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Vermögensteuer Spanien: Tabelle mit Steuersätzen und Freibeträgen

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Wer eine Immobilie auf Mallorca besitzt oder seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt, stößt früher oder später auf die Impuesto sobre el Patrimonio – die spanische Vermögensteuer. Diese Vermögensteuer-Spanien-Tabelle fasst zusammen, was du wirklich wissen musst: welche Freibeträge gelten, wie die Steuersätze gestaffelt sind, wo sich die Balearen von Madrid unterscheiden und ab wann zusätzlich die Solidaritätssteuer für Großvermögen greift. Du erfährst außerdem, wie Residenten und Nicht-Residenten unterschiedlich behandelt werden, wie das Formular Modelo 714 funktioniert und welche Fristen 2026 gelten. Die Vermögensteuer ist eine regional geregelte, aber staatlich verankerte Steuer – deshalb lohnt sich ein strukturierter Blick auf die Zahlen, bevor du eine Immobilie kaufst oder deinen Wohnsitz verlegst.

Vermögensteuer Spanien 2026: Tabelle, Sätze & Freibeträge

Möchtest du wissen, ob und in welcher Höhe du in Spanien vermögensteuerpflichtig bist?

Was ist die Vermögensteuer in Spanien?

Die Impuesto sobre el Patrimonio (IP) ist eine jährliche, direkte Steuer auf das Nettovermögen einer natürlichen Person zum Stichtag 31. Dezember. Sie geht auf das Gesetz Ley 50/1977 zurück, das sie ausdrücklich als "außerordentliche und vorübergehende" Maßnahme einführte – ein Charakter, der sich in der über 45-jährigen Geschichte der Steuer immer wieder als Illusion erwiesen hat. Mit Ley 19/1991 wurde sie dauerhaft im spanischen Steuersystem verankert, in dieser Grundstruktur gilt sie bis heute.

Zwischen 2008 und 2011 war die Steuer faktisch ausgesetzt, weil der Gesetzgeber eine 100-prozentige Steuergutschrift gewährte, ohne die Steuer formal abzuschaffen. Diese Tür wurde 2011 wieder geöffnet.

Jahr Ereignis Rechtsgrundlage
1977 Einführung als "vorübergehende" Steuer Ley 50/1977
1991 Dauerhafte gesetzliche Verankerung Ley 19/1991
2008 Faktische Aussetzung durch 100 % Steuergutschrift Ley 4/2008
2011 Reaktivierung, zunächst befristet für 2011/2012 Decreto-ley 13/2011
2021 Dauerhafte Wiedereinführung im Haushaltsgesetz Ley 11/2020
2022 Einführung der Solidaritätssteuer für Großvermögen
2025 Gleichbehandlung von Residenten/Nicht-Residenten beim Höchstbetrag bestätigt Urteil des Tribunal Supremo, Nr. 1402/2025

Hinweis: Die Vermögensteuer ist ein impuesto cedido – eine an die Autonomen Gemeinschaften abgetretene Steuer. Der Staat setzt den Rahmen, die Regionen (etwa die Balearen) können innerhalb bestimmter Grenzen eigene Freibeträge, Sätze und Reduktionen festlegen.

Wer zahlt: Residenten vs. Nicht-Residenten

Für die Vermögensteuer gibt es grundsätzlich zwei Personengruppen mit unterschiedlichem Besteuerungsumfang.

Status Steuerpflicht Betroffenes Vermögen Kriterium
Steuerlich Ansässige (Residenten) Unbeschränkt Weltweites Vermögen Mehr als 183 Tage/Jahr in Spanien oder Lebensmittelpunkt in Spanien
Nicht-Residenten Beschränkt Nur in Spanien belegenes Vermögen Immobilien, Bankkonten, Beteiligungen und Fonds in Spanien

Für Nicht-Residenten gelten grundsätzlich die staatlichen Regelungen, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen Spaniens Besteuerungsrecht nicht einschränkt. Gleichzeitig ist der Lageort des Vermögens – etwa die konkrete Gemeinde auf Mallorca – ein wichtiger Faktor, weil regionale Regelungen an den Belegenheitsort anknüpfen können.

Achtung: Unbeschränkt Steuerpflichtige mit einer Betriebsstätte in Spanien sowie Personen mit hohem Vermögen müssen unter bestimmten Voraussetzungen einen steuerlichen Vertreter in Spanien bestellen.

Freibeträge 2026 im Überblick

Der persönliche Freibetrag ist der Ausgangspunkt jeder Berechnung. Erst das Vermögen, das über diesen Betrag hinausgeht, wird überhaupt besteuert.

Freibetrag Betrag Gilt für
Persönlicher Freibetrag 700.000 € pro Person Residenten und Nicht-Residenten (staatlicher Standardwert)
Zusätzlicher Freibetrag Hauptwohnsitz 300.000 € Nur Residenten, für die selbstgenutzte Hauptwohnung
Madrid Effektiv 100 % Befreiung Regionale Steuergutschrift, unabhängig vom Freibetrag

Da der persönliche Freibetrag pro Person gilt, können Ehepaare mit getrenntem Vermögen bzw. hälftigem Miteigentum an einer Immobilie diesen Betrag rechnerisch verdoppeln. Regionale Gemeinschaften können den Freibetrag zusätzlich verändern – deshalb ist der Lageort deines Vermögens nicht nur für die Steuersätze, sondern auch für die Freibeträge relevant.

Steuersätze: Nationale Skala und regionale Spielräume

Die Vermögensteuer ist progressiv gestaffelt: Je höher das Vermögen über dem Freibetrag, desto höher der Grenzsteuersatz.

Merkmal Wert
Untere Grenze der nationalen Skala ab 0,2 %
Obere Grenze der nationalen Skala bis 3,5 %
Bemessungsgrundlage Nettovermögen minus Freibetrag(e)
Anpassungsspielraum der Regionen Eigene Tarifstufen und Sätze innerhalb des gesetzlichen Rahmens

Hinweis: Die genaue Zahl und Breite der Tarifstufen legt jede Autonome Gemeinschaft eigenständig fest. Deshalb kann derselbe Nettovermögenswert je nach Region unterschiedlich hoch besteuert werden – die konkrete Steuerlast solltest du daher immer individuell mit einem Steuerberater vor Ort durchrechnen lassen.

Balearen, Katalonien und Madrid im Vergleich

Weil die Vermögensteuer regional geregelt ist, unterscheidet sich die tatsächliche Belastung je nach Standort des Vermögens erheblich.

Region Freibetrag Steuerniveau Besonderheit
Madrid 700.000 € (Standard) 100 % Steuergutschrift, effektiv keine Vermögensteuer
Katalonien teils reduziert über dem nationalen Mindestniveau eigene, tendenziell höhere Tarife
Balearen (inkl. Mallorca) 3.000.000 € für auf den Balearen Ansässige (seit 01.01.2024) eigener Tarif von 0,28 % bis 3,45 % hoher Freibetrag statt Bonifikation — anders konstruiert als in Madrid

Achtung, hier liegt der häufigste Fehler: Der hohe balearische Freibetrag gilt nach der Regelung der Comunidad Autónoma für Steuerpflichtige mit obligación personal, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt auf den Balearen haben. Wer als Nichtresident nur eine Ferienimmobilie auf Mallorca besitzt, unterliegt der obligación real und damit dem staatlichen Regime — dort beträgt der Freibetrag 700.000 Euro. Die ATIB weist die Zuständigkeit ausdrücklich so ab: Die Comunidad Autónoma ist für die auf den Balearen ansässigen Personen mit obligación personal zuständig, die staatliche Steuerverwaltung für Nichtresidenten und für die obligación real. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Nichtresident die regionale Regelung dennoch anwenden kann, ist eine Frage des Einzelfalls und gehört in eine steuerliche Beratung — nicht in eine Faustregel.

Der balearische Tarif im Detail

Für Steuerpflichtige, auf die die balearische Regelung anwendbar ist, gilt seit der Steuerentstehung zum 31.12.2015 folgender Tarif auf die base liquidable:

Base liquidable ab (€) Cuota íntegra (€) Rest bis (€) Satz
0 0 170.472,04 0,28 %
170.472,04 477,32 170.465,00 0,41 %
340.937,04 1.176,23 340.932,71 0,69 %
681.869,75 3.528,67 654.869,76 1,24 %
1.336.739,51 11.649,06 1.390.739,49 1,79 %
2.727.479,00 36.543,30 2.727.479,00 2,35 %
5.454.958,00 100.639,06 5.454.957,99 2,90 %
10.909.951,99 258.832,84 darüber 3,45 %

Unabhängig von einer Zahllast besteht Erklärungspflicht, sobald der Wert der Güter und Rechte 2.000.000 Euro übersteigt.

Solidaritätssteuer und der Höchstbetrag IRPF-IP

Seit 2022 gibt es zusätzlich die Impuesto de Solidaridad de las Grandes Fortunas (IGF, Solidaritätssteuer für Großvermögen). Sie wurde eingeführt, um zu verhindern, dass Regionen mit einer vollständigen Befreiung – wie Madrid – die Vermögensteuer faktisch aushebeln.

Merkmal Regelung
Name Impuesto de Solidaridad de las Grandes Fortunas (IGF)
Schwelle Nettovermögen ab 3 Millionen €
Zweck Ausgleich regionaler Befreiungen (z. B. Madrid)
Doppelbesteuerung Bereits gezahlte regionale Vermögensteuer wird angerechnet
Betroffene Gruppe Auch Nicht-Residenten mit Vermögen in Spanien können betroffen sein

Zusätzlich gibt es die sogenannte Höchstbetragsregel nach Art. 31.1 LIP: Die Summe aus Einkommensteuer (IRPF) und Vermögensteuer (IP) darf 60 % der Bemessungsgrundlage nicht überschreiten, wobei die Vermögensteuer um bis zu 80 % gekürzt werden kann.

Regel Inhalt
Gesetzliche Grundlage Art. 31.1 LIP
Grenze IRPF + IP ≤ 60 % der Bemessungsgrundlage
Maximale Reduktion der IP bis zu 80 %
Neuerung 2025 Urteil 1402/2025 des Tribunal Supremo: Nicht-Residenten dürfen die Höchstbetragsregel seit 3.11.2025 wie Residenten anwenden

Das Urteil ist für deutsche Eigentümer mit spanischem Grundbesitz besonders relevant, weil es eine bislang bestehende Ungleichbehandlung zwischen Residenten und Nicht-Residenten beseitigt und in Einzelfällen zu erheblichen Steuerersparnissen führen kann.

Vermögenswerte ermitteln: Immobilienbewertung und Schuldenabzug

Für die Berechnung der Bemessungsgrundlage zählt zunächst das gesamte relevante Vermögen – bei Nicht-Residenten begrenzt auf Vermögenswerte in Spanien, etwa Immobilien, Bankkonten, Beteiligungen an spanischen Unternehmen und spanische Investmentfonds. Wie eine Immobilie dabei konkret bewertet wird, hängt von den steuerlichen Referenzwerten ab – mehr dazu findest du in unseren Ratgebern zu Valor Catastral und Valor de Referencia.

Von diesem Bruttovermögen werden anschließend Schulden abgezogen, etwa Hypotheken und Darlehen, die sich auf die betreffenden spanischen Vermögenswerte beziehen. Erst danach wird der persönliche Freibetrag angewendet und die Steuer auf den verbleibenden Betrag berechnet.

  1. Alle relevanten Vermögenswerte zusammenrechnen (Residenten: weltweit, Nicht-Residenten: nur Spanien).
  2. Abzugsfähige Schulden (z. B. Hypotheken) abziehen.
  3. Persönlichen Freibetrag von 700.000 € anwenden.
  4. Bei Residenten zusätzlichen Freibetrag von 300.000 € für die Hauptwohnung berücksichtigen.
  5. Progressiven Steuersatz (national bzw. regional) auf die verbleibende Bemessungsgrundlage anwenden.
  6. Höchstbetragsregel und ggf. Solidaritätssteuer prüfen.

Modelo 714: Erklärung, Fristen, Ablauf

Die Vermögensteuer wird über das Formular Modelo 714 bei der Agencia Tributaria (AEAT) erklärt.

Punkt Detail
Formular Modelo 714
Bemessungsstichtag 31. Dezember des Vorjahres
Erklärungsfrist parallel zur Renta-Kampagne, in der Regel von April bis Ende Juni des Folgejahres; die genauen Tage legt die AEAT jährlich fest
Zuständige Behörde Agencia Tributaria (AEAT)

Hinweis: Wenn du aufgrund des Urteils 1402/2025 als Nicht-Resident von der Höchstbetragsregel profitieren könntest, lohnt sich in der Erklärungsphase 2026 eine individuelle Berechnung durch einen Steuerberater, um mögliche Ersparnisse nicht zu verpassen.

Wenn du gleichzeitig deinen steuerlichen Wohnsitz von Deutschland nach Spanien (oder umgekehrt) verlegst, solltest du zusätzlich die Wechselwirkungen mit der Wegzugssteuer und der AWV-Meldepflicht prüfen.

Häufigste Fehler bei der Vermögensteuer

  • Freibetrag mit Steuerfreiheit verwechseln: Auch unterhalb des Freibetrags kann in manchen Regionen eine Erklärungspflicht bestehen, selbst wenn keine Steuer anfällt.
  • Regionale Unterschiede ignorieren: Wer eine Immobilie auf Mallorca mit einer in Madrid gleichsetzt, unterschätzt die Steuerlast erheblich.
  • Schulden nicht dokumentieren: Nur nachweisbare, den spanischen Vermögenswerten zurechenbare Schulden sind abzugsfähig.
  • Höchstbetragsregel als Nicht-Resident übersehen: Seit dem Urteil 1402/2025 lohnt sich die Prüfung, ob die Kombination aus IRPF und IP die 60-Prozent-Grenze überschreitet.
  • Solidaritätssteuer unterschätzen: Ab 3 Millionen € Nettovermögen kann diese zusätzlich greifen, auch wenn regional eine Befreiung besteht.

Was kommt danach?

Nach Einreichung des Modelo 714 prüft die Agencia Tributaria die Angaben und kann bei Unstimmigkeiten Nachfragen oder eine Berichtigung verlangen. Bei größeren Vermögen empfiehlt sich eine vorausschauende Planung – etwa im Zusammenspiel mit Fragen der Erbschaft und Schenkung auf den Balearen, da Vermögensteuer und Erbschaftsteuer unterschiedliche Bemessungsgrundlagen und Freibeträge haben, sich aber gegenseitig beeinflussen können.

Checkliste Vermögensteuer Spanien

  • Steuerlichen Status klären: Resident (weltweites Vermögen) oder Nicht-Resident (nur spanisches Vermögen)?
  • Alle relevanten Vermögenswerte (Immobilien, Konten, Beteiligungen, Fonds) zusammenstellen
  • Abzugsfähige Schulden mit Nachweisen dokumentieren
  • Persönlichen Freibetrag (700.000 €) und ggf. Freibetrag Hauptwohnung (300.000 €) anwenden
  • Regionale Regelung am Belegenheitsort des Vermögens prüfen (z. B. Balearen)
  • Solidaritätssteuer-Schwelle von 3 Millionen € im Blick behalten
  • Höchstbetragsregel IRPF-IP nach Art. 31.1 LIP prüfen (seit 2025 auch für Nicht-Residenten)
  • Modelo 714 fristgerecht einreichen (Kampagnenzeitraum des jeweiligen Jahres bei der AEAT prüfen)
  • Steuerlichen Vertreter bestellen, falls gesetzlich erforderlich

Fazit

Die Vermögensteuer in Spanien folgt einer klaren Grundlogik – Freibetrag, progressiver Satz, regionale Anpassung – ist in der praktischen Anwendung aber voller regionaler Feinheiten. Wer eine Immobilie auf Mallorca besitzt oder plant, dorthin umzuziehen, sollte früh wissen, welcher Freibetrag greift, wie die Balearen im Vergleich zu Madrid oder Katalonien abschneiden und ob die Solidaritätssteuer oder die neue Höchstbetragsregel relevant werden. Eine individuelle Berechnung durch einen erfahrenen Steuerberater ersetzt diese Übersicht nicht, hilft dir aber, informierte Entscheidungen zu treffen – rechtzeitig vor dem nächsten Erklärungszeitraum.

Offizielle Quellen

Muss ich als Nicht-Resident mit einer Immobilie auf Mallorca Vermögensteuer zahlen?
Ja, wenn der Wert deines in Spanien belegenen Vermögens den persönlichen Freibetrag von 700.000 € übersteigt, bist du als Nicht-Resident beschränkt vermögensteuerpflichtig.
Gilt der Freibetrag von 700.000 € pro Person oder pro Haushalt?
Der Freibetrag gilt pro Person. Bei Ehepaaren mit getrenntem Eigentum oder hälftigem Miteigentum an einer Immobilie kann er sich rechnerisch verdoppeln.
Was passiert, wenn ich in Madrid wohne?
Madrid gewährt eine 100-prozentige Steuergutschrift, wodurch effektiv keine Vermögensteuer anfällt. Die Solidaritätssteuer ab 3 Millionen € Nettovermögen kann dennoch greifen.
Wie unterscheiden sich die Balearen von Madrid?
Die Balearen wenden eigene, tendenziell höhere Tarife an und gewähren keine vollständige Befreiung wie Madrid, auch wenn der Freibetrag ähnlich ausgestaltet sein kann.
Was ist die Solidaritätssteuer?
Die Impuesto de Solidaridad de las Grandes Fortunas ist eine seit 2022 erhobene staatliche Zusatzsteuer ab 3 Millionen € Nettovermögen, die regionale Befreiungen wie in Madrid ausgleichen soll. Bereits gezahlte regionale Vermögensteuer wird angerechnet.
Bis wann muss ich das Modelo 714 einreichen?
Die Frist läuft parallel zur Einkommensteuer-Kampagne, üblicherweise von April bis Ende Juni des Folgejahres. Die genauen Tage legt die AEAT jedes Jahr neu fest und veröffentlicht sie auf ihrer Sede Electrónica — dort vor der Abgabe nachsehen.
Können Nicht-Residenten die Höchstbetragsregel IRPF-IP nutzen?
Seit dem Urteil 1402/2025 des Tribunal Supremo dürfen Nicht-Residenten die Höchstbetragsregel nach Art. 31.1 LIP seit dem 3. November 2025 genauso wie Residenten anwenden.
Welche Schulden kann ich von meinem Vermögen abziehen?
Grundsätzlich sind Hypotheken und Darlehen abzugsfähig, die sich auf die konkreten spanischen Vermögenswerte beziehen, für die die Steuer berechnet wird.