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IRPF-Befreiung Hausverkauf

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

IRPF-Befreiung Verkauf

Erklärung

Der Rechner zeigt je Lauf einen Weg. Andere Befreiungen können daneben offenstehen; ein günstigerer sicherer Weg wird im Ergebnis genannt.

Erklärung

Trage den vereinbarten Preis aus deiner Verkaufsurkunde ein.

Erklärung

Trage den Preis aus deiner Erwerbsurkunde ein; bei Erbschaft oder Schenkung den dort steuerlich angesetzten Wert.

Erklärung

Trage den gesamten Anschaffungswert der neuen Hauptwohnung ein. Auch der finanzierte Anteil zählt, nicht nur dein Eigenkapital.

Erklärung

Gemeint ist dein steuerlicher Wohnsitz, nicht deine Staatsangehörigkeit. Der Wohnsitz entscheidet, welche Befreiungswege offenstehen.

Erklärung

Maßgeblich ist der Tag der notariellen Verkaufsurkunde. An diesem Tag liest der Rechner alle Vorschriften aus dem Register.

Erklärung

Bei Erwerbungen in einem Übergangsregime rechnet dieser Rechner keine anteilige Reinvestitionsbefreiung, sondern zeigt die Steuer ohne sie und eine Prüfnotiz.

Erklärung

Trage die Kosten ein, die du als Verkäufer getragen hast: Maklerprovision, Notar und Anwalt sowie die von dir gezahlte Plusvalía municipal (kommunale Wertzuwachssteuer). Sie mindern den Veräußerungswert.

Erklärung

Dazu gehören die beim Erwerb getragenen Steuern und Gebühren, aber keine Zinsen.

Erklärung

Trage nachweisbare Verbesserungen ein, nicht laufende Reparaturen oder Instandhaltung.

Erklärung

Gemeint ist nur der noch offene Kapitalbetrag des Darlehens, mit dem du die verkaufte Wohnung erworben hast. Spätere Kredite für andere Zwecke zählen nicht.

Erklärung

Trage deine am Tag der Übertragung vollendeten Lebensjahre ein.

Erklärung

Bestätige Ja nur, wenn du die Wohnung mindestens 3 Jahre ununterbrochen als Hauptwohnung genutzt und währenddessen volles Eigentum daran hattest; Miteigentum genügt. Auch eine bis zu 2 Jahre vor dem Verkauf aufgegebene Hauptwohnung kann zählen. Gesetzliche Ausnahmen müssen einzeln geprüft werden.

Erklärung

Nein bedeutet: Der Rechner setzt keine Befreiung an. Eine spätere Nichterfüllung kann eine Nachversteuerung auslösen.

Befreiter Anteil78,56 %
Gewinn (ganancia patrimonial)
189.200,00 €
Erhaltener Gesamtbetrag
611.000,00 €
Anrechenbare Reinvestition
480.000,00 €
Steuerfreier Gewinn
148.635,02 €
Steuerpflichtiger Gewinn
40.564,98 €
Steuer mit Befreiung
Warum diese Zahl?
Als Resident versteuerst du den verbleibenden Gewinn nach der Sparbasis-Staffel.
8.398,65 €
Steuer ohne diese Befreiung
42.396,00 €
Steuerersparnis
33.997,35 €
Verkaufserlös nach Kosten und Steuer
602.601,35 €

Die Residentenrechnung unterstellt, dass dieser Gewinn deine einzige Einkunft der Sparbasis im Jahr ist.

Drei durchgerechnete Fälle

Volle Reinvestition
Gewinn (ganancia patrimonial)
189.200,00 €
Steuerfreier Gewinn
189.200,00 €
Steuer mit Befreiung
0,00 €
Teilweise mit Darlehen
Gewinn (ganancia patrimonial)
189.200,00 €
Steuerfreier Gewinn
111.076,32 €
Steuer mit Befreiung
16.848,45 €
Hauptwohnung und Alter
Gewinn (ganancia patrimonial)
189.200,00 €
Steuerfreier Gewinn
189.200,00 €
Steuer mit Befreiung
0,00 €

Rechtsstand: 1. Januar 2025

Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

Wann bleibt der Gewinn aus dem Hausverkauf steuerfrei?

Wenn du deine spanische vivienda habitual (Hauptwohnsitz) verkaufst, verlangt der spanische Fiskus über die Einkommensteuer (IRPF) grundsätzlich Steuer auf den Wertzuwachs, die sogenannte ganancia patrimonial (Veräußerungsgewinn). Doch in drei Fällen bleibt dieser Gewinn beim Hausverkauf ganz oder teilweise steuerfrei: wenn du den Erlös in eine neue Hauptwohnung reinvestierst, wenn du beim Verkauf mindestens 65 Jahre alt bist oder unter dependencia severa oder gran dependencia (den spanischen Einstufungen für hochgradige beziehungsweise höchstgradige Pflegebedürftigkeit) fällst, oder wenn du den Erlös in eine renta vitalicia (lebenslange Leibrente) anlegst. Welcher Weg zu dir passt und wie hoch die Ersparnis ausfällt, hängt von deinem Alter, deiner Wohnsitzsituation und davon ab, wie viel du tatsächlich wieder anlegst — genau das rechnet dir der Rechner oben mit deinen eigenen Zahlen vor. Bist du Nicht-Resident, hast du je nach Wohnsitzland Zugang zu einem Teil dieser Befreiungen, aber nicht zu allen.

So wird gerechnet

Ausgangspunkt ist in allen drei Fällen derselbe Verkaufsgewinn, den auch der Rechner zur Gewinnsteuer beim Immobilienverkauf ermittelt: Verkaufspreis abzüglich der vom Verkäufer getragenen Nebenkosten, minus Anschaffungspreis zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und werterhöhender Modernisierungen. Die drei Wege unterscheiden sich nur darin, was mit diesem Gewinn danach passiert.

WegVoraussetzungWas mit dem Gewinn passiert
Reinvestition in eine neue HauptwohnungVerkauf der eigenen vivienda habitual, Reinvestition in eine neueDer Anteil des Gewinns, der dem reinvestierten Betrag am maßgeblichen Verkaufserlös entspricht, bleibt steuerfrei
Befreiung ab 65 JahrenAlter am Verkaufstag, vivienda habitualDer gesamte Gewinn bleibt steuerfrei, ganz ohne Reinvestition
Befreiung bei Pflegebedürftigkeitdependencia severa oder gran dependencia, vivienda habitual, unabhängig vom AlterDer gesamte Gewinn bleibt steuerfrei
Reinvestition in eine LeibrenteAlter ab 65 Jahren, Reinvestition binnen 6 Monaten, Deckel 240.000 €Der Anteil des Gewinns, der dem angerechneten Betrag am vollen Veräußerungswert entspricht, bleibt steuerfrei

Bei der Reinvestition in eine neue Hauptwohnung zählt nicht automatisch der volle Verkaufspreis als Bezugsgröße: War auf der VERKAUFTEN Wohnung noch ein Darlehen offen, zieht der Fiskus dessen Restbetrag vorher ab (mehr dazu unter „Sonderfälle"). Von dem, was danach übrig bleibt, wird die reinvestierte Summe ins Verhältnis gesetzt — reinvestierst du mindestens so viel, wie danach übrig bleibt, ist die Befreiung vollständig; reinvestierst du weniger, bleibt nur der entsprechende Anteil des Gewinns steuerfrei. Was dabei als „reinvestiert" zählt, ist der volle Anschaffungswert der NEUEN Wohnung — auch wenn du sie über eine Hypothek finanzierst. Das ist der häufigste Irrtum in diesem Bereich: Viele denken, es zähle nur der aus Eigenmitteln gezahlte Teil, dabei stellt die AEAT (spanische Steuerverwaltung) ausdrücklich auf den gesamten Kaufpreis der neuen Wohnung ab, unabhängig davon, ob er bar bezahlt oder finanziert wurde.

Bei der Leibrente gilt derselbe Grundgedanke, aber mit einem Deckel: Reinvestierst du mehr als 240.000 €, zählt nur der Betrag bis zu diesem Höchstwert — und hattest du schon früher einmal in eine Leibrente reinvestiert, wird dieser frühere Betrag vom Deckel abgezogen, bevor der neue Betrag angerechnet wird. Die Leibrente muss außerdem innerhalb von 6 Monaten nach dem Verkauf bei einem Versicherer bestellt werden. Anders als bei der Wohnung wird der Bezugsbetrag hier nicht um ein offenes Darlehen gekürzt — die Norm zur Leibrente kennt diese Kürzung nicht, sie gilt nur für den Wohnungsweg.

Bist du über 65 Jahre alt oder als schwer- beziehungsweise höchstgradig pflegebedürftig anerkannt und verkaufst deine Hauptwohnung, brauchst du gar nicht zu reinvestieren: Diese Befreiung gilt vollständig, ohne Bedingung und ohne Deckel. Der Rechner prüft deshalb bei jedem Lauf automatisch alle vier Wege durch und macht dich darauf aufmerksam, wenn ein günstigerer Weg offensteht als der von dir gewählte — zum Beispiel, wenn dir eigentlich schon die volle, bedingungslose Befreiung ab 65 Jahren zusteht, du aber versehentlich den Reinvestitionsweg mit nur teilweiser Anrechnung eingegeben hast.

Der steuerpflichtige Rest, sofern einer bleibt, wird für Residenten wie jeder andere Veräußerungsgewinn über die Sparbasis-Staffel besteuert — sie beginnt bei 19 % und reicht bis 30 %. Bei Nichtresidenten kommt ein eigener Steuersatz zur Anwendung, unabhängig von der Befreiung bleibt außerdem der Steuereinbehalt beim Notar bestehen (dazu mehr im Abschnitt „Sonderfälle").

Sonderfälle

Die folgenden fünf Punkte betreffen Konstellationen, die im einfachen Regelfall oben nicht vorkommen, in der Praxis aber alles andere als selten sind.

Miteigentum und gemischte Erwerbsgeschichten

Gehört die Wohnung mehreren Personen, rechnet jede Miteigentümerin und jeder Miteigentümer getrennt: Alter, Wohnsitzstatus und Reinvestitionsverhalten können sich unterscheiden, und die jeweilige Befreiung wird nur auf den eigenen Anteil am Gewinn angewendet. Ähnlich verhält es sich, wenn du die Wohnung teils gekauft und teils geerbt hast oder deinen Anteil zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgestockt hast: Für jeden Erwerbsvorgang können eigene Übergangsregeln gelten, und der Rechner bildet nur den Regelfall eines einheitlichen Erwerbs ab. Verkaufst du eine geerbte Immobilie, lohnt sich zusätzlich ein Blick in unseren Ratgeber zum Verkauf einer geerbten Immobilie in Spanien, weil dort andere Anschaffungswerte und Fristen gelten als bei einem gewöhnlichen Kauf.

Nichtresidenten

Für Nichtresidenten ist die Lage differenzierter, als es auf den ersten Blick scheint. Bist du in einem Mitgliedstaat der EU oder im EWR mit Informationsaustausch ansässig, steht dir inzwischen die Reinvestitionsbefreiung für deine frühere spanische Hauptwohnung offen — über eine eigene Übergangsvorschrift, aber im Ergebnis dieselbe Regel wie für Residenten. Die Befreiung ab 65 Jahren und die Befreiung über die Leibrente hast du in diesem Fall dagegen NICHT: Beide sind ausdrücklich Residenten vorbehalten. Bist du außerhalb von EU und EWR ansässig, trägt dich keine der drei Befreiungen. Unabhängig von jeder Befreiung bleibt für Nichtresidenten der Steuereinbehalt beim Notar bestehen — dazu mehr in unserem Ratgeber zum Steuereinbehalt beim Immobilienverkauf für Nichtresidenten. Wer als EU- oder EWR-Ansässiger einen erheblichen Teil seines Einkommens in Spanien erzielt, kann außerdem beantragen, wie ein Resident besteuert zu werden — diese Option bildet der Rechner nicht ab.

Die Zwei-Jahres-Nachfrist

Deine Wohnung muss beim Verkauf nicht mehr aktuell dein Hauptwohnsitz sein, um noch als vivienda habitual zu gelten: Es reicht, wenn sie es bis zu irgendeinem Tag der letzten 2 Jahre vor dem Verkauf war. Bist du zum Beispiel schon vor einiger Zeit in eine andere Wohnung gezogen, greifen die Befreiung ab 65 Jahren und die Reinvestitionsbefreiung trotzdem noch, solange der Verkauf innerhalb dieser Nachfrist stattfindet.

Der Abzug des offenen Darlehens

Hattest du beim Kauf der VERKAUFTEN Wohnung ein Darlehen aufgenommen und ist davon beim Verkauf noch etwas offen, zieht der Fiskus den Restbetrag vom Verkaufserlös ab, bevor er die Reinvestitionsquote berechnet. Praktisch bedeutet das: Du musst oft nicht den vollen Verkaufspreis reinvestieren, um die volle Befreiung zu bekommen — nur den um das Darlehen geminderten Betrag. Gemeint ist dabei ausschließlich das Darlehen, mit dem du die verkaufte Wohnung ursprünglich erworben hast; eine später aufgenommene Grundschuld für andere Zwecke zählt hier nicht mit.

Das Erfordernis des Volleigentums (pleno dominio) während der drei Jahre

Damit eine Wohnung überhaupt als Hauptwohnsitz gilt, musst du dort mindestens 3 Jahre durchgehend gewohnt haben (mit Ausnahmen etwa bei Heirat, Trennung oder einem beruflich bedingten Umzug) und sie innerhalb von 12 Monaten nach Kauf oder Fertigstellung tatsächlich bezogen haben. Zusätzlich brauchst du während dieser Zeit das pleno dominio (Volleigentum) an der Wohnung — geteiltes Eigentum unter mehreren Personen genügt dafür, ein bloßes Nutzungsrecht ohne Eigentum dagegen nicht.

Fristen und Formulare

Der Gewinn — befreit oder nicht — gehört in jedem Fall in deine Steuererklärung: Residenten erklären ihn über das Modelo 100 (spanische Einkommensteuererklärung), Nichtresidenten über das Modelo 210 (Steuererklärung für Nichtresidenten). Das gilt auch dann, wenn die Befreiung den gesamten Gewinn erfasst — die Erklärungspflicht entfällt nicht durch die volle Befreiung, nur die Steuerlast selbst.

Für die Reinvestition in eine neue Hauptwohnung hast du 2 Jahre Zeit ab dem Verkauf — oder du hast die neue Wohnung schon in den 2 Jahren VOR dem Verkauf gekauft, dann läuft die Frist rückwärts. Für die Leibrente sind es 6 Monate. Versäumst du die jeweilige Frist, verlangt die AEAT die Steuer nachträglich — mit Verzugszinsen für den Zeitraum, in dem sie eigentlich schon fällig gewesen wäre.

Rechtsgrundlage

Die Befreiung ab einem bestimmten Alter und die Reinvestitionsbefreiung stehen in Art. 33.4.b und Art. 38 der Ley 35/2006 (spanisches Einkommensteuergesetz, LIRPF). Durchgeführt werden sie über Art. 41, Art. 41 bis und Art. 42 des RD 439/2007 (Durchführungsverordnung zum IRPF, RIRPF) — diese Artikel regeln die Fristen, den Begriff der vivienda habitual und die Rentenanlage im Detail. Für Nichtresidenten aus der EU oder dem EWR kommt die disposición adicional séptima des RDLeg 5/2004 (Gesetz über die Einkommensteuer für Nichtresidenten, TRLIRNR) hinzu, die die Reinvestitionsbefreiung ausdrücklich auf die frühere spanische Hauptwohnung ausdehnt.

Schritt für Schritt zum Verkauf mit Befreiung

Wer den Gewinn aus dem Verkauf der eigenen vivienda habitual (Hauptwohnsitz) steuerfrei stellen will, sollte den Ablauf nicht dem Zufall überlassen. Die folgenden Schritte bringen Ordnung in den Prozess, unabhängig davon, welchen der drei Befreiungswege du am Ende nutzt.

  1. Voraussetzungen prüfen: Erfüllst du die Mindestnutzungsdauer als Hauptwohnsitz, hast du das gesetzliche Mindestalter erreicht oder gilt eine anerkannte Pflegebedürftigkeit, und ist eine Reinvestition realistisch geplant? Der Rechner oben zeigt dir, welcher Weg für deine Situation überhaupt infrage kommt.
  2. Gewinn vorläufig ermitteln: Stelle Erwerbswert (Kaufpreis plus Nebenkosten und werterhöhende Modernisierungen) und Übertragungswert (Verkaufspreis minus vom Verkäufer getragene Nebenkosten) einander gegenüber, um eine erste Größenordnung des steuerpflichtigen Gewinns zu bekommen.
  3. Reinvestition dokumentieren: Halte Suche, Absichtserklärungen und Kaufvorverträge für die neue Hauptwohnung schriftlich fest. Notiere dabei den vollen Anschaffungswert der neuen Wohnung – er zählt unabhängig davon, ob du ihn bar bezahlst oder finanzierst.
  4. Befreiung in der Steuererklärung anmelden: Auch bei vollständiger Befreiung muss der Verkauf mit dem passenden Befreiungscode angegeben werden – Residenten über das Modelo 100 (spanische Einkommensteuererklärung), Nichtresidenten über das Modelo 210 (Steuererklärung für Nichtresidenten).
  5. Belege sichern: Bewahre Rechnungen für Verbesserungen, Notarurkunden, Kaufverträge und Meldebescheinigungen mindestens für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist auf.
  6. Neue Wohnung anmelden: Lass die neue Hauptwohnung innerhalb der gesetzlichen Anmeldefrist per Empadronamiento (Meldung im Gemeindemelderegister) in der neuen Gemeinde eintragen.
  7. Nachweise bereithalten: Bei einer Prüfung durch die AEAT (Agencia Estatal de Administración Tributaria, spanische Steuerbehörde) musst du sowohl die Hauptwohnsitz-Nutzung als auch die Reinvestition lückenlos belegen können.

Häufige Fehler

In der Praxis scheitern Befreiungsanträge immer wieder an denselben Punkten. Die Tabelle zeigt die häufigsten Fallstricke – ergänzt um zwei Fehler, die besonders bei der Reinvestition in eine neue Wohnung auftreten.

FehlerFolgeGegenmaßnahme
Mindestnutzungsdauer als Hauptwohnsitz nicht erfülltVolle Steuerpflicht, kein BefreiungsanspruchVerkaufszeitpunkt sorgfältig planen, im Zweifel vorab mit dem Rechner oben prüfen
Reinvestitionsfrist überschrittenNachversteuerung samt VerzugszinsenFrist fest im Kalender vermerken, Kauf der neuen Wohnung nötigenfalls vorziehen
Befreiung nicht in der Steuererklärung angegebenAEAT setzt die volle Steuer fest, Einspruch wird nötigBefreiungscode in jedem Fall mit Gestoría (spanisches Verwaltungsbüro für Steuer- und Amtsangelegenheiten) oder Steuerberater in der Erklärung angeben
Verbesserungs- und Anschaffungskosten nicht dokumentiertHöherer steuerpflichtiger Gewinn, weil der Erwerbswert zu niedrig ausfälltAlle Rechnungen seit dem Kauf lückenlos aufbewahren
Miteigentumsanteile übersehenFalsch berechnete oder nur teilweise BefreiungEigentumsstruktur vorab mit einem Berater klären, jeden Anteil einzeln rechnen
Empadronamiento fehlt oder erfolgt zu spätAEAT zweifelt die Hauptwohnsitz-Eigenschaft anAnmeldung unmittelbar nach dem Einzug vornehmen
Nur die Eigenmittel als Reinvestition angesetztBefreiung zu niedrig berechnet, unnötig Steuer gezahltVollen Anschaffungswert der neuen Wohnung ansetzen – auch den über eine Hypothek finanzierten Teil
Offenes Erwerbsdarlehen auf der verkauften Wohnung nicht berücksichtigtReinvestitionsquote zu niedrig berechnet, mehr Steuer als nötig gezahltRestschuld des ursprünglichen Erwerbsdarlehens vor der Quotenberechnung vom Verkaufserlös abziehen

Checkliste vor dem Notartermin

  • Mindestnutzungsdauer als Hauptwohnsitz nachgewiesen (Empadronamiento, Strom- und Wasserrechnungen)
  • Alle Verbesserungs- und Anschaffungsnebenkosten seit dem Kauf zusammengestellt
  • Gewinn vorläufig berechnet (Erwerbswert gegen Übertragungswert)
  • Gesetzliches Mindestalter erreicht oder Pflegebedürftigkeit anerkannt? → volle Befreiung ohne Reinvestition prüfen
  • Offenes Erwerbsdarlehen auf der verkauften Wohnung beziffert
  • Reinvestitionsabsicht dokumentiert und innerhalb der gesetzlichen Frist planbar
  • Neue Hauptwohnung identifiziert, voller Anschaffungswert (auch der finanzierte Anteil) notiert
  • Befreiungscode für die Steuererklärung mit Gestoría oder Steuerberater abgestimmt
  • Alle Belege für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gesichert
  • Empadronamiento in der neuen Wohnung zeitnah vorbereitet

Häufige Fragen

Muss ich sofort eine neue Wohnung kaufen, um die Steuer zu vermeiden?
Nein. Du hast nach dem Verkauf noch eine gesetzlich festgelegte Frist von mehreren Jahren Zeit — oder du hast die neue Wohnung schon vor dem Verkauf gekauft, dann zählt das ebenfalls als Reinvestition.
Zählt bei einer finanzierten neuen Wohnung nur der Teil, den ich aus eigenen Mitteln bezahle?
Nein. Die spanische Steuerverwaltung stellt auf den vollen Kaufpreis der neuen Wohnung ab, unabhängig davon, ob du ihn bar bezahlst oder über eine Hypothek finanzierst.
Ich bin über das gesetzliche Mindestalter hinaus — muss ich trotzdem reinvestieren?
Nein. Ab diesem Alter ist der gesamte Gewinn aus dem Verkauf deiner Hauptwohnung steuerfrei, ganz ohne Reinvestition und ohne weitere Bedingung.
Gilt die Befreiung auch, wenn ich pflegebedürftig, aber jünger bin?
Ja. Bei anerkannter schwerer oder höchstgradiger Pflegebedürftigkeit greift dieselbe vollständige Befreiung unabhängig vom Alter.
Ich lebe im Ausland — habe ich überhaupt Zugang zu einer dieser Befreiungen?
Das hängt von deinem Wohnsitzland ab. Bist du in der EU oder im EWR mit Informationsaustausch ansässig, steht dir die Reinvestitionsbefreiung offen, die Befreiungen ab dem Mindestalter und über die Leibrente aber nicht. Außerhalb von EU und EWR trägt dich keine der drei Befreiungen.
Was passiert, wenn ich die Reinvestitionsfrist verpasse?
Dann verlangt die Steuerverwaltung die Steuer nachträglich, zuzüglich Verzugszinsen für den Zeitraum seit der ursprünglichen Fälligkeit.
Zählt meine Wohnung noch als Hauptwohnsitz, wenn ich vorher schon ausgezogen bin?
Ja, solange der Verkauf innerhalb einer gesetzlich bestimmten Nachfrist nach dem Auszug erfolgt — die Wohnung gilt dann rückwirkend weiter als Hauptwohnsitz.
Kann ich einen Teil des Erlöses in eine neue Wohnung und einen Teil in eine Leibrente investieren?
Das ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Beide Vorschriften beziehen sich jeweils auf den gesamten Verkaufserlös, und keine amtliche Quelle sagt ausdrücklich, ob sich beide Wege für denselben Verkauf kombinieren lassen.
Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben, wenn der Gewinn komplett steuerfrei ist?
Ja. Die Erklärungspflicht bleibt bestehen, auch wenn am Ende keine Steuer anfällt.

Was dieser Rechner nicht entscheidet

  • Er teilt keinen Miteigentumsanteil auf: Bei mehreren Eigentümerinnen und Eigentümern mit unterschiedlichen Voraussetzungen rechnest du für jede Person einzeln.
  • Er prüft die Wohnsitzdauer nicht rechnerisch nach, sondern fragt sie als Bestätigung ab — Ausnahmen wie Heirat, Trennung oder ein beruflich bedingter Umzug sind Wertungen, die der Rechner nicht selbst treffen kann.
  • Er sagt nicht, ob eine Reinvestition außerhalb Spaniens für die spanische Steuer anerkannt wird — dazu gibt es keine eindeutige amtliche Aussage.
  • Er beziffert die Nachversteuerung bei einem Fristverstoß nicht als Betrag, sondern nennt sie nur als Konsequenz.
  • Er geht für Residenten davon aus, dass dieser Gewinn die einzige Einkunft deiner Sparbasis im betreffenden Jahr ist.
  • Er kennt das tatsächliche Datum deiner Reinvestition nicht: Fristen fragt er ab, statt sie nachzurechnen — auch eine mögliche Verlängerung der Frist für den einbehaltenen Betrag bei Nichtresidenten bildet er nicht ab.
  • Der Grenzfall, dass du am Tag des Verkaufs genau das Mindestalter erreichst, ist amtlich nicht entschieden. Weder Gesetzestext noch Verwaltungsanweisung sagen ausdrücklich, ob der Geburtstag selbst schon zählt. Der Rechner behandelt diesen einen Tag als bereits erfasst und weist zugleich auf die Unsicherheit hin.
  • Er kennt die Option nicht, wonach EU- und EWR-Ansässige mit überwiegend spanischem Einkommen beantragen können, wie Residenten besteuert zu werden.
  • Ob sich die Reinvestition in eine neue Wohnung und die Reinvestition in eine Leibrente für denselben Verkauf kombinieren lassen, ist ebenfalls nicht abschließend geklärt — keine der geprüften amtlichen Quellen äußert sich dazu.
  • Wurde die verkaufte Wohnung vor 1995 erworben oder im Zeitraum vom 12. Mai bis zum 31. Dezember 2012, berechnet der Rechner die anteilige Befreiung nicht. In diesen Fällen greift zusätzlich ein steuerliches Übergangsregime, das eine gemeinsame Berechnung mit der Reinvestitionsquote verlangt — eine Berechnung, die dieser Rechner nicht leistet, um dir keine Zahl zu zeigen, die von einer ungeklärten Auslegung abhängt. Er weist die Steuer in diesen Fällen ohne die Befreiungen dieser Seite aus und macht dich auf den Sonderfall aufmerksam.

Fazit

Ob der Gewinn aus deinem Hausverkauf steuerfrei bleibt, hängt selten an einer einzigen Zahl, sondern an der Kombination aus Alter, Wohnsitzstatus, Reinvestitionsverhalten und der Vorgeschichte der Wohnung selbst. Der Rechner oben nimmt dir die Rechnung für den Regelfall ab und zeigt dir, welcher der drei Wege für deine Situation überhaupt infrage kommt — und ob ein anderer Weg günstiger wäre, als du dachtest. Bei Miteigentum, einer geerbten Wohnung, einem sehr alten Erwerb oder einem Wohnsitz außerhalb der EU lohnt sich zusätzlich ein Gespräch mit einer Gestoria (Verwaltungsbüro) oder einer Steuerberaterin beziehungsweise einem Steuerberater vor Ort — gerade dort, wo dieser Rechner bewusst keine Zahl zeigt.