufenden Verwaltung deiner Ferienimmobilie liest du zudem im Ratgeber Hausverwaltung Mallorca.
Was passiert, wenn du nicht (rechtzeitig) meldest?
Gibst du keine Selbstveranlagung ab, ist die ATIB nicht verpflichtet, auf deine Meldung zu warten: Sie kann die Steuer von Amts wegen nach den Modulen des Schätzverfahrens (estimación objetiva) festsetzen. Das bedeutet in der Praxis, dass eine pauschale Einschätzung erfolgt, die im Zweifel höher ausfallen kann als deine tatsächliche Belegung.
Achtung – ein Punkt, der in vielen Ratgebern fehlt: Nach Art. 14.6 sind Stundung und Ratenzahlung bei der ITS ausdrücklich ausgeschlossen. Anträge auf Stundung werden nicht zur Bearbeitung zugelassen, und ihre bloße Einreichung hindert weder den Beginn noch die Fortsetzung einer Vollstreckung. Verlasse dich also nicht darauf, mit der ATIB eine Ratenzahlung vereinbaren zu können – diese Option gibt es bei dieser Steuer nicht.
Der Reformstand: Was vorgeschlagen wurde und was tatsächlich gilt
Im März 2025 hat die balearische Regierung eine Erhöhung der Touristensteuer-Sätze vorgeschlagen. Dieser Vorschlag war zustimmungspflichtig im Parlament und ist bis heute nicht in Kraft getreten. Die konsolidierte Fassung der Ley 2/2016 im BOE zeigt für Art. 13 weiterhin den Stand vom 31. Dezember 2022, in Kraft seit dem 1. Januar 2023 – es gibt keine aktuellere Tariffassung. Solltest du auf anderen Portalen von einer bereits beschlossenen Erhöhung, von neuen Beträgen für 2027 oder von einer Halbierung statt der gesetzlichen 75-Prozent-Bonifikation lesen: Prüfe diese Angaben kritisch. Für deine laufende Abrechnung als Vermieter gelten aktuell die in diesem Ratgeber genannten Sätze und Bonifikationen unverändert.
Häufigste Fehler bei der Abrechnung
- Rabatte nicht kumuliert: Nebensaison- und Langzeit-Bonifikation werden getrennt statt nacheinander berechnet.
- Zwölf-Stunden-Regel ignoriert: Kurze Übergangsaufenthalte werden fälschlich nicht als voller Tag gezählt oder umgekehrt zu Unrecht doppelt berechnet.
- Falsches Verfahren gewählt: Vermieter melden jährlich, obwohl sie im Regelfall (estimación directa) eigentlich vierteljährlich einreichen müssten.
- Auf Stundung gehofft: Ein Antrag auf Ratenzahlung wird bei der ITS nicht bearbeitet und stoppt keine Vollstreckung – anders als bei manchen anderen spanischen Steuern.
- Reformmeldungen für bare Münze genommen: Angekündigte, aber nicht beschlossene Tariferhöhungen werden in die eigene Preiskommunikation an Gäste übernommen.
Checkliste für Ferienvermieter
| Schritt | Erledigt? |
|---|---|
| ETV-Lizenz liegt vor und ist gültig | ☐ |
| Anwendbarer Tagessatz (2 € für ETV in Hauptsaison) bekannt | ☐ |
| Nebensaison-Zeitraum (1.11.–30.4.) im Buchungssystem hinterlegt | ☐ |
| Langzeitrabatt ab Tag 9 in der Berechnung berücksichtigt | ☐ |
| Verfahren (estimación directa oder objetiva) bei der ATIB geklärt | ☐ |
| Selbstveranlagung im richtigen Rhythmus eingeplant | ☐ |
| Bei objetiva: Vorauszahlung im September vorgemerkt | ☐ |
| Aufzeichnungen über Gästezahlen und eingezogene Beträge geführt | ☐ |
Was kommt danach?
Neben der Touristensteuer betreffen dich als Ferienvermieter in der Regel weitere laufende Pflichten: die Gästemeldung über das staatliche Meldesystem sowie die Versteuerung der Mieteinnahmen selbst. Diese Themen sind bewusst nicht Teil dieses Ratgebers, damit die ITS nicht mit anderen Abgaben vermischt wird – schau dafür in unsere Ratgeber zur Gästemeldung SES.Hospedajes, zur Umsatzsteuer bei der Ferienvermietung und zur Versteuerung der Mieteinnahmen als Nichtresident. Einen allgemeinen Überblick über die Ecotasa aus Urlaubersicht findest du zudem im Ratgeber Tourismussteuer Mallorca (Ecotasa).
Fazit
Als Ferienvermieter mit ETV-Lizenz bist du für die Touristensteuer verantwortlich, ohne sie wirtschaftlich zu tragen: Du berechnest den gesetzlichen Satz von 2 Euro pro Person und Tag, wendest die Nebensaison- und Langzeit-Bonifikationen korrekt und kumulativ an, zählst Aufenthaltstage nach der Zwölf-Stunden-Regel und meldest im passenden Rhythmus bei der ATIB. Stundung ist bei dieser Steuer keine Option – umso wichtiger ist eine saubere, laufende Abrechnung statt nachträglicher Korrekturen. Die im Raum stehende Erhöhung ist bislang nur ein Vorschlag, kein geltendes Recht; bis eine Gesetzesänderung im BOE veröffentlicht ist, gelten die hier genannten Sätze unverändert.
Offizielle Quellen
- Ley 2/2016, de 30 de mayo, de Impuesto sobre Estancias Turísticas – konsolidierte Fassung: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2016-4175
- ATIB – Agència Tributària de les Illes Balears: https://www.atib.es/
- Boletín Oficial del Estado (BOE): https://www.boe.es