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Comprar Primera Vivienda Mallorca: Dein kompletter Kaufleitfaden 2026

Wer in Mallorca seine erste eigene Immobilie kaufen möchte – auf Spanisch comprar primera vivienda –, steht vor einem Markt, der zu den teuersten Spaniens zählt. Gleichzeitig hat das Govern de les Illes Balears eines der dichtesten Förderpakete für Erstkäufer im ganzen Land aufgebaut: gestaffelte ITP-Sätze, erhebliche Steuerbefreiungen, staatliche Bürgschaften über das IBAVI und Direktzuschüsse. Wer das System versteht, spart beim Kauf einer 300.000-Euro-Wohnung schnell erheblich. Dieser Ratgeber zeigt dir den gesamten Kaufprozess – von der Budgetplanung über den Reservierungsvertrag und die Notariale bis zur Schlüsselübergabe – mit konkreten Zahlen, aktuellen Schwellenwerten und den zuständigen Behörden, Stand 2026.

Comprar Primera Vivienda Mallorca 2026: Kompletter Guide

Weißt du schon, welche ITP-Bonifikation dir zusteht – und ob deine Wunschimmobilie unter den neuen Schwellenwert fällt?


Was der Kauf wirklich kostet: Die drei Budgetkästen

Der häufigste Planungsfehler ist, den Angebotspreis mit dem Gesamtbudget gleichzusetzen. In der Praxis splittet sich dein Kapital in drei getrennte Kästen auf, die alle gleichzeitig stimmen müssen:

Budgetkasten Was dazu gehört Faustformel
Monatsrate Hypothekenrate inkl. aller laufenden Schulden ≤ 30–35 % des Nettoeinkommens
Eigenkapital / Anzahlung Anteil, den die Bank nicht finanziert Mindestens 20 % des Kaufpreises
Steuern & Nebenkosten ITP/IVA, AJD, Notar, Grundbuch, Gestoria ca. 10–14 % des Kaufpreises

Hinweis: Banken in Spanien finanzieren in der Regel bis zu 80 % des Kaufpreises (bzw. des Schätzwertes, je nach dem niedrigeren Wert). Für den verbleibenden 20-%-Anteil plus die Nebenkosten brauchst du liquides Eigenkapital – insgesamt also rund 30–34 % des Kaufpreises, bevor du überhaupt mit einer Bank sprichst.

Praxisbeispiel Palma 2026: Laut Marktdaten lag der Quadratmeterpreis in Palma Ende 2025 bei rund 5.086 €/m² (Quelle: idealista). Ein 60-m²-Apartment kostet damit rund 305.000 €. Eigenkapitalbedarf (20 % Anzahlung + ca. 12 % Nebenkosten): ca. 97.600 €.


ITP oder IVA? Die entscheidende Weichenstellung

Bevor du irgendetwas anderes kalkulierst, musst du wissen, welche Steuerart anfällt – sie bestimmt die gesamte Größenordnung der Nebenkosten.

Immobilientyp Steuer Satz auf Balearen
Gebrauchtimmobilie (Wiederverkauf) ITP (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) 8–13 % progressiv
Neubau (Erstverkauf vom Bauträger) IVA (Mehrwertsteuer) 10 %
Neubau (Erstverkauf) – Beurkundungssteuer AJD (Actos Jurídicos Documentados) 1,5 %

Der entscheidende Unterschied: Kaufst du beim Bauträger, zahlst du 10 % IVA + 1,5 % AJD, zusammen 11,5 %. Kaufst du eine Bestandsimmobilie, gilt der progressive ITP – und dort greifen die wichtigsten Bonifikationen für Erstkäufer.

Achtung: Eine falsche Einordnung (z. B. ein Bauträgerverkauf, der irrtümlich als ITP-pflichtig behandelt wird) kann den gesamten Steuerbetrag verschieben. Lass das im Zweifelsfall von einem Steuerberater oder der ATIB (Agència Tributària de les Illes Balears) klären.


ITP auf Balearen 2026: Die progressiven Steuersätze im Detail

Der ITP auf den Balearen ist progressiv gestaffelt – das bedeutet, nicht der Gesamtpreis wird mit einem einheitlichen Satz multipliziert, sondern jeder Wertebereich trägt seinen eigenen Satz.

Treppengrafik der progressiven ITP-Steuersätze auf den Balearen 2026: 8 % bis 400.000 €, 9 % bis 600.000 €, 10 % bis 1 Mio. €, 12 % bis 3 Mio. €, 13 % darüber
Immobilienwert ab (€) Cuota íntegra (€) Bis zum Betrag (€) Marginalsatz
0 0 400.000 8 %
400.000,01 32.000 600.000 9 %
600.000,01 50.000 1.000.000 10 %
1.000.000,01 90.000 3.000.000 12 %
3.000.000,01 210.000 darüber 13 %

Quelle: Forohipotecario / ATIB 2026

Hinweis: Die genauen Trennwerte (insbesondere ab 1.000.000 €) können sich ändern. Für verbindliche Angaben ist stets der aktuelle Stand der ATIB maßgeblich.

Rechenbeispiel: Beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie für 500.000 € fallen an: 400.000 € × 8 % = 32.000 € + 100.000 € × 9 % = 9.000 € → ITP gesamt: 41.000 €.


Die neuen ITP-Schwellenwerte ab März 2026: Was sich geändert hat

Das ist die wichtigste Neuerung für Erstkäufer in diesem Jahr. Seit dem 1. März 2026 gelten auf Mallorca neue Wertgrenzen für den Zugang zu reduzierten ITP-Sätzen und Bonifikationen.

Aspekt Alter Wert Neuer Wert (ab 01.03.2026)
Zugangsschwelle für Förderung (Mallorca) 270.151,20 € 307.089 €
Maximaler Bonifikationsdeckel 270.151,20 € 270.151,20 € (unverändert)
Geplante Obergrenze für Spannungsgebiete bis 378.000 € (in Vorbereitung)

Was das bedeutet: Der höhere Schwellenwert öffnet mehr Käufern den Zugang zur Förderung. Aber – und das ist der Punkt, der oft übersehen wird – die reduzierten Steuersätze bzw. die Bonifikation gelten weiterhin nur bis 270.151,20 €. Der Betrag zwischen diesem Deckel und dem neuen Zugangslimit wird zum allgemeinen Satz von 8 % besteuert.


Bonifikationen für Erstkäufer: Wer bekommt wie viel?

Hier liegt das eigentliche Sparpotenzial. Das balearische Steuersystem kennt je nach Käuferprofil unterschiedlich starke Erleichterungen.

Käuferprofil ITP-Vorteil Wesentliche Voraussetzungen
Allgemeiner Erstkauf Hauptwohnsitz Reduzierter Satz Wohnsitz auf Balearen, kein anderer Immobilienbesitz
Junge Käufer (jóvenes) bis 100 % ITP-Befreiung Altersgrenze und Einkommensgrenze (genaue Werte: ATIB)
Personen mit Behinderung bis 100 % ITP-Befreiung Anerkannter Behinderungsgrad
Große Familien (familias numerosas) bis 100 % ITP-Befreiung Titel der familia numerosa, gültig bei Kauf
Alleinerziehende Familien (familias monoparentales) Vergünstigung Entsprechende Anerkennung notwendig

Achtung: Der 100-%-Erlass gilt nicht automatisch auf den gesamten Kaufpreis, sondern bezieht sich auf den Anteil bis zum geltenden Bonifikationsdeckel (270.151,20 €). Auf den darüberliegenden Betrag fällt regulärer ITP an. Für die genauen Einkommens- und Altersgrenzen ist stets der aktuelle Stand bei der ATIB maßgeblich – diese werden regelmäßig angepasst.


IBAVI-Bürgschaft und weitere Finanzierungshilfen

Das Institut Balear de l'Habitatge (IBAVI) betreibt ein Bürgschaftsprogramm, das jungen Käufern ermöglicht, bis zu 100 % des Kaufpreises zu finanzieren – also ohne klassische Eigenkapital-Anzahlung. Ergänzend dazu gibt es auf staatlicher Ebene einen ICO-Bürgschaftsmechanismus.

Förderprogramm Träger Kernvorteil
IBAVI-Bürgschaft (aval hipotecari) Govern de les Illes Balears / IBAVI Bis 100 % Finanzierung des Kaufpreises
Direktzuschuss Erstwohnsitz Govern Baleares Bis zu 10.000 € Einmalzahlung
ICO-Bürgschaft Spanischer Staat / ICO Nationale Ergänzung, bestimmte Alters- und Einkommensgrenzen

Hinweis: Die Kombination aus IBAVI-Bürgschaft und ITP-Befreiung ist unter Umständen möglich, setzt aber voraus, dass alle Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. Wende dich direkt an das IBAVI (ibavi.caib.es) für aktuelle Antragsfristen und Einkommensgrenzen.

Mehr zur Hypothekenstruktur auf Mallorca findest du in unserem Ratgeber zur Immobilienfinanzierung auf Mallorca.


Der Kaufprozess Schritt für Schritt

Der Kauf einer Immobilie auf Mallorca folgt einem klar definierten Ablauf. Abweichungen sind möglich, aber selten.

10-schrittiger Kaufprozess für Erstimmobilie auf Mallorca 2026: Von Budget-Check über Arras-Vertrag und Notartermin bis zur Grundbucheintragung mit 30-Werktage-Steuerfrist
  1. Budget und Bonifikations-Check: Klären, ob du den ITP-Begünstigungen entsprichst (ATIB, Steuerberater). NIE beantragen, falls noch nicht vorhanden.
  2. Immobiliensuche und Besichtigung: Marktrecherche, Besichtigungen, Due-Diligence-Grundlage schaffen. Hilfreich: Checkliste Immobilienbesichtigung.
  3. Reservierungsvertrag (contrato de reserva): Erste schriftliche Bindung, in der Regel mit einer Reservierungsgebühr. Details im Ratgeber zum Reservierungsvertrag Spanien.
  4. Kaufvorvertrag (contrato de arras): Anzahlung von typischerweise 10 % des Kaufpreises. Rücktritt des Käufers: Verlust der Arras. Rücktritt des Verkäufers: doppelte Rückzahlung.
  5. Grundbuchprüfung und Due Diligence: Einsicht in Nota Simple im Registro de la Propiedad – Lasten, Hypotheken, Eigentümerstatus. Anleitung: Grundbuch Spanien prüfen.
  6. Hypotheken-Angebot und FEIN: Bank stellt das FEIN (Ficha Europea de Información Normalizada) aus; gesetzliche Wartefrist von 10 Tagen vor Notartermin.
  7. Notartermin (escritura de compraventa): Beurkundung des Kaufvertrags. Notar Spanien – wie der Termin abläuft.
  8. Steuerzahlung: ITP (Gebraucht) oder IVA + AJD (Neubau) müssen innerhalb von 30 Werktagen nach Beurkundung an die ATIB abgeführt werden. Bonifikationsanträge gleichzeitig stellen.
  9. Grundbucheintragung: Einreichung der Escritura beim zuständigen Registro de la Propiedad.
  10. Laufende Kosten einrichten: IBI, Hausrat- und Gebäudeversicherung, Gemeinschaftsgebühren domizilieren.

Achtung: Die 30-Werktage-Frist für die ITP-Zahlung gilt als Ausschlussfrist – Verspätungen werden mit Zuschlägen und Zinsen belegt.


Welche Dokumente du brauchst

Für spanische Residenten ist die Dokumentenliste überschaubar, muss aber vollständig sein.

Dokument Wer stellt es aus Wofür
DNI / NIE + Reisepass Polizei / Ausländerbehörde Identifikation bei jedem Schritt
Spanische Steuernummer (NIF) AEAT Steuerzahlung, Grundbuch
Spanisches Bankkonto Jede spanische Bank Zahlung, laufende Kosten
Nota Simple Registro de la Propiedad Eigentumsnachweis, Lastenfreiheit
Energieausweis (Certificado energético) Zugelassene Techniker Pflicht bei Verkauf und Vermietung
Empadronamiento (falls Bonifikation) Ayuntamiento Nachweis Hauptwohnsitz auf Balearen
Einkommensnachweise Arbeitgeber / AEAT Hypothekenantrag, Bonifikations-Check

Zum Thema Energiezertifikat Spanien gibt es einen eigenen Ratgeber.


Häufigste Fehler beim Erstkauf auf Mallorca

Aus der Beratungspraxis kristallisieren sich immer wieder dieselben vermeidbaren Fehler heraus:

  • Bonifikation vergessen oder falsch beantragt: Wer den ITP zahlt, ohne den Befreiungsantrag gleichzeitig einzureichen, verliert den Anspruch. Nachträgliche Beantragung ist extrem schwierig.
  • Schwellenwert unterschätzt: Viele Käufer gehen noch vom alten Limit 270.151,20 € aus. Ab März 2026 gilt in Mallorca 307.089 € als Zugangsschwelle – das eröffnet Spielraum, ändert aber nichts am Deckel für den vollen Erlass.
  • Nota Simple nicht geprüft: Lasten, Hypotheken oder ungeklärte Erbschaftssituationen im Grundbuch tauchen regelmäßig auf. Wer diesen Schritt überspringt, kauft die Probleme mit.
  • 30-Werktage-Frist verpasst: Die ITP-Zahlung nach der Escritura hat eine harte Frist. Verzögerungen bei der Gestoría oder beim Finanzamt der ATIB können teuer werden.
  • Arras-Vertrag ohne Anwalt unterzeichnet: Der Vorvertrag ist bindend. Ein Fehler hier kann den gesamten Anzahlungsbetrag kosten.
  • Nebenkosten unterschätzt: Wer nur den ITP einplant, aber die AJD (bei Hypothek), Notarkosten, Grundbuchgebühren und Gestoria-Honorar vergisst, liegt am Ende mehrere Prozentpunkte daneben.

Was kommt danach? Laufende Kosten als Eigentümer

Der Kauf ist abgeschlossen – aber damit beginnen neue wiederkehrende Verpflichtungen:

Kosten / Steuer Rhythmus Zuständig
IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) Jährlich Jeweilige Gemeinde
Basura (Müllgebühr) Jährlich / halbjährlich Jeweilige Gemeinde
Comunidad de propietarios Monatlich / jährlich Hausverwaltung
Hausrat- und Gebäudeversicherung Jährlich Eigene Wahl
Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) Jährlich (ab Freibetrag) ATIB

Für Details zur jährlichen Grundsteuer lies den Ratgeber zur IBI-Steuer Spanien, für den Versicherungsschutz den Ratgeber zur Hausratversicherung Spanien.

Falls du die Immobilie später vermieten möchtest, beachte die strengen Regeln rund um die ETV-Lizenz Mallorca – das Decreto 4/2025 hat die Vergabe von Neulizenzen für Ferienvermietungen stark eingeschränkt. Für klassische Langzeitvermietung gilt das hingegen nicht – mehr dazu im Ratgeber Langzeitmiete Mallorca.


Checkliste: Erstkauf Mallorca 2026

Drucke diese Liste aus und hake Punkt für Punkt ab, bevor du in die nächste Phase gehst:

Vor der Suche

  • Drei Budgetkästen berechnet (Rate, Eigenkapital, Nebenkosten)
  • Bonifikations-Voraussetzungen bei ATIB geprüft
  • NIE / NIF vorhanden und aktuell
  • Spanisches Bankkonto eröffnet
  • Einkommensnachweise und Steuerbescheide bereit
  • IBAVI-Fördermöglichkeit geprüft (falls Altersvoraussetzungen passen)

Beim Kauf

  • Nota Simple eingeholt und geprüft
  • Energieausweis vom Verkäufer erhalten
  • Arras-Vertrag mit Anwalt geprüft
  • Hypothekenvergleich inkl. FEIN abgewartet (10 Tage)
  • Notartermin mit allen Dokumenten erschienen
  • ITP-Bonifikationsantrag gleichzeitig mit Steuerzahlung gestellt

Nach der Escritura

  • ITP / IVA + AJD innerhalb von 30 Werktagen an ATIB gezahlt
  • Grundbucheintrag veranlasst
  • IBI, Versicherung, Gemeinschaftsgebühren domiziliert
  • Empadronamiento am neuen Wohnsitz angemeldet

Fazit

Den ersten Immobilienkauf auf Mallorca mit einem klaren Kopf anzugehen bedeutet vor allem: das Steuersystem verstehen, bevor man die Suche beginnt. Die gute Nachricht: Wer die Voraussetzungen für die ITP-Bonifikation erfüllt – sei es als junger Käufer, mit Behinderungsausweis oder als große Familie –, kann beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie bis zum Bonifikationsdeckel von 270.151,20 € erhebliche Steuervorteile nutzen. Ab März 2026 öffnet der neue Schwellenwert von 307.089 € zudem mehr Menschen den Zugang zu diesen Vergünstigungen. Hinzu kommen IBAVI-Bürgschaften und Direktzuschüsse bis 10.000 €. All das macht den Erstkauf auf Mallorca trotz hoher Marktpreise für Residenten deutlich erschwinglicher, als es auf den ersten Blick scheint – vorausgesetzt, die Planung sitzt von Anfang an.



Offizielle Quellen

  • ATIB – Agència Tributària de les Illes Balears (ITP-Sätze, Bonifikationsanträge, Formulare): www.atib.es
  • IBAVI – Institut Balear de l'Habitatge (Bürgschaften, Direktzuschüsse, Hipoteca Jove): ibavi.caib.es
  • AEAT – Agencia Estatal de Administración Tributaria (Nationaler Steuerrahmen, Formular 210): sede.agenciatributaria.gob.es
  • Registro de la Propiedad de Mallorca (Grundbucheintragung, Nota Simple): www.registradores.org
  • BOE / BOIB (Decret 4/2025, balearische Steuergesetze): www.boib.caib.es
Was ist der aktuelle ITP-Grundsatz für Gebrauchtimmobilien auf Mallorca?
Auf den Balearen gilt 2026 ein progressiver ITP ab 8 % für die ersten 400.000 € des Immobilienwerts, mit gestaffelten Sätzen bis 13 % für Werte über 3.000.000 €. Nicht ein einheitlicher Prozentsatz, sondern jeder Wertebereich trägt seinen eigenen Marginalsatz.
Kann ich als Residente den ITP vollständig erlassen bekommen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Junge Käufer, Personen mit anerkannter Behinderung sowie Familien mit dem Titel "familia numerosa" oder "familia monoparental" können bis zu 100 % ITP-Befreiung erhalten – allerdings begrenzt auf den Bonifikationsdeckel von 270.151,20 €.
Was hat sich ab dem 1. März 2026 geändert?
Der Zugangsschwellenwert für Bonifikationen auf Mallorca wurde von 270.151,20 € auf 307.089 € angehoben. Das bedeutet: Mehr Käufer können die Förderung grundsätzlich beantragen. Der Betrag, auf den die volle Befreiung angewendet wird, bleibt jedoch bei 270.151,20 €; der Mehrbetrag wird zum allgemeinen ITP-Satz von 8 % besteuert.
Was zahle ich beim Kauf eines Neubaus statt ITP?
Beim Erstverkauf durch einen Bauträger fällt statt ITP die spanische Mehrwertsteuer IVA (10 %) plus die balearische Beurkundungssteuer AJD (1,5 %) an – zusammen 11,5 % auf den beurkundeten Kaufpreis.
Wie lange habe ich nach der Notariale Zeit, um den ITP zu zahlen?
Die ITP-Zahlung muss innerhalb von 30 Werktagen nach der Beurkundung bei der ATIB eingehen. Eine Überschreitung dieser Frist zieht Zuschläge und Zinsen nach sich.
Was ist das IBAVI und wie hilft es beim Erstkauf?
Das Institut Balear de l'Habitatge (IBAVI) ist die balearische Wohnungsbaugesellschaft. Es bietet unter anderem ein Bürgschaftsprogramm, das qualifizierten Erstkäufern eine 100-%-Finanzierung ohne klassische Eigenkapital-Anzahlung ermöglicht. Zudem gibt es Direktzuschüsse bis 10.000 €. Die Förderanträge werden direkt beim IBAVI gestellt.
Muss ich als EU-Bürger mit Wohnsitz auf Mallorca ein NIE beantragen?
Ja, das NIE bzw. als Residente dein gültiger DNI oder die Empadronierungsbescheinigung ist bei jedem Schritt des Kaufprozesses erforderlich – vom Hypothekenantrag über den Arras-Vertrag bis zur Escritura.
Kann ich meine neue Erstwohnung später als Ferienvermietung nutzen?
Das ist erheblich eingeschränkt. Das Decreto 4/2025 hat den Zugang zu neuen ETV-Lizenzen auf Mallorca stark begrenzt. Wer plant, die Immobilie später touristisch zu vermieten, sollte die Lizenzlage vor dem Kauf sorgfältig prüfen – die Bonifikation für Hauptwohnsitz und eine touristische Nutzung schließen sich zudem rechtlich aus.