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Schenken oder vererben

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Schenken oder vererben

Erklärung

Der Immobilienwert ist deine Annahme für die heutige Übertragung. Die unterschiedlichen steuerlichen Wertbegriffe werden unter dem Ergebnis erklärt.

Erklärung

Der Betrag aus deiner Kaufurkunde. Bei einer geerbten oder geschenkten Immobilie zählt stattdessen der Wert, der der Erbschaft- oder Schenkungsteuer zugrunde lag.

Erklärung

Grunderwerbsteuer (ITP) oder Mehrwertsteuer (IVA), Notar, Grundbuch (Registro) und die Gestoría — ein spanisches Verwaltungsbüro, das die Behördengänge erledigt. Zinsen zählen ausdrücklich nicht dazu.

Erklärung

Bauliche Verbesserungen mit Rechnung und Genehmigung, etwa ein Anbau oder ein neuer Pool. Malerarbeiten, neue Böden und laufende Instandhaltung zählen nicht.

Erklärung

Der Tag, an dem du die Immobilie erworben hast. Vor dem 31. Dezember 1994 erworbene Objekte fallen unter eine Übergangsregelung, die den Gewinn mindert.

Erklärung

Der valor catastral del suelo ist der am Übertragungstag festgesetzte Katasterwert allein des Bodens. Fehlt er, darf die Steuer nach Art. 110.4 gerade nicht per autoliquidación (Selbstveranlagung) verlangt werden.

Erklärung

Der gesamte Katasterwert von Boden und Bauwerk bildet zusammen mit dem Bodenwert den Bodenanteil für die reale Methode.

Erklärung

Das Ayuntamiento ist die Gemeindeverwaltung; seine ordenanza fiscal ist die Gemeinde-Steuersatzung. Sie legt Satz, Koeffizienten und mögliche Vergünstigungen fest.

Erklärung

Deutschland und Spanien ordnen dieselbe Person nicht immer gleich ein. Das Stiefkind etwa ist in Deutschland ein Kind, in Spanien ein Verwandter durch Anheirat — mit ganz anderer Steuer.

Erklärung

Nur Spanien rechnet damit: Nachkommen unter 21 Jahren bekommen dort einen zusätzlichen Abzug für jedes Jahr, das ihnen zu 21 fehlt.

Erklärung

Nur Spanien rechnet damit: ab bestimmten Schwellen erhöht ein Multiplikator die spanische Steuer. Deutschland kennt nichts Vergleichbares.

Erklärung

Die Rechnung unterstellt, dass dieser Gewinn deine einzige Einkunft der Sparbasis im Jahr ist. Zinsen, Dividenden oder ein zweiter Verkauf verschieben die Stufe.

Erklärung

Unbeschränkte Steuerpflicht besteht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bereits, wenn der Übertragende oder der Empfänger Inländer ist. Bei Nein werden deutsche Steuer und Anrechnung als nicht anwendbar ausgewiesen.

Erklärung

Die escritura pública ist die notarielle Urkunde. Erfüllt ihr Wert die gesetzliche Grenze zum valor de referencia (steuerlicher Referenzwert) nach Art. 54.3, 36.2 und 36 bis.2 DL 1/2014? Ohne Referenzwert ist der Marktwert maßgeblich.

Erklärung

Der Stichtag bestimmt den Rechtsstand beider Szenarien; der Erbfall wird hypothetisch an diesem selben Tag gerechnet.

Eine Mallorca-Immobilie im vollen Eigentum, lastenfrei und in einem Zug an eine Person

Schenkung heute

ISD (Erbschaft- und Schenkungsteuer)
0,00 €
IRPF/IRNR (Einkommensteuer auf den Gewinn beim Übertragenden)
70.680,00 €
Plusvalía (Wertzuwachssteuer der Gemeinde)
1.620,00 €
Deutsche Steuerklasse
I
Persönlicher Freibetrag
400.000,00 €
Deutsche Steuer vor Anrechnung
52.500,00 €
Angerechnete spanische Steuer (§ 21 ErbStG)
0,00 €
Deutsche Steuer nach Anrechnung
52.500,00 €
Steuern insgesamt
124.800,00 €
Davon trägt der Übertragende
70.680,00 €
Davon trägt der Empfänger
54.120,00 €
Vermögenswert nach Steuern
625.200,00 €

Erbfall am Stichtag

ISD (Erbschaft- und Schenkungsteuer)
0,00 €
IRPF/IRNR (Einkommensteuer auf den Gewinn beim Übertragenden)
0,00 €
Plusvalía (Wertzuwachssteuer der Gemeinde)
81,00 €
Deutsche Steuerklasse
I
Persönlicher Freibetrag
400.000,00 €
Deutsche Steuer vor Anrechnung
52.500,00 €
Angerechnete spanische Steuer (§ 21 ErbStG)
0,00 €
Deutsche Steuer nach Anrechnung
52.500,00 €
Steuern insgesamt
52.581,00 €
Davon trägt der Übertragende
0,00 €
Davon trägt der Empfänger
52.581,00 €
Vermögenswert nach Steuern
697.419,00 €
Differenz: Schenkung minus Erbfall
72.219,00 €

Für diese Annahmen kostet die Schenkung insgesamt 72.219,00 € mehr als der Erbfall.

Alle Geldvorbelegungen sind frei gewählte Beispielannahmen, keine amtlichen Wertangaben. Ersetze sie durch deine Werte.

Der valor de referencia ist der spanische steuerliche Referenzwert. Er ist ein anderer Wertbegriff als der gemeine Wert nach § 12 Abs. 7 ErbStG mit § 31 BewG. Dein Immobilienwert wird hier für beide Systeme gleich angesetzt; tatsächlich können unterschiedliche Bewertungen gelten.

Angenommen: keine Behinderten- oder Hauptwohnungs-Reduktion, keine Erbfallkostenpauschale nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG und keine Vorerwerbe von derselben Person. Die Pauschale würde nur den Erbfall entlasten. Der besondere Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG bleibt unberücksichtigt.

Direkte Nachkommen jenseits der Enkelgeneration werden nicht unterstützt. Nicht erfasst: Nießbrauchsvorbehalt, belastete oder gestaffelte Übertragungen, balearische Erbverträge, weiteres Vermögen und Nachlassnebenkosten. Ebenfalls ausgeschlossen sind Stiefkinder, da sie nach spanischem Recht als Verwandte durch Schwägerschaft zur Gruppe III gehören, die gemeinsam genutzte Erbfallberechnung sie jedoch anders einordnet. Der Vergleich ist keine allgemeine Empfehlung.

Für die Gemeinde wird städtischer Boden angenommen und der Kaufpreis ohne Kaufnebenkosten mit dem Immobilienwert verglichen. Für die Gewinnsteuer gelten ein entgeltlicher Erwerb, keine früheren Nutzungen der Alt-Erwerbsentlastung und in Spanien kein weiteres Sparbasiseinkommen. Der Vermögenswert nach Steuern zieht die Belastungen beider Personen ab.

Deinen vollständigen Einzelfall prüfen: Erbfall am Stichtag · Schenkung heute · IRPF/IRNR (Einkommensteuer auf den Gewinn beim Übertragenden) · Plusvalía (Wertzuwachssteuer der Gemeinde)

Rechtsstand: 1. Januar 2026

Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

Schenken oder vererben — was ist auf Mallorca günstiger?

Bei einer im Wert gestiegenen Mallorca-Immobilie kann Vererben an die Kinder günstiger sein: Eine Schenkung löst bei dir grundsätzlich spanische Einkommensteuer auf den Gewinn aus, der Erbfall nicht. Die vollständige balearische Entlastung beider Wege bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer unter den gesetzlichen Voraussetzungen bedeutet deshalb keine gleiche Gesamtbelastung. Urkundenwert, Gemeindesteuer und deutsches Steuerrecht können das Ergebnis zusätzlich verändern.

So wird gerechnet

Der Rechner stellt eine Schenkung und einen gedachten Erbfall am selben Stichtag nebeneinander. Es geht um eine entgeltlich erworbene Mallorca-Immobilie, die lastenfrei, im vollen Eigentum und in einem Zug an eine Person übergeht. Frühere Erwerbe von derselben Person, weitere übertragene Vermögenswerte und eine Aufteilung auf mehrere Kinder sind nicht erfasst. Der Vergleich sagt keine künftigen Immobilienwerte oder Gesetzesänderungen voraus.

Beide Spalten zeigen die spanische Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD), die Einkommensteuer auf den Gewinn beim Übertragenden und die Plusvalía (Wertzuwachssteuer der Gemeinde). Besteht unbeschränkte deutsche Steuerpflicht, kommen die deutsche Steuer und die Anrechnung der spanischen Erwerbsteuer nach § 21 ErbStG hinzu. Einkommensteuer und Plusvalía werden dabei nicht angerechnet. Du siehst die Gesamtbelastung sowie getrennt, was du und was die empfangende Person tragen. Der Vermögenswert nach Steuern zieht die Belastungen beider Personen vom Immobilienwert ab.

Ersetze die vorbelegten Beispielannahmen durch deine Unterlagen. Der eingegebene Immobilienwert wird für Spanien und Deutschland gleich angesetzt, obwohl der spanische steuerliche Referenzwert und der deutsche gemeine Wert nach § 12 Abs. 7 ErbStG mit § 31 BewG voneinander abweichen können. Der Gemeindeteil setzt städtischen Boden voraus. Besondere Entlastungen wegen Behinderung, Hauptwohnung oder Familienheim, die deutsche Erbfallkostenpauschale, der Versorgungsfreibetrag und die Nachlassnebenkosten sind nicht enthalten — was Notar, Grundbuch, Anwalt und beglaubigte Übersetzung kosten, rechnest du getrennt davon. Die Gewinnsteuerrechnung setzt außerdem voraus, dass du eine Begünstigung für alte Anschaffungen nicht bereits anderweitig verbraucht hast und bei spanischer Steueransässigkeit keine weiteren steuerpflichtigen Kapitalerträge oder Veräußerungsgewinne hinzukommen.

Gewinnsteuer beim Übertragenden

Schenkung: Dein steuerlicher Gewinn ergibt sich grundsätzlich aus dem Übertragungswert abzüglich des damaligen Kaufpreises, der anrechenbaren Kaufnebenkosten und wertsteigernden Investitionen. Du kannst darauf Einkommensteuer schulden, obwohl dir kein Kaufpreis zufließt. Für in Spanien Ansässige ist das die IRPF (Einkommensteuer für Ansässige), für in Deutschland Ansässige die IRNR (Einkommensteuer für Nichtansässige). Das spanische Einkommensteuergesetz (LIRPF, Ley 35/2006) schließt einen Verlust aus der Schenkung nach Art. 33.5.c vom Abzug aus.

Erbfall: Art. 33.3.b LIRPF nimmt unentgeltliche Übertragungen von Todes wegen von der Gewinnermittlung aus. Auf den bis dahin entstandenen Wertzuwachs fällt beim Übertragenden deshalb keine Gewinnsteuer an. Bei lange gehaltenen Immobilien kann hier der größte einzelne Unterschied liegen.

Urkundenwert und Auffangregel

Die Escritura pública — die notarielle Urkunde — muss den Immobilienwert ausweisen. Der erklärte Wert darf den Valor de referencia (Referenzwert des Katasters) um höchstens ein Fünftel übersteigen. Fehlt ein bescheinigbarer Referenzwert, ist der Marktwert maßgeblich. Diese Bedingung gilt für beide Wege: nach Art. 54.3 für Schenkungen und nach Art. 36.2 beziehungsweise Art. 36 bis.2 für Erbfälle im Decreto Legislativo 1/2014 (balearische Gesetzesverordnung über die übertragenen Steuern).

Schenkung: Scheitert die Bedingung, bleibt den Gruppen I und II die Auffangregel des Art. 54.3 erhalten. Sie begrenzt die Belastung über eine Abzugsformel; sie ist kein allgemeiner Schenkungsteuertarif. Erbfall: Die Bonificación (Steuernachlass) entfällt ohne entsprechende Auffangregel. Dann greift der reguläre progressive Tarif unter Berücksichtigung der verbleibenden Abzüge. Der Unterschied liegt also in der Folge einer verletzten Bedingung.

Vergünstigung bei der Gemeindesteuer

Schenkung: Die Vergünstigung für Erbfälle gilt hier nicht. Erbfall: Die Gemeinde kann nahe Angehörige nach Art. 108.4 des spanischen Gemeindefinanzgesetzes (TRLRHL) begünstigen. Ob und unter welchen Bedingungen sie das tut, richtet sich nach ihrer Satzung. Wähle deshalb im Rechner die Gemeinde deiner Immobilie.

Steuerschuldner ist auf beiden Wegen die erwerbende Person, also das beschenkte oder erbende Kind (Art. 106.1.a TRLRHL). Eine gleichbleibende Zahlungspflicht bedeutet noch keinen gleichen Steuerbetrag. Kennzeichnet der Rechner die Gemeindesteuer oder die Gesamtsumme als Obergrenze oder unvollständig, gehört diese Einschränkung zum Vergleich.

Deutsche Steuerklasse und wieder nutzbarer Freibetrag

Schenkung: Überträgst du an deine Eltern oder Großeltern, gehören sie zur deutschen Steuerklasse II. Erbfall: Sie gehören zur Steuerklasse I, denn § 15 Abs. 1, Steuerklasse I Nr. 4 ErbStG begünstigt Eltern und Voreltern ausdrücklich nur „bei Erwerben von Todes wegen“. Das verändert auch den persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG. Kinder bleiben auf beiden Wegen in Steuerklasse I.

Ein Punkt spricht für frühes Schenken: Der persönliche Freibetrag nach § 16 kann nach Ablauf von zehn Jahren erneut genutzt werden, weil § 14 ErbStG frühere Erwerbe von derselben Person nur innerhalb dieses Zeitraums zusammenrechnet. Das eröffnet eine Möglichkeit zur langfristigen Planung. Der Rechner bewertet jedoch eine einzelne Übertragung; er berechnet keine Schenkungen in Etappen und keine Ersparnis durch wiederholte Freibeträge.

Rechenbeispiele

Dein Kind erhält eine im Wert gestiegene Immobilie

Beginne mit den vorbelegten Annahmen und erfüllter Urkundenwert-Bedingung. Die spanische Erwerbsteuer wird auf beiden Wegen vollständig entlastet. In der Schenkungsspalte siehst du aber die Gewinnsteuer bei dir. Vergleiche anschließend die Gemeindesteuer und die deutsche Steuer nach Anrechnung: Erst deren Summe beantwortet deine Frage.

Der Urkundenwert liegt außerhalb der Bedingung

Ändere im selben Fall nur die Antwort zur Urkundenwert-Bedingung. Jetzt zeigt die Schenkungsspalte die Auffangregel, während die Erbfallspalte ihren Steuernachlass verliert. An der neuen Differenz erkennst du, wie stark dieser Punkt deinen Vergleich beeinflusst.

Du überträgst an einen Elternteil

Wähle einen Elternteil als Empfänger und lass die deutsche Steuerpflicht eingeschaltet. Die Ergebnis-Spalten weisen unterschiedliche Steuerklassen aus. So kannst du nachvollziehen, wie sich die Richtung der Übertragung auf die deutsche Belastung auswirkt.

Deine Schwester oder dein Bruder soll erwerben

Wähle Geschwister und ändere die Angabe dazu, ob beim Erbfall Nachkommen miterben. Das beeinflusst die balearische Erbfallvergünstigung. Je nach übrigen Eingaben kann dadurch sogar wechseln, welcher Weg insgesamt günstiger ist. Die Antwort für Kinder lässt sich also nicht auf jede Verwandtschaft übertragen.

Sonderfälle

Balearischer Erbvertrag mit Übertragung zu Lebzeiten

Ein pacto sucesorio (balearischer Erbvertrag) kann Eigentum bereits zu Lebzeiten übertragen und in Spanien trotzdem als Erwerb von Todes wegen besteuert werden. Bei einer wirksamen solchen Gestaltung entsteht beim Übertragenden keine Gewinnsteuer nach Art. 33.3.b LIRPF. Art. 36.1 und Art. 36 bis.1 DL 1/2014 beziehen diese Verträge ausdrücklich ein: „incluidos los pactos sucesorios“, also einschließlich der Erbverträge.

Vorsicht beim Nachlesen älterer Ratgeber: Art. 50 und 51 der Compilación (Sammlung des balearischen Zivilrechts) im Decreto Legislativo 79/1990 wurden mit Wirkung vom 17.01.2023 aufgehoben. Das bestimmt die disposición derogatoria única (einzige Aufhebungsbestimmung) der Ley 8/2022. Die Materie ist heute in diesem Gesetz geregelt. Ob du diese Gestaltung nutzen kannst und wie Deutschland den Erwerb einordnet, braucht eine gesonderte Prüfung. Der Rechner bildet Erbverträge nicht ab; lies dazu, wie eine vorweggenommene Nachfolge auf den Balearen funktioniert.

Weiterverkauf nach dem Erbvertrag

Der Vorteil bei den Anschaffungswerten ist an eine Haltefrist gebunden. Verkauft dein Kind vor Ablauf von fünf Jahren seit Abschluss des Erbvertrags und noch vor deinem Tod, übernimmt es nach Art. 36 Abs. 2 LIRPF deinen Anschaffungswert und dein Anschaffungsdatum, wenn dein Wert niedriger ist als der sonst maßgebliche Erwerbswert. Stirbst du früher, endet diese Bindung bereits mit deinem Tod. Ein baldiger Verkauf kann den alten Wertzuwachs damit beim Kind steuerlich wirksam werden lassen.

Du behältst dir den Nießbrauch vor

Wenn du Eigentum überträgst, aber die Immobilie weiter nutzen oder ihre Mieten behalten möchtest, beantwortet dieser Rechner deinen Fall nicht. Die spanische Bewertung wäre nach Art. 26.a des spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (LISD, Ley 29/1987) berechenbar. Für die deutsche Bewertung verweist § 14 Abs. 1 BewG auf die Vervielfältiger des Bundesfinanzministeriums. Diese lassen sich aus den von mallorca.com zugelassenen Quellen nicht ausreichend belegen. Deshalb ist der Nießbrauchsvorbehalt ausgeschlossen. Einfach einen niedrigeren Immobilienwert einzutragen bildet ihn nicht ab.

Übertragung an Stiefkinder

Stiefkinder sind ebenfalls ausgeschlossen. Nach Art. 20.2 Ley 29/1987 gehören sie in Spanien durch Schwägerschaft zur Gruppe III. Die gemeinsam verwendete Erbfallberechnung ordnet sie derzeit abweichend zu. Damit daraus kein falscher Unterschied zwischen Schenkung und Erbfall entsteht, bietet dieser Vergleich Stiefkinder nicht zur Auswahl an. Die Einstellung „Kind“ passt für diesen Fall nicht.

Fristen und Formulare

Auch bei vollständiger Steuerentlastung bleibt die spanische Erklärungspflicht bestehen. Zuständigkeit und Frist richten sich nach dem konkreten Erwerb; der Vergleichsrechner ermittelt keine persönlichen Abgabetermine.

Schenkungsteuer: Das Modelo 651 (spanische Schenkungsteuererklärung) geht bei einem in Deutschland ansässigen Kind an die AEAT (staatliche spanische Steuerverwaltung). Die staatliche Abgabefrist beträgt dreißig Werktage ab dem Tag nach der Schenkung. Ist die ATIB (balearische Steuerverwaltung) zuständig, gilt nach Art. 90.2 DL 1/2014 grundsätzlich ein Monat ab der Schenkung, bei elektronischer Erklärung und Zahlung ein Monat und zehn Kalendertage. Balearische Steuervergünstigungen allein machen die ATIB noch nicht zuständig.

Erbschaftsteuer: Für das Modelo 650 (spanische Erbschaftsteuererklärung) gilt grundsätzlich eine Frist von sechs Monaten ab dem Todestag. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate musst du innerhalb der ersten fünf Monate beantragen; sie kann Verzugszinsen auslösen. War der Erblasser oder ist der Erbe nicht in Spanien ansässig, ist die AEAT zuständig. Ihre Hinweise zu Zuständigkeit und Fristverlängerung helfen bei der Einordnung.

Gewinnsteuer des Schenkers: Als in Deutschland ansässiger Eigentümer erklärst du einen steuerpflichtigen Gewinn mit dem Modelo 210 (spanische Einkommensteuererklärung für Nichtansässige). Für Immobilienübertragungen nennt die AEAT eine Frist von drei Monaten nach Ablauf eines Monats seit der Übertragung. Diese Erklärung betrifft dich zusätzlich zur Schenkungsteuererklärung deines Kindes.

Gemeinde: Die Plusvalía wird gesondert erklärt. Art. 110.2 TRLRHL nennt für Schenkungen dreißig Werktage, für Erbfälle sechs Monate und auf Antrag eine Verlängerung bis zu einem Jahr. Formular und Verfahren richten sich nach der zuständigen Gemeinde.

Deutschland: Bei deutscher Steuerpflicht muss die empfangende Person den Erwerb grundsätzlich binnen drei Monaten ab Kenntnis schriftlich beim zuständigen Finanzamt anzeigen; bei Schenkungen trifft diese Pflicht auch dich als Schenker (§ 30 ErbStG). Eine Steuererklärung folgt auf Aufforderung nach § 31 ErbStG. Für die beantragte Anrechnung der spanischen Erwerbsteuer brauchst du deren Festsetzung und den Zahlungsnachweis.

Rechtsgrundlage und Stand

Seit dem 25.07.2025 können Erwerbe der Gruppen I und II auf den Balearen unter den gesetzlichen Voraussetzungen sowohl beim Schenken als auch beim Vererben vollständig von der spanischen Erwerbsteuer entlastet werden. Grundlage sind Art. 54 und Art. 36 DL 1/2014 in der Fassung der Ley 6/2025. Für andere Verwandtschaftsgruppen gelten eigene Regeln, beim Erbfall insbesondere Art. 36 bis.

Die Rechnung verbindet diese balearischen Vorschriften mit dem spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, dem Einkommensteuerrecht und dem Gemeindefinanzgesetz sowie den deutschen Regeln über Steuerpflicht, Steuerklassen, Freibeträge, Tarif und Anrechnung im ErbStG. Der Erbfallvergleich wird ab dem 25.07.2025 unterstützt. Maßgeblich ist der gewählte Stichtag; den hinterlegten Rechtsstand und die Quellen findest du am Rechner.

Häufige Fragen

Ist die Schenkung an mein Kind auf Mallorca insgesamt steuerfrei?
Die balearische Entlastung betrifft die spanische Schenkungsteuer unter ihren gesetzlichen Voraussetzungen. Bei dir kann zusätzlich Gewinnsteuer entstehen; beim Kind können Gemeindesteuer und deutsche Schenkungsteuer anfallen. Der Rechner zeigt diese Belastungen zusammen.
Kann ich einen Verlust aus der Schenkung steuerlich abziehen?
Nein. Art. 33.5.c LIRPF schließt den Verlust aus einer Schenkung bei der spanischen Gewinnermittlung aus. Eine unter den Anschaffungskosten liegende Bewertung erzeugt hier keine negative Gewinnsteuer.
Gilt die Urkundenwert-Bedingung nur beim Schenken?
Nein. Sie gilt auch beim Vererben. Scheitert sie, bleibt bei Schenkungen an die Gruppen I und II die Auffangregel des Art. 54.3 DL 1/2014 erhalten. Im Erbfall entfällt der Steuernachlass ohne entsprechendes Auffangnetz.
Wer schuldet die Plusvalía bei Schenkung und Erbschaft?
Auf beiden Wegen die Person, die die Immobilie erhält. Die Gemeinde kann für Erbfälle eine Vergünstigung vorsehen, die bei einer Schenkung nicht greift. Die spanische Gewinnsteuer einer Schenkung betrifft dagegen den Übertragenden.
Kann Deutschland Steuern verlangen, obwohl die Immobilie auf Mallorca liegt?
Ja. Für unbeschränkte deutsche Steuerpflicht kann bereits genügen, dass der Übertragende oder der Empfänger Inländer im Sinne des § 2 ErbStG ist. Eine tatsächlich gezahlte spanische Erwerbsteuer wird nur unter den Voraussetzungen des § 21 ErbStG angerechnet.
Kann ich den deutschen Freibetrag später erneut nutzen?
Nach Ablauf von zehn Jahren kann der persönliche Freibetrag erneut genutzt werden. § 14 ErbStG rechnet Erwerbe von derselben Person innerhalb dieses Zeitraums zusammen. Der Rechner erfasst weder solche Vorerwerbe noch eine Folge mehrerer Schenkungen.
Ist ein balearischer Erbvertrag im Vergleich enthalten?
Nein. Ein wirksamer Erbvertrag mit gegenwärtiger Übertragung kann in Spanien als Erwerb von Todes wegen gelten und die Gewinnsteuer beim Übertragenden vermeiden. Seine Zulässigkeit, die deutsche Einordnung und die Folgen eines frühen Weiterverkaufs müssen gesondert geprüft werden.
Kann ich mit Nießbrauch rechnen, indem ich den Immobilienwert senke?
Nein. Ein Nießbrauchsvorbehalt verändert die zu bewertenden Rechte. Der Rechner erfasst volles Eigentum; die deutsche Nießbrauchsbewertung lässt sich mit den hier zugelassenen Quellen nicht ausreichend belegen.
Warum kann ich mein Stiefkind nicht auswählen?
Spanien ordnet Stiefkinder durch Schwägerschaft der Gruppe III zu. Die gemeinsam verwendete Erbfallberechnung bildet diese Zuordnung derzeit anders ab. Deshalb sind Stiefkinder im Vergleich ausgeschlossen; die Auswahl Kind wäre kein passender Ersatz.