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Mieteinnahmen versteuern

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Steuer auf Mieteinnahmen

Erklärung

Reinigung und Wäsche nur bei An- und Abreise zählen nicht als hotelähnlich. Zwischenreinigung, Rezeption, Mahlzeiten oder Gepäckdienst während des Aufenthalts zählen dazu, auch wenn sie fremdvergeben sind.

Erklärung

Gesamte Mieteinnahmen der ganzen Immobilie, einschließlich mitvermieteter Gegenstände, aber ohne spanische Umsatzsteuer (IVA).

Erklärung

Zähle nur Tage innerhalb deines Eigentumszeitraums, an denen die Immobilie vermietet war.

Erklärung

Nur Ansässige in der EU oder im EWR mit steuerlichem Informationsaustausch dürfen die hier erfassten Kosten abziehen.

Erklärung

Bei ganzjährigem Eigentum die volle Tageszahl stehen lassen; sonst die Tage zwischen Erwerb und Veräußerung bzw. Jahresende.

Erklärung

Der Rechner unterstützt 2024 und später. Davor waren positive Mieterträge vierteljährlich ohne gegenseitige Verrechnung zu erklären.

Erklärung

Anteil laut Eigentumsurkunde in Prozent. Jeder Miteigentümer gibt eine eigene Erklärung ab.

Erklärung

Der valor catastral ist der amtliche Katasterwert der gesamten Immobilie; er steht auf dem IBI-Bescheid und ist zugleich Grundlage der Leerstands-Imputation.

Erklärung

Für dieses Steuerjahr gilt die Übergangsregel: entscheidend ist eine Überprüfung seit dem 1. Januar 2012.

Erklärung

Der valor de la construcción ist der im Katasterwert enthaltene Gebäudeanteil ohne Boden; er steht auf dem IBI-Bescheid.

Erklärung

Kaufpreis plus Erwerbsnebenkosten und wertsteigernde Investitionen, ohne Zinsen. Der Bodenanteil wird anhand der Katasterwerte herausgerechnet.

Erklärung

IBI, Versicherung und Gemeinschaftskosten; der Rechner ordnet sie nach Vermietungstagen zu.

Erklärung

Zeitanteilig; zusammen mit allen Reparaturkosten auf die Bruttomiete gedeckelt.

Erklärung

Ganzjährige Kosten, die zeitanteilig angesetzt und zusammen mit Zinsen gedeckelt werden.

Erklärung

Voll zugeordnet, aber zusammen mit Zinsen und den zeitanteiligen Reparaturen gedeckelt.

Erklärung

Reinigung, Wäsche, Plattformprovision und Verwaltung, soweit sie ausschließlich durch die Vermietung entstehen; voller Ansatz.

Erklärung

Zuschlag nach Art. 27 LGT bei freiwilliger Abgabe ohne Aufforderung. Er gilt hier nur für die Miet-Erklärung; Verzugszinsen nach zwölf Monaten sind nicht enthalten.

Steuer auf die Mieteinnahmen

Bruttomiete der ganzen Immobilie
18.000,00 €
Zeitanteilige laufende Objektkosten
-789,04 €
Zinsen und Reparaturen (gedeckelt)
-295,89 €
Gebäudeabschreibung
Warum diese Zahl?
3 % von 240.000,00 € Jahresbasis, danach zeitanteilig nach Vermietungstagen.
-2.367,12 €
Direkte Vermietungskosten
-3.000,00 €
Abziehbare Kosten
Warum diese Zahl?
Nur EU/EWR-Ansässige mit Informationsaustausch dürfen unmittelbar verbundene Kosten abziehen.
-6.452,05 €
rendimiento neto (Nettomieteinkunft)
11.547,95 €
Steuer je Eigentümer
Warum diese Zahl?
Steuersatz auf die positive Bemessungsgrundlage: 19 %.
2.194,11 €
Mietsteuer je Eigentümer
2.194,11 €

AUSLEGUNG: Die Tagesaufteilung ganzjähriger Kosten ist nicht amtlich als Formel vorgegeben. Sie folgt dem geforderten direkten, untrennbaren Zusammenhang mit den spanischen Mieterträgen und der Trennung von Vermietungs- und Leerstandszeit im AEAT-Handbuch.

Steuer für die ganze ImmobilieDie Zeile für die ganze Immobilie unterstellt gleiche Ansässigkeit und gleiche Bemessungsgrundlage aller Miteigentümer; bei gemischter Ansässigkeit rechnet jeder getrennt.2.194,11 €

Modelo 210 (Steuererklärung für Nichtresidenten), Miete: 1. Januar 2026 bis 20. Januar 2026.

Mobiliarabschreibung ist nicht enthalten; das Ergebnis fällt insoweit zu hoch aus.

Steuer auf die nicht vermieteten Tage

imputación de rentas (fiktives Einkommen für nicht vermietete Tage)
1.476,71 €
Steuer je Eigentümer
Warum diese Zahl?
Steuersatz auf die positive Bemessungsgrundlage: 19 %.
280,57 €
Leerstandssteuer je Eigentümer
280,57 €
Steuer für die ganze ImmobilieDie Zeile für die ganze Immobilie unterstellt gleiche Ansässigkeit und gleiche Bemessungsgrundlage aller Miteigentümer; bei gemischter Ansässigkeit rechnet jeder getrennt.280,57 €

Eigenes Abgabefenster der Imputations-Erklärung: 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026.

Bei verspäteter Imputations-Erklärung separat rechnen: Modelo-210-Rechner für Selbstnutzung und Leerstand.

Wirtschaftliche Gesamtbelastung je Eigentümer
2.474,68 €

Wirtschaftliche Summe aus zwei getrennten Erklärungen; die Beträge dürfen nicht als eine gemeinsame Zahllast eingereicht werden.

Ergebnis je Eigentümer bei 100 % Anteil.

Gilt für natürliche Personen und private Gäste ohne Steuereinbehalt; gezeigt wird die spanische Binnensteuer vor einer Entlastung im Wohnsitzstaat.

Die Mieteinnahmen und die Leerstands-Imputation gehören in getrennte Modelo-210-Erklärungen mit eigenen Abgabefenstern.

Die Berechnung verwendet den Rechtsstand zum Ende des gewählten Steuerjahres 2025, nicht den heutigen Rechtsstand.

Rechenbeispiele

EU/EWR: Teiljahr mit Kosten

Mietsteuer je Eigentümer
2.194,11 €
Leerstandssteuer je Eigentümer
280,57 €
Wirtschaftliche Gesamtbelastung je Eigentümer
2.474,68 €

Drittstaat: Teiljahr ohne Abzug

Mietsteuer je Eigentümer
4.320,00 €
Leerstandssteuer je Eigentümer
354,41 €
Wirtschaftliche Gesamtbelastung je Eigentümer
4.674,41 €

EU/EWR: ganzjährig ohne Kosten

Mietsteuer je Eigentümer
3.420,00 €

Rechtsstand: 1. Januar 2023

Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.


Wie viel Steuer zahlst du auf Mieteinnahmen einer Ferienwohnung auf Mallorca?

Bist du in einem EU- oder EWR-Land steuerlich ansässig, zahlst du 19 % auf dein Nettoeinkommen – also auf die Mieteinnahmen nach Abzug der anrechenbaren Kosten. Lebst du steuerlich außerhalb der EU oder des EWR, etwa in der Schweiz, im Vereinigten Königreich oder den USA, zahlst du 24 % auf die volle Bruttomiete, ohne dass dir irgendein Abzug zusteht. Für die Tage, an denen die Immobilie in deinem Besitz, aber nicht vermietet war, kommt zusätzlich eine zweite, eigenständige Steuer auf ein fiktives Einkommen hinzu – mit einer eigenen Erklärung und einer eigenen Frist, die du nicht mit der Mietsteuer vermischen darfst.


Du vermietest deine Mallorca-Immobilie an Feriengäste und lebst steuerlich nicht in Spanien? Dann bist du verpflichtet, deine Mieteinnahmen über die Nichtresidentensteuer IRNR (Impuesto sobre la Renta de No Residentes – die spanische Einkommensteuer für steuerlich nicht ansässige Personen) zu erklären, und zwar mit dem Formular Modelo 210 (der einheitlichen Steuererklärung für Nichtresidenten). Das gilt unabhängig davon, ob du über ein Portal wie Airbnb oder Booking.com vermietest oder privat, und es gilt auch für die Tage, an denen die Wohnung leer steht. Was sich unterscheidet, ist dein Wohnsitzland: Wer in der EU oder im EWR steuerlich ansässig ist, darf Kosten abziehen und zahlt den niedrigeren Satz auf das Nettoergebnis; wer außerhalb lebt, zahlt den höheren Satz auf die volle Bruttomiete. Mit dem Rechner unten trägst du deine Zahlen ein und siehst sofort, was dich das Steuerjahr kostet – inklusive der oft übersehenen zweiten Erklärung für die nicht vermieteten Tage.

So wird gerechnet

Ausgangspunkt ist die Bruttoeinnahme: alles, was dir der Mieter zahlt, ohne die spanische Umsatzsteuer und ohne die Reduktionen, die spanische Vermieter aus der regulären Einkommensteuer kennen – die stehen Nichtresidenten nicht zu, auch nicht bei Wohnraumvermietung.

Ab hier trennen sich die Wege. Bist du in der EU oder im EWR steuerlich ansässig, darfst du Kosten abziehen, die in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Vermietung stehen. Lebst du steuerlich in einem Drittstaat, entfällt jeder Abzug vollständig, und die Steuer wird auf die volle Bruttoeinnahme berechnet.

Für EU/EWR-Vermieter unterscheidet der Rechner zwei Kostengruppen:

  • Zeitanteilig: Kosten, die ganzjährig anfallen – etwa die IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, die spanische Grundsteuer, die zusätzlich zur IRNR ans Rathaus geht), Versicherung, Gemeinschaftskosten, Zinsen, Instandhaltung und Abschreibung – rechnet der Rechner nur anteilig auf die tatsächlich vermieteten Tage um.
  • Voll abziehbar: Kosten, die ausschließlich durch die Vermietung entstehen – Reinigung, Wäsche, Portalprovision, Verwaltung –, zählen in voller Höhe.

Wichtig: Diese Aufteilung ist eine Auslegung des Gesetzeswortlauts, keine amtlich vorgeschriebene Formel. Im Zweifel musst du belegen können, dass zwischen den Kosten und der Vermietung tatsächlich ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht.

Zinsen und Reparaturkosten sind zusätzlich gedeckelt: Zusammen dürfen sie die Bruttomieteinnahmen der Immobilie in diesem Steuerjahr nicht übersteigen. Was darüber hinausgeht, kannst du nicht sofort, aber in den vier folgenden Steuerjahren geltend machen.

Die Abschreibung berechnet der Rechner mit einem festen Satz (3 %) auf den höheren Wert aus deinem gezahlten Anschaffungspreis oder dem valor catastral (Katasterwert – der amtliche, auf dem IBI-Bescheid ausgewiesene Grundstückswert) – jeweils ohne den Bodenanteil, denn Grund und Boden nutzt sich nicht ab. Kennst du den valor de la construcción (Gebäudeanteil des Katasterwerts, also der Wert ohne das Grundstück) nicht genau, teilt der Rechner deinen Anschaffungspreis im Verhältnis von Grundstücks- und Gebäudeanteil des Katasterwerts auf. In den Anschaffungspreis gehören auch Kaufnebenkosten und wertsteigernde Investitionen, aber nicht die Zinsen. Was der Rechner nicht zeigt: die separate Abschreibung für mitvermietetes Mobiliar, die dir zusätzlich zusteht – dein Ergebnis fällt insoweit tendenziell etwas zu hoch aus.

Am Ende steht die rendimiento neto (Nettomieteinkunft – die Bruttoeinnahme abzüglich aller anrechenbaren Kosten), auf die der jeweilige Satz angewendet wird. Parallel dazu berechnet der Rechner für die nicht vermieteten Tage die imputación de rentas, auch renta imputada genannt (das fiktive Einkommen, das der spanische Fiskus für den bloßen Besitz einer Immobilie unterstellt), ebenfalls auf Basis des Katasterwerts. Beide Ergebnisse zeigt dir der Rechner getrennt, denn es handelt sich um zwei eigenständige Steuererklärungen mit unterschiedlichen Fristen.


Sonderfälle

Kurzzeitvermietung über Portale und die ETV-Lizenz

Steuerlich macht es keinen Unterschied, ob du langfristig oder kurzfristig über Airbnb, Booking.com oder ähnliche Portale vermietest: Die IRNR-Pflicht, das Formular und die Berechnung bleiben gleich. Zusätzlich brauchst du auf den Balearen für die touristische Vermietung eine ETV-Lizenz (Estancias Turísticas en Viviendas – die balearische Genehmigung für Ferienvermietung); ohne sie drohen empfindliche Bußgelder, unabhängig von der Steuerfrage. Die Agencia Tributaria (die spanische staatliche Steuerbehörde) gleicht außerdem zunehmend die Daten der Vermietungsportale mit den eingereichten Steuererklärungen ab. Mehr dazu: ETV-Lizenz Mallorca.

Brexit: UK-Eigentümer zahlen wie jeder Drittstaat

Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gelten britische Staatsangehörige steuerlich als Nicht-EU-Ansässige. Wer früher mit dem niedrigeren Satz und Kostenabzug gerechnet hat, zahlt seither den höheren Satz auf die Bruttomiete – ganz ohne Absetzbarkeit. Das gilt unabhängig davon, seit wann die Immobilie im Besitz ist.

Hotelähnliche Leistungen: der Sprung zur Betriebsstätte

Reinigung und Wäschewechsel bei An- und Abreise ändern nichts an der einfachen IRNR-Pflicht. Bietest du deinen Gästen aber während des Aufenthalts hotelähnliche Leistungen – Zwischenreinigung, Rezeption, Verpflegung, Gepäckdienst, auch wenn du sie extern einkaufst – oder beschäftigst du eine Vollzeitkraft für die Vermietung, entsteht daraus eine establecimiento permanente (Betriebsstätte). Dann gelten eine andere Bemessungsgrundlage, ein anderer Satz und andere Erklärungspflichten; der Rechner auf dieser Seite ist für diesen Fall nicht gedacht.

Miteigentum mit unterschiedlicher Ansässigkeit

Gehört die Immobilie mehreren Personen, erklärt jeder Miteigentümer seinen Anteil einzeln – auch steuerlich. Sind nicht alle Miteigentümer im selben Land ansässig, kann es sein, dass ein Miteigentümer Kosten abziehen darf und ein anderer nicht, obwohl es sich um dieselbe Immobilie handelt.

Kauf oder Verkauf während des Steuerjahres

Hast du die Immobilie unterjährig gekauft oder verkauft, zählt für die Bemessung nur der Zeitraum, in dem sie dir tatsächlich gehört hat – sowohl für die Mieteinnahmen als auch für die anteilige imputación an den nicht vermieteten Tagen deines Eigentumszeitraums.

Umsatzsteuer und Ecotasa

Reine Ferienvermietung ohne hotelähnliche Leistungen ist von der spanischen Umsatzsteuer befreit. Die Ecotasa (die balearische Aufenthaltssteuer, die Gäste pro Übernachtung zahlen) ist keine Einkommensteuer und gehört nicht zur IRNR-Bemessungsgrundlage – du ziehst sie von deinen Gästen nur ein und führst sie an die Verwaltung ab, ohne dass sie deine Mieteinnahmen erhöht oder mindert.

Wer für diesen Rechner nicht gedacht ist

Der Rechner richtet sich an natürliche Personen; vermietest du über eine spanische oder ausländische Gesellschaft, gelten andere Kostenregeln. Er unterstellt außerdem private Gäste ohne Steuereinbehalt – vermietest du gewerblich an ein Unternehmen, das ordnungsgemäß Steuern einbehält, ändert sich deine Erklärungspflicht. Und er zeigt ausschließlich die spanische Steuer, bevor dein Wohnsitzstaat sie gegebenenfalls auf deine dortige Steuer anrechnet.


Fristen und Formulare

Für Mieteinnahmen gilt inzwischen die agrupación anual (die jährliche Zusammenfassung aller Mieterträge eines Steuerjahres in einer einzigen Erklärung, statt vier einzelner Quartalserklärungen). Innerhalb dieser Jahreserklärung hängt die genaue Frist von deinem Steuerjahr und deinem Ergebnis ab:

  • Für die Steuerjahre 2024 und 2025 endet die Frist in den ersten zwanzig Kalendertagen des Januar des Folgejahres.
  • Ab dem Steuerjahr 2026 verschiebt sich die Frist auf die ersten zwanzig Kalendertage des April des Folgejahres.
  • Ergibt deine Erklärung keine Zahllast, weil die Kosten die Einnahmen übersteigen, bleibt es – auch ab 2026 – bei den ersten zwanzig Kalendertagen des Januar. Wer in einem Verlustjahr auf den April wartet, gibt zu spät ab.

Die Erklärung für das fiktive Einkommen der nicht vermieteten Tage folgt einem eigenen Kalender: Bis zum Steuerjahr 2025 hattest du dafür das ganze Folgejahr Zeit, ab dem Steuerjahr 2026 beginnt das Fenster am 1. April und endet am 31. Dezember des Folgejahres. Beide Erklärungen sind eigenständige Modelo-210-Formulare mit eigenen Fristen – du kannst sie nicht zusammenlegen, und der Rechner oben zeigt dir beide Zeitfenster getrennt an.

Achtung: Die Agencia Tributaria schickt dir keine automatische Erinnerung. Die Abgabepflicht liegt vollständig bei dir – für beide Erklärungen.


Rechtsgrundlage und Stand

Die Berechnung stützt sich auf das spanische Nichtresidentensteuergesetz (Real Decreto Legislativo 5/2004, Texto Refundido de la Ley del Impuesto sobre la Renta de No Residentes – TRLIRNR), insbesondere Art. 24 (Bemessungsgrundlage und Kostenabzug) und Art. 25 (Steuersätze). Für die abziehbaren Kosten und die Abschreibung gelten ergänzend das spanische Einkommensteuergesetz (Ley 35/2006, Art. 23) und seine Durchführungsverordnung (Real Decreto 439/2007, Art. 14). Die Fristen ergeben sich aus der Orden EHA/3316/2010, Art. 5, in ihrer jeweils aktuellen, konsolidierten Fassung.

Amtliche Quellen zum Nachlesen:

  • Agencia Tributaria (AEAT) – Online-Portal für das Modelo 210: sede.agenciatributaria.gob.es
  • Agencia Tributaria – Informationsseite zur Nichtresidentensteuer: agenciatributaria.es
  • Real Decreto Legislativo 5/2004 – Texto refundido Ley IRNR (BOE): boe.es
  • ATIB (Agència Tributària de les Illes Balears) – zuständig für balearische Steuern (IBI, ITP etc.): atib.es
  • Consell de Mallorca – Informationen zur ETV-Lizenz (Ferienvermietung): conselldemallorca.net

Diese Seite wird bei Gesetzesänderungen aktualisiert; der Rechner selbst zieht die jeweils zum Steuerjahr gültigen Sätze automatisch aus einem gepflegten Register.


Das Modelo 210: Schritt für Schritt

Das Modelo 210 ist das einzige offizielle Formular für die IRNR. Du kannst es direkt über das Online-Portal der Agencia Tributaria ausfüllen und einreichen – ein spanisches Digitalzertifikat erleichtert den Prozess, ist aber nicht zwingend (du kannst auch über einen bevollmächtigten Steuerberater abgeben).

Was du brauchst:

  • NIE (Número de Identificación de Extranjero – die steuerliche Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien)
  • Katasterwert der Immobilie (auf dem IBI-Bescheid)
  • Nachweise über Mieteinnahmen (Kontoauszüge, Mietverträge)
  • Belege für abzugsfähige Kosten (nur EU/EWR)
  • IBAN für eine eventuelle Steuerrückzahlung

Ablauf:

  1. Mieteinnahmen für das Steuerjahr addieren
  2. Abzugsfähige Kosten anteilig berechnen (nur EU/EWR)
  3. Netto- oder Bruttobemessungsgrundlage ermitteln
  4. Steuersatz anwenden (19 % oder 24 %)
  5. Modelo 210 online ausfüllen (AEAT-Portal: sede.agenciatributaria.gob.es)
  6. Formular einreichen und Steuer überweisen

Achtung: Du bekommst von der Agencia Tributaria keine automatische Erinnerung. Die Abgabepflicht liegt vollständig bei dir.


Fiktives Einkommen bei Eigennutzung: Auch ohne Miete steuerpflichtig

Ein häufiges Missverständnis: Wer seine Mallorca-Immobilie nicht vermietet, muss trotzdem eine IRNR-Erklärung abgeben – auf ein fiktives Einkommen (die imputación de rentas bzw. renta imputada), das auf Basis des Katasterwerts berechnet wird.

Die Logik dahinter: Spanien besteuert den wirtschaftlichen Vorteil des Besitzes einer Zweitimmobilie, selbst wenn du keine Einnahmen erzielst.

Parameter Wert
Bemessungsgrundlage 2 % des Katasterwerts (oder 1,1 % bei aktualisiertem Katasterwert)
Steuersatz EU/EWR 19 %
Steuersatz Nicht-EU 24 %
Abgabefrist eigenes Fenster im Folgejahr, getrennt von der Mietsteuererklärung

Da dieser Ratgeber Mieteinnahmen als Schwerpunkt hat: Wer im selben Jahr teils vermietet, teils selbst nutzt, muss beide Tatbestände getrennt erklären – für die Vermietungstage die tatsächliche Mieteinkunft, für die restlichen Tage die Renta Imputada. Der Rechner oben berechnet beide Beträge in einem Durchgang.


Modelo 210: Selbstnutzung

Erklärung

Der valor catastral ist der amtliche Wert der Immobilie; er steht auf dem IBI-Bescheid (Grundsteuerbescheid) und liegt in der Regel deutlich unter dem Kaufpreis.

Erklärung

Für dieses Steuerjahr gilt eine Übergangsregel: entscheidend ist, ob der Katasterwert seit dem 1. Januar 2012 überprüft wurde.

Erklärung

Dein steuerlicher Wohnsitz bestimmt den Steuersatz. Wähle, ob er in der Europäischen Union (EU), im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder außerhalb liegt.

Fiktives Einkommen (renta imputada)
Warum diese Zahl?
Ansatz auf den Katasterwert: 1,1 %, gekürzt nach Tagen und Eigentumsanteil.
2.200,00 €
Steuer je Eigentümer
Warum diese Zahl?
Steuersatz auf das fiktive Einkommen: 19 %.
418,00 €
Gesamt
418,00 €

Gerechnet mit einem Anteil von 100 %.

Steuer für die ganze Immobilie (alle Eigentümer zusammen, gleiche Besteuerung unterstellt)418,00 €

Abgabefrist: 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 — für dieses Steuerjahr galt noch das ganze Kalenderjahr.

Rechtsstand: 1. Januar 2023

Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

Ausführlich rechnen


Häufigste Fehler und wie du sie vermeidest

1. Abgabe vergessen

Die Agencia Tributaria schickt keine Erinnerung. Und die Frist ist komplizierter, als viele denken: Je nach Steuerjahr und Ergebnis liegt sie im Januar oder erst im April des Folgejahres (Details im Abschnitt „Fristen und Formulare" oben). Wer sich auf ein pauschales Datum verlässt, riskiert automatische Zuschläge.

2. Als Nicht-EU-Ansässiger Kosten abziehen wollen

Schweizer, Briten und andere Nicht-EU-Ansässige dürfen keinerlei Kosten geltend machen. Falsche Abzüge führen zu Nachforderungen und Bußgeldern.

3. Kurzzeitvermietung nicht deklarieren

Airbnb und Booking.com übermitteln Daten an die spanischen Steuerbehörden. Wer nicht deklariert, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit entdeckt.

4. Katasterwert nicht kennen

Für die Renta Imputada brauchst du den Katasterwert. Er steht auf dem jährlichen IBI-Bescheid. Ohne ihn kannst du die Erklärung nicht korrekt ausfüllen.

5. IBI und IRNR verwechseln

IBI (an die Gemeinde) und IRNR (an die Agencia Tributaria) sind zwei verschiedene Steuern. Beide müssen bezahlt werden.

6. NIE fehlt

Ohne NIE kann kein Modelo 210 eingereicht werden.

7. Brexit-Status ignorieren

Viele britische Eigentümer rechnen noch immer mit dem günstigeren EU-Satz und Kostenabzug. Seit dem Brexit gilt für sie der höhere Satz auf die Bruttomiete, ohne jede Absetzbarkeit.


Was kommt danach? Weitere Steuerpflichten im Blick behalten

Das Modelo 210 für Mieteinnahmen ist oft nur eine von mehreren steuerlichen Verpflichtungen:

Steuer / Pflicht Wer ist betroffen? Ratgeber
Vermögensteuer (Patrimonio) Nichtresidenten mit Immobilienwert über Freibetrag Vermögensteuer Spanien
IBI (Grundsteuer) Alle Eigentümer IBI-Steuer Spanien
Kapitalertragsteuer beim Verkauf Alle Nichtresidenten beim Verkauf Steuern beim Immobilienverkauf
ETV-Lizenz (Ferienvermietung) Alle Kurzzeitvermieter auf Mallorca ETV-Lizenz Mallorca
Wegzugssteuer Bei Verlegung Wohnsitz aus Spanien Wegzugssteuer Spanien

Wer überlegt, statt als Privatperson über eine spanische Gesellschaft (SL) zu vermieten, sollte das Thema vorher steuerlich durchrechnen: Immobilie per SL kaufen. Einen Überblick über alle Themen rund ums Vermieten auf Mallorca findest du im Vermieten-Ratgeber.


Checkliste: Modelo 210 für Vermieter

Vor der Abgabe solltest du folgende Punkte abhaken:

  • NIE liegt vor und ist aktuell gültig
  • Mieteinnahmen des Steuerjahres vollständig dokumentiert (Kontoauszüge, Verträge)
  • Ansässigkeitsstatus geprüft (EU/EWR oder Nicht-EU/UK?)
  • Abzugsfähige Kosten belegt und anteilig berechnet (nur EU/EWR)
  • Katasterwert aus aktuellem IBI-Bescheid entnommen
  • Vermietungstage vs. Eigennutzungstage aufgeteilt
  • Steuersatz mit dem Rechner ermittelt
  • Fristfenster für dein Steuerjahr und Ergebnis geprüft (Januar oder April?)
  • Modelo 210 fristgerecht eingereicht
  • Steuer überwiesen oder Lastschriftmandat erteilt
  • ETV-Lizenz vorhanden (bei touristischer Kurzzeitvermietung)
  • IBI separat bezahlt
Wer muss in Spanien Mieteinnahmen als Nichtresident versteuern?
Alle Personen, die steuerlich nicht in Spanien ansässig sind, aber eine spanische Immobilie vermieten. Die Pflicht gilt unabhängig von Nationalität und Vermietungsart – auch bei kurzfristiger Ferienvermietung über Portale.
Welches Formular brauche ich für die Nichtresidentensteuer?
Das Modelo 210 ist das offizielle Formular für die IRNR. Es wird über das Online-Portal der Agencia Tributaria eingereicht und deckt Mieteinnahmen, das fiktive Einkommen bei Eigennutzung und Kapitalgewinne beim Verkauf ab – jeweils als eigenständige Erklärung.
Bis wann muss ich das Modelo 210 für Mieteinnahmen abgeben?
Das hängt von deinem Steuerjahr und deinem Ergebnis ab: Ergibt sich eine Zahllast, liegt die Frist je nach Steuerjahr im Januar oder im April des Folgejahres; hast du dagegen keine Zahllast, weil deine Kosten die Einnahmen übersteigen, bleibt es beim Januar-Termin. Den genauen Zeitraum für deinen Fall zeigt dir der Rechner oben.
Was kann ich als EU-Bürger von der Steuer abziehen?
Als in der EU oder im EWR ansässige Person kannst du Kosten wie Reparaturen, IBI, Versicherungen, Hausverwaltungsgebühren und Hypothekenzinsen anteilig – bezogen auf die Vermietertage – abziehen. Die Steuer fällt dann nur auf dein Nettoeinkommen an, nicht auf die volle Miete.
Zahle ich als Schweizer oder Brite auch den günstigeren Satz?
Nein. Wer in der Schweiz oder – seit dem Brexit – im Vereinigten Königreich steuerlich ansässig ist, gilt als Nicht-EU-Ansässiger und zahlt den höheren Satz auf die vollen Bruttoeinnahmen, ohne jede Kostenabsetzbarkeit. Den genauen Unterschied rechnet dir der Rechner oben vor.
Was passiert, wenn ich das Modelo 210 nicht abgebe?
Die Agencia Tributaria kann Zuschläge, Verzugszinsen und Bußgelder festsetzen. Da Plattformen wie Airbnb Daten an die spanischen Steuerbehörden übermitteln, ist das Entdeckungsrisiko bei nicht deklarierten Mieteinnahmen erheblich gestiegen.
Muss ich auch Steuern zahlen, wenn ich die Immobilie gar nicht vermiete?
Ja. Bei Eigennutzung oder Leerstand fällt die sogenannte Renta Imputada an – eine Steuer auf ein fiktives Einkommen, berechnet auf Basis des Katasterwerts. Dafür gibt es eine eigene Erklärung mit einem eigenen Zeitfenster, unabhängig von der Mietsteuer.
Ist die IRNR dasselbe wie die IBI?
Nein. Die IBI ist eine kommunale Grundsteuer, die du an dein Rathaus zahlst. Die IRNR ist eine nationale Einkommensteuer, die über die Agencia Tributaria abgewickelt wird. Beide fallen parallel und unabhängig voneinander an.
Fällt beim Vermieten Umsatzsteuer an?
In der Regel nicht. Reine Ferienvermietung ohne hotelähnliche Leistungen wie Rezeption oder Verpflegung ist von der spanischen Umsatzsteuer befreit. Die Ecotasa, die deine Gäste pro Übernachtung zahlen, ist eine eigenständige Abgabe und Teil einer anderen Steuer.
Was passiert, wenn ich hotelähnliche Leistungen wie Rezeption oder Verpflegung anbiete?
Dann geht deine Tätigkeit über eine reine Vermietung hinaus und begründet eine Betriebsstätte in Spanien. Dafür gelten eine andere Bemessungsgrundlage, ein anderer Satz und andere Erklärungspflichten – der Rechner auf dieser Seite ist für diesen Fall nicht ausgelegt.