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Schenkungsteuer auf Mallorca

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Schenkungsteuer Mallorca

Erklärung

Die Art des Geschenks entscheidet, welches Recht gilt und welche Bedingung der Abzug hat. Bei einer Immobilie gilt immer das Recht der Region, in der sie liegt — auch dann, wenn Schenker und Beschenkter in Deutschland leben.

Erklärung

Der Wohnsitz des Beschenkten entscheidet zweierlei: bei Geld und sonstigem Vermögen, welches Regionalrecht überhaupt gilt, und in jedem Fall, welche Behörde die Erklärung bekommt und welche Frist läuft. Auf den Schenker kommt es dabei nicht an.

Erklärung

Bei einer Immobilie der erklärte Wert, mindestens der Valor de referencia — der amtliche Referenzwert des Katasteramts, unter dem nicht besteuert werden darf. Bei Geld der geschenkte Betrag.

Erklärung

Die Gruppe entscheidet über den Multiplikator und über den Abzug. Bei Schenkungen behandelt das Gesetz die Gruppen I und II gleich; innerhalb der Gruppe III trennt es nach Blutsverwandtschaft und Schwägerschaft.

Erklärung

Das Patrimonio preexistente ist das eigene Vermögen des Beschenkten vor der Schenkung, bewertet nach den Regeln der Vermögensteuer. Es hebt den Multiplikator, sobald es eine der drei Grenzen überschreitet.

Erklärung

Für den Abzug muss die Escritura pública — die notarielle Urkunde — bei Immobilien einen Wert ausweisen, der den Referenzwert um höchstens ein Fünftel übersteigt. Ohne Referenzwert gilt der Marktwert. Wird die Bedingung verfehlt, bleibt den Gruppen I und II nur die Ausweichformel, den übrigen gar nichts.

Erklärung

Reducciones sind Abzüge von der Bemessungsgrundlage, bevor der Tarif greift. Das balearische Recht kennt sie für die erste eigene Wohnung eines Kindes, für Betriebsvermögen, für Agrarland und für Kulturgut, jeweils mit strengen Voraussetzungen. Der Rechner prüft sie nicht — trage den Betrag ein, wenn dein Fall eine trägt.

Erklärung

Die Steuer entsteht am Tag der notariellen Urkunde. Er entscheidet über den Rechtsstand und über die Frist. Ohne Eingabe rechnet der Rechner mit dem heutigen Tag.

Base imponible (Wert der Schenkung)
350.000,00 €
Cuota íntegra (Steuer vor Multiplikator)
Warum diese Zahl?
Durchschnittssatz (Tipo medio): 19,48 %
68.170,00 €
Cuota íntegra corregida (nach Multiplikator)
Warum diese Zahl?
Multiplikator nach Vorvermögen: 1,0000
68.170,00 €
Deducción (Abzug von der Steuer) 100 %
Warum diese Zahl?
So viel der berechneten Steuer wird erlassen.
-68.170,00 €
Zu zahlen (Cuota a ingresar)
0,00 €

Schenkung abzüglich Steuer

350.000,00 €

Belastung der Schenkung: 0 %

Annahme

Gerechnet wird eine einzelne Schenkung eines Schenkers an einen Beschenkten. Schenkungen desselben Schenkers innerhalb von drei Jahren und Schenkungen, die einer späteren Erbschaft vorausgehen, werden für den Durchschnittssatz zusammengerechnet — das erhöht die Steuer und bildet der Rechner nicht ab. Nießbrauch und geteiltes Eigentum ebenso wenig. Die Zeile mit dem Rechtsstand unter dem Rechner beschreibt den heutigen Tag. Wählst du einen früheren Stichtag, rechnet der Rechner nach dem damals geltenden Recht — die Quellenangabe darunter bleibt die heutige.

Der Schenker zahlt womöglich mehr als der Beschenkte

Wer eine Immobilie verschenkt, versteuert in Spanien den Wertzuwachs seit dem Kauf in der eigenen Einkommensteuer — die Ganancia patrimonial. Der Abzug bei der Schenkungsteuer ändert daran nichts. Bei einer über Jahrzehnte gestiegenen Finca ist diese Last regelmäßig die größere.

Rechenbeispiele

350.000,00 € · Gruppe I/II — Kind, Enkel, Ehegatte, Eltern

Cuota íntegra (Steuer vor Multiplikator)
68.170,00 €
Cuota íntegra corregida (nach Multiplikator)
68.170,00 €
Zu zahlen (Cuota a ingresar)
0,00 €

350.000,00 € · Gruppe III — Geschwister, Onkel, Tante, Neffe, Nichte

Cuota íntegra (Steuer vor Multiplikator)
68.170,00 €
Cuota íntegra corregida (nach Multiplikator)
108.267,59 €
Zu zahlen (Cuota a ingresar)
43.307,04 €

350.000,00 € · Gruppe III — Seitenverwandte durch Heirat

Cuota íntegra (Steuer vor Multiplikator)
68.170,00 €
Cuota íntegra corregida (nach Multiplikator)
132.931,50 €
Zu zahlen (Cuota a ingresar)
86.405,47 €

Rechtsstand: 25. Juli 2025

Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

Wie viel Schenkungsteuer zahlt man auf den Balearen?

Wer sein Kind zu Lebzeiten mit einer Wohnung auf Mallorca bedenkt, zahlt seit dem 25. Juli 2025 in aller Regel nichts — und muss die Steuer trotzdem erklären. Für die Gruppen I und II, also Kinder, Enkel, Ehegatten und Eltern, zieht das balearische Recht 100 % der berechneten Steuer wieder ab. Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten und Neffen zahlen weiter, bekommen aber 60 % erlassen; für angeheiratete Verwandte derselben Gruppe sind es 35 %. Entfernte Verwandte und Nichtverwandte gehen leer aus. Der Rechner oben führt die ganze Kette vor: vom Wert der Schenkung über den Tarif und den Multiplikator bis zu dem Betrag, der am Ende an die ATIB geht — die Agència Tributària de les Illes Balears, die Steuerverwaltung der Balearen.

Wichtig ist die Reihenfolge: Die Steuer entsteht zuerst in voller Höhe und wird danach erlassen. Deshalb zeigt der Rechner beide Beträge getrennt. Wer nur die Endzahl kennt, kann nicht einschätzen, was passiert, wenn eine der Bedingungen unten kippt.

So wird gerechnet: die fünf Stufen der spanischen Schenkungsteuer

Die spanische Erbschaft- und Schenkungsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, kurz ISD) rechnet nicht mit einem Satz auf den geschenkten Wert, sondern in Stufen. Jede trägt einen eigenen Fachbegriff, und jede kann das Ergebnis erheblich verschieben. Der Rechner zeigt sie einzeln, in genau dieser Reihenfolge:

  1. Base imponible (Bemessungsgrundlage): der Wert dessen, was dieser eine Beschenkte bekommt. Bei einer Immobilie mindestens der Valor de referencia — der amtliche Referenzwert des Katasteramts, unter dem nicht besteuert werden darf.
  2. Reducciones (Abzüge von der Bemessungsgrundlage): anders als beim Erbfall gibt es bei Schenkungen keinen Freibetrag nach Verwandtschaft. Es gibt nur die besonderen Reduktionen für die erste eigene Wohnung eines Kindes, für Betriebsvermögen, für Agrarland und für Kulturgut, jeweils an strenge Voraussetzungen geknüpft.
  3. Cuota íntegra (Steuer vor dem Multiplikator): darauf läuft der Tarif des Art. 51, eine Staffel von 7,65 % bis 34 %. Sie gilt für alle Verwandtschaftsgruppen gleichermaßen — den günstigen Sondertarif der Gruppen I und II gibt es nur im Erbfall, nicht bei der Schenkung.
  4. Cuota íntegra corregida (Steuer nach dem Multiplikator): die Steuer wird mit einem Faktor multipliziert, der von der Verwandtschaft und vom Patrimonio preexistente abhängt — dem eigenen Vermögen des Beschenkten vor der Schenkung. Für die Gruppen I und II ist der Faktor in der untersten Vermögensstufe eins, ändert also nichts; für entfernte Verwandte verdoppelt er die Steuer beinahe. Die Stufen beginnen bei 400.000 € eigenem Vermögen.
  5. Deducción (Abzug von der Steuer) und Cuota a ingresar: zum Schluss zieht das balearische Recht den Steuernachlass ab. Was bleibt, ist der Betrag, der wirklich zu zahlen ist.

Unter dem Ergebnis rechnet der Rechner drei typische Fälle komplett durch — dasselbe Geschenk an ein Kind, an einen Bruder und an einen angeheirateten Verwandten. Die drei Karten zeigen, wie weit die Verwandtschaftsgruppe die Belastung auseinanderzieht, obwohl der Tarif in allen drei Fällen derselbe ist.

Der wichtigste Irrtum: Es gibt keinen eigenen Schenkungssatz

In vielen Zusammenfassungen liest man, auf den Balearen gelte für Schenkungen an die engste Familie ein eigener, niedriger Steuersatz. Das ist zweimal ungenau. Es handelt sich erstens nicht um einen Tarif, sondern um den Faktor einer Abzugsformel: Von der berechneten Steuer wird so viel abgezogen, dass genau 7 % der Bemessungsgrundlage stehen bleiben. Und zweitens gilt diese Formel nur für die Gruppen I und II — und seit dem 25. Juli 2025 nur noch als Ausweichregel.

Sie greift dann, wenn die Escritura pública — die notarielle Urkunde — bei einer Immobilie einen Wert ausweist, der den Referenzwert um mehr als ein Fünftel übersteigt. Wer die Bedingung einhält, bekommt den vollen Abzug und zahlt nichts; wer sie verfehlt, fällt auf die Formel zurück. Für alle übrigen Gruppen gibt es keinen Rückfall: Sie verlieren ihren Abzug dann vollständig. Im Rechner ist das die Frage nach der Wertangabe in der Urkunde — stell sie einmal auf „Nein", und der Unterschied wird sofort sichtbar.

Ein Detail, das wie ein Rechenfehler aussieht und keiner ist: Weil die Formel den Rest auf einen Anteil der Bemessungsgrundlage festschreibt, kürzt sich der Multiplikator vollständig heraus. Ein Beschenkter mit großem Vorvermögen zahlt im Ausweichfall denselben Betrag wie einer ohne.

Welches Recht gilt, wenn alle Beteiligten in Deutschland leben?

Bei Immobilien entscheidet allein, wo sie liegen. Für eine Finca auf Mallorca gilt deshalb balearisches Recht — auch dann, wenn Schenker und Beschenkter ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Nichtansässige leiten diesen Anspruch aus der zweiten Zusatzbestimmung des staatlichen Gesetzes her, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eingefügt wurde. Bei allem anderen — Geld, Konten, Wertpapieren — kommt es dagegen auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Beschenkten an, nicht auf den des Schenkers. Wohnt das Kind in Hamburg und bekommt Geld, gilt nicht balearisches Recht. Der Rechner fragt beides als Erstes ab und rechnet nicht weiter, wenn eine andere Region zuständig ist.

Anwendbares Recht und zuständige Behörde sind dabei zwei verschiedene Fragen, und genau hier liegt ein Fehler, der in Zusammenfassungen häufig steht. Ist der Beschenkte nicht in Spanien ansässig, wird der Steuerertrag nicht an die Balearen abgetreten: Die Erklärung geht an die staatliche Steuerverwaltung (AEAT), nicht an die ATIB — und damit gilt auch die staatliche Abgabefrist statt der balearischen. Das balearische Recht mit seinen Abzügen wird trotzdem angewandt. Für ein in Deutschland lebendes Kind, das eine Wohnung auf Mallorca geschenkt bekommt, heißt das: derselbe Steuerbetrag, aber ein anderes Finanzamt und eine andere Frist. Der Rechner sagt beides an, sobald du den Wohnsitz des Beschenkten einstellst.

Sonderfälle, die den Betrag verschieben

  • Mehrere Schenkungen desselben Schenkers: Schenkungen innerhalb von drei Jahren an dieselbe Person werden für die Ermittlung des Durchschnittssatzes zusammengerechnet, ebenso Schenkungen, die innerhalb von vier Jahren einem Erbfall vorausgehen. Das erhöht die Steuer auf die spätere Zuwendung. Der Rechner bildet eine einzelne Schenkung ab.
  • Erste eigene Wohnung des Kindes: Wird einem Kind eine Immobilie geschenkt, die seine erste Hauptwohnung wird, oder Geld ausdrücklich zu deren Kauf, sieht das Gesetz eine eigene Reduktion vor. Sie hängt an einer Wertgrenze für die Wohnung, an der Frist für den Kauf und an der Definition der Hauptwohnung im Einkommensteuerrecht. Wer sie beansprucht, trägt den Betrag im Rechner in das Feld für Reduktionen ein.
  • Betrieb, Agrarland, Kulturgut: Für Betriebsvermögen, Gesellschaftsanteile, landwirtschaftliche Flächen und Kulturgüter gibt es weitere Reduktionen mit Haltefristen. Auch sie gehören in dasselbe Feld.
  • Der Schenker zahlt womöglich mehr als der Beschenkte: Wer eine Immobilie verschenkt, versteuert in Spanien den Wertzuwachs seit dem Kauf in seiner eigenen Einkommensteuer — die Ganancia patrimonial. Der Abzug bei der Schenkungsteuer ändert daran nichts. Bei einer über Jahrzehnte gestiegenen Finca ist diese Last regelmäßig die größere von beiden.
  • Plusvalía municipal: Zusätzlich fällt die Gemeinde-Wertzuwachssteuer auf den Boden an. Sie trifft bei einer Schenkung den Beschenkten.
  • Der Erbvertrag als Alternative: Der Pacto sucesorio, eine Besonderheit des balearischen Zivilrechts, überträgt Vermögen zu Lebzeiten, gilt steuerlich aber als Erwerb von Todes wegen. Er vermeidet die Einkommensteuer beim Übertragenden und ist für Immobilien mit hohem latenten Gewinn häufig der bessere Weg.
  • Nießbrauch und geteiltes Eigentum: Wird nur das nackte Eigentum übertragen und der Nießbrauch behalten, gelten eigene Bewertungsregeln. Der Rechner bildet die volle Übertragung ab.

Fristen und Formulare

Die Steuer entsteht am Tag der notariellen Urkunde. Die Selbstveranlagung läuft in jedem Fall über das Modelo 651, das Formular der Schenkungsteuer. Erhebt die ATIB die Steuer, ist sie einen Monat später fällig; wer elektronisch einreicht und zahlt, hat zehn zusätzliche Kalendertage. Eine Verlängerung wie beim Erbfall gibt es nicht. Ist dagegen die staatliche Verwaltung zuständig, weil der Beschenkte nicht in Spanien ansässig ist, läuft die staatliche Frist von dreißig Werktagen ab dem Tag nach der Urkunde. Der Rechner nennt für diesen Fall bewusst kein Datum: Werktage setzen den spanischen Feiertagskalender voraus, und eine Abgabefrist ist die letzte Zahl auf dieser Seite, die ungefähr sein darf. Und der Abzug befreit ausdrücklich nicht von der Erklärung: Auch wer am Ende nichts zahlt, muss fristgerecht erklären. Gib im Rechner den Tag der Urkunde ein, dann nennt er die für dich geltende Frist.

Rechtsgrundlage und Stand

Maßgeblich sind die Artikel 51, 52 und 54 des Decreto Legislativo 1/2014, des balearischen Gesetzes über die abgetretenen Steuern, in der Fassung der Ley 6/2025 vom 23. Juli 2025. Die Zuständigkeit der Balearen folgt aus Art. 32 der Ley 22/2009; den Anspruch Nichtansässiger auf balearisches Recht regelt die zweite Zusatzbestimmung der Ley 29/1987. Die Abgabefrist steht in Art. 90.2 des Decreto Legislativo 1/2014. Welcher Rechtsstand der Rechnung zugrunde liegt und aus welchen Quellen jede Zahl stammt, steht unter dem Rechner — beides kommt aus dem Fakten-Register dieser Seite und nicht aus dem Fließtext.

Häufige Fragen zur Schenkungsteuer auf den Balearen

Zahlt mein Kind Schenkungsteuer, wenn ich ihm meine Wohnung auf Mallorca überschreibe?
In aller Regel nicht. Für die Gruppen I und II wird die berechnete Steuer seit dem 25. Juli 2025 vollständig abgezogen, wenn die notarielle Urkunde den Wert korrekt ausweist. Die Steuer entsteht trotzdem, sie wird nur erlassen — und erklärt werden muss sie in jedem Fall. Den Betrag für deinen Fall zeigt der Rechner oben.
Gilt balearisches Recht auch, wenn mein Kind in Deutschland lebt?
Bei einer Immobilie ja. Für Schenkungen von in Spanien gelegenen Immobilien haben auch Nichtansässige Anspruch auf das Recht der Region, in der die Immobilie liegt. Zuständig ist dann aber die staatliche Steuerverwaltung und nicht die balearische, und es gilt die staatliche Frist. Bei Geld oder Wertpapieren ist es anders: Dort entscheidet der gewöhnliche Aufenthalt des Beschenkten, und ohne Wohnsitz auf den Balearen greift das balearische Recht nicht.
Was passiert, wenn der in der Urkunde angegebene Wert zu niedrig ist?
Für den Abzug muss der erklärte Wert einer Immobilie den amtlichen Referenzwert um höchstens ein Fünftel übersteigen — die Grenze wirkt also nach oben, nicht nach unten. Wird sie überschritten, bleibt den Gruppen I und II nur die Ausweichformel, den übrigen Gruppen entfällt der Abzug ganz. Der Rechner zeigt den Unterschied, wenn du die Frage nach der Wertangabe auf Nein stellst.
Muss ich überhaupt eine Erklärung abgeben, wenn keine Steuer anfällt?
Ja. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass der Abzug nicht von der Selbstveranlagung befreit. Wer die Erklärung unterlässt, verliert im Zweifel den Abzug und riskiert einen Verspätungszuschlag.
Wie schnell muss die Erklärung beim Finanzamt sein?
Deutlich schneller als beim Erbfall: ein Monat ab der notariellen Urkunde, mit zehn zusätzlichen Kalendertagen bei elektronischer Einreichung und Zahlung. Eine Verlängerung sieht das balearische Recht für Schenkungen nicht vor. Ist der Beschenkte nicht in Spanien ansässig und deshalb die staatliche Verwaltung zuständig, gilt stattdessen deren Frist, gerechnet in Werktagen.
Was ist der Unterschied zwischen Schenkung, Pacto sucesorio und Erbschaft?
Die Schenkung überträgt sofort und löst beim Schenker die spanische Einkommensteuer auf den Wertzuwachs aus. Der Pacto sucesorio, der balearische Erbvertrag, überträgt ebenfalls zu Lebzeiten, gilt steuerlich aber als Erwerb von Todes wegen und vermeidet diese Belastung. Die Erbschaft überträgt erst im Todesfall. Steuerlich sind alle drei verschieden geregelt.
Was gilt für eine Geldschenkung aus Deutschland?
Bei Geld ist der gewöhnliche Aufenthalt des Beschenkten maßgeblich. Lebt er auf den Balearen, gilt balearisches Recht — dann aber nur, wenn die Herkunft der Mittel belegt und in der notariellen Urkunde festgehalten ist. Fehlt dieser Nachweis, entfällt der Abzug vollständig, und die Steuer ist in voller Höhe fällig.
Fällt neben der Schenkungsteuer noch etwas an?
Ja, und das wird regelmäßig übersehen. Der Schenker versteuert den Wertzuwachs der Immobilie in seiner eigenen Einkommensteuer, und die Gemeinde erhebt die Plusvalía auf den Bodenwert. Beide Beträge hängen nicht am Abzug der Schenkungsteuer und können zusammen größer sein als sie.
Ändert das Vorvermögen des Beschenkten die Steuer?
Ja, über den Multiplikator: Wer selbst schon vermögend ist, zahlt auf dieselbe Schenkung mehr. Eine Ausnahme ist der Ausweichfall der Gruppen I und II — dort kürzt sich der Multiplikator rechnerisch heraus. Das Gesetz begrenzt außerdem den Sprung beim Überschreiten einer Vermögensgrenze, damit ein Euro mehr Vermögen nie mehrere tausend Euro Steuer kosten kann.

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