Vermögensteuer Spanien: Tabelle mit Steuersätzen und Freibeträgen
Wer eine Immobilie auf Mallorca besitzt oder seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt, stößt früher oder später auf die Impuesto sobre el Patrimonio – die spanische Vermögensteuer. Diese Vermögensteuer-Spanien-Tabelle fasst zusammen, was du wirklich wissen musst: welche Freibeträge gelten, wie die Steuersätze gestaffelt sind, wo sich die Balearen von Madrid unterscheiden und ab wann zusätzlich die Solidaritätssteuer für Großvermögen greift. Du erfährst außerdem, wie Residenten und Nicht-Residenten unterschiedlich behandelt werden, wie das Formular Modelo 714 funktioniert und welche Fristen 2026 gelten. Die Vermögensteuer ist eine regional geregelte, aber staatlich verankerte Steuer – deshalb lohnt sich ein strukturierter Blick auf die Zahlen, bevor du eine Immobilie kaufst oder deinen Wohnsitz verlegst.

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Was ist die Vermögensteuer in Spanien?
Die Impuesto sobre el Patrimonio (IP) ist eine jährliche, direkte Steuer auf das Nettovermögen einer natürlichen Person zum Stichtag 31. Dezember. Sie geht auf das Gesetz Ley 50/1977 zurück, das sie ausdrücklich als "außerordentliche und vorübergehende" Maßnahme einführte – ein Charakter, der sich in der über 45-jährigen Geschichte der Steuer immer wieder als Illusion erwiesen hat. Mit Ley 19/1991 wurde sie dauerhaft im spanischen Steuersystem verankert, in dieser Grundstruktur gilt sie bis heute.
Zwischen 2008 und 2011 war die Steuer faktisch ausgesetzt, weil der Gesetzgeber eine 100-prozentige Steuergutschrift gewährte, ohne die Steuer formal abzuschaffen. Diese Tür wurde 2011 wieder geöffnet.
| Jahr | Ereignis | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 1977 | Einführung als "vorübergehende" Steuer | Ley 50/1977 |
| 1991 | Dauerhafte gesetzliche Verankerung | Ley 19/1991 |
| 2008 | Faktische Aussetzung durch 100 % Steuergutschrift | Ley 4/2008 |
| 2011 | Reaktivierung, zunächst befristet für 2011/2012 | Decreto-ley 13/2011 |
| 2021 | Dauerhafte Wiedereinführung im Haushaltsgesetz | Ley 11/2020 |
| 2022 | Einführung der Solidaritätssteuer für Großvermögen | – |
| 2025 | Gleichbehandlung von Residenten/Nicht-Residenten beim Höchstbetrag bestätigt | Urteil des Tribunal Supremo, Nr. 1402/2025 |
Hinweis: Die Vermögensteuer ist ein impuesto cedido – eine an die Autonomen Gemeinschaften abgetretene Steuer. Der Staat setzt den Rahmen, die Regionen (etwa die Balearen) können innerhalb bestimmter Grenzen eigene Freibeträge, Sätze und Reduktionen festlegen.
Wer zahlt: Residenten vs. Nicht-Residenten
Für die Vermögensteuer gibt es grundsätzlich zwei Personengruppen mit unterschiedlichem Besteuerungsumfang.
| Status | Steuerpflicht | Betroffenes Vermögen | Kriterium |
|---|---|---|---|
| Steuerlich Ansässige (Residenten) | Unbeschränkt | Weltweites Vermögen | Mehr als 183 Tage/Jahr in Spanien oder Lebensmittelpunkt in Spanien |
| Nicht-Residenten | Beschränkt | Nur in Spanien belegenes Vermögen | Immobilien, Bankkonten, Beteiligungen und Fonds in Spanien |
Für Nicht-Residenten gelten grundsätzlich die staatlichen Regelungen, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen Spaniens Besteuerungsrecht nicht einschränkt. Gleichzeitig ist der Lageort des Vermögens – etwa die konkrete Gemeinde auf Mallorca – ein wichtiger Faktor, weil regionale Regelungen an den Belegenheitsort anknüpfen können.
Achtung: Unbeschränkt Steuerpflichtige mit einer Betriebsstätte in Spanien sowie Personen mit hohem Vermögen müssen unter bestimmten Voraussetzungen einen steuerlichen Vertreter in Spanien bestellen.
Freibeträge 2026 im Überblick
Der persönliche Freibetrag ist der Ausgangspunkt jeder Berechnung. Erst das Vermögen, das über diesen Betrag hinausgeht, wird überhaupt besteuert.
| Freibetrag | Betrag | Gilt für |
|---|---|---|
| Persönlicher Freibetrag | 700.000 € pro Person | Residenten und Nicht-Residenten (staatlicher Standardwert) |
| Zusätzlicher Freibetrag Hauptwohnsitz | 300.000 € | Nur Residenten, für die selbstgenutzte Hauptwohnung |
| Madrid | Effektiv 100 % Befreiung | Regionale Steuergutschrift, unabhängig vom Freibetrag |
Da der persönliche Freibetrag pro Person gilt, können Ehepaare mit getrenntem Vermögen bzw. hälftigem Miteigentum an einer Immobilie diesen Betrag rechnerisch verdoppeln. Regionale Gemeinschaften können den Freibetrag zusätzlich verändern – deshalb ist der Lageort deines Vermögens nicht nur für die Steuersätze, sondern auch für die Freibeträge relevant.
Steuersätze: Nationale Skala und regionale Spielräume
Die Vermögensteuer ist progressiv gestaffelt: Je höher das Vermögen über dem Freibetrag, desto höher der Grenzsteuersatz.
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Untere Grenze der nationalen Skala | ab 0,2 % |
| Obere Grenze der nationalen Skala | bis 3,5 % |
| Bemessungsgrundlage | Nettovermögen minus Freibetrag(e) |
| Anpassungsspielraum der Regionen | Eigene Tarifstufen und Sätze innerhalb des gesetzlichen Rahmens |
Hinweis: Die genaue Zahl und Breite der Tarifstufen legt jede Autonome Gemeinschaft eigenständig fest. Deshalb kann derselbe Nettovermögenswert je nach Region unterschiedlich hoch besteuert werden – die konkrete Steuerlast solltest du daher immer individuell mit einem Steuerberater vor Ort durchrechnen lassen.
Balearen, Katalonien und Madrid im Vergleich
Weil die Vermögensteuer regional geregelt ist, unterscheidet sich die tatsächliche Belastung je nach Standort des Vermögens erheblich.
| Region | Freibetrag | Steuerniveau | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Madrid | 700.000 € (Standard) | – | 100 % Steuergutschrift, effektiv keine Vermögensteuer |
| Katalonien | teils reduziert | über dem nationalen Mindestniveau | eigene, tendenziell höhere Tarife |
| Balearen (inkl. Mallorca) | 3.000.000 € für auf den Balearen Ansässige (seit 01.01.2024) | eigener Tarif von 0,28 % bis 3,45 % | hoher Freibetrag statt Bonifikation — anders konstruiert als in Madrid |
Achtung, hier liegt der häufigste Fehler: Der hohe balearische Freibetrag gilt nach der Regelung der Comunidad Autónoma für Steuerpflichtige mit obligación personal, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt auf den Balearen haben. Wer als Nichtresident nur eine Ferienimmobilie auf Mallorca besitzt, unterliegt der obligación real und damit dem staatlichen Regime — dort beträgt der Freibetrag 700.000 Euro. Die ATIB weist die Zuständigkeit ausdrücklich so ab: Die Comunidad Autónoma ist für die auf den Balearen ansässigen Personen mit obligación personal zuständig, die staatliche Steuerverwaltung für Nichtresidenten und für die obligación real. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Nichtresident die regionale Regelung dennoch anwenden kann, ist eine Frage des Einzelfalls und gehört in eine steuerliche Beratung — nicht in eine Faustregel.
Der balearische Tarif im Detail
Für Steuerpflichtige, auf die die balearische Regelung anwendbar ist, gilt seit der Steuerentstehung zum 31.12.2015 folgender Tarif auf die base liquidable:
| Base liquidable ab (€) | Cuota íntegra (€) | Rest bis (€) | Satz |
|---|---|---|---|
| 0 | 0 | 170.472,04 | 0,28 % |
| 170.472,04 | 477,32 | 170.465,00 | 0,41 % |
| 340.937,04 | 1.176,23 | 340.932,71 | 0,69 % |
| 681.869,75 | 3.528,67 | 654.869,76 | 1,24 % |
| 1.336.739,51 | 11.649,06 | 1.390.739,49 | 1,79 % |
| 2.727.479,00 | 36.543,30 | 2.727.479,00 | 2,35 % |
| 5.454.958,00 | 100.639,06 | 5.454.957,99 | 2,90 % |
| 10.909.951,99 | 258.832,84 | darüber | 3,45 % |
Unabhängig von einer Zahllast besteht Erklärungspflicht, sobald der Wert der Güter und Rechte 2.000.000 Euro übersteigt.
Solidaritätssteuer und der Höchstbetrag IRPF-IP
Seit 2022 gibt es zusätzlich die Impuesto de Solidaridad de las Grandes Fortunas (IGF, Solidaritätssteuer für Großvermögen). Sie wurde eingeführt, um zu verhindern, dass Regionen mit einer vollständigen Befreiung – wie Madrid – die Vermögensteuer faktisch aushebeln.
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Name | Impuesto de Solidaridad de las Grandes Fortunas (IGF) |
| Schwelle | Nettovermögen ab 3 Millionen € |
| Zweck | Ausgleich regionaler Befreiungen (z. B. Madrid) |
| Doppelbesteuerung | Bereits gezahlte regionale Vermögensteuer wird angerechnet |
| Betroffene Gruppe | Auch Nicht-Residenten mit Vermögen in Spanien können betroffen sein |
Zusätzlich gibt es die sogenannte Höchstbetragsregel nach Art. 31.1 LIP: Die Summe aus Einkommensteuer (IRPF) und Vermögensteuer (IP) darf 60 % der Bemessungsgrundlage nicht überschreiten, wobei die Vermögensteuer um bis zu 80 % gekürzt werden kann.
| Regel | Inhalt |
|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | Art. 31.1 LIP |
| Grenze | IRPF + IP ≤ 60 % der Bemessungsgrundlage |
| Maximale Reduktion der IP | bis zu 80 % |
| Neuerung 2025 | Urteil 1402/2025 des Tribunal Supremo: Nicht-Residenten dürfen die Höchstbetragsregel seit 3.11.2025 wie Residenten anwenden |
Das Urteil ist für deutsche Eigentümer mit spanischem Grundbesitz besonders relevant, weil es eine bislang bestehende Ungleichbehandlung zwischen Residenten und Nicht-Residenten beseitigt und in Einzelfällen zu erheblichen Steuerersparnissen führen kann.
Vermögenswerte ermitteln: Immobilienbewertung und Schuldenabzug
Für die Berechnung der Bemessungsgrundlage zählt zunächst das gesamte relevante Vermögen – bei Nicht-Residenten begrenzt auf Vermögenswerte in Spanien, etwa Immobilien, Bankkonten, Beteiligungen an spanischen Unternehmen und spanische Investmentfonds. Wie eine Immobilie dabei konkret bewertet wird, hängt von den steuerlichen Referenzwerten ab – mehr dazu findest du in unseren Ratgebern zu Valor Catastral und Valor de Referencia.
Von diesem Bruttovermögen werden anschließend Schulden abgezogen, etwa Hypotheken und Darlehen, die sich auf die betreffenden spanischen Vermögenswerte beziehen. Erst danach wird der persönliche Freibetrag angewendet und die Steuer auf den verbleibenden Betrag berechnet.
- Alle relevanten Vermögenswerte zusammenrechnen (Residenten: weltweit, Nicht-Residenten: nur Spanien).
- Abzugsfähige Schulden (z. B. Hypotheken) abziehen.
- Persönlichen Freibetrag von 700.000 € anwenden.
- Bei Residenten zusätzlichen Freibetrag von 300.000 € für die Hauptwohnung berücksichtigen.
- Progressiven Steuersatz (national bzw. regional) auf die verbleibende Bemessungsgrundlage anwenden.
- Höchstbetragsregel und ggf. Solidaritätssteuer prüfen.
Modelo 714: Erklärung, Fristen, Ablauf
Die Vermögensteuer wird über das Formular Modelo 714 bei der Agencia Tributaria (AEAT) erklärt.
| Punkt | Detail |
|---|---|
| Formular | Modelo 714 |
| Bemessungsstichtag | 31. Dezember des Vorjahres |
| Erklärungsfrist | parallel zur Renta-Kampagne, in der Regel von April bis Ende Juni des Folgejahres; die genauen Tage legt die AEAT jährlich fest |
| Zuständige Behörde | Agencia Tributaria (AEAT) |
Hinweis: Wenn du aufgrund des Urteils 1402/2025 als Nicht-Resident von der Höchstbetragsregel profitieren könntest, lohnt sich in der Erklärungsphase 2026 eine individuelle Berechnung durch einen Steuerberater, um mögliche Ersparnisse nicht zu verpassen.
Wenn du gleichzeitig deinen steuerlichen Wohnsitz von Deutschland nach Spanien (oder umgekehrt) verlegst, solltest du zusätzlich die Wechselwirkungen mit der Wegzugssteuer und der AWV-Meldepflicht prüfen.
Häufigste Fehler bei der Vermögensteuer
- Freibetrag mit Steuerfreiheit verwechseln: Auch unterhalb des Freibetrags kann in manchen Regionen eine Erklärungspflicht bestehen, selbst wenn keine Steuer anfällt.
- Regionale Unterschiede ignorieren: Wer eine Immobilie auf Mallorca mit einer in Madrid gleichsetzt, unterschätzt die Steuerlast erheblich.
- Schulden nicht dokumentieren: Nur nachweisbare, den spanischen Vermögenswerten zurechenbare Schulden sind abzugsfähig.
- Höchstbetragsregel als Nicht-Resident übersehen: Seit dem Urteil 1402/2025 lohnt sich die Prüfung, ob die Kombination aus IRPF und IP die 60-Prozent-Grenze überschreitet.
- Solidaritätssteuer unterschätzen: Ab 3 Millionen € Nettovermögen kann diese zusätzlich greifen, auch wenn regional eine Befreiung besteht.
Was kommt danach?
Nach Einreichung des Modelo 714 prüft die Agencia Tributaria die Angaben und kann bei Unstimmigkeiten Nachfragen oder eine Berichtigung verlangen. Bei größeren Vermögen empfiehlt sich eine vorausschauende Planung – etwa im Zusammenspiel mit Fragen der Erbschaft und Schenkung auf den Balearen, da Vermögensteuer und Erbschaftsteuer unterschiedliche Bemessungsgrundlagen und Freibeträge haben, sich aber gegenseitig beeinflussen können.
Checkliste Vermögensteuer Spanien
- Steuerlichen Status klären: Resident (weltweites Vermögen) oder Nicht-Resident (nur spanisches Vermögen)?
- Alle relevanten Vermögenswerte (Immobilien, Konten, Beteiligungen, Fonds) zusammenstellen
- Abzugsfähige Schulden mit Nachweisen dokumentieren
- Persönlichen Freibetrag (700.000 €) und ggf. Freibetrag Hauptwohnung (300.000 €) anwenden
- Regionale Regelung am Belegenheitsort des Vermögens prüfen (z. B. Balearen)
- Solidaritätssteuer-Schwelle von 3 Millionen € im Blick behalten
- Höchstbetragsregel IRPF-IP nach Art. 31.1 LIP prüfen (seit 2025 auch für Nicht-Residenten)
- Modelo 714 fristgerecht einreichen (Kampagnenzeitraum des jeweiligen Jahres bei der AEAT prüfen)
- Steuerlichen Vertreter bestellen, falls gesetzlich erforderlich
Fazit
Die Vermögensteuer in Spanien folgt einer klaren Grundlogik – Freibetrag, progressiver Satz, regionale Anpassung – ist in der praktischen Anwendung aber voller regionaler Feinheiten. Wer eine Immobilie auf Mallorca besitzt oder plant, dorthin umzuziehen, sollte früh wissen, welcher Freibetrag greift, wie die Balearen im Vergleich zu Madrid oder Katalonien abschneiden und ob die Solidaritätssteuer oder die neue Höchstbetragsregel relevant werden. Eine individuelle Berechnung durch einen erfahrenen Steuerberater ersetzt diese Übersicht nicht, hilft dir aber, informierte Entscheidungen zu treffen – rechtzeitig vor dem nächsten Erklärungszeitraum.
Offizielle Quellen
- Ley 19/1991 (Impuesto sobre el Patrimonio) – Boletín Oficial del Estado: https://www.boe.es
- Agencia Tributaria (AEAT) – Modelo 714 und Fristen: https://sede.agenciatributaria.gob.es
- Tribunal Supremo – Urteil Nr. 1402/2025 zur Höchstbetragsregel: https://www.poderjudicial.es