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Wegzugssteuer Spanien

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Wegzugssteuer berechnen

Erklärung

Nicht gerechnet werden die Sonderfälle des Rechtsvorgängers (§ 17 Abs. 1 Satz 4 Einkommensteuergesetz) und der Einbringungsanteile (Abs. 6).

Erklärung

Der Marktwert deiner eigenen betroffenen Anteile beim Wegzug, nicht der Wert der ganzen Gesellschaft (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Außensteuergesetz). Fonds, börsengehandelte Fonds und Spezial-Investmentanteile sind ausgeschlossen: § 19 Abs. 3 Investmentsteuergesetz enthält eine eigene Regel, unter anderem ab 500.000 Euro Anschaffungskosten an einem Fonds; § 16 Abs. 3 schließt dort das Teileinkünfteverfahren aus.

Erklärung

Die steuerliche Kostenbasis deiner eigenen Anteile: Sie kann vom Kaufpreis abweichen durch einen Ersatzwert nach früherem Zuzug (§ 17 Abs. 2 Satz 3), fortgeführte Kosten des Rechtsvorgängers bei unentgeltlichem Erwerb (Satz 5) oder nachträgliche Anschaffungskosten einschließlich Einlagen (Abs. 2a Einkommensteuergesetz). Ohne diese Kostenbasis ist dein Ergebnis nicht aussagekräftig.

Erklärung

Dein heutiger prozentualer Anteil an der Gesellschaft. Er bestimmt ausschließlich den anteiligen Freibetrag nach § 17 Abs. 3 Einkommensteuergesetz. Die beiden Geldfelder beziehen sich bereits auf deine Anteile und werden nicht nochmals mit dieser Quote multipliziert.

Erklärung

Jahre, in denen du in Deutschland mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig warst, keine Haltedauer deiner Anteile. Bei unentgeltlichem Erwerb zählen Zeiten des Rechtsvorgängers mit; überlappende Zeiträume nur einmal (§ 6 Abs. 2 Sätze 2 und 3 Außensteuergesetz). Gib ganze Jahre an.

Erklärung

Dein deutsches Jahreseinkommen nach steuerlichen Abzügen, ohne diese Wegzugseinkünfte und ohne die ausländischen Progressionseinkünfte. Bei Zusammenveranlagung gibst du den gemeinsamen Betrag beider Ehegatten an (§ 26b, § 32a Abs. 5 Einkommensteuergesetz).

Erklärung

Einnahmen abzüglich Werbungskosten: Bei Arbeitslohn ist mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag abzuziehen, soweit er nicht bereits inländisch verbraucht ist (§ 32b Abs. 2 Satz 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes, EStG). Der Rechner nimmt diese Abzüge nicht vor; Bruttogehalt überhöht den besonderen Steuersatz. Außerordentliche Einkünfte, etwa Abfindungen, gehen nur mit einem Fünftel ein (§ 32b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2); der Rechner fünftelt nicht. Gemeint sind Einkünfte im Wegzugsjahr, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlagen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). Sie erhöhen nur den Steuersatz. Ohne solche Einkünfte trägst du 0 ein; negative ausländische Einkünfte werden nicht gerechnet.

Erklärung

Die Art deiner Steuerfestsetzung. Zusammenveranlagung nutzt das Splitting: Steuer auf das halbe gemeinsame Einkommen, dann verdoppelt. Sie setzt § 26 Abs. 1 Einkommensteuergesetz voraus, insbesondere beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig und nicht dauernd getrennt lebend.

Erklärung

Wie du die festgesetzte Steuer entrichten möchtest. Jahresraten sind eine beantragte Option, in der Regel gegen Sicherheitsleistung, keine automatische Stundung (§ 6 Abs. 4 Außensteuergesetz).

Zusätzliche Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag im Wegzugsjahr (ohne Kirchensteuer)

Gemeiner Wert (Marktwert deiner Anteile)
1.500.000,00 €
Anschaffungskosten (steuerliche Kostenbasis)
-25.000,00 €
Fiktiver Veräußerungsgewinn (Wert abzüglich Kosten)
1.475.000,00 €
Steuerfreier Anteil des gemeinen Werts (40 Prozent)
600.000,00 €
Teileinkünfteverfahren (nur 60 Prozent der Bemessungsgrundlage)
885.000,00 €
Freibetrag (anteiliger Abzug nach Abschmelzung)
Warum diese Zahl?
Der quotale Höchstfreibetrag beträgt 9.060,00 €, die quotale Abschmelzgrenze 36.100,00 €. Der Betrag aus dem Teileinkünfteverfahren von 885.000,00 € wird mit der Grenze verglichen; ein Überschuss mindert den Freibetrag bis auf 0.
-0,00 €
Steuerpflichtige Wegzugseinkünfte
885.000,00 €
Einkommensteuer mit Wegzugseinkünften
414.779,00 €
Einkommensteuer ohne Wegzugseinkünfte
22.464,00 €
Zusätzliche Einkommensteuer
392.315,00 €
Solidaritätszuschlag mit Wegzugseinkünften
22.812,84 €
Solidaritätszuschlag ohne Wegzugseinkünfte
251,56 €
Zusätzlicher Solidaritätszuschlag (Zuschlag zur Einkommensteuer)
22.561,28 €
Zusätzliche Steuer gesamt
414.876,28 €

Ohne Kinderfreibeträge und Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes, EStG).

Voraussetzungen, die dieser Rechner prüft: Beide Voraussetzungen erfüllt.

Durchschnittsbelastung bezogen auf den fiktiven Wertzuwachs
28,13 %
Fiktiver Wertzuwachs abzüglich dieser Steuer
1.060.123,72 €

Diesem fiktiven Wertzuwachs steht kein Geldzufluss gegenüber. Der Wegzug schafft keine Liquidität.

  1. Jahresrate 159.268,04 €
  2. Jahresrate 259.268,04 €
  3. Jahresrate 359.268,04 €
  4. Jahresrate 459.268,04 €
  5. Jahresrate 559.268,04 €
  6. Jahresrate 659.268,04 €
  7. Letzte Rate mit Centausgleich59.268,04 €

7 zinslose Jahresraten auf Antrag, in der Regel besichert. Erste Rate binnen 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids; übrige jeweils am 31. Juli der Folgejahre. Gleiche Regel für die EU, den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und Drittstaaten (§ 6 Abs. 4 Außensteuergesetz).

Vorzeitige Fälligkeit bei verspäteter Rate, verletzten Mitwirkungspflichten, Insolvenz, Veräußerung oder Übertragung sowie bei kumulierten Ausschüttungen einschließlich Einlagenrückgewähr von mehr als 25 Prozent des Wegzugswerts; genau dieser Anteil ist unschädlich (§ 6 Abs. 4 Satz 5 Außensteuergesetz).

Die Anteile gelten nur insoweit als zum gemeinen Wert erworben, wie die darauf entfallende Steuer entrichtet ist (§ 6 Abs. 1 Satz 3 des Außensteuergesetzes, AStG); bei 7 Jahresraten bleibt die Anschaffungskosten-Grundlage während dieser 7 Jahre gespalten.

Eine Rückkehr binnen 7 Jahren kann den Steueranspruch unter den Bedingungen des § 6 Abs. 3 Außensteuergesetz entfallen lassen; Verlängerung um höchstens 5 Jahre auf Antrag bei fortbestehender Rückkehrabsicht. Ein Erlass wird hier nicht gerechnet. In Rückkehrfällen können Jahresraten auf Antrag entfallen (Abs. 4 Satz 7); bei ausbleibendem Erlass können dann Zinsen anfallen (Satz 8).

Zum Steuerbescheid sind Rundungsunterschiede von wenigen Cent möglich; bei hohen Einkommen können sie größer ausfallen.

Wie wird gerundet?

Der Rechner lässt den besonderen Steuersatz nach § 32b des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG) ungerundet. Erst der daraus berechnete Steuerbetrag wird auf volle Euro abgerundet, entsprechend § 32a Abs. 1 Satz 6. Das ist eine Analogie: Für diesen Betrag schreibt das Gesetz die Abrundung nicht ausdrücklich vor.

Der Tarif rundet bereits zweimal ab: zuerst das zu versteuernde Einkommen, dann die Steuer. Bei sehr kleinen ausländischen Einkünften kann die Rechnung deshalb unter die Steuer ohne diese Einkünfte fallen. Der Rechner setzt dann mindestens die Steuer ohne Progressionsvorbehalt an. Das korrigiert nur den Rundungseffekt und ist keine eigene Rechtsauslegung.

Die Fünftelregel des § 32b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 betrifft außerordentliche ausländische Einkünfte, etwa Abfindungen. Für den Steuersatz zählt davon nur ein Fünftel. Auf den Wegzugsgewinn selbst wird die Fünftelregel nicht angewandt: § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG nennt § 17 nicht.

§ 32b EStG

Genau eine Beteiligung einer natürlichen Person im Privatvermögen; Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht durch Aufgabe von Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Außensteuergesetz). Keine Fonds- oder Spezial-Investmentanteile (§ 19 Abs. 3 Investmentsteuergesetz: eigene Regel), keine Bewertungsgutachten oder Veräußerungskosten. Sonderfälle nach § 17 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 6 Einkommensteuergesetz sind nicht abgebildet. Ergebnisse mehrerer Beteiligungen nicht addieren. Negative ausländische Einkünfte und damit der negative Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, EStG) werden nicht gerechnet.

Die Vorbelegungen sind Modellannahmen: 1.500.000 Euro Anteilswert, 25.000 Euro steuerliche Kostenbasis und 80.000 Euro übriges zu versteuerndes Einkommen. Die Kostenbasis ist kein aus dem Mindeststammkapital abgeleiteter Kaufpreis.

Beispiele übernehmen

Rechtsstand: 1. Januar 2026

Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

Wer GmbH-Anteile hält und nach Mallorca zieht, verkauft beim Wegzug nichts – und bekommt trotzdem eine Steuerrechnung. Das Außensteuergesetz behandelt die Aufgabe des Wohnsitzes wie einen Verkauf zum Marktwert: Es fließt kein Geld, die Steuer wird fällig.

Was kostet die Wegzugsbesteuerung beim Umzug nach Mallorca?

Wie hoch die Rechnung ausfällt, hängt von drei Zahlen ab: dem Wert deiner Anteile heute, dem, was du seinerzeit dafür gezahlt hast, und deinem übrigen Einkommen im Wegzugsjahr. Einen festen Satz gibt es nicht.

Betroffen bist du, wenn zwei Dinge zusammenkommen: Du warst innerhalb der letzten 5 Jahre zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, und du warst in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Besteuert wird dann nicht der volle Wertzuwachs. Nach dem Teileinkünfteverfahren bleiben 40 % des Marktwerts steuerfrei, und von deinen Anschaffungskosten darfst du im Gegenzug nur 60 % abziehen. Was übrig bleibt, kommt als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu deinem übrigen Einkommen hinzu und wird mit deinem persönlichen Steuersatz belastet – es gibt keinen eigenen Satz für die Wegzugssteuer. Der Rechner oben zeigt dir den Betrag für deinen Fall, aufgeschlüsselt nach Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag.

So wird gerechnet

Die Rechnung läuft in fünf Schritten, und jeder einzelne ist im Gesetz nachlesbar.

  1. Fiktiver Veräußerungsgewinn. Marktwert deiner Anteile beim Wegzug (das Gesetz nennt ihn den gemeinen Wert) minus die steuerlich maßgeblichen Anschaffungskosten.
  2. Teileinkünfteverfahren. Vom Marktwert bleiben 40 % steuerfrei, von den Anschaffungskosten sind 60 % abziehbar. Beide Seiten werden getrennt gerundet – wer stattdessen den fertigen Gewinn kürzt, landet bei krummen Beträgen einen Cent daneben.
  3. Freibetrag. Bis zu 9.060 € bleiben steuerfrei, anteilig zu deiner Beteiligungsquote. Der Freibetrag schmilzt ab, sobald der steuerpflichtige Teil den – ebenfalls quotalen – Betrag von 36.100 € übersteigt. Bei größeren Beteiligungen ist er deshalb in aller Regel aufgezehrt.
  4. Tarif. Der verbleibende Betrag erhöht dein zu versteuerndes Einkommen. Der Rechner ermittelt die Mehrbelastung als Differenz: Steuer mit dem Wegzugsgewinn minus Steuer ohne ihn. Nur so wird sichtbar, was der Wegzug tatsächlich kostet – ein Durchschnittssatz oder der Spitzensteuersatz auf den ganzen Betrag führen beide in die Irre.
  5. Solidaritätszuschlag. Er wird auf die Einkommensteuer beider Rechnungen einzeln ermittelt, mit Freigrenze und Milderungszone, und dann verglichen. Der Zuschlag auf die Differenz wäre etwas anderes und meist zu niedrig.

Der Progressionsvorbehalt: der Punkt, den fast alle Überschlagsrechnungen auslassen

Du ziehst im Juli und verdienst ab August auf Mallorca. Damit warst du im Wegzugsjahr nur zeitweise unbeschränkt steuerpflichtig – und genau dann zählen deine ausländischen Einkünfte für den Steuersatz mit, obwohl sie in Deutschland nicht besteuert werden. Der Satz steigt, die Bemessungsgrundlage nicht. Das ist der Regelfall beim Wegzug nach Mallorca und kein Sonderfall; wer ihn wegläßt, rechnet sich systematisch arm. Der Rechner hat dafür ein eigenes Feld.

Wer betroffen ist – und wer nicht

Die Schwelle von 1 % bezieht sich auf die letzten 5 Jahre, nicht auf den Tag des Wegzugs. Wer heute darunter liegt, weil eine Kapitalerhöhung seinen Anteil verwässert hat, kann trotzdem betroffen sein. Umgekehrt gilt: Wer die Schwelle nie erreicht hat, löst mit dem Umzug keine Wegzugsbesteuerung aus.

Ein paar Konstellationen liegen außerhalb dessen, was der Rechner abbilden kann, und sind trotzdem wichtig zu kennen:

  • Geerbte oder geschenkte Anteile. Für die Frage, wie lange du unbeschränkt steuerpflichtig warst, zählen die Zeiten deines Rechtsvorgängers mit; überlappende Jahre nur einmal. Wer nur seine eigenen Jahre zählt, kommt zu einem falschen Ergebnis.
  • Anteile aus einer Einbringung. Wurden sie zu Buch- oder Zwischenwerten erworben, gelten sie unter bestimmten Voraussetzungen auch unterhalb der Beteiligungsschwelle als erfasst.
  • Investmentfonds und börsengehandelte Fonds (ETFs). Für Investmentanteile gilt eine eigene Regel im Investmentsteuergesetz, die an ganz andere Größen anknüpft und das Teileinkünfteverfahren gerade ausschließt. Aus „meine Fondsquote liegt weit unter der Schwelle“ folgt hier keine Entwarnung.
  • Immobilien. Sie lösen keine Wegzugsbesteuerung aus. Vermietungseinkünfte aus deutschen Objekten bleiben in Deutschland steuerpflichtig, und die deutschen Spekulationsfristen laufen unverändert weiter. Wenn du nach dem Umzug auf Mallorca eine Immobilie kaufen willst, lohnt vorher ein Blick auf die Kaufnebenkosten und den Ablauf des Immobilienkaufs.
  • Schenkung und Erbfall. Auch die unentgeltliche Übertragung an eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person löst die Besteuerung aus – sie ist also kein Ausweg, sondern ein eigener Auslöser, der zusätzlich Schenkung- oder Erbschaftsteuer auslösen kann.

Zahlen in Jahresraten

Die festgesetzte Steuer kannst du auf Antrag in 7 gleichen Jahresraten entrichten. Die Raten sind zinslos. Dem Antrag wird allerdings in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung stattgegeben, und die erste Rate ist innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig; die übrigen jeweils am 31. Juli der Folgejahre.

Wichtig, weil es oft anders erzählt wird: Diese Ratenzahlung gilt für alle Wegzugsstaaten gleich. Eine unbefristete zinslose Stundung, die erst beim tatsächlichen Verkauf endet und nur für die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) galt, gab es bis zum Veranlagungszeitraum 2021. Seit dem Veranlagungszeitraum 2022 kennt das Gesetz sie nicht mehr. Dass Spanien EU-Mitglied ist, verschafft dir bei der Wegzugssteuer keinen Vorteil gegenüber einem Umzug in die Schweiz oder nach Dubai. Wer vor 2022 weggezogen ist und eine laufende Stundung hat, behält sie – für Altfälle ordnet das Gesetz die Abwicklung nach dem alten Recht ausdrücklich an.

Der Ratenplan endet vorzeitig, wenn eine Rate nicht rechtzeitig gezahlt wird, wenn du deine jährlichen Mitteilungspflichten verletzt, bei Insolvenz, sowie insoweit, als du die Anteile veräußerst oder überträgst oder Ausschüttungen von insgesamt mehr als 25 % des Werts erfolgen. Genau dieser Anteil ist noch unschädlich – die Grenze greift erst darüber.

Und ein Punkt, der in Ratenmodellen gern übersehen wird: Die Anteile gelten nur insoweit als zum Marktwert erworben, wie die darauf entfallende Steuer entrichtet ist. Wer über Jahre in Raten zahlt, hat so lange eine gespaltene Kostenbasis – bei einem späteren Verkauf ist das kein Detail.

Rückkehr nach Deutschland

Beruht der Wegzug auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit und wirst du innerhalb von 7 Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig, entfällt der Steueranspruch. Auf Antrag kann das Finanzamt die Frist um höchstens 5 weitere Jahre verlängern, wenn die Rückkehrabsicht unverändert fortbesteht.

Der Wegfall hängt allerdings an mehreren Bedingungen zugleich: Die Anteile dürfen zwischenzeitlich weder veräußert noch übertragen noch in ein Betriebsvermögen eingelegt worden sein, Ausschüttungen und Einlagenrückgewähr dürfen zusammen die genannte Schwelle nicht überschreiten, und das deutsche Besteuerungsrecht muss mindestens in dem Umfang wieder entstehen, in dem es beim Wegzug bestand. Eine Übertragung von Todes wegen auf eine natürliche Person ist dabei unschädlich, wenn diese Person die Voraussetzungen erfüllt.

Wer diesen Weg plant, sollte wissen, dass die Finanzverwaltung die tatsächliche Verlagerung des Lebensmittelpunkts genau prüft. Aufenthaltstage, Mietverträge, Ummeldungen und soziale Bindungen zählen; ein Wohnsitz auf dem Papier trägt nicht.

Fristen und Mitteilungspflichten

Der Wegzug gehört in die Einkommensteuererklärung des Wegzugsjahres. Wer die Ratenzahlung will, muss sie beantragen – automatisch passiert nichts. Danach beginnt eine laufende Pflicht: Du musst dem Finanzamt jährlich bis zum 31. Juli deine aktuelle Anschrift mitteilen und bestätigen, dass die Anteile dir weiterhin zuzurechnen sind, und du musst jedes Ereignis melden, das die Steuer vorzeitig fällig stellt – innerhalb eines Monats. Beides läuft elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz.

Auf der spanischen Seite kommt ein eigenes Meldesystem hinzu, sobald du dort steuerlich ansässig bist. Wer Vermögen außerhalb Spaniens hält, meldet es über das Modelo 720 — ein Formular der spanischen Steuerverwaltung für Auslandsvermögen, das eigene Fristen und Schwellen hat. Welches Land welche Einkünfte besteuern darf, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien; auf die Wegzugssteuer selbst wirkt es allerdings kaum, weil sie an einen Zeitpunkt anknüpft, zu dem Deutschland noch dein Ansässigkeitsstaat ist.

Für die Zeit danach lohnen sich drei weitere Beiträge: die Einkommensteuer als Resident, das Beckham-Regime für Zuzügler und der Überblick über Steuern und Recht beim Immobilienbesitz auf Mallorca. Wenn du dort eine Immobilie hältst, betreffen dich außerdem die Vermögensteuer, die Grundsteuer IBI und die Steuern beim Immobilienverkauf.

Was dieser Rechner nicht rechnet

Er schätzt die zusätzliche Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag im Wegzugsjahr für genau eine Beteiligung, die du im Privatvermögen hältst, beim Auslöser „Aufgabe des Wohnsitzes“. Nicht enthalten sind: die Kirchensteuer, Kinderfreibeträge und die Günstigerprüfung, die Bewertung deiner Anteile durch einen Gutachter, Verlustfälle, betriebliche Beteiligungen, Investmentanteile und die Fünftelung außerordentlicher ausländischer Einkünfte. Ergebnisse mehrerer Läufe für mehrere Gesellschaften darfst du nicht addieren – der Freibetrag gilt je Gesellschaft, und die Progression wirkt gemeinsam.

Was der Marktwert deiner Anteile ist, entscheidet am Ende ein Bewertungsgutachten, kein Rechner. Und die Anschaffungskosten sind nicht immer der historische Kaufpreis: Bei einem früheren Zuzug nach Deutschland kann ein Ersatzwert an ihre Stelle treten, bei unentgeltlichem Erwerb gelten die Kosten des Rechtsvorgängers, und spätere Einlagen erhöhen sie. Wer diesen Wert nicht kennt, bekommt vom Rechner eine Zahl, die auf einer falschen Grundlage steht.

Rechtsgrundlage

Die Wegzugsbesteuerung steht in § 6 des Außensteuergesetzes (AStG); welche Anteile erfasst sind, wie der Gewinn ermittelt wird und wie hoch der Freibetrag ausfällt, regelt § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Das Teileinkünfteverfahren folgt aus § 3 Nummer 40 Buchstabe c und § 3c Absatz 2 EStG, der Tarif aus § 32a, der Progressionsvorbehalt aus § 32b EStG. Die heutige Fassung des § 6 AStG gilt für die Einkommensteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 2022. Den Stand der verwendeten Werte zeigt der Rechner oben unter der Rechnung an; die Quellen sind dort einzeln verlinkt.

Löst der Umzug nach Mallorca die Wegzugssteuer aus, obwohl ich nichts verkaufe?
Ja. Das Gesetz behandelt die Aufgabe des deutschen Wohnsitzes wie einen Verkauf deiner Anteile zum Marktwert. Es fließt kein Geld, die Steuer entsteht trotzdem – das ist der Grund, warum die Ratenzahlung im Gesetz steht.
Ist Spanien als EU-Land bei der Wegzugssteuer im Vorteil?
Nein, nicht mehr. Die unbefristete zinslose Stundung für Wegzüge in die EU und den EWR gab es bis zum Veranlagungszeitraum 2021. Seither gilt für alle Zielstaaten dieselbe Regel: Ratenzahlung auf Antrag, in der Regel gegen Sicherheitsleistung.
Was ist mit meinem ETF-Depot?
Für Investmentanteile gilt eine eigene Vorschrift im Investmentsteuergesetz mit ganz anderen Schwellen. Eine kleine Fondsquote ist deshalb keine Entwarnung. Der Rechner oben bildet ausschließlich Anteile an Kapitalgesellschaften ab.
Zählt meine Beteiligung von heute oder die von früher?
Die von früher zählt mit. Maßgeblich ist, ob du innerhalb der letzten fünf Jahre die Beteiligungsschwelle erreicht hast. Wer heute darunter liegt, weil sein Anteil verwässert wurde, kann weiterhin betroffen sein.
Ich habe die Anteile geerbt – zählen meine eigenen Jahre in Deutschland?
Nicht nur. Bei unentgeltlichem Erwerb werden die Zeiten des Rechtsvorgängers mitgerechnet, überlappende Jahre allerdings nur einmal. Trage im Rechner die Summe der anrechenbaren Jahre ein, nicht nur deine eigenen.
Wie wirkt sich mein Gehalt auf Mallorca im Wegzugsjahr aus?
Es erhöht den Steuersatz, nicht die Bemessungsgrundlage. Weil du im Wegzugsjahr nur zeitweise unbeschränkt steuerpflichtig warst, zählen deine ausländischen Einkünfte über den Progressionsvorbehalt mit. Trage sie im Rechner als Einkünfte ein, also nach Abzug der Werbungskosten.
Kann ich die Steuer vermeiden, indem ich die Anteile vorher verschenke?
Nein. Die unentgeltliche Übertragung an eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person ist ein eigener Auslöser derselben Besteuerung – und kann zusätzlich Schenkungsteuer kosten.
Was passiert, wenn ich nach ein paar Jahren zurückkomme?
Bei einer nur vorübergehenden Abwesenheit entfällt der Steueranspruch, wenn du rechtzeitig wieder unbeschränkt steuerpflichtig wirst und die Anteile in der Zwischenzeit nicht veräußert oder übertragen hast. Die Frist kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Rückkehrabsicht fortbesteht.
Rechnet der Rechner die Kirchensteuer mit?
Nein. Er weist die zusätzliche Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag aus. Kirchensteuer, Kinderfreibeträge und Bewertungskosten bleiben außen vor; sie hängen von Umständen ab, die der Rechner nicht kennt.