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Valor de Referencia Spanien

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Referenzwert-Check

Erklärung

Der beurkundete Kaufpreis ist der Betrag, der in der notariellen Urkunde (escritura) steht. Er ist nicht automatisch die Bemessungsgrundlage der Steuer.

Erklärung

Der Valor de referencia ist der Katasterreferenzwert: ein Wert, den das spanische Katasteramt (Catastro) jährlich für nahezu jede Immobilie festsetzt und aus tatsächlichen Notarverkäufen der Umgebung ableitet. Nachschlagen kannst du ihn mit der Referencia Catastral, der zwanzigstelligen Katasterkennnummer der Immobilie.

Erklärung

Die Insel, auf der die Immobilie liegt, bestimmt die Wertgrenze für Vergünstigungen.

Erklärung

Die Hauptwohnung (vivienda habitual) ist die gewöhnlich selbst bewohnte Wohnung im Sinne des spanischen Einkommensteuerrechts. Wähle ein Profil nur, wenn du alle zugehörigen Voraussetzungen erfüllst; der Rechner prüft die Wertgrenze und den Stichtag.

Der allgemeine Tarif gilt ohne persönliche Vergünstigung, etwa beim Erwerb einer Zweitwohnung.

Erklärung

Wer den Fehler von sich aus berichtigt, bevor die Behörde nachfragt, zahlt statt eines Bußgeldes nur einen Verspätungszuschlag (recargo). Wähle, wie lange nach Ablauf der Zahlungsfrist du die ergänzende Selbstveranlagung (declaración complementaria) einreichst. Der Zuschlag steigt um einen Prozentpunkt je vollem Monat, für einen Monat dazwischen rechnest du entsprechend.

Erklärung

Der Tag des Rechtsgeschäfts bestimmt die anzuwendende Fassung der Steuerregeln.

Maßgebliche Bemessungsgrundlage (base imponible)850.000,00 €

Der Referenzwert liegt über dem Kaufpreis. Die Grunderwerbsteuer (ITP) wird deshalb auf den Referenzwert berechnet.

Grunderwerbsteuer (ITP) auf den Kaufpreis
70.000,00 €
Mehrsteuer durch den Referenzwert
5.000,00 €
Grunderwerbsteuer (ITP) auf die Bemessungsgrundlage
75.000,00 €
Kaufpreis inklusive Grunderwerbsteuer875.000,00 €

Wenn du nur auf den Kaufpreis erklärst

Die Steuerverwaltung gleicht deine Selbstveranlagung (autoliquidación) mit dem Referenzwert ab. Fällt die Differenz auf, setzt sie diese per Bescheid (liquidación) fest und kann zusätzlich ein Bußgeld verhängen.

Bußgeld bei leichter Ordnungswidrigkeit (50 % der Differenz)
2.500,00 €
Bußgeld nach beiden Minderungen (30 % bei Zustimmung zur Nacherhebung, danach 40 % bei fristgerechter Zahlung ohne Rechtsmittel)
1.050,00 €
Verspätungszuschlag (recargo) bei freiwilliger Korrektur (1 %)
50,00 €
Zuschlag, wenn die Minderung um 25 % greift
37,50 €

Bußgeld und Verspätungszuschlag schließen einander aus: Wer von sich aus berichtigt, zahlt den Zuschlag und kein Bußgeld.

Den Referenzwert deiner Immobilie schlägst du mit der Referencia Catastral im Portal der Katasterbehörde nach, bevor du zum Notar gehst.

Rechenbeispiele

800.000,00 € · 850.000,00 €

Grunderwerbsteuer (ITP) auf den Kaufpreis
70.000,00 €
Grunderwerbsteuer (ITP) auf die Bemessungsgrundlage
75.000,00 €
Mehrsteuer durch den Referenzwert
5.000,00 €

325.000,00 € · 340.000,00 €

Grunderwerbsteuer (ITP) auf den Kaufpreis
9.790,92 €
Grunderwerbsteuer (ITP) auf die Bemessungsgrundlage
27.200,00 €
Mehrsteuer durch den Referenzwert
17.409,08 €

900.000,00 € · 700.000,00 €

Grunderwerbsteuer (ITP) auf den Kaufpreis
80.000,00 €
Grunderwerbsteuer (ITP) auf die Bemessungsgrundlage
80.000,00 €
Mehrsteuer durch den Referenzwert
0,00 €

Rechtsstand: 14. Juni 2026

Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

Wie viel Steuer kostet dich der Valor de Referencia?

Die Grunderwerbsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, kurz ITP) läuft in Spanien nicht auf den Preis, den du bezahlst, sondern auf den höheren von zwei Werten: den beurkundeten Kaufpreis und den Valor de Referencia, den Katasterreferenzwert. Liegt der Referenzwert darüber, zahlst du Steuer auf Geld, das nie geflossen ist. Auf den Balearen beginnt der Tarif bei 8 % und erreicht in der obersten Stufe 13 % — die Differenz zwischen beiden Werten schlägt also mit einem zweistelligen Prozentsatz zu Buche. Der Rechner oben zeigt dir für deinen Fall beide Beträge und was dazwischenliegt.

Wer trotzdem nur auf den Kaufpreis erklärt, riskiert mehr als die Nachzahlung: Das Bußgeld für die leichte Ordnungswidrigkeit beträgt 50 % der nicht entrichteten Steuer. Wer den Fehler dagegen von sich aus berichtigt, zahlt nur einen Verspätungszuschlag — und kein Bußgeld.


So wird gerechnet

Jahrzehntelang war der vereinbarte Kaufpreis die Grundlage. Wer einen niedrigeren Preis beurkundete, sparte Steuer; die Behörde durfte zwar einen höheren Wert ansetzen, musste ihn aber im Einzelfall begründen und beweisen. Mit der Ley 11/2021 hat der Gesetzgeber diese Beweislast umgekehrt: Das Katasteramt setzt den Referenzwert vorab und öffentlich fest, er gilt, und wer ihn für zu hoch hält, muss das nun selbst belegen. Wer auf Mallorca eine Immobilie kauft, hat es also nicht mehr mit einer Schätzung im Nachhinein zu tun, sondern mit einer Zahl, die vorher feststeht — und die man vorher nachschlagen kann.

Die Regel steht in Artikel 10 Absatz 2 des spanischen Grunderwerbsteuergesetzes (Texto Refundido, Real Decreto Legislativo 1/1993), in der Fassung der Ley 11/2021. Sie ist kurz:

Bei Immobilien ist der Wert der Valor de Referencia des Katasters am Tag der Steuerentstehung. Ist jedoch der von den Beteiligten erklärte Wert, der vereinbarte Preis oder beides höher als der Referenzwert, gilt der höhere dieser Werte als Bemessungsgrundlage.

Daraus folgt die ganze Rechnung in drei Schritten:

  1. Bemessungsgrundlage bestimmen. Der höhere von Kaufpreis und Referenzwert. Sind beide gleich hoch, gibt es keinen höheren — es bleibt beim Kaufpreis.
  2. Tarif anwenden. Auf die Bemessungsgrundlage läuft die progressive Staffel der Balearen. Sie wirkt wie eine Einkommensteuertabelle: Jede Stufe wird mit ihrem eigenen Satz belastet, nicht der ganze Betrag mit dem Spitzensatz. Die vollständige Staffel und alle Vergünstigungen findest du im Rechner zur Grunderwerbsteuer (ITP) auf Mallorca.
  3. Differenz bilden. Die Steuer auf die Bemessungsgrundlage minus die Steuer auf den Kaufpreis. Das ist der Betrag, den der Referenzwert dich kostet.

Der teure Sonderfall: Der Referenzwert kann eine Vergünstigung vernichten

Das ist der Punkt, an dem die meisten Rechnungen zu niedrig ausfallen — und der Grund, warum eine bloße Satzdifferenz in die Irre führt. Die balearischen Vergünstigungen (der ermäßigte Satz für die Hauptwohnung, der Satz für unter 36-Jährige, die vollständige Bonifikation für unter 30-Jährige) hängen an einer Wertgrenze je Insel. Diese Grenze wird an der Bemessungsgrundlage gemessen, nicht am Kaufpreis.

Das folgt aus der Systematik: Das Gesetz und die balearische Steuerverwaltung sprechen von einer Grenze für den Wert der Wohnung, und was als Wert gilt, bestimmt genau der oben zitierte Artikel 10 — der höhere von Referenzwert und Kaufpreis. Ein amtliches Rechenbeispiel, in dem die beiden Werte auseinanderfallen, gibt es bislang nicht; die veröffentlichten Beispiele der ATIB (Agència Tributària de les Illes Balears, der balearischen Steuerverwaltung) behandeln Fälle, in denen erklärter Wert und Bemessungsgrundlage übereinstimmen. Wenn dein Fall an dieser Grenze hängt, ist das der Punkt, an dem sich eine Beratung rechnet.

Liegt dein Kaufpreis knapp unter der Grenze und der Referenzwert knapp darüber, verlierst du die Vergünstigung vollständig. Aus einem Aufschlag von wenigen Prozent auf ein paar tausend Euro wird dann ein fünfstelliger Betrag. Stell im Rechner oben ein Erwerberprofil mit Vergünstigung ein und schiebe den Referenzwert über die Grenze — der Rechner sagt dir, welche Grenze überschritten wurde und was das kostet.


Drei Fälle, die den Unterschied zeigen

Unter dem Rechner stehen drei durchgerechnete Fälle. Sie sind nicht getippt, sondern werden bei jedem Seitenaufruf aus den registrierten Steuersätzen neu berechnet — sie können also nicht veralten, während der Text stehen bleibt.

  • Der Regelfall. Kaufpreis unter dem Referenzwert, keine Vergünstigung. Hier kostet der Referenzwert genau die Tarifdifferenz auf den Mehrbetrag: unangenehm, aber überschaubar.
  • Der teure Fall. Ein junger Käufer auf Menorca, dessen Kaufpreis unter der Wertgrenze liegt und dessen Referenzwert darüber. Die Vergünstigung entfällt, und die Mehrsteuer ist ein Vielfaches der Tarifdifferenz.
  • Der harmlose Fall. Der Kaufpreis liegt über dem Referenzwert. Dann ändert der Referenzwert nichts — und das ist auf Mallorca in guten Lagen der häufigere Ausgang, weil die Marktpreise dort über den katasteramtlichen Werten liegen.

Valor de Referencia und Valor Catastral: zwei Zahlen, zwei Zwecke

Viele Käufer verwechseln die beiden. Das ist verständlich, denn beide stammen vom Katasteramt (Dirección General del Catastro, kurz Catastro — die spanische Behörde, die Grundstücke und Gebäude erfasst und bewertet). Sie erfüllen aber unterschiedliche Zwecke.

Merkmal Valor Catastral (Katasterwert) Valor de Referencia (Referenzwert)
Zweck Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer (IBI) und für die Imputación — die pauschale Besteuerung selbstgenutzter Zweitwohnungen im Einkommensteuerrecht Bemessungsgrundlage für Grunderwerb-, Erbschaft- und Schenkungsteuer
Festlegung Katasteramt, selten aktualisiert, oft veraltet Katasteramt, jährlich neu festgesetzt
Berechnungsbasis Lage, Baujahr, Fläche, historische Tabellen Tatsächliche Notarverkäufe in der Umgebung
Verhältnis zum Marktpreis Oft deutlich unter Marktwert Soll den Marktwert nicht übersteigen (gesetzliche Vorgabe)
Gültig seit Seit Jahrzehnten 1. Januar 2022

Für deine laufende Grundsteuer bleibt also der Valor Catastral maßgeblich. Für den Kauf, die Erbschaft oder die Schenkung einer Immobilie zählt seit 2022 der Valor de Referencia.

Wo du den Referenzwert nachschlägst

Die offizielle Anlaufstelle ist das Onlineportal der spanischen Katasterbehörde. Du brauchst dafür die Referencia Catastral — die zwanzigstellige Kennnummer, unter der die Immobilie im Kataster geführt wird. Sie steht:

  1. im Exposé oder Kaufangebot des Maklers,
  2. im aktuellen IBI-Bescheid des Verkäufers,
  3. auf dem Grundbuchauszug (Nota Simple),
  4. auf großen Immobilienportalen, oft direkt an der Anzeige.

Wie du an die Nummer kommst und was der Katasterauszug sonst noch verrät, steht im Ratgeber zum Catastro in Spanien. Der Referenzwert wird jährlich neu festgesetzt: Liegen zwischen Reservierung und Beurkundung mehrere Monate und ein Jahreswechsel, lohnt sich kurz vor dem Notartermin ein zweiter Blick.


Sonderfälle

Es gibt keinen Referenzwert für die Immobilie

Nicht jede Immobilie hat einen zertifizierten Referenzwert. Typisch sind neu errichtete Gebäude, die noch nicht vollständig im Kataster erfasst sind, unbebaute Grundstücke in abgelegenen Lagen und Objekte mit unklarer Katastererfassung nach einem Umbau ohne Meldung.

Dann gilt nicht automatisch der Kaufpreis. Artikel 10 Absatz 2 nennt für diesen Fall ausdrücklich den höchsten Wert aus erklärtem Wert, vereinbartem Preis und Marktwert — und die Behörde darf den Marktwert weiterhin selbst ermitteln. Der Unterschied zum Referenzwert ist praktischer Natur: Du erfährst die Zahl erst nach dem Kauf, nicht vorher.

Neubau vom Bauträger: erst kein Thema, dann doch

Beim Kauf einer neu errichteten Immobilie direkt vom Bauträger fällt keine Grunderwerbsteuer an, sondern Mehrwertsteuer (IVA). Deren Bemessungsgrundlage ist der vereinbarte Preis; der Referenzwert spielt für die IVA keine Rolle.

Für die Beurkundungssteuer (Actos Jurídicos Documentados, kurz AJD), die beim Neubaukauf zusätzlich anfällt, gilt das aber nicht. Artikel 30 Absatz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes bestimmt ausdrücklich, dass der Wert einer Immobilie auch dort nicht niedriger angesetzt werden darf als nach Artikel 10 — also nicht unter dem Referenzwert. Wer beim Neubaukauf auf Mallorca kalkuliert, sollte das mitrechnen; und beim späteren Weiterverkauf ist der Referenzwert ohnehin wieder die maßgebliche Größe.

Erbschaft und Schenkung

Auch bei Erbschaften und Schenkungen von Immobilien gilt der Referenzwert als Mindestwert der Bemessungsgrundlage, sofern er über dem erklärten Wert liegt. Besonders spürbar wird das, wenn Eltern eine Immobilie zu einem symbolischen Preis auf die Kinder übertragen: Die Steuer wird mindestens auf den Referenzwert berechnet, gleich was im Vertrag steht. Freibeträge und Sätze für die Balearen stehen im Ratgeber zu Erbschaft und Schenkung auf den Balearen.

Beim Verkauf

Für den Verkäufer ist der Referenzwert in zweierlei Hinsicht relevant. Die kommunale Wertzuwachssteuer (Plusvalía Municipal) wird weiterhin aus dem Valor Catastral abgeleitet, nicht aus dem Referenzwert. Beim Veräußerungsgewinn in der Einkommensteuer ist dagegen umstritten, ob ein beim Kauf angesetzter höherer Referenzwert auch als Anschaffungswert gilt und den späteren Gewinn mindert. Diese Frage ist nicht abschließend geklärt — lass dich dazu individuell beraten. Der Überblick steht im Ratgeber zu den Steuern beim Immobilienverkauf in Spanien.

Der Referenzwert ist zu hoch — was dann?

Das Gesetz schreibt vor, dass der Referenzwert die Marktpreise nicht übersteigen darf. In Lagen mit dünner Datengrundlage oder stark schwankenden Preisen kommt es trotzdem vor. Das Verfassungsgericht hat das System im Februar 2026 einstimmig für verfassungskonform erklärt, dabei aber ausdrücklich offengelassen, dass der Wert im Einzelfall mit jedem zulässigen Beweismittel angegriffen werden kann.

Wichtig ist der Weg: Artikel 10 Absatz 3 lässt den Referenzwert nur in zwei Konstellationen angreifen — im Rechtsbehelf gegen den Steuerbescheid (liquidación) oder über einen Antrag auf Berichtigung der eigenen Selbstveranlagung (autoliquidación). Vorsorglich, ohne konkreten Steuerfall, geht es nicht. In beiden Fällen holt die Steuerverwaltung ein bindendes Gutachten des Katasteramts ein.

Praktisch heißt das: erst zahlen, dann anfechten. Wer weniger überweist, um Druck zu machen, produziert eine Nachforderung samt Zuschlag statt eines sauberen Rechtsbehelfs. Als Nachweis dient in der Regel ein Gegengutachten eines zugelassenen Sachverständigen — mehr dazu im Ratgeber zur Tasación, der Immobilienbewertung in Spanien.


Fristen und Formulare

Die Grunderwerbsteuer wird selbst berechnet und selbst erklärt. Zuständig auf den Balearen ist die ATIB, das Formular ist das Modelo 600.

  • Ein Monat ab dem Tag der Beurkundung, um zu erklären und zu zahlen. Keine dreißig Werktage, keine Fristverlängerung im Regelfall.
  • Fällt dir der Fehler später auf, reichst du eine ergänzende Selbstveranlagung (declaración complementaria) nach. Der Zuschlag beträgt 1 % plus denselben Satz für jeden weiteren vollen Monat, gedeckelt bei zwölf Monaten; danach sind es 15 % zuzüglich Verzugszinsen. Innerhalb der ersten zwölf Monate fallen keine Zinsen an.
  • Der entscheidende Vorteil der Selbstanzeige: Wer nach dieser Regel von sich aus berichtigt, begeht keine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld entfällt vollständig, nicht nur teilweise.
  • Meldet sich zuerst die Behörde, ist es dafür zu spät. Dann setzt sie die Differenz per Bescheid fest, und das Bußgeld kommt hinzu. Es kann sich mindern, wenn du der Nacherhebung zustimmst und fristgerecht ohne Rechtsmittel zahlst — die beiden Minderungen rechnet der Rechner oben aus.
  • Die Behörde hat vier Jahre Zeit. Die Verjährungsfrist läuft ab dem Ende der Erklärungsfrist. Ein Kauf aus dem vergangenen Jahr ist also kein abgeschlossener Vorgang. Die zehnjährige Frist, von der man gelegentlich liest, betrifft Verlust- und Abzugsvorträge und spielt beim Immobilienkauf keine Rolle.

Die häufigsten Fehler

  1. Kein Blick vor dem Notartermin. Viele Käufer erfahren erst mit dem Bescheid, dass der Referenzwert über dem Kaufpreis lag. Die Abfrage dauert keine zehn Minuten und braucht nur die Referencia Catastral.
  2. Die Wertgrenze am Kaufpreis gemessen. Wer eine Vergünstigung in Anspruch nimmt, prüft die Grenze am falschen Wert — sie gilt für die Bemessungsgrundlage. Das ist der teuerste Einzelfehler auf dieser Seite.
  3. Kaufpreis auf den Referenzwert „hochgehandelt". Das hilft nicht: Steuerlich zählt ohnehin der höhere Wert. Es erhöht nur den Preis, den du tatsächlich zahlst.
  4. Anfechtung versäumt. Der Rechtsbehelf gegen den Bescheid hat eine Frist. Wer sie verstreichen lässt, verliert den Weg — und zwar den einzigen, den Artikel 10 Absatz 3 überhaupt eröffnet.
  5. Verwechslung mit dem Katasterwert. Die Zahl auf dem IBI-Bescheid ist nicht der Referenzwert.
  6. Schenkung ohne Prüfung. Familienübertragungen werden oft ohne steuerliche Vorprüfung vollzogen. Liegt der Referenzwert deutlich über dem angesetzten Wert, wird es teuer.

Checkliste vor der Beurkundung

  • Referencia Catastral beschafft (Exposé, Nota Simple oder IBI-Bescheid)
  • Valor de Referencia abgefragt und mit dem Kaufpreis verglichen
  • Geprüft, ob überhaupt ein zertifizierter Referenzwert vorliegt
  • Steuer auf den höheren Wert gerechnet, nicht auf den Kaufpreis
  • Bei Vergünstigungen: Wertgrenze gegen die Bemessungsgrundlage geprüft
  • Falls der Referenzwert deutlich zu hoch wirkt: Gegengutachten eingeholt
  • Monatsfrist für das Modelo 600 im Kalender

Den gesamten Ablauf vom Angebot bis zur Eintragung beschreibt der Ratgeber zum Immobilienkauf auf Mallorca Schritt für Schritt.


Was nach dem Kauf jährlich anfällt

Steuer Bemessungsgrundlage Wer zahlt Turnus
IBI (Grundsteuer) Valor Catastral Eigentümer jährlich
Imputación (Nichtnutzungssteuer) Valor Catastral Nichtresidenten ohne Mieteinnahmen jährlich, Modelo 210
Patrimonio (Vermögensteuer) höchster Wert aus Kaufpreis, Katasterwert und behördlich festgestelltem Wert Nichtresidenten mit Vermögen über dem Freibetrag jährlich
Plusvalía Municipal Valor Catastral Verkäufer bei Verkauf

Zur Grundsteuer und möglichen Nachlässen: IBI in Spanien und IBI-Ermäßigung auf Mallorca. Einen Gesamtüberblick über alle einmaligen Erwerbskosten gibt der Rechner für die Kaufnebenkosten auf Mallorca.


Rechtsgrundlage und Stand

  • Bemessungsgrundlage: Artikel 10 Absatz 2 des Texto Refundido des Grunderwerbsteuergesetzes (Real Decreto Legislativo 1/1993), Fassung der Ley 11/2021 vom 9. Juli.
  • Anfechtung: Artikel 10 Absatz 3 und 4 desselben Gesetzes.
  • Beurkundungssteuer: Artikel 30 Absatz 1, letzter Unterabsatz.
  • Verfassungsmäßigkeit: Urteil des spanischen Verfassungsgerichts 13/2026 vom 12. Februar 2026.
  • Bußgeld und Minderungen: Artikel 191 Absatz 1 und 2 sowie Artikel 188 der Ley 58/2003 (Allgemeine Abgabenordnung).
  • Verspätungszuschlag: Artikel 27 derselben Ley.
  • Tarif und Vergünstigungen der Balearen: Decreto Legislativo 1/2014 in der Fassung der Ley 4/2026.

Die Steuersätze in diesem Rechner stammen aus einem gepflegten Register mit Datumsstand und Fundstelle. Welche Quellen für deine Berechnung herangezogen wurden und auf welchen Rechtsstand sie datieren, steht direkt unter dem Rechner.


Kurz gefasst

Der Referenzwert ist seit 2022 die Realität beim Immobilienkauf in Spanien, und die Logik ist einfach: Kaufpreis und Referenzwert werden verglichen, der höhere bestimmt die Steuer. Auf Mallorca liegen die Marktpreise in guten Lagen häufig über den katasteramtlichen Werten — dann ändert der Referenzwert nichts. Wo er darüber liegt, kostet er, und wo er eine Vergünstigung kippt, kostet er viel.

Die gute Nachricht: Du erfährst das vorher. Eine Abfrage mit der Referencia Catastral dauert Minuten, und der Rechner oben sagt dir, was der Unterschied für deinen Fall bedeutet. Fällt der Referenzwert unangemessen hoch aus, gibt es einen geordneten Weg dagegen — er führt über den Steuerbescheid, nicht über eine niedrigere Zahlung.


Verwandte Rechner


Häufige Fragen

Was ist der Valor de Referencia?
Der Valor de Referencia ist ein Wert, den das spanische Katasteramt seit 2022 jährlich für nahezu jede Immobilie festsetzt. Er wird aus tatsächlichen Notarverkäufen in der Umgebung abgeleitet und ist öffentlich einsehbar, bevor überhaupt jemand kauft. Für die Grunderwerbsteuer sowie die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist er die Untergrenze der Bemessungsgrundlage.
Zahle ich Steuer auf den Kaufpreis oder auf den Referenzwert?
Auf den höheren der beiden. Liegt der Kaufpreis darüber, zählt der Kaufpreis; liegt der Referenzwert darüber, zählt der Referenzwert. Sind beide gleich, bleibt es beim Kaufpreis. Der Rechner auf dieser Seite zeigt dir beide Beträge nebeneinander.
Wo finde ich den Referenzwert meiner Immobilie?
Im Onlineportal der spanischen Katasterbehörde, mit der Referencia Catastral der Immobilie. Diese zwanzigstellige Kennnummer steht im Exposé, im IBI-Bescheid des Verkäufers oder auf dem Grundbuchauszug. Die Abfrage ist kostenlos und dauert wenige Minuten.
Was passiert, wenn ich nur den Kaufpreis versteuere?
Die Steuerverwaltung gleicht deine Erklärung mit dem Referenzwert ab. Fällt die Differenz auf, setzt sie die fehlende Steuer per Bescheid fest und kann zusätzlich ein Bußgeld verhängen. Berichtigst du dagegen von dir aus, bevor die Behörde nachfragt, fällt nur ein Verspätungszuschlag an und kein Bußgeld. Beide Wege rechnet der Rechner oben durch.
Kann der Referenzwert eine Steuervergünstigung kosten?
Ja, und das ist der teuerste Effekt überhaupt. Die balearischen Vergünstigungen hängen an einer Wertgrenze je Insel, und diese Grenze wird an der Bemessungsgrundlage gemessen, nicht am Kaufpreis. Schiebt der Referenzwert den Erwerb über die Grenze, entfällt die Vergünstigung vollständig — die Mehrsteuer ist dann ein Vielfaches der reinen Tarifdifferenz.
Kann ich den Referenzwert anfechten?
Ja, aber nicht vorsorglich. Das Gesetz lässt den Angriff nur im Rechtsbehelf gegen den Steuerbescheid oder über einen Antrag auf Berichtigung der eigenen Selbstveranlagung zu. Zahle zuerst und fechte danach an; als Nachweis dient in der Regel ein Gutachten eines zugelassenen Sachverständigen. Das Verfassungsgericht hat das System 2026 bestätigt, den Einzelfallangriff aber ausdrücklich offengelassen.
Gilt der Referenzwert auch beim Neubau vom Bauträger?
Für die Mehrwertsteuer nicht — sie bemisst sich nach dem vereinbarten Preis. Für die Beurkundungssteuer, die beim Neubaukauf zusätzlich anfällt, schon: Das Gesetz verbietet dort ausdrücklich einen Ansatz unterhalb des Werts nach Artikel 10. Beim späteren Weiterverkauf ist der Referenzwert ohnehin wieder maßgeblich.
Was gilt, wenn es für meine Immobilie keinen Referenzwert gibt?
Dann greift nicht automatisch der Kaufpreis. Das Gesetz nennt für diesen Fall den höchsten Wert aus erklärtem Wert, vereinbartem Preis und Marktwert, und die Behörde darf den Marktwert selbst ermitteln. Der praktische Unterschied: Du erfährst die Zahl erst nach dem Kauf statt vorher.
Wie lange kann die Behörde noch nachfordern?
Vier Jahre, gerechnet ab dem Ende der Erklärungsfrist. Ein Kauf aus dem vergangenen Jahr ist also kein abgeschlossener Vorgang, und eine freiwillige Berichtigung ist in dieser Zeit weiterhin möglich — mit Zuschlag, aber ohne Bußgeld.