Maklerprovision Mallorca: Wer zahlt wie viel – und wie du einen seriösen Makler findest
Die Maklerprovision auf Mallorca ist eines der am häufigsten missverstandenen Themen beim Immobilienkauf auf der Insel – und eines der wichtigsten für dein Budget. Anders als in Deutschland gibt es in Spanien kein Gesetz, das Provisionshöhe, Zahlungspflicht oder Berufsvoraussetzungen für Makler einheitlich regelt. Wer zahlt, wie viel, wann und an wen – all das ist Verhandlungssache und muss im Maklervertrag klar geregelt sein. Dieser Ratgeber erklärt dir, welche Sätze auf Mallorca marktüblich sind, ob du als Käufer oder Verkäufer zur Kasse gebeten wirst, wann die Provision rechtlich fällig wird, welche Maklertypen es auf der Insel gibt und wie du schwarze Schafe von seriösen Profis unterscheidest – mit konkreten Zahlen, Checklisten und einem Blick auf die Gesamtnebenkosten.

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Was ist die Maklerprovision – und warum ist sie auf Mallorca besonders?
Die Maklerprovision (spanisch: honorarios de agencia oder comisión de agencia) ist das erfolgsbasierte Honorar, das ein Immobilienmakler für die Vermittlung einer Transaktion erhält. Sie wird grundsätzlich nur dann fällig, wenn ein Kaufvertrag tatsächlich zustande kommt – also kein Abschluss, keine Provision.
Das klingt einfach, hat auf Mallorca aber eine wichtige Besonderheit: Der Maklerberuf ist in Spanien kein gesetzlich geschützter Beruf. Es gibt keine einheitliche staatliche Zulassungspflicht, keine Mindestqualifikation, die per Gesetz vorgeschrieben wäre, und keine gesetzlich festgelegte Provisionshöhe. Grundsätzlich kann jede Person als Immobilienvermittler auftreten – mit einer Ausnahme: Für Rechtsanwälte ist es aufgrund ihrer berufsrechtlichen Standesrichtlinien untersagt, gleichzeitig als Makler tätig zu werden.
Das bedeutet für dich: Die gesamte Provisionsfrage – Höhe, Zahlungspflicht, Fälligkeit – hängt von dem ab, was im Maklervertrag steht. Es lohnt sich, diesen Vertrag vor der Unterzeichnung genau zu lesen oder rechtlich prüfen zu lassen.
Hinweis: Weil der Maklermarkt auf Mallorca wenig reguliert ist, variiert die Qualität der Anbieter erheblich. Auf der Insel sind zahlreiche Maklerbüros aktiv. Wie du seriöse von unseriösen Anbietern unterscheidest, liest du weiter unten in diesem Artikel.
Wie hoch ist die Maklerprovision auf Mallorca?
Die Provision ist frei verhandelbar, hat sich aber in der Praxis auf klare Spannen eingependelt. Die folgende Tabelle zeigt die marktüblichen Sätze je nach Immobilientyp:
| Immobilientyp | Üblicher Provisionssatz | Basis |
|---|---|---|
| Standard-Wohnimmobilien | ca. 5 % | Kaufpreis |
| Gehobene Wohnimmobilien | 5–6 % | Kaufpreis |
| Luxusimmobilien (mehrere Mio. €) | 2–3 % | Kaufpreis |
| Alle Kategorien | + 21 % IVA | auf den Provisionsbetrag |
Rechenbeispiel: Bei einer Immobilie für 800.000 € beträgt eine Provision von 5 % genau 40.000 €. Darauf werden 21 % IVA fällig, also weitere 8.400 €. Gesamtkosten für die Maklerprovision: 48.400 €.
Achtung: Bei Luxusimmobilien in sehr hohen Preissegmenten ist eine niedrigere Provision (2–3 %) üblich und oft verhandelbar. Gleichzeitig kann in Einzelfällen eine höhere Provision vereinbart werden – etwa wenn der Käuferkreis besonders eingeschränkt ist oder die Immobilie außergewöhnlich schwer zu vermarkten ist.
Die Provision ist also keine fixe Größe. Was du aber in jedem Fall vermeiden solltest: provisionsrelevante Zahlen erst nach dem Reservierungsvertrag zu erfahren. Dazu mehr im Abschnitt über häufige Fehler.
Wer zahlt die Maklerprovision: Käufer oder Verkäufer?
Das ist die meistgestellte Frage – und die Antwort fällt auf Mallorca nicht einheitlich aus.
Das Auftragsprinzip
In Spanien gilt grundsätzlich das Auftragsprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision. Da in der Praxis häufig der Verkäufer die Maklerdienste in Anspruch nimmt, um seine Immobilie zu vermarkten, ist er in vielen Fällen auch derjenige, der die Provision schuldet.
Die Praxis auf Mallorca
In der Praxis auf Mallorca findet sich jedoch auch das Modell, bei dem der Käufer die Provision zahlt – oder bei dem sie zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird. Welches Modell gilt, hängt vom jeweiligen Makler, Objekt und der vertraglichen Vereinbarung ab. Die folgende Tabelle zeigt die drei gängigen Modelle:
| Modell | Wer zahlt | Wann typisch |
|---|---|---|
| Verkäufer zahlt allein | Verkäufer | Häufig bei Standardimmobilien; Auftragsprinzip |
| Käufer zahlt allein | Käufer | Kommt auf Mallorca vor |
| Gemischtes Modell | Beide Parteien | In manchen Vereinbarungen oder bei komplexen Transaktionen |
Entscheidend ist immer, was im Makler- oder Reservierungsvertrag vereinbart wurde. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur einen oder anderen Lösung.
Hinweis: Auch wenn der Verkäufer formal die Provision zahlt, wird dieser Betrag in vielen Fällen in den Angebotspreis eingepreist – der Käufer trägt ihn damit indirekt. Das ist kein versteckter Trick, sondern Marktmechanik. Rechne als Käufer in jedem Fall damit, und plane die Gesamtnebenkosten entsprechend.
So läuft die Zahlung in der Praxis ab
Praktisch wird es häufig so gehandhabt: Der Käufer behält die vom Verkäufer zu zahlende Maklerprovision vom vereinbarten Kaufpreis ein und übergibt dem Makler bei der Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde (Escritura) einen Scheck über den entsprechenden Betrag. Die Provision ist damit im gleichen Moment fällig, in dem der Käufer den Verkäufer vollständig bezahlt hat.
Wann wird die Provision rechtlich fällig?
Die Fälligkeit der Maklerprovision war in Spanien lange ein Streitthema. Mehrere Gerichtsentscheidungen haben für Klarheit gesorgt:
Traditionell galt: Die Provision wird erst bei Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags (Escritura) fällig – also wenn die Transaktion erfolgreich abgeschlossen ist. Das ist nach wie vor der Standardfall.
In einer Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 21. Mai 2014 wurde jedoch festgestellt: Ein Makler kann unter Umständen auch dann einen Anspruch auf seine Provision haben, wenn er nicht bis zum notariellen Abschluss mitgewirkt hat – vorausgesetzt, er hat durch seine Tätigkeit die Verbindung zwischen Käufer und Verkäufer maßgeblich herbeigeführt.
| Zeitpunkt | Provisionsanspruch |
|---|---|
| Abschluss Escritura beim Notar | Standardfall – Provision eindeutig fällig |
| Makler hat Parteien zusammengeführt, Abschluss erfolgt ohne ihn | Möglicher Anspruch (gemäß Grundsatzentscheidung 2014) |
| Kein Kaufvertrag zustande gekommen | Kein Anspruch (erfolgsbasiertes Modell) |
Hinweis: Um Streit zu vermeiden, solltest du als Verkäufer im Maklervertrag klar definieren, unter welchen Voraussetzungen die Provision verdient ist. Dein Anwalt (abogado) kann das formulieren.
Maklertypen auf Mallorca: Wer ist wer?
Auf Mallorca gibt es eine unübersichtliche Vielfalt an Maklertypen. Diese grobe Kategorisierung hilft dir, die Landschaft zu verstehen:
| Maklertyp | Merkmale | Stärken | Schwächen |
|---|---|---|---|
| Inhabergeführtes Büro | Persönliche Betreuung, Regionalspezialist | Tiefes Lokalwissen, direkter Kontakt | Kleineres Netzwerk |
| Franchise-Makler | Teil einer internationalen Kette | Breite Marketingkanäle, einheitliche Prozesse | Weniger Flexibilität, teils Fluktuation bei Agents |
| Überregionale Agentur | Büros auf mehreren Inseln oder in mehreren Ländern | Internationale Käufer gut erreichbar | Koordination oft komplexer |
| „Handymakler" | Einzelperson, oft ohne Büro, viele Parallelaufträge | Günstig | Wenig Verbindlichkeit, kaum Haftung |
Hinweis: Die Kategorie „Handymakler" ist besonders risikobehaftet. Weil der Beruf nicht reguliert ist, gibt es keine Mindestanforderungen. Auf Zertifizierungen und Verbandsmitgliedschaften zu achten ist deshalb wichtig – dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Wie erkennst du einen seriösen Makler auf Mallorca?
Da der Maklerberuf in Spanien nicht gesetzlich reguliert ist, sind freiwillige Verbandsmitgliedschaften ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Folgende Kriterien helfen dir bei der Einschätzung:
Verbände und Zertifizierungen
| Verband / Merkmal | Was es bedeutet |
|---|---|
| API (Agente de la Propiedad Inmobiliaria) | Staatlich anerkannter Titel, Berufshaftpflicht, Fortbildungspflicht |
| ABINI (Asociación Balear de Inmobiliarias) | Balearischer Maklerverband, Mitglieder verpflichten sich zu Standesregeln |
| FIABCI | Internationaler Immobilienverband, Mitgliedschaft zeigt internationale Vernetzung |
| Schriftlicher Maklervertrag | Pflicht jedes seriösen Anbieters – Provision, Leistungsumfang, Laufzeit klar definiert |
| Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung | Schützt dich bei Fehlern oder Schäden durch den Makler |
Mindestanforderungen, die du prüfen solltest
- Steuerliche Registrierung: Der Makler muss als Unternehmer steuerlich registriert sein (Autónomo oder SL) und eine spanische Steuernummer (CIF/NIF) vorweisen können.
- Schriftlicher Vertrag: Kein seriöser Makler arbeitet ohne schriftliche Vereinbarung über Provision und Leistungsumfang.
- Referenzen und Bewertungen: Überprüfbare Kundenbewertungen, nachprüfbare Referenzgeschäfte.
- Transparenz über Provisionshöhe: Die Provision und ihre steuerliche Behandlung (IVA 21 %) müssen vor Auftragserteilung klar kommuniziert werden.
- Keine Doppelbeauftragung ohne Transparenz: Wenn ein Makler sowohl für Käufer als auch Verkäufer tätig ist (agente dual), muss er das offenlegen.
Was leistet ein Makler auf Mallorca – und was nicht?
Bevor du entscheidest, ob dir die Provision ihren Preis wert ist, lohnt ein Blick auf das Leistungsspektrum eines professionellen Maklers auf der Insel:
Was ein guter Makler übernimmt:
- Marktpreisanalyse und Bewertung der Immobilie
- Professionelle Objektfotografie und Exposé-Erstellung
- Vermarktung über nationale und internationale Portale sowie das eigene Netzwerk
- Vorqualifizierung von Kaufinteressenten
- Organisation und Begleitung von Besichtigungen
- Verhandlungsführung zwischen den Parteien
- Koordination mit Notar, Anwalt und ggf. Bank
- Begleitung bis zur Unterzeichnung der Escritura
Was ein Makler nicht ersetzt:
- Die rechtliche Prüfung der Immobilie (das ist Aufgabe deines Anwalts)
- Die steuerliche Beratung (Steuerkanzlei)
- Die Grundbuchprüfung (Registro de la Propiedad)
Achtung: Auf Mallorca ist es absolut üblich und dringend empfohlen, zusätzlich zum Makler einen unabhängigen Anwalt zu beauftragen. Dieser prüft Lasten im Grundbuch, baurechtliche Situation, offene Schulden und den Vertrag – Dinge, die außerhalb des Leistungsumfangs des Maklers liegen.
Maklerprovision und Gesamtnebenkosten: Was du wirklich einplanen musst
Die Maklerprovision ist ein Teil eines größeren Kostenblocks. Als Käufer auf Mallorca solltest du 10 bis 14 % über dem Kaufpreis als Gesamtnebenkosten einplanen. Bei Wiederverkaufsimmobilien liegt die Zahl aufgrund der progressiven Grunderwerbsteuer (ITP) näher an 12–14 %.
| Kostenposition | Typische Höhe | Wer zahlt |
|---|---|---|
| ITP (Grunderwerbsteuer, Bestandsimmobilie) | 8–13 % progressiv | Käufer |
| Notargebühren | ca. 0,5–1 % | Käufer |
| Grundbucheintragung | ca. 0,1–0,5 % | Käufer |
| Anwaltskosten (abogado) | ca. 1 % | Käufer |
| Maklerprovision (falls Käufer zahlt) | 5–6 % + 21 % IVA | Käufer oder Verkäufer |
| Stempelsteuer AJD (nur Neubau) | in der Regel 1,5 % | Käufer |
Die ITP auf den Balearen wird progressiv berechnet: 8 % auf die ersten 400.000 €, 9 % auf den Teil zwischen 400.001 und 600.000 €, 10 % auf 600.001 bis 1.000.000 €, 12 % auf 1.000.001 bis 2.000.000 € und 13 % über 2.000.001 €.
Mehr dazu findest du in unserem detaillierten Ratgeber zu den Kaufnebenkosten auf Mallorca sowie speziell zum ITP Balearen 2026.
Alleinauftrag oder offenes Mandat: Was ist besser?
Viele Eigentümer auf Mallorca beauftragen mehrere Makler gleichzeitig – in der Hoffnung, mehr Reichweite zu erzielen. Das ist verständlich, hat aber Nachteile:
| Modell | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Alleinauftrag (exclusiva) | Makler investiert mehr (Foto, Marketing, Netzwerk), klar definierte Verantwortung | Bist an einen Makler gebunden für die Vertragslaufzeit |
| Offenes Mandat (mehrere Makler) | Theoretisch mehr Reichweite | Makler investieren weniger, da Provision unsicher; Objekt kann im Markt als „verbrannt" wirken; mehrfache Inserate mit unterschiedlichen Preisen verwirren Käufer |
Tipp: Ein gut verhandelter Alleinauftrag mit einer klaren Laufzeit und definierten Marketingpflichten ist in den meisten Fällen effizienter als ein offenes Mandat. Lass eine Exit-Klausel einbauen, falls die vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden.
Häufigste Fehler beim Umgang mit der Maklerprovision auf Mallorca
Diese Fehler kosten Käufer und Verkäufer regelmäßig Geld oder Zeit:
- Keine schriftliche Provisionsvereinbarung – Mündliche Absprachen sind schwer durchsetzbar. Immer schriftlich fixieren.
- Provision erst im Reservierungsvertrag entdecken – Manche Käufer erfahren erst beim Reservierungsvertrag, dass sie die Provision tragen sollen. Kläre das im Erstgespräch.
- IVA vergessen – 21 % Mehrwertsteuer kommen auf die Provision obendrauf. Das sind bei 40.000 € Provision noch einmal 8.400 €.
- Makler ohne Berufshaftpflicht beauftragen – Im Schadensfall haftet sonst niemand.
- Keinen unabhängigen Anwalt hinzuziehen – Der Makler vertritt Interessen – nicht unbedingt deine. Ein Anwalt ist keine Option, sondern Pflicht.
- Mehrere Makler ohne klare Regelung beauftragen – Führt zu Streit, wer die Provision verdient hat.
- Provision als Teil des Kaufpreises missverstehen – Die Provision ist eine separate Vergütung an den Makler und erscheint nicht im notariellen Kaufpreis. Das hat steuerliche Konsequenzen.
Was kommt danach? Der Ablauf nach der Maklerwahl
Sobald du einen Makler ausgewählt und beauftragt hast (als Käufer oder Verkäufer), folgt ein klar strukturierter Prozess:
- Immobiliensuche / Vermarktung – Makler erstellt Exposé oder vermittelt passende Objekte
- Besichtigungen – Makler koordiniert und begleitet
- Angebot und Preisverhandlung – Makler vermittelt zwischen Parteien
- Reservierungsvertrag (contrato de reserva oder arras) – Erste verbindliche Stufe; Reservierungsvertrag Spanien genau lesen lassen
- Due Diligence – Dein Anwalt prüft Grundbuch, Lasten, Baugenehmigungen
- Privatschriftlicher Kaufvertrag (contrato privado de compraventa)
- Notarieller Kaufvertrag (Escritura) – Hier wird die Provision fällig; Ablauf beim Notar
- Grundbucheintragung und Steuerzahlung
Den vollständigen rechtlichen Ablauf findest du in unserem Ratgeber zum Rechtsprozess beim Immobilienkauf auf Mallorca.
Checkliste: Seriösen Makler auf Mallorca finden und beauftragen
Bevor du einen Maklervertrag unterschreibst, geh diese Liste durch:
- Makler ist steuerlich registriert (CIF/NIF vorhanden und prüfbar)
- Schriftlicher Maklervertrag liegt vor (Provision, Laufzeit, Leistungsumfang, Kündigungsbedingungen)
- Provision inklusive IVA klar ausgewiesen
- Wer zahlt die Provision (Käufer, Verkäufer, geteilt) ist vertraglich geregelt
- Makler Mitglied eines anerkannten Verbands (API, ABINI o. ä.) oder Nachweis vergleichbarer Qualifikation
- Berufshaftpflichtversicherung vorhanden
- Referenzen überprüft / verifizierbare Bewertungen gesichtet
- Klausel zum Alleinauftrag (Laufzeit, Exit bei Nichterfüllung) verhandelt
- Unabhängiger Anwalt (abogado) bereits mandatiert oder in Kürze mandatieren
- Provisionsvereinbarung mit Anwalt besprochen, bevor Reservierungsvertrag unterschrieben wird
Fazit
Die Maklerprovision auf Mallorca liegt in der Praxis bei 5–6 % des Kaufpreises zuzüglich 21 % IVA – ohne gesetzliche Festlegung, rein auf Basis von Marktusancen und Vertragsfreiheit. Wer zahlt, ist nicht gesetzlich geregelt: In der Praxis zahlt häufig der Verkäufer, teils auch der Käufer – je nach Vereinbarung. Die Provision wird in der Regel fällig, sobald der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet ist.
Was die Sache für Käufer wie Verkäufer gleichermaßen schwierig macht: Der Maklerberuf ist in Spanien nicht reguliert. Deshalb sind Verbandsmitgliedschaften, schriftliche Verträge, Berufshaftpflicht und der Vergleich mehrerer Anbieter keine Kür, sondern Pflicht. Und: Der Makler ersetzt keinen Anwalt. Wer auf Mallorca kauft oder verkauft, braucht beides.
Plane als Käufer 10–14 % Gesamtnebenkosten über dem Kaufpreis ein – darin kann je nach Vereinbarung auch die Maklerprovision enthalten sein. Als Verkäufer solltest du die Provision als Marketing-Investition verstehen, nicht als verlorenes Geld: Ein guter Makler holt in einem angespannten Markt oft mehr Preis heraus, als seine Provision kostet.
Offizielle Quellen
- Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof Spanien): Grundsatzentscheidung zur Fälligkeit der Maklerprovision vom 21. Mai 2014 – www.poderjudicial.es
- Agencia Tributaria (AEAT) – IVA (Mehrwertsteuer): Aktuell gültiger IVA-Satz 21 % auf Dienstleistungen – www.agenciatributaria.es
- Agència Tributària de les Illes Balears (ATIB) – ITP: Balearische Grunderwerbsteuer-Skala – www.atib.es
- Registradores de España – Registro de la Propiedad: Grundbucheintragung und Lastenprüfung – www.registradores.org
- Consell de Mallorca – Urbanisme: Baurechtliche Informationen Mallorca – www.conselldemallorca.net
- Colegio Oficial de Agentes de la Propiedad Inmobiliaria (COAPI): Berufsverband der API-zugelassenen Makler – www.coapi.org