Nachlasskosten auf Mallorca
Nachlasskosten berechnen
Erklärung
Der Wert, mit dem die Immobilie in der Erbschaftsannahme-Urkunde (escritura de aceptación y adjudicación de herencia) angesetzt wird. Nach den Gebührenordnungen (Aranceles) gilt der steuerlich festgestellte Wert und, solange es keinen gibt, der in der Urkunde angegebene — im Regelfall also der beurkundete Wert. Die Vorbelegung ist ein Beispiel, keine Aussage über den Markt. Gerechnet wird mit einer Grundbucheinheit (finca registral) — sind Stellplatz oder Abstellraum eigene Einheiten, fällt die Grundbuchstaffel für jede erneut an.
Erklärung
Wie viele Erben die Immobilie zu gleichen Anteilen übernehmen. Beide Gebühren steigen mit jedem weiteren Erben: Der Notar rechnet je Erbe über dessen Anteil ab, das Grundbuch verteilt den Wert auf die Anteile — und weil beide Staffeln mit steigendem Wert fallen, kostet dieselbe Immobilie mit mehr Erben mehr. Bei ungleichen Anteilen rechnen Notar und Grundbuch über den tatsächlichen Wert jedes Anteils.
Erklärung
Bankguthaben, Fahrzeuge und Hausrat, die in derselben Urkunde zugeteilt werden. Der Notar rechnet nach Norma Cuarta.3 der Gebührenordnung über den gesamten Erbteil ab, das Grundbuch (Registro de la Propiedad) dagegen nur über die Immobilie — deshalb erhöht dieser Betrag allein den Notarposten.
Erklärung
Die Urschrift (matriz) ist das beim Notar verbleibende Original. Die Vorbelegung von zwölf Bögen ist eine veränderbare Beispielannahme; die genaue Zahl steht auf der Gebührenrechnung (minuta). Die ersten vier Bögen sind frei, erst ab dem fünften fällt die Gebühr an — gerechnet wird mit zwei beschriebenen Seiten je Bogen, denn die Gebühr bemisst sich nach Seiten und die Freigrenze nach Bögen.
Erklärung
Die beglaubigte Ausfertigung (copia autorizada) ist die Fassung, die zum Grundbuch geht; die Vorbelegung nimmt denselben Umfang an wie die Urschrift. Jeder Bogen kostet denselben Betrag, ab dem zwölften nur noch die Hälfte.
Erklärung
Wie viele beglaubigte Ausfertigungen (copias autorizadas) der Urkunde bestellt werden. Für die Eintragung im Grundbuch genügt eine; jeder Erbe, der eine eigene möchte, zahlt sie erneut. Die Urschrift bleibt einmalig.
Feld leer – Vorbelegung 0 verwendet.
Erklärung
Honorar für Anwalt oder Gestoría — ein spanisches Verwaltungsbüro, das die Behördengänge übernimmt. Beide Honorare sind frei vereinbar; es gibt dafür keine Gebührenordnung, deshalb bleibt das Feld leer, bis du dein Angebot einträgst. Der Betrag geht so in die Summe ein, wie du ihn einträgst — einschließlich IVA (spanische Mehrwertsteuer), wenn dein Angebot sie ausweist.
Feld leer – Vorbelegung 0 verwendet.
Erklärung
Kosten für die beglaubigte Übersetzung (traducción jurada) von Sterbeurkunde, Testament und Erbnachweis. Auch dafür gibt es keinen amtlichen Tarif. Der Betrag geht so in die Summe ein, wie du ihn einträgst — einschließlich IVA, wenn dein Angebot ihn ausweist.
Feld leer – Vorbelegung 0 verwendet.
Erklärung
Gebühr des deutschen Nachlassgerichts für Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis. Sie richtet sich nach dem Wert des Nachlasses abzüglich der vom Erblasser herrührenden Schulden (§ 40 GNotKG) und fällt zweimal an: für die Erteilung und für die eidesstattliche Versicherung.
Feld leer – Vorbelegung 0 verwendet.
Erklärung
Sterbeurkunde, Auskunft aus dem spanischen Testamentsregister (Registro General de Actos de Última Voluntad) und die Apostillen, mit denen deutsche Urkunden in Spanien anerkannt werden. Die spanische Sterbeurkunde ist gebührenfrei; für die übrigen Posten gilt je nach Behörde ein eigener Satz.
- Notar (Erbschaftsannahme-Urkunde)
Warum diese Zahl?
Die Wertstaffel des Arancels läuft je Erbe über das, was ihm zugeteilt wird (Norma Cuarta.3); Bögen und Ausfertigungen kommen unverändert hinzu. - 952,78 €
- Wertstaffel je Erbe
- 704,78 €
- Bögen der Urschrift (matriz)
- 48,08 €
- Beglaubigte Ausfertigungen (copias)
- 34,56 €
- IVA (spanische Mehrwertsteuer) 21 %
- 165,36 €
- Grundbuch (Registro de la Propiedad)
Warum diese Zahl?
Der Wert der Immobilie wird auf die Anteile der Erben verteilt und die Staffel auf jeden Anteil angewandt (Norma Segunda.1). - 456,25 €
- Wertstaffel nach Anteilen
- 368,05 €
- Antragsvermerk (asiento de presentación)
- 6,01 €
- Steuervermerk (nota de afección)
- 3,01 €
- IVA (spanische Mehrwertsteuer) 21 %
- 79,18 €
- Immobilienwert einschließlich Nebenkosten
- 451.409,03 €
- Zwischensumme der erfassten Kosten
- 1.409,03 €
Noch nicht erfasst: Anwalt oder Gestoría (Verwaltungsbüro), Beglaubigte Übersetzungen, Erbnachweis, Urkunden und Apostillen
Die Erbschaftsteuer ist hier nicht enthalten — sie hängt vom Verwandtschaftsgrad ab und wird im Erbschaftsteuer-Rechner berechnet.
Anwalt oder Gestoría: Feld leer – Vorbelegung 0 verwendet.; Beglaubigte Übersetzungen: Feld leer – Vorbelegung 0 verwendet.; Erbnachweis: Feld leer – Vorbelegung 0 verwendet.; Urkunden und Apostillen: Feld leer – Vorbelegung 0 verwendet.
Beispiele
Alle Beispiele rechnen mit den vorbelegten Bögen und einer Ausfertigung.
Zwei Erben, Wohnung
450.000,00 € · 2 Erben
1.409,03 €
Zwischensumme ohne die frei vereinbarten Posten
Drei Erben, Immobilie und Bankguthaben
450.000,00 € · 3 Erben · übriger Nachlass 120.000,00 €
1.919,77 €
Zwischensumme ohne die frei vereinbarten Posten
Alleinerbe
300.000,00 € · ein Erbe
828,94 €
Zwischensumme ohne die frei vereinbarten Posten
Rechtsstand: 1. September 2012
Quellen
- Real Decreto 1426/1989, Arancel de los Notarios (texto consolidado) (boe.es)
- Real Decreto-ley 8/2010, medidas extraordinarias para la reducción del déficit público (texto consolidado) (boe.es)
- Real Decreto 1427/1989, Arancel de los Registradores de la Propiedad (texto consolidado) (boe.es)
- Ley 37/1992, del Impuesto sobre el Valor Añadido (consolidado) (boe.es)
Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
Was kostet die Nachlassabwicklung auf Mallorca?
Wenn du eine Immobilie auf Mallorca erbst, fallen neben der Erbschaftsteuer eigene Kosten dafür an, dass der Nachlass beurkundet und die Immobilie im Grundbuch auf dich umgeschrieben wird. Der größte Teil davon ist nicht verhandelbar, sondern folgt zwei spanischen Gebührenordnungen — der Rest sind frei vereinbarte Honorare für Anwalt, Übersetzung und Papiere. Der Rechner oben rechnet sofort mit Beispielwerten; sobald du Wert und Zahl der Erben anpasst und die frei vereinbarten Posten einträgst, steht dort die Summe für deinen Fall.
Zwei Dinge vorweg, damit du die Zahl richtig einordnest. Die Erbschaftsteuer ist hier nicht enthalten — sie folgt eigenen Regeln, und du findest sie im Rechner dafür. Und die Gebühren fallen unabhängig davon an, ob am Ende Steuer zu zahlen ist: Auf den Balearen zahlen enge Angehörige meist wenig oder nichts an Steuer, Notar und Grundbuch bekommen ihre Gebühr trotzdem.
So wird gerechnet
Die Kosten setzen sich aus vier Blöcken zusammen: der Notargebühr für die Erbschaftsurkunde (escritura de aceptación y adjudicación de herencia, also die Annahme und Zuteilung des Nachlasses), der Grundbuchgebühr für die Umschreibung, den Nebenposten wie Ausfertigungen und Registerauskünften und schließlich den frei vereinbarten Honoraren.
Der Notar rechnet je Erbe ab — nicht einmal über den Nachlass
Das ist der Punkt, der die meisten überrascht, und er trägt diese Seite. Die spanische Gebührenordnung für Notare (Arancel, Real Decreto 1426/1989) bestimmt in Anexo II, Norma Cuarta.3, dass die Wertstaffel bei einer Erbschaft „a cada interesado por el total de bienes que se le adjudiquen" anzuwenden ist — auf jeden Beteiligten einzeln, bezogen auf alles, was ihm zugeteilt wird. Nicht einmal auf den Nachlass als Ganzes.
Weil die Staffel mit steigendem Wert fällt, wirkt das gegen die Erben: Derselbe Nachlass wird in vier kleine Portionen zerlegt, jede Portion landet in einem teureren Bereich der Staffel, und die Summe liegt über dem, was ein einzelner Erbe zahlen würde. Dieselbe Immobilie ist mit mehr Erben teurer zu beurkunden. Deshalb fragt der Rechner nach der Zahl der Erben, und deshalb ändert sich das Ergebnis so deutlich, wenn du diese Zahl anpasst.
Das Grundbuch teilt ebenfalls auf — zieht aber eine Grenze
Die Gebührenordnung für die Grundbuchämter (Real Decreto 1427/1989) geht in Anexo II, Norma Segunda.1, denselben Weg — der Wert der Immobilie wird auf die Anteile der Erben verteilt und die Staffel auf jeden Anteil angewandt — zieht aber eine Grenze ein: Die Summe aller so errechneten Gebühren darf ein Prozent des Werts nie übersteigen. Nach oben ist die Umschreibung damit gedeckelt, egal wie viele Erben beteiligt sind. Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft (gananciales) erwerben, gelten dabei nach Norma Segunda.2 als ein einziger Erwerber.
Zwei verschiedene Bemessungsgrundlagen
Das ist kein Detail, sondern der häufigste Rechenfehler. Der Notar rechnet über den gesamten Erbteil — auch über Bankguthaben, ein Fahrzeug oder Hausrat, wenn sie in derselben Urkunde zugeteilt werden. Das Grundbuch rechnet ausschließlich über die Immobilie, „el valor total de las fincas". Wer beim Notar nur den Immobilienwert einsetzt, unterschätzt seine Gebühr; deshalb kannst du im Rechner das übrige Nachlassvermögen getrennt angeben.
Welcher Wert gilt
Anexo II, Norma Primera beider Gebührenordnungen sagt dasselbe: Maßgeblich ist der steuerlich festgestellte Wert, und solange es keinen gibt, der in der Urkunde angegebene. Im Regelfall ist das also schlicht der Wert, den ihr in der Erbschaftsurkunde ansetzt. Wichtig: Das ist nicht dasselbe wie der Referenzwert des Katasters (valor de referencia). Der Referenzwert ist die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer — für Notar- und Grundbuchgebühren ist er nicht der maßgebliche Maßstab. Die beiden werden ständig verwechselt.
Welche Ermäßigungen greifen — und welche nicht
Beim Wohnungskauf mindern zwei besondere Ermäßigungen aus den Jahren 1999 und 2000 die Gebühren spürbar. Beim Erbfall gelten sie nicht: Ihr Wortlaut nennt Hypothekenvorgänge und „la compraventa de viviendas", den Kauf von Wohnraum — und eine Erbschaft ist kein Kauf. Die allgemeine Ermäßigung aus dem Real Decreto-ley 8/2010, die auf alle Notar- und Registergebühren wirkt, wird dagegen abgezogen. Der Rechner berücksichtigt genau diese Verteilung.
Die frei vereinbarten Posten
Für Anwalt oder Gestoría — ein spanisches Verwaltungsbüro, das die Behördengänge, Steueranmeldungen und Registeranträge für dich erledigt —, für beglaubigte Übersetzungen (traducción jurada), für den deutschen Erbnachweis und die Beschaffung der Urkunden gibt es keinen amtlichen Tarif. Deshalb sind das im Rechner Eingabefelder ohne Vorbelegung. Wir nennen hier bewusst keine Hausnummer, statt eine zu erfinden: Die Spannen sind je nach Kanzlei, Umfang und Sprache so weit, dass jede Vorgabe dich in die Irre führen würde. Lass dir Angebote geben und trag sie ein.
Rechenbeispiele
Statt hier Beträge zu tippen, rechnet der Rechner die typischen Fälle selbst durch und stellt sie unter dem Ergebnis dar — zwei Erben mit einer Wohnung, drei Erben, bei denen neben der Immobilie auch Bankguthaben verteilt werden, und der Alleinerbe. Am aufschlussreichsten ist der Vergleich, wenn du nur die Zahl der Erben veränderst und alles andere stehen lässt: Dann siehst du in einem Schritt, was Norma Cuarta.3 praktisch bedeutet.
Sonderfälle
- Mehrere Fincas registrales. Wohnung, Stellplatz und Abstellraum sind auf Mallorca oft als getrennte Grundbucheinheiten (fincas registrales) eingetragen. Dann fällt die Grundbuchstaffel für jede Einheit einzeln an, der Antragsvermerk dagegen nur einmal. Der Rechner geht von einer Einheit aus — bei mehreren liegt das Ergebnis darüber.
- Ungleiche Erbteile. Der Rechner nimmt gleiche Anteile an. Notar und Grundbuch rechnen über den tatsächlichen Wert jedes einzelnen Anteils; bei stark abweichenden Quoten verschiebt sich das Ergebnis.
- Zwei Erbfälle in einer Urkunde. Wird nach dem Tod beider Eltern gemeinsam abgewickelt, sind das zwei Übertragungen. Nach Norma Cuarta.3 Absatz 3 fallen die Gebühren für jede getrennt an, auch wenn nur eine Urkunde entsteht.
- Auflösung der Gütergemeinschaft. Wird zugleich die eheliche Errungenschaftsgemeinschaft auseinandergesetzt, ist das für den überlebenden Ehegatten ein eigener Gebührenposten neben dem Erbfall.
- Beglaubigte Ausfertigungen. Für die Eintragung genügt eine Ausfertigung der Urkunde (copia autorizada). Jede weitere — für die Bank, für Miterben, für das deutsche Nachlassgericht — kostet erneut.
- Sterbeurkunde. Die spanische Sterbeurkunde stellt das Standesamt (Registro Civil) gebührenfrei aus.
Fristen und Formulare
Für die Gebühren selbst gibt es keine Frist; sie werden mit der Beurkundung und der Eintragung fällig. Eine Frist gibt es dagegen für die Steuer: Die Erbschaftsteuer wird mit dem Modelo 650 binnen sechs Monaten nach dem Todestag angemeldet, eine Verlängerung ist auf Antrag möglich. Was dabei zu zahlen ist und welche Freibeträge greifen, erfährst du bei der Frage, wie hoch die Erbschaftsteuer auf den Balearen ausfällt.
Vor dem Notartermin braucht ihr die Auskunft aus dem spanischen Testamentsregister (Registro General de Actos de Última Voluntad), die verbindlich festhält, ob der Erblasser in Spanien ein Testament errichtet hat. Deutsche Urkunden — Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Sterbeurkunde — werden in Spanien nur mit Apostille anerkannt, einer Echtheitsbestätigung nach dem Haager Übereinkommen, und in aller Regel zusätzlich mit beglaubigter Übersetzung.
Der deutsche Erbnachweis
Brauchst du einen deutschen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis, richtet sich die Gerichtsgebühr nach dem Wert des Nachlasses abzüglich der vom Erblasser herrührenden Schulden (§ 40 Absatz 1 Satz 2 GNotKG). Ist der Erbschein nur für den Anteil eines Miterben beantragt, zählt allein dieser Anteil (Absatz 2). Rechne damit, dass die Gebühr zweimal anfällt: einmal für die Erteilung und einmal für die eidesstattliche Versicherung, die dem Antrag vorausgeht.
Rechtsgrundlage und Stand
Die Notargebühren folgen dem Real Decreto 1426/1989, die Grundbuchgebühren dem Real Decreto 1427/1989, beide in der durch das Real Decreto 1612/2011 geänderten Fassung. Die allgemeine Ermäßigung stammt aus dem Real Decreto-ley 8/2010, die beim Erbfall nicht anwendbaren Kauf-Ermäßigungen aus den Real Decreto-leyes 6/1999 und 6/2000. Für den deutschen Erbnachweis gilt das deutsche Kostenrecht für Gerichte und Notare, kurz GNotKG. Den Stand, mit dem der Rechner arbeitet, führt er selbst unter dem Ergebnis auf.
Häufige Fragen
Wer zahlt Notar und Grundbuch beim Erbfall?
Warum wird die Notargebühr teurer, wenn es mehr Erben gibt?
Ist die Erbschaftsteuer in diesem Rechner enthalten?
Brauche ich einen deutschen Erbschein für eine Immobilie auf Mallorca?
Müssen Testament und Urkunden übersetzt und apostilliert werden?
Was gilt, wenn wir die Immobilie ungeteilt gemeinsam behalten?
Wie lange dauert die Umschreibung im Grundbuch?
Ändert der Referenzwert des Katasters die Gebühren?
Verwandte Rechner
Diese Seite rechnet bewusst nur die Nebenkosten. Wie viel Steuer auf den Erwerb selbst entfällt, klärt der Rechner dazu, wie hoch die Erbschaftsteuer auf den Balearen ausfällt. Wenn du in Deutschland lebst und dort ebenfalls steuerpflichtig bist, lohnt der Blick darauf, wie sich eine spanische Erbschaft auf die deutsche Steuer auswirkt — ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt es für Erbfälle nicht, nur eine Anrechnung.
Steht schon fest, dass ihr die Immobilie nicht behalten wollt, findest du den Ablauf und die steuerlichen Fallstricke dort, wo wir erklären, was beim Verkauf einer geerbten Immobilie in Spanien zu beachten ist. Für den umgekehrten Fall — den normalen Kauf — gibt es einen eigenen Rechner für Notar- und Grundbuchkosten; dort gelten die Ermäßigungen für den Wohnungskauf, die beim Erbfall gerade nicht greifen.