Rente Spanien beantragen: Jubilación als Expat kombinieren
Wer nach Jahren in Deutschland und Spanien gearbeitet hat oder als Rentner auf Mallorca lebt, steht vor einer Frage, die viele unterschätzen: Wie beantrage ich die Rente in Spanien richtig – und wie kombiniere ich das mit meiner deutschen Rente, ohne Ansprüche zu verlieren oder doppelt besteuert zu werden? Spanien und Deutschland sind beide EU-Mitglieder, was vieles vereinfacht, aber keineswegs alles automatisch regelt. Dieser Ratgeber erklärt, welche Behörden zuständig sind, wie die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten funktioniert, welche Unterlagen du brauchst, wie die Auszahlung auf ein spanisches Konto läuft und was steuerlich auf dich zukommt. Du erfährst außerdem, wie du das S1-Formular für die Krankenversicherung nutzt – und welche Fehler Expats auf Mallorca immer wieder machen.

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Das europäische Rentenrecht: Grundlage für Expats
Spanien ist EU-Mitglied. Das bedeutet: Die europäischen Koordinierungsverordnungen (heute VO (EG) Nr. 883/2004 und Durchführungsverordnung Nr. 987/2009, die die älteren Verordnungen Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 abgelöst haben) sorgen dafür, dass Versicherungszeiten in verschiedenen EU-Ländern zusammengerechnet werden. Kein Jahr geht verloren.
Für dich als Expat gilt:
- Hast du nur in einem EU-Land gearbeitet, berechnet sich deine Rente nach dem Recht dieses Landes – unabhängig davon, wo du jetzt wohnst.
- Hast du in mehreren EU-Ländern gearbeitet, erhältst du eine Rente aus jedem Land, in dem du die jeweiligen Mindestvoraussetzungen erfüllst.
- Die Renten werden separat berechnet und separat ausgezahlt – es gibt keine gemeinsame „EU-Rente".
Hinweis: Der Wohnort in Spanien hat keinen Einfluss auf die Höhe der deutschen Rente. Als EU-Bürger erhältst du deine deutsche Rente in voller Höhe auf ein spanisches Konto überwiesen.
Die deutsche Rente im Ausland: Was sich ändert und was nicht
Wohnst du dauerhaft auf Mallorca, wird die Deutsche Rentenversicherung (DRV) weiterhin deine deutschen Beitragszeiten anerkennen und die Rente auszahlen – vorausgesetzt, du meldest deinen neuen Wohnsitz.
Was du der DRV mitteilen musst:
- Neue Wohnadresse in Spanien
- Bankverbindung für die Auslandsüberweisung: IBAN und BIC des spanischen Kontos (oder ein deutsches Konto bleibt möglich)
- Eine von der Bank bestätigte Zahlungserklärung
| Punkt | Details |
|---|---|
| Zuständige Behörde | Dein bisheriger DRV-Träger (DRV Bund, DRV Bayern Süd etc.) |
| Auslandszahlung | Möglich auf deutsches oder ausländisches Konto |
| Benötigte Angaben | IBAN, BIC, bankbestätigte Zahlungserklärung |
| EU-Rechtsgrundlage | VO (EG) Nr. 883/2004, Durchführungs-VO Nr. 987/2009 |
| Rentenkürzung bei Umzug in EU | Nein, volle Auszahlung |
Hinweis: Überweisungsgebühren für Auslandsüberweisungen innerhalb des SEPA-Raums sind gesetzlich auf das Niveau von Inlandsüberweisungen begrenzt – hier entstehen dir in der Regel keine Zusatzkosten.
Die spanische Rente (Jubilación): Wer hat Anspruch?
Die spanische Altersrente (pensión de jubilación contributiva) wird vom Instituto Nacional de Seguridad Social (INSS) verwaltet. Sie ist beitragsbezogen – du musst also Beiträge in die spanische Seguridad Social eingezahlt haben.
Mindestvoraussetzungen für die contributiva:
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Mindestalter (regulär) | Abhängig von Beitragsjahren, schrittweise Anhebung in Spanien |
| Mindest-Beitragsjahre (allgemein) | 15 Jahre (davon 2 in den letzten 15 Jahren vor Rentenbeginn) |
| Zuständige Behörde | INSS (Instituto Nacional de Seguridad Social) |
| Antragstellung | Beim INSS am Wohnort oder im Herkunftsland |
Hast du weniger als 15 Jahre in Spanien gearbeitet, greift die EU-Zusammenrechnung: Der INSS rechnet deine deutschen Versicherungszeiten hinzu, um festzustellen, ob du die Mindestdauer erreichst. Die Rentenhöhe wird dann aber nur anteilig nach deinen tatsächlichen spanischen Beitragsjahren berechnet (cálculo pro rata temporis).
Nicht-beitragsbezogene Renten (pensiones no contributivas) existieren ebenfalls. Sie setzen keinen Beitrag, aber einen langjährigen legalen Wohnsitz in Spanien voraus und sind einkommensabhängig.
Rentenantrag stellen: Der Ein-Antrag-Grundsatz
Ein zentrales Prinzip des EU-Rentenrechts: Du musst nur einen einzigen Antrag stellen – und zwar in dem Land, in dem du zum Zeitpunkt der Antragstellung wohnst. Die zuständige Behörde dieses Landes leitet den Antrag automatisch an alle anderen betroffenen Länder weiter.
Wohnst du auf Mallorca: Stelle den Antrag beim INSS. Wohnst du noch in Deutschland: Stelle den Antrag bei deinem DRV-Träger – dieser informiert den INSS.
Schritt-für-Schritt: Antrag in Spanien (INSS)
- Residencia und Empadronamiento sicherstellen – du musst als Resident registriert sein. Mehr dazu im Ratgeber zur Residencia.
- NIE-Nummer vorweisen – Pflicht für alle behördlichen Vorgänge in Spanien. NIE-Nummer beantragen.
- Termin beim INSS vereinbaren – entweder online über die Webseite des INSS oder telefonisch.
- Unterlagen mitbringen (siehe nächster Abschnitt).
- Antrag einreichen – der INSS kontaktiert dann selbstständig die DRV.
- Bescheid abwarten – die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate betragen.
Hinweis: Der INSS nutzt für die Koordination mit deutschen Behörden standardisierte EU-Formulare (früher E-Formulare, heute SED-Formulare). Du musst diese nicht selbst besorgen.
Unterlagen für den Rentenantrag beim INSS
Bereite die folgenden Dokumente vor. Je vollständiger die Akte, desto schneller die Bearbeitung:
| Dokument | Wozu |
|---|---|
| Gültiger Reisepass oder Personalausweis | Identitätsnachweis |
| NIE-Nummer | Pflicht für alle spanischen Behördenvorgänge |
| Empadronamiento (Meldebestätigung) | Wohnsitznachweis in Spanien |
| Residencia / TIE-Karte (falls vorhanden) | Aufenthaltsnachweis EU-Bürger |
| Sozialversicherungsnummer Spanien (NSS) | Für INSS-Akte |
| Arbeitsnachweise aus Spanien (Arbeitsverträge, Lohnzettel, Vida Laboral) | Beitragszeitennachweis Spanien |
| Arbeitsnachweise aus Deutschland (Versicherungsverlauf DRV) | Beitragszeitennachweis Deutschland |
| Bankverbindung (IBAN, BIC) | Für die Auszahlung |
| Geburtsurkunde (ggf. mit beglaubigter Übersetzung) | Personenstand |
Den Versicherungsverlauf der DRV kannst du kostenlos online über das Portal der Deutschen Rentenversicherung anfordern oder schriftlich bei deinem zuständigen DRV-Träger.
Rentenhöhen 2026: Was du konkret erwarten kannst
Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Spanien neue Rentenwerte gemäß Real Decreto-ley 16/2025 vom 23. Dezember 2025:
| Rentenart | Änderung 2026 |
|---|---|
| Beitragsbezogene Renten (contributivas) | +2,7 % |
| Mindestrenten (mit unterhaltsberechtigtem Ehegatten) | +11,4 % |
| Witwenrenten mit Familienlasten | +11,4 % |
| Beitragsfreie Renten (no contributivas) | +11,4 % auf 8.803,20 € jährlich (629 € / Monat in 14 Zahlungen) |
| Höchstrente | 3.359,60 € / Monat (47.034,40 € / Jahr) |
| Höchste Beitragsbemessungsgrenze | 5.101,20 € / Monat (+3,9 %) |
Der Complemento de brecha de género (Ergänzungsleistung zur Verringerung des Rentengefälles zwischen den Geschlechtern) wurde 2026 um 2,7 % auf 36,90 Euro monatlich pro Kind angehoben. Die außerordentliche Zusatzerhöhung von 10 %, die in 2024 und 2025 galt, entfällt ab 2026.
Zusammenrechnung der Versicherungszeiten: Das Pro-rata-Prinzip
Wer sowohl in Deutschland als auch in Spanien gearbeitet hat, profitiert von der EU-Koordinierung – muss aber verstehen, wie die Rentenhöhe konkret berechnet wird.
Vereinfachtes Beispiel:
- 30 Beitragsjahre in Deutschland, 10 Beitragsjahre in Spanien = 40 Jahre gesamt
- Spanien prüft zunächst, ob du mit allein 10 spanischen Jahren Anspruch hast (nein, da unter 15 Jahren Mindest-Beitragsdauer)
- Durch Zusammenrechnung: 40 Jahre → Anspruch besteht
- Spanien berechnet eine fiktive Vollrente auf Basis von 40 Jahren
- Ausgezahlt wird jedoch nur der spanische Anteil = 10/40 der fiktiven Vollrente (pro rata)
- Deutschland berechnet separat nach 30 deutschen Jahren
Hinweis: Hast du ausreichend spanische Beitragsjahre für einen eigenständigen Anspruch (15+), wird zusätzlich die sogenannte nationale Rente berechnet. Der Expat erhält dann den höheren der beiden Werte (nationale oder pro-rata-Rente) – die EU-Koordinierungsregeln stellen sicher, dass du nicht schlechter gestellt wirst als jemand, der nur in einem Land gearbeitet hat.
S1-Formular: Krankenversicherung für Rentner auf Mallorca
Als gesetzlich Krankenversicherter in Deutschland hast du als Rentner auf Mallorca Anspruch auf das spanische Gesundheitssystem – aber nur, wenn du das richtige Formular beantragst.
Das S1-Formular (früher E121) bescheinigt dem spanischen Gesundheitssystem, dass deine Krankenversicherungskosten von der deutschen Kasse getragen werden.
Ablauf S1 für Rentner:
- S1 bei deiner deutschen Krankenkasse beantragen (kostenlos)
- S1 beim INSS in Spanien vorlegen und dort registrieren lassen
- Tarjeta Sanitaria Individual (TSI) beantragen – dein spanischer Versichertenausweis
- Damit hast du Zugang zum öffentlichen spanischen Gesundheitssystem (Sistema Nacional de Salud)
Detaillierte Infos zum Verfahren findest du im Ratgeber zum S1-Formular Spanien.
Achtung: Pflegesachleistungen aus der deutschen Pflegeversicherung gelten im Ausland nicht. Das Pflegegeld wird weiterhin überwiesen und kann für Pflegeleistungen vor Ort eingesetzt werden – die Organisation der Pflege liegt aber bei dir.
Steuer: Wo wird die Rente versteuert?
Das ist die Frage, die Expats am häufigsten beschäftigt. Die Antwort hängt davon ab, wo du steuerlich ansässig bist.
| Situation | Besteuerungsort | Grundlage |
|---|---|---|
| Steuerlicher Wohnsitz in Spanien (Resident) | In der Regel Spanien für alle Renten | DBA Deutschland–Spanien |
| Deutsche gesetzliche Rente (aus allgemeiner DRV) | Spanien (als Resident) | DBA Art. 17 (Ruhegehälter aus privater Tätigkeit) |
| Deutsche Beamtenpension (Ruhegehalt) | Deutschland (Kassenstaatsprinzip) | DBA Art. 19 |
| Spanische Rente | Spanien | Spanisches IRPF-Recht |
Als Steuerresident in Spanien bist du in der Regel ab einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr unbeschränkt steuerpflichtig und musst deine weltweiten Einkünfte – also auch die deutsche Rente – in deiner spanischen IRPF-Erklärung angeben. Die deutschen Einnahmen werden dabei grundsätzlich nicht doppelt besteuert (Anrechnung nach DBA).
Mehr zu den steuerlichen Auswirkungen: Deutsche Rente in Spanien versteuern und IRPF-Abzüge Balearen.
Häufigste Fehler beim Rente-Spanien-beantragen
Aus der Praxis auf Mallorca zeigen sich immer wieder dieselben Stolpersteine:
1. Wohnsitz nicht gemeldet Die DRV muss über den Umzug nach Spanien informiert werden. Wer das vergisst, riskiert Zahlungsunterbrechungen oder Probleme mit der Steuerbescheinigung.
2. Antrag zu spät gestellt Die spanische Rente wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – in der Regel ohne rückwirkende Zahlung. Stelle den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Rentenbeginn.
3. Vida Laboral nicht parat Der spanische Berufsverlauf (Informe de Vida Laboral) ist das zentrale Dokument für den INSS. Er ist kostenlos über das Portal der Seguridad Social abrufbar – aber viele kennen ihn nicht.
4. S1-Formular vergessen Ohne S1 kein Zugang zum spanischen Gesundheitssystem auf Kosten der deutschen Kasse. Wer es zu spät beantragt, muss eine private Krankenversicherung vorweisen – Pflicht für die Residencia.
5. Steuerliche Ansässigkeit nicht geregelt Wer in Spanien wohnt, aber sich nicht offiziell abgemeldet hat, kann in beiden Ländern steuerpflichtig sein. Das lässt sich vermeiden – aber nur mit aktiver Gestaltung.
6. Beamtenpension falsch deklariert Beamtenpensionen werden nach dem DBA weiterhin in Deutschland besteuert – auch wenn du in Spanien lebst. In Spanien sind sie zwar anzugeben, aber von der Besteuerung freigestellt (mit Progressionsvorbehalt).
Was kommt danach? Behörden, Konten & Alltagsorganisation
Sobald beide Renten fließen, sind noch einige organisatorische Schritte sinnvoll:
- Spanisches Bankkonto eröffnen für die INSS-Zahlung und laufende Kosten in Spanien → Bankkonto Spanien eröffnen
- Certificado Digital beantragen: Damit erledigst du INSS-Anfragen, Steuererklärungen und Behördengänge online → Certificado Digital beantragen
- Gestoría einschalten: Eine spanische Gestoría übernimmt die jährliche Steuererklärung (IRPF) und kann die Kommunikation mit INSS und DRV koordinieren → Gestoría Spanien
- Pflegethemen frühzeitig planen: Pflegegeld kommt weiterhin aus Deutschland, Pflegesachleistungen aber nicht → frühzeitig über Wohnformen und ambulante Betreuung auf Mallorca nachdenken
- Modelo 720 prüfen: Wer als Steuerresident Auslandsvermögen über bestimmten Schwellenwerten hält, muss es melden → Modelo 720 Meldepflicht
Checkliste: Rente Spanien beantragen
- Umzug der DRV melden, neue Bankverbindung (IBAN/BIC) übermitteln
- NIE-Nummer vorhanden und gültig
- Empadronamiento in der Gemeinde auf Mallorca erledigt
- Residencia (Bescheinigung als EU-Bürger) beantragt oder vorhanden
- Vida Laboral (spanischer Berufsverlauf) beim INSS oder online abgerufen
- Deutschen Rentenversicherungsverlauf bei DRV angefordert
- S1-Formular bei der deutschen Krankenkasse beantragt
- S1 beim INSS registriert, Tarjeta Sanitaria beantragt
- Termin beim INSS gebucht, Unterlagen vollständig
- Steuerliche Ansässigkeit in Spanien geregelt (Abmeldung in Deutschland prüfen)
- Gestoría oder Steuerberater für IRPF-Erklärung beauftragt
- Spanisches Bankkonto für Rentenzahlungen eröffnet
- Certificado Digital für Online-Behördengänge beantragt
- Pflegethemen und Krankenversicherung für den Ernstfall durchgeplant
Fazit
Die Kombination aus deutscher und spanischer Rente auf Mallorca funktioniert – dank EU-Koordinierungsrecht zuverlässig und ohne Verlust von Versicherungszeiten. Der Schlüssel liegt in der richtigen Reihenfolge: Residencia und Empadronamiento zuerst, dann Antrag beim INSS, S1-Formular nicht vergessen, steuerliche Ansässigkeit klären. Wer den Antrag rechtzeitig stellt und die Unterlagen vollständig einreicht, kann seinen Ruhestand auf Mallorca gut geplant angehen. Die Lebenshaltungskosten auf Mallorca liegen oft deutlich unter denen großer deutscher Städte – was zwei Renten noch angenehmer macht.
Offizielle Quellen
- Deutsche Rentenversicherung – Rente im Ausland: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Rente-im-Ausland/rente-im-ausland-antrag-detailseite
- Deutsche Rentenversicherung – Broschüre „Meine Zeit in Spanien" (9/2025): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/meine_zeit_spanien.pdf
- INSS – Instituto Nacional de Seguridad Social: https://www.seg-social.es/wps/portal/wss/internet/InformacionUtil/44539
- Real Decreto-ley 16/2025 (Rentenanpassung 2026): BOE, 23. Dezember 2025
- Deutsches Konsulat Palma – Als Rentner in Spanien: https://spanien.diplo.de/es-de/service/2565300-2565300
- EU-Koordinierungsverordnung VO (EG) Nr. 883/2004: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32004R0883
- ATIB – Agència Tributària de les Illes Balears (für IRPF Balearen): https://www.atib.es
- AEAT – Agencia Tributaria (Steuererklärung IRPF): https://www.agenciatributaria.es