Tourismussteuer Mallorca (Ecotasa) 2026: Tarife, Befreiungen & Pflichten
Die Tourismussteuer Mallorca Ecotasa beschäftigt Urlauber und Ferienvermieter gleichermaßen: Wie viel kostet sie wirklich, wer muss sie zahlen, und welche Pflichten entstehen daraus für Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten? Seit dem 1. Juli 2016 wird die Abgabe – offiziell Impuesto sobre Estancias Turísticas (ITS) – auf allen Baleareninseln erhoben. Sie gilt für Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen, Agroturismus-Betrieben und sogar auf Campingplätzen. In diesem Ratgeber erfährst du alle gültigen Tarife für 2026 nach Unterkunftstyp und Saison, welche Gäste befreit sind, ab wann ein Langaufenthaltsrabatt greift, wie die Abrechnung als Vermieter funktioniert und welche Reformpläne die Inselregierung angekündigt hat.

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Was ist die Ecotasa – und wozu dient sie?
Der volkstümliche Name Ecotasa ist eigentlich ein Spitzname; der offizielle Gesetzesname lautet Impuesto sobre Estancias Turísticas (ITS). Die Steuer ist eine balearische Autonomiesteuer, kein nationales Instrument. Sie wurde 2016 eingeführt, um den Massentourismus auf den Inseln zu dämpfen und gleichzeitig Investitionen in Umwelt, Infrastruktur und Lebensqualität der einheimischen Bevölkerung zu finanzieren.
Wichtig zu verstehen: Nicht der Vermieter schuldet die Steuer – der Gast zahlt sie. Der Vermieter oder Hotelbetreiber ist jedoch verantwortlich für die Erhebung, korrekte Abrechnung und Abführung an die Steuerbehörde. Diese Unterscheidung hat praktische Konsequenzen, auf die wir weiter unten eingehen.
Die Steuer gilt auf allen vier bewohnten Baleareninseln: Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera. Die Tarife sind balearenweit einheitlich geregelt; es gibt keine gemeindeweisen Zuschläge.
Hinweis: Die Einnahmen aus der ITS fließen zweckgebunden in einen Fonds für nachhaltigen Tourismus (Fondo de Turismo Sostenible). Laut den Grundsätzen des Gesetzes sollen damit Naturschutz, Strandsanierungen und die Verbesserung der touristischen Infrastruktur finanziert werden.
Wer muss die Ecotasa zahlen?
Die Zahlungspflicht gilt für alle Personen ab 16 Jahren, die in einer touristischen Unterkunft auf den Balearen übernachten. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind vollständig befreit – eine Altersgrenze, die unabhängig von der Unterkunftskategorie gilt.
Erfasst werden Übernachtungen in:
- Hotels aller Kategorien (1 bis 5 Sterne)
- Aparthotels und Touristenapartments
- Ferienwohnungen und Fincas mit ETV-Lizenz
- Agroturismus-Betriebe und Landhotels
- Hostels und Pensionen
- Campingplätze
- Kreuzfahrtschiffe (mit Einschränkungen, siehe unten)
Achtung: Auch Kreuzfahrtpassagiere sind grundsätzlich von der Ecotasa erfasst. Eine Ausnahme gilt laut den vorliegenden Informationen für Kreuzfahrtpassagiere, deren Heimathafen auf den Balearen liegt.
Nicht erfasst von der ITS sind Langzeitmietverhältnisse: Wer eine Immobilie für länger als zwei Monate bewohnt, fällt nicht unter das Tourismussteuergesetz. Für solche Fälle ist ohnehin die reguläre Langzeitmiete auf Mallorca das rechtlich richtige Modell.
Aktuelle Ecotasa-Tarife 2026: Alle Sätze im Überblick
Die Tarife werden pro Person und pro Nacht berechnet. Die folgende Tabelle zeigt die Nettosätze zuzüglich 10 % Mehrwertsteuer sowie den tatsächlich zu zahlenden Bruttobetrag.
Hotels und klassische Beherbergungsbetriebe
| Unterkunftskategorie | Hauptsaison netto | Hauptsaison brutto (inkl. 10 % MwSt) | Nebensaison netto | Nebensaison brutto |
|---|---|---|---|---|
| 5-Sterne-Hotels | 4,00 € | 4,40 € | 1,00 € | 1,10 € |
| 4-Sterne-Superior / 4★ | 3,00 € | 3,30 € | 0,75 € | 0,83 € |
| 3-Sterne-Hotels / Apartments | 2,00 € | 2,20 € | 0,50 € | 0,55 € |
| Einfache Unterkünfte / Hostels / Camping | 1,00 € | 1,10 € | 0,25 € | 0,28 € |
Hauptsaison: 1. Mai bis 31. Oktober
Nebensaison: 1. November bis 30. April
Ferienwohnungen, Fincas und Agroturismus
| Unterkunftstyp | Hauptsaison brutto (inkl. 10 % MwSt) | Nebensaison brutto (inkl. 10 % MwSt) |
|---|---|---|
| Ferienhaus / Finca mit ETV-Lizenz | 2,20 € | 0,55 € |
| Agroturismo / Landhotel | 2,20 € | 0,55 € |
Hinweis: Die in der Tabelle ausgewiesenen Bruttobeträge sind die Beträge, die der Gast tatsächlich vor Ort zahlt. Der Nettobetrag ist die Steuer selbst; die 10 % MwSt kommen oben drauf.
Der Langaufenthaltsrabatt: Ab der 9. Nacht
Eines der wichtigsten Rechenelemente, das viele Urlauber nicht kennen: Ab dem neunten Aufenthaltstag in derselben Unterkunft halbiert sich der Tagessatz. Dieser Rabatt gilt nur bei einem ununterbrochenen Aufenthalt im gleichen Betrieb.
Rechenbeispiel: 14 Nächte in einem 4-Sterne-Hotel, Hauptsaison
| Zeitraum | Nächte | Satz brutto | Betrag |
|---|---|---|---|
| Nächte 1–8 | 8 | 3,30 € | 26,40 € |
| Nächte 9–14 | 6 | 1,65 € | 9,90 € |
| Gesamt pro Person | 14 | — | 36,30 € |
Bei einer Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 16 Jahren zahlen nur die zwei Erwachsenen, also insgesamt 72,60 € für den gesamten Aufenthalt. Kinder zahlen nichts.
Befreiungen und Sonderregelungen im Detail
Folgende Personengruppen oder Situationen sind von der Ecotasa ausgenommen oder geniessen Vergünstigungen:
| Regelung | Details |
|---|---|
| Kinder unter 16 Jahren | Vollständige Befreiung, keine Ausnahmen |
| Ab 9. Übernachtungsnacht (gleiche Unterkunft) | 50 % Reduktion des Tagessatzes |
| Kreuzfahrer mit Heimathafen Balearen | Laut vorliegenden Informationen befreit |
| Langzeitmiete über 2 Monate | Kein touristisches Mietverhältnis, ITS entfällt |
Hinweis: Die Recherche enthält keine Informationen zu weiteren spezifischen Befreiungstatbeständen (z. B. für Pflegebedürftige oder bestimmte Berufsgruppen). Falls du in einem Sonderfall bist, solltest du direkt bei der zuständigen Steuerbehörde der Balearen nachfragen.
Pflichten für Vermieter: Erhebung, Abrechnung und Abführung
Als Eigentümer einer Ferienimmobilie mit gültiger ETV-Lizenz bist du der Substituto del Contribuyente – also der Steuerpflichtige, der die Steuer stellvertretend für den Gast erhebt und an die Behörde abführt. Das bedeutet konkret:
Schritt-für-Schritt-Pflichten des Vermieters:
- Steuer korrekt berechnen – nach Gästeanzahl (ab 16 Jahren), Saison und Unterkunftskategorie
- Betrag beim Gast einziehen – idealerweise bei Anreise, in bar oder per vereinbartem Zahlungsweg
- Quittung ausstellen – der Gast hat Anspruch auf einen Beleg
- Buchführung führen – alle erhobenen Beträge müssen nachvollziehbar dokumentiert sein
- Periodische Erklärung einreichen – bei der Agència Tributaria de les Illes Balears (ATIB)
- Steuer abführen – innerhalb der von der ATIB gesetzten Fristen
Achtung: Wenn du die Steuer nicht erhebst oder nicht abführst, haftest du als Vermieter gegenüber der Steuerbehörde – auch wenn dein Gast die Zahlung verweigert hat. Das Risiko liegt beim Vermieter, nicht beim Gast.
Die zuständige Behörde ist die Agència Tributaria de les Illes Balears (ATIB), erreichbar unter atib.es. Dort findest du auch die offiziellen Erklärungsformulare und aktuellen Fristen.
Wer seine Immobilie über eine professionelle Hausverwaltung betreut, kann die Erhebung und Abführung der Ecotasa delegieren. Mehr dazu im Ratgeber zur Hausverwaltung für Ferienimmobilien auf Mallorca.
Reformpläne: Was ist für 2026 und danach geplant?
Die balearische Regierung hat öffentlich Pläne diskutiert, die Ecotasa deutlich anzuheben und strukturell umzugestalten. Die vorliegenden Informationen nennen folgende diskutierte Änderungen:
| Diskutierter Punkt | Bisheriger Satz | Geplanter Satz (diskutiert) |
|---|---|---|
| 5-Sterne-Hotel Hochsaison (Jun–Aug) | 4,00 € netto | 6,00 € netto |
| Kreuzfahrtpassagiere | 2,00 € | 6,00 € |
| Januar / Februar | volle Nebensaisongebühr | Abschaffung geplant |
| Mietwagen (< 6 Monate auf den Inseln) | keine Abgabe | 30–80 € je nach Emissionswert |
| Privatfahrzeuge von Urlaubern (< 6 Monate) | keine Abgabe | 35–150 € |
Achtung: Diese Änderungen befinden sich nach dem Stand der Recherche im Diskussionsstadium. Mehrere Medienbeobachter gingen davon aus, dass die Umsetzung politisch unsicher ist. Für die aktuelle Saison 2026 gelten die im vorherigen Abschnitt aufgeführten Tarife. Prüfe vor deiner Reise oder vor der Buchungssaison die aktuellen Angaben auf illessostenibles.travel oder bei der ATIB.
Ecotasa und Ferienvermietung: Der Zusammenhang zur ETV-Lizenz
Die Erhebung der Ecotasa setzt voraus, dass du überhaupt legal touristisch vermieten darfst. Auf Mallorca ist dafür eine ETV-Lizenz (Lizenz für touristische Ferienwohnungen) notwendig. Ohne gültige ETV-Lizenz darfst du keine touristischen Mieten erheben – und damit auch keine Ecotasa. Wer ohne Lizenz vermietet, riskiert empfindliche Bußgelder, die nichts mit der Ecotasa selbst zu tun haben, aber die Steuerpflicht nicht aufheben.
Mehr dazu im Ratgeber ETV-Lizenz Mallorca und zur Übertragung einer ETV-Lizenz.
Häufigste Fehler bei der Ecotasa
Aus der Praxis kennen wir immer wieder dieselben Stolpersteine:
- MwSt vergessen: Viele Vermieter geben nur den Nettosatz weiter und vergessen, dass obendrauf noch 10 % Mehrwertsteuer fällig sind. Der Gast zahlt den Bruttobetrag.
- Langaufenthaltsrabatt nicht gewähren: Der 50-%-Rabatt ab der 9. Nacht ist gesetzlich vorgeschrieben, nicht optional.
- Kinder falsch eingestuft: Die Altersgrenze liegt bei 16 Jahren. Unter-16-Jährige zahlen gar nichts – auch wenn sie 15 Jahre und 11 Monate alt sind.
- Keine Quittung ausgestellt: Gäste haben Anspruch auf einen Beleg. Fehlende Belege können bei Prüfungen durch die ATIB Probleme verursachen.
- Keine periodische Erklärung eingereicht: Die Steuer muss nicht nur erhoben, sondern auch gegenüber der ATIB erklärt und abgeführt werden.
- Verwechslung mit Langzeitmiete: Wer einen 11-Monats-Mietvertrag oder reguläre Langzeitmiete abschließt, unterliegt nicht der ITS – aber anderen steuerlichen Pflichten.
- Saison falsch eingestuft: Hauptsaison beginnt am 1. Mai, nicht am 1. April. Wer im April vermietet, berechnet Nebensaisontarife.
Was kommt danach? Steuerpflichten rund um die Immobilienvermietung
Die Ecotasa ist nur ein Element im steuerlichen Gefüge rund um eine Ferienimmobilie auf Mallorca. Wer seine Immobilie vermietet, hat weitere Pflichten:
- Einkommensteuer auf Mieteinnahmen: Nichtresidenten zahlen in der Regel 19 % (EU-Bürger) bzw. 24 % auf Bruttomieteinnahmen
- IBI (Grundsteuer): Jährlich fällige Gemeindesteuer auf Immobilienbesitz → IBI Steuer Spanien
- Vermögensteuer: Abhängig vom Immobilienwert und Wohnsitzstatus → Vermögensteuer Spanien
- Steuern beim Verkauf: Plusvalía und Kapitalgewinne → Steuern beim Immobilienverkauf
Eine Gesamtübersicht bietet unser Steuern & Recht Ratgeber.
Checkliste: Ecotasa korrekt abwickeln als Vermieter
- ETV-Lizenz vorhanden und aktuell gültig
- Unterkunftskategorie korrekt eingestuft (für richtigen Tarifsatz)
- Saison zum Check-in-Datum korrekt bestimmt
- Alter aller Gäste erfasst (Kinder unter 16 befreit)
- Aufenthaltsdauer festgestellt (Rabatt ab 9. Nacht vormerken)
- Bruttobetrag (inkl. 10 % MwSt) korrekt berechnet
- Betrag bei Anreise oder spätestens während des Aufenthalts eingesammelt
- Quittung / Beleg für den Gast ausgestellt
- Buchführung aktuell gehalten
- Periodische Steuererklärung bei der ATIB eingereicht und Betrag abgeführt
Fazit: Ecotasa – überschaubar, aber mit klaren Pflichten
Die Tourismussteuer Mallorca Ecotasa ist für den einzelnen Urlauber eine überschaubare Abgabe: Zwischen 0,28 € und 4,40 € pro Nacht und Person je nach Kategorie und Saison, mit einem spürbaren Rabatt ab der 9. Nacht. Für Familien mit Kindern unter 16 Jahren reduziert sich der Gesamtbetrag deutlich.
Für Vermieter ist die Ecotasa jedoch kein Selbstläufer: Korrekte Berechnung, Belegpflicht, periodische Erklärung bei der ATIB und die Haftung für nicht abgeführte Beträge machen eine saubere Prozessstruktur notwendig. Wer seine Ferienimmobilie über eine professionelle Hausverwaltung betreut, delegiert diesen Aufwand – und schläft ruhiger.
Die angekündigten Reformpläne (höhere Sätze in der Hochsaison, mögliche neue Abgaben auf Mietwagen und Privatfahrzeuge) sollten beobachtet werden – sie sind politisch noch nicht final beschlossen, können aber die Kalkulation für zukünftige Buchungssaisonen beeinflussen.
Offizielle Quellen
- Agència Tributaria de les Illes Balears (ATIB) – Zuständige Steuerbehörde für die ITS: atib.es
- Govern de les Illes Balears – Turisme – Offizielle Informationsseite zur nachhaltigen Tourismussteuer: illessostenibles.travel/de
- BOIB (Butlletí Oficial de les Illes Balears) – Amtsblatt der Balearen, Quelle der gesetzlichen Grundlagen: boib.caib.es